Naturheilmittel

Medikamente, die von der Naturheilkunde eingesetzt werden, z.B. Zubereitungen aus Pflanzen oder Salzen.

N. unterliegen dem Arzneimittelgesetz und benötigen den Nachweis der Unbedenklichkeit für eine Marktzulassung. Ein naturwissenschaftlicher Nachweis für ihre Wirksamkeit ist nicht erforderlich, jedoch muss sich die Anwendung durch Erfahrungswerte begründen lassen. Krankenkassen erstatten N. nicht bzw. nur, wenn deren Anwendung ausdrücklich begründet ist. Daraus ergibt sich ein Wettbewerbsnachteil für N..

Siehe auch: GATT, Genbank, Artenschutz, Salzen

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Gesundheit, N, N - S.