Nordsee

Die internationale Nordseeschutzpolitik hat bis heute keine entscheidenden Fortschritte für die Nordsee gebracht, da Nutzungsinteressen meist Vorrang vor wirksamen Umweltschutzkonzepten bekommen.

Von den vereinbarten Zielen der Internationalen Nordseeschutzkonferenz (INK) ist kaum etwas Wirksames umgesetzt worden. Die Aktionskonferenz Nordsee fordert daher u.a.:

  • Eine Raumordnungsplanung für die gesamte Nordsee durchzuführen, um einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzansprüchen zu erreichen.
  • Stickstoffhaltigen Dünger und Importfutter durch Abgaben drastisch zu verteuern, um ihren umweltschädlichen Einsatz zu verringern.
  • Ein europäisches Hafenkonzept für die Nordsee, so dass Probleme durch Flussvertiefungen, Hafenbau, Industrieansiedlungen, Verkehrsstruktur usw. international abgestimmt werden können.
  • Sofortige Ratifizierung aller internationalen Umweltschutzvereinbarungen für die Schifffahrt und ihre sofortige Inkraftsetzung für den Bereich der Nordsee.
  • Fischerei: Die Fischereipolitik muss sich an ökologischen Qualitätskriterien ausrichten (Prinzip der Nachhaltigkeit). Dazu gehört die Ausweisung von 25 Prozent der Nordseefläche als marine Schutzgebiete und das Verbot besonders schädlicher Fischereipraktiken. Fisch ist ein hochwertiges Nahrungsmittel und hat für viele Küstengemeinden eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, deshalb muss der Fischfang in der Nordsee eine sichere Zukunft haben. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Meeresökosysteme gesund sind. Dafür muss spätestens bis 2020 die Fischerei bestands-, umwelt- und naturschonend ausgeübt werden. Fischer, Natur- und Umweltschützer, Verbraucherschützer, Forscher und verantwortliche Politiker treffen in enger Kooperation Entscheidungen des nationalen und internationalen Fischereimanagements. Das Fischereimanagement soll sich am Vorsorgeansatz orientieren und zwar nicht nur für die Zielarten, sondern das gesamte Ökosystem soll berücksichtigt werden (Ökosystemansatz). Dies bedeutet, dass Arten und Lebensräume nicht durch die Fischerei bedroht werden und die Fischereiquoten und die Flottengröße an der Bestandserhaltung orientiert werden. Fisch soll zukünftig nur noch für den menschlichen Verzehr gefangen werden. Aquakulturen dürfen nur ohne Medikamente, Pestizide und mit artgerechter Bestandsdichte praktizieren. In der Aquakultur gehaltene Individuen dürfen nicht in die Umwelt entkommen, da sie häufig genetisch stark verändert, Hybriden oder aber Fremdarten sind. Züchtung und Einsatz genmanipulierter Arten (GVO) ist grundsätzlich abzulehnen. Die Fischmast darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Meeres durch den Fang von Futterfischen führen.
  • Gefährliche Stoffe: Bis zum Jahr 2020 soll der Eintrag aller gefährlichen Stoffe in die Nordsee komplett eingestellt werden. Gefährlich für die Nordsee sind insbesondere schwer abbaubare, bioakkumulierende Stoffe, weil sich ihre möglichen Effekte auf Meeresorganismen kaum vorhersagen lassen. Aber auch Stoffe, die in großen Mengen und weit verbreitet angewendet werden, können problematisch sein, selbst wenn sie nicht persistent und nur mäßig bioakkumulierend sind. Das gilt zum Beispiel für eine ganze Reihe hormonähnlich wirkender Industriechemikalien.
  • Offshore-Anlagen: Vogelflugkorridore konnten bislang - teils aus methodischen Gründen - nicht exakt bestimmt werden. Somit sind die Auswirkungen der Windanlagen auf die Vogelwelt nicht einschätzbar. Zug-, Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiete von Vogel- und anderen Tierarten sollen von Offshore-Tätigkeiten ausgespart werden. Bei dem Bau und der Planung von Windoffshore-Anlagen sollen, um andere Gebiete der Nordsee zu entlasten, Sekundärnutzungen, z.B. durch Green Aquaculture berücksichtigt werden. Aus Sicht der Schifffahrt dürften Anlagen im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen als zu unsicher angesehen werden.
  • Nährstoffe: Die Einträge von Nährstoffen sind in den vergangenen Jahren nicht ausreichend reduziert worden. So sanken die Einträge in Deutschland nur um etwa 25 Prozent statt der von der INK in London 1987 geforderten 50 Prozent. Der Versuch, das Ziel der Reduzierung allein über den Ausbau von Kläranlagen zu erreichen, ist fehlgeschlagen. Neben den punktuellen Einleitungen müssen die Nährstoffeinträge über diffuse Quellen verringert werden. Dies ist nicht durch den technischen Ausbau von Kläranlagen möglich, entscheidende Reduzierungen der Stickstoffeinträge müssen in der Landwirtschaft erreicht werden. Einträge von Stickoxiden aus dem Verkehr müssen ebenfalls verringert werden. Die Bedeutung von Aquakulturen für den Stickstoffeintrag in die Nordsee muss noch geklärt werden.
  • Schifffahrt: Der Bau umwelt- und sozialverträglicher Schiffe mit bestverfügbarer Technik muss begonnen werden. Rückstandsöle aus Schiffen sollen durch an Land übliche Treibstoffe ersetzt werden. Der Schiffsbetrieb und nicht nur spektakuläre Unfälle sind ein weit unterschätzter Umweltfaktor. Es ist an der Zeit, auf See Umwelt- und Sicherheitsstandards einzuführen, die an Land inzwischen selbstverständlich sind. Die Vision einer sauberen und sicheren Nordsee und eines nachhaltigen Schiffsverkehrs lässt sich nur erreichen, wenn eine Reihe von einzelnen "Bausteinen" umgesetzt wird:
    - Durchsetzung internationaler Mindest-Standards
    - Stärkung der IMO
    - Erhöhung der Schiffssicherheit
    - "Schiffe mit Zukunft" bauen
    - Verringerung der Wasser-Belastung
    - Verringerung der
    Abfall-Belastung
    - Verringerung der Luftbelastung
    - Sichere Verkehrswege
    - Verbesserung des Klimaschutz

Autor: KATALYSE Institut

Nitrifikation

Mikrobielles Transformationsvermögen

Autor: KATALYSE Institut

Natriumhypochlorit

Salz der Hypo- oder Unterchlorigen Säure N. (chemische Formel NaOCl) wird auch als Chlorbleichlauge bezeichnet und enthält meist 160 g wirksamesChlor je Liter.

Sie wird zur Chlorung von Trinkwasser, in Schwimmbädern und zur Desinfektioneingesetzt. Ihre einfache Zugabe macht es bis heute zum Mittel der Wahl, da mit einfachen Tropfapparaten oder Kippbechern gearbeitet werden kann. Von Nachteil ist die begrenzte Haltbarkeit und die höheren Kosten gegenüber Chlorgas. 

Die Umweltauswirkungen von Chlorbleichlauge sind erheblich, denn ein Teil des enthaltenen Chlors bildet schwer abbaubare organische Halogenverbindungen, die als AOX-Fracht das Abwasser belasten, ein weiterer Teil wird in Form flüchtiger chlororganischer Substanzen (z.B. Trichlormethan) in die Umgebungsluft abgegeben, wie beispielsweise Messungen in Hallenbädern immer wieder bestätigt haben.

Autor: KATALYSE Institut

Normung und Umweltschutz

Die Festlegung technischer Regeln in Normen erfolgte lange Zeit außerhalb der Beachtung durch die Öffentlichkeit. Normen werden vom Deutschen Institut für Normung (DIN) festgelegt. Seit rund 20 Jahren (achtziger Jahre) wurde erkannt, dass Normen Bestimmungen enthalten, die den Umweltschutz berühren.

1989 wurde für DIN eine »Koordinierungsstelle Umweltschutz« eingerichtet, die sämtliche neu erlassenen Normen daraufhin überprüfen soll, ob Aspekte des Umweltschutzes ausreichend berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Erstellung von Normen sind jedoch gering. Die Interessenvertreter von Industrie, staatlichen Stellen u.a. Organisationen sind in der Überzahl.

Die Bedeutung von Normen ist stark angestiegen, da im Rahmen des europäischen Binnenmarktes gesetzliche Regelungen nur noch Rahmen-Regelungen enthalten und konkrete technische Details in europäischen Normen festgelegt werden. Ebenso gewinnen europäische Normen (CEN) langsam an wachsender Bedeutung.

So werden Umweltschutzaspekte bei Bauprodukten nicht in der Bauprodukten-Richtlinie der EU geregelt, sondern in den entsprechenden Normen der europäischen Normungsorganisationen CEN/CENLEG.

Dort haben Umwelt- und Verbraucherinteressen jedoch kaum Mitentscheidungsbefugnis, ihnen wird nur ein Beobachterstatus eingeräumt. so finden in den europäischen Normen (EN) Umweltaspekte nur wenig Berücksichtigung

Eco-label

Autor: KATALYSE Institut

Nachhaltigkeit

Der Begriff Nachhaltigkeit wurde erstmals in der Forstwirtschaft verwendet: Danach soll nur soviel Holz aus dem Wald entnommen werden, wie in dem jeweiligen Gebiet nachwachsen kann.

Nachhaltigkeit bedeutet "anhaltend", "lange nachwirkend" und "dauernd" mit dem Ziel "weiter zu wirken" und wurde erstmals 1809 in Campes Wörterbuch der deutschen Sprache aufgenommen.

1987 tauchte dieser Begriff im Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (der sogenannten Brundtland-Kommission) auf. Erst 1992 in Rio de Janeiro während des Weltumweltgipfels wurde der englische Begriff "Sustainable Development" als Leitbegriff gebraucht, welcher auch in das Abschlussdokument der Lokalen Agenda 21 einfloss. Seither haben die Begriffe Nachhaltigkeit und nachhaltig im deutschen Sprachgebrauch einen festen Platz und sind zu Schlagwörtern verkommen, die inflationär verwendet werden.

Nachhaltige Entwicklung beschreibt nicht mehr nur das ökonomische Wachstum als Ziel, sondern gleichberechtigt auch den Schutz der Umwelt und die gesellschaftliche Solidarität. Nachhaltige Entwicklung ist das Zusammenwirken von Ökonomie und Ökologie mit dem Ziel den folgenden Generationen die gleichen Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung zu geben, wie die heute lebenden Generationen. V.a. geht es darum die Lebenschancen der Armen zu verbessern und die Interessen der nachfolgenden Generationen zu wahren. Umgesetzt werden sollen diese Ziele u.a. durch die Bekämpfung langfristiger und weltweiter Probleme wie beispielsweise dem Klimaschutz, dem Schutz der Regenwälder und der Erhaltung der Biodiversität.

Aus der Nachhaltige Entwicklung lassen sich drei Regeln ableiten:

  • Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen darf die natürliche Wachstumsrate nicht überschreiten,
  • Endliche Ressourcen dürfen nur insoweit verbraucht werden, wie funktionsgleiche Substitute entwickelt werden,
  • Schadstoffe dürfen die Aufnahmekapazität der Umwelt nicht übersteigen.

Das Nachhaltigkeitsgebot ist der Ausgangspunkt aller Vorsorgeprinzipien und aller dazugehörigen Lösungsstrategien.

Nach Aussagen des Umweltbundesamtes (Februar 2002) ist Deutschland in den vergangenen Jahren auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung gut vorangekommen. Luft, Wasser und Boden sind deutlich sauberer geworden.

Zentrale politische Weichenstellungen, etwa im Rahmen der Energiewende wurden angestoßen. Danach hat Deutschland im weltweiten Vergleich einen Spitzenplatz im Umweltschutz inne, so die Ergebnisse des OECD-Prüfberichtes aus dem Jahr 2001.

Die Kurzfassung können Sie auf der Homepage des Umweltweltbundesamtes downloaden.

Im Klima- und Energiebereich konstatiert die Zukunftsstudie vom Umweltbundesamt beispielsweise eine erhebliche Effizienzsteigerung und eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch. Während zwischen 1990 und 2000 das Bruttoinlandsprodukt um 11 Prozent wuchs, sank der Energieverbrauch um 5 Prozent.

So hat Deutschland eine Emissionssenkung der sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase um über 18 Prozent erreicht – mehr als 85 Prozent der Reduktionsverpflichtung von 21 Prozent bis 2012. Es ist nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gelungen, den CO2-Ausstoß in den privaten Haushalten seit Ende der 90er Jahre zu senken. Der Rückgang lag im Jahr 2000 im Vergleich zu 1990 bei rund 11,5 Prozent. Auch im Verkehrsbereich konnten die Kohlendioxidemissionen im Jahr 2000 erstmals im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent gesenkt werden. Innerhalb von drei Jahren wurde die Windenergiekapazität in Deutschland verdreifacht. Ein Drittel des Windstroms in der Welt wird bei uns produziert.

In Deutschland wurde ein Nachhaltigkeitsrat zur Erarbeitung politischer Strategien und Konzepte im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung gegründet.

Autor: KATALYSE Institut

Natur-Aktien-Index

N. (NAI) ist ein Aktienindex von Unternehmen, die ökologisch und sozial nachhaltig wirtschaften. Der N. soll gegenüber den anderen internationalen Aktienindizes die Chancen nachhaltiger Anlagen sichtbar machen.

Der N. setzt sich aus 25 Titeln zusammen. Hierzu gehören beispielsweise die deutschen Unternehmen SolarWorld AG, Wedeco AG Condomi AG, die bekannte Body Shop Kette aus Großbritannien und Steelcase aus den USA.

Die N-Kriterien
Das im N. vertretene Unternehmen kann auf vier Wegen zur Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsstile beitragen:

A. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme beitragen (z.B. Nutzung regenerativer Energien)

B. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung (z.B. Rückbaubarkeit, Verlängerung der Lebensdauer)

C. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs)

D. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Zahlung ?fairer? Preise, Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit)

Der N.-Ausschuss überprüft, ob die vertretenen Unternehmen die N.-Kriterien erfüllen. Der N.-Ausschuß besteht aus Fachleuten folgender Institutionen, die nachweislich über Kompetenzen ethisch-sozial-ökologisch orientierten Geldanlagen oder der entsprechenden Bewertung von Unternehmen, Produkten und Prozessen verfügen:

  • Germanwatch
  • KATALYSE Umweltinstitut
  • Natur & Kosmos
  • Südwind Institut
  • Wuppertal Institut

Der Ausschuss nutzt für seine Entscheidungen die Ergebnisse von Unternehmens-Ratings, die von einem qualifizierten Ratingunternehmen vorgenommen werden. Es existieren zahlreiche Ausschlußkritieren. So dürfen beispielsweise die im N. notierten Unternehmen keine Atomenergie erzeugen oder Atomtechnologie vermarkten, gleiches gilt für militärische Rüstungsgüter, noch an solchen Unternehmen in irgendeiner Weise beteiligt sein.

In Deutschland wird von der Securvita Finanzdienstleistungen in Hamburg ein Fond zum N. unter dem Titel "Green Effects" angeboten.

Autor: KATALYSE Institut

NAI

Siehe: Natur-Aktien-Index

Autor: KATALYSE Institut

Nuklid

Einen Atomkern, bestehend aus einer bestimmten Anzahl von Protonen und Neutronen bezeichnet man in der Kernphysik als N..

Ein N. mit seiner zugehörigen Elektronenhülle stellt ein Isotop eines chemischen Elements dar. N. (bzw. Isotope) können stabil oder instabil sein. Im Falle von Instabilität zerfallen N. unter Aussendung von ionisierender Strahlung spontan in andere stabile oder instabile N.; dieser Vorgang wird als Radioaktivität bezeichnet. Es existieren ca. 340 natürlich vorkommende N., von denen ca. 270 stabil sind, und ca. 1.500 künstlich erzeugte.
Instabile N. werden auch als Radionuklide bezeichnet.

Autor: KATALYSE Institut

Nuklearmedizin

In der N. werden kurzlebige radioaktive Substanzen (Radioaktivität) zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken eingesetzt.

Zur Diagnose werden dem Patienten kleine Mengen radioaktive Stoffe verabreicht (Inkorporation) und mit Strahlenmeßgeräten (Strahlenmessung) untersucht, wie sich diese Stoffe im Körper verteilen, anreichern bzw. ausgeschieden werden. So können die Funktionen zahlreicher Organe (z.B. Schilddrüse, Herz, Niere, Leber) überprüft und Tumore, z.B. in Knochen, erkannt werden.

Häufig verwandtes Radionuklid war Iod-131, welches zunehmend von dem gesundheitlich unbedenklicheren Technetium-99m verdrängt wird. 90% der Untersuchungen sind mit einer effektiven Dosis (Strahlendosis) von 0,5 bis 5 mSv (Sievert) für den Patienten verbunden, in seltenen Fällen (Nierenuntersuchung) kommt es zu Belastungen bis zu 20 mSv. Diese vergleichsweise hohen Strahlenbelastungen werden i.d.R. durch den diagnostischen Nutzen der Untersuchungen kompensiert. Therapeutisch kommt Iod-131 zur Bestrahlung von Schilddrüsentumoren zum Einsatz (Radioiodtherapie). Hierzu wird wie bei der Diagnose dem Patienten radioaktives Iod verabreicht. Für medizinisches Personal und Umwelt können in der Nuklearmedizin erhebliche Strahlenbelastungen auftreten. Das medizinische Personal kommt ständig in Kontakt mit radioaktiven Stoffen und muß jegliche Inkorporation dieser Substanzen vermeiden. Die Strahlenexposition von Mitarbeitern in großen nuklearmedizinischen Abteilungen liegt pro Jahr bei etwa 1 bis 3 mSv. Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß keinerlei direkte Abgabe radioaktiver Stoffe ins Abwasser oder in den Normalmüll stattfindet. Radioaktive Ausscheidungen und kontaminierte (Kontamination) Arbeitsgeräte müssen als schwachaktiver Atommüll entsorgt werden. Dies ist nur im medizinischen Labor möglich; sobald der Patient zu Hause ist, gelangen seine Ausscheidungen, in denen sich noch radioaktive Substanzen befinden, i.d.R. ins Abwasser. Weitere Strahlenbelastungen im medizinischen Bereich entstehen in der Strahlentherapie, in Heilbädern (Radonkuren) und insb. bei der Röntgendiagnostik.

Strahlenbelastung, Strahlenschäden

Autor: KATALYSE Institut

Nuklearer Winter

Verdunklung der Atmosphäre durch Atomwaffen-Explosionen.

Durch Atomwaffen-Explosionen bedingte großflächige Brände schleudern Ruß- und Staubpartikel in die Troposphäre und Stratosphäre (Atmosphäre). Diese absorbieren je nach Stärke der Explosion

über Wochen oder Monate das Sonnenlicht, verdunkeln die Erdoberfläche und führen so zu Temperaturstürzen und Ernteausfällen. Im schlimmsten Fall sind große Teile des irdischen Lebens von Kälte- und Hungertod bedroht.
Durch die Verbrennung des Luftstickstoffs entstehen ferner Stickoxide, die zum Abbau der stratosphärischen Ozonschicht beitragen (Ozonabbau). Nach dem Absinken der Ruß- und Staubpartikel kommt es zu einem starken Anstieg von UV-Strahlung und damit von Hautkrebsfällen.
Amerikanische und russische Wissenschaftler kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß infolge des N. ein begrenzter Atomkrieg nicht führbar ist.

Lit.: P.R.Ehrlich, C.Sagan, C.Thomas u.a.: Die Nukleare Nacht, Köln 1985

Autor: KATALYSE Institut

Nukleare Tagelöhner

N. werden meist ungelernte Arbeiter genannt, die in Kernkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen an Stellen besonders hoher Radioaktivität eingesetzt werden.

Oft können sie nur wenige Tage oder Wochen dort arbeiten, bis sie ihre zulässige Höchstdosis von 50 mSv erhalten haben (Strahlenschutzverordnung, Strahlendosis). Es soll sogar vorkommen, daß N. ohne Strahlenschutzüberwachnung arbeiten. N. haben aufgrund ihrer hohen Strahlenbelastungen ein stark erhöhtes Krebsrisiko (Somatische Strahlenschäden). In Deutschland sind unter N. bereits berufsbedingte Krebsfälle sowie Mißbildungen bei deren Kindern aufgetreten (Genetische Strahlenschäden).
Güte der Strahlenschutzüberwachnung: Dosimeter.

Autor: KATALYSE Institut

Neutronenstrahlung

N. besteht aus schnell fliegenden Neutronen, die bei der Kernspaltung, Kernfusion und selten auch beim radioaktiven Zerfall (Radioaktivität) freigesetzt werden.

Als Folge kosmischer Primärstrahlung (Kosmische Strahlung) entsteht N. in der Atmosphäre. N. hat den Hauptanteil an der Sofortwirkung von Atomwaffen, insb. der Neutronenbombe. Da Neutronen ihre Energie über Stöße optimal auf die etwa gleich schweren Wasserstoffkerne übertragen und diese dabei aus ihren chemischen Bindungen reißen, richtet N. besonders schwere Strahlenschäden in Organismen an, die ja vorwiegend aus Wasserstoffverbindungen aufgebaut sind. N. reicht in Luft einige km. Schutz vor N.: Abschirmung.
Freie Neutronen sind radioaktiv und zerfallen mit der physikalischen Halbwertszeit von 10,6 min in Proton und Elektron.
Ionisierende Strahlung, Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Autor: KATALYSE Institut

Naturschutzgesetz

siehe Stichwort Bundesnaturschutzgesetz.

Autor: KATALYSE Institut

Naturschutzgebiet

N. sind, gemäß 13 des Bundesnaturschutzgesetzes, naturnahe Gebiete, bestimmt zum Schutz von Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensräumen.

Nutzung und Betreten der Gebiete sollten so weit eingeschränkt sein, daß keine Zerstörung oder Veränderung des Gebietes erfolgt. Die Fläche aller Naturschutzgebiete in Deutschland betrug 2002 1.009.513 ha, das entspricht 2,8% der Gesamtfläche (Flächennutzung). Nur ca. 13% umfassen eine Fläche von 200 ha oder mehr; eine Mindestgröße ist aber zum Erreichen des Schutzziels notwendig. N. haben den größten Schutzstatus.

Trotzdem genießen sie keinen vollen Schutz, sondern werden durch landwirtschaftliche Nutzung (Landwirtschaftsklausel), Erholungseinrichtungen, Anpflanzungen fremder Hölzer u.ä. vielfach beeinträchtigt (Freizeit und Umwelt). Bei ca. einem Drittel der N. ist das Schutzziel gefährdet. Viele vom Aussterben bedrohte Arten werden von den N. nicht erfaßt (Artenschutz). Naturschutzverbände halten eine Vergrößerung auf mindestens 10% der deutschen Fläche für erforderlich.

  • Bundesnaturschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Naturschutz

Die Aufgabe des Naturschutzes ist der Erhalt von wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie der Erhalt von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen.

Die Schutzziele werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Insbesondere sollen

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten,
  • die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter bewahrt,
  • die Tier- und Pflanzenwelt in ihren Lebensräumen geschützt,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft bewahrt

und so die Lebensgrundlage des Menschen und die Voraussetzungen für die Erholung von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden.

Durch die Ausweisung von besonderen Schutzgebieten, die vor unerwünschten Veränderungen bewahrt werden, sollen in der Praxis Natur- und Artenschutz sowie der Schutz von natürlichen Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen (den Biotopen) verwirklicht werden.

Man unterscheidet verschiedene Arten von Schutzgebieten:
Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke oder Naturdenkmäler.

Der Schutz der Natur als staatliche Verantwortlichkeit reicht in Deutschland mit der Ausweisung des ersten Naturschutzgebietes (1836) und ersten Naturschutzgesetzen (z.B.1875 preußisches Schutzwaldgesetz) in das 19. Jahrhundert zurück. Das Reichs-Naturschutzgesetz von 1935 stellte bereits einen verhältnismäßig weitreichenden Schutz dar und behielt bis zum in Kraft treten des Bundesnaturschutzgesetzes 1976 Geltung.

Erst in den siebziger Jahren erhielt der Naturschutz neue Impulse, u.a. durch die Arbeiten des Club of Rome (Grenzen des Wachstums; Weltmodelle). Erst in dieser Zeit setzte sich die Erkenntnis durch, dass die natürlichen Ressourcen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und die natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Nutzung erhalten werden müssen.

Bislang werden zum Schutz der Natur vorwiegend erhaltende (konservierende) Maßnahmen (Artenschutz, Naturschutzgebiete) ergriffen, die sich v.a. am Nutzen für den Menschen orientieren. Erst in jüngster Zeit setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass ganzheitlicher Naturschutz, der den ökologischen Erfordernissen unserer Umwelt Rechnung trägt, unabhängig von dem konkreten kurzfristigen Nutzen des Menschen zu erfolgen hat.

Als weiterer Schritt zum Schutz der Natur trat 1992 die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in Kraft. Mit der Unterzeichnung der Richtlinie verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten ein europaweites Netz von ausgewiesenen Schutzgebieten einzurichten (Natura 2000).

  • Bundesnaturschutzgesetz, Umweltschutz, Artenschutz

Autor: KATALYSE Institut

Naturpark

Naturparks sind großräumige Schutzgebiete, die dem Erhalt von Kulturlandschaften dienen und als Erholungsgebiete von der Bevölkerung genutzt werden können.

Der Schutz erfolgt durch die Ausweisung der überwiegenden Fläche als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet (§ 16 Bundesnaturschutzgesetz). Wie andere Schutzgebiete, sollen Naturparks vor zerstörenden Eingriffen bewahrt werden. Dieses Schutzziel verträgt sich jedoch häufig nicht mit der gleichzeitigen Nutzung als Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiete, nach deren Erfordernissen Naturparks geplant und erschlossen werden, so werden z.B. Wanderwege, Parkplätze oder Campingplätze angelegt. Die daraus resultierende Nutzung führt zu starken Belastungen dieser Landschaften.

In Deutschland gibt es derzeit 95 Naturparke (Stand: 2006), die etwa 24 Prozent d.h. rund 8,4 Millionen Hektar umfassen.

Autor: KATALYSE Institut

Naturnahe Wälder

Wenn auch vom Förster begründet, zeichnen sich N. dadurch aus, daß sie den Wäldern ähneln, die natürlich an einem bestimmten Standort wachsen würden.

Ein N. kann, wenn der Mensch geschickt eingreift, wesentlich artenreicher sein als ein natürlich wachsender Wald. So würde ein natürlicher Wald in unseren Breiten im Endstadium seiner Entwicklung (Klimaxstadium) v.a. aus Buchen bestehen.

Die Buche ist jedoch sehr "unduldsam", d.h., nur wenige andere Pflanzenarten können unter ihrem Dach gedeihen. Reine Buchenbestände sind daher recht artenarm.

Im Gegensatz zu Monokulturen

  • bieten N. u.a. mehr Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Sie sind damit stabiler gegen Schädlingsbefall,
  • sind N. oft unempfindlicher gegen Windwurf. In ihnen wachsen häufig Bäume unterschiedlicher Höhe, so daß das Kronendach keine glatte Oberfläche bildet; auftretende Windböen werden besser "abgefangen",
  • sind N. von Luftschadstoffen teilweise stärker betroffen. Das "aufgerauhte" Kronendach des gestuften Waldes filtert besonders gut Schadstoffe aus der Luft.

Autor: KATALYSE Institut

Naturdenkmal

Ein N. ist ein besonders schützenswertes Einzelobjekt in der Natur, wie z.B. Standorte seltener Tiere und Pflanzen, alte Bäume, Quellen, Felsformationen und Höhlen, Wasserfälle oder große Einzelbäume.

N. werden aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder ästhetischen Gründen sowie angesichts ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit unter Schutz gestellt (§ 17 Bundesnaturschutzgesetz).

Autor: KATALYSE Institut

Nationalparks in Deutschland

(Stand: 14.07.2004; EUROPARC Deutschland)

Bundesland

Nationalpark

Gründung

Gesamtfläche (ha)

Bayern Bayrischer Wald 1970 24.250
Bayern Berchtesgaden 1978 20.778
Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 1985 441.500
Niedersachsen Niedersächsisches Wattenmeer 1985 234.230
Hamburg Hamburgisches Wattenmeer 1990 11.700
Mecklenburg- Vorpommern Vorpommersche Boddenlandschaft 1990 80.500
Mecklenburg- Vorpommern Jasm und 1990 3.003
Mecklenburg- Vorpommern Müritz 1990 31.878
Sachsen Sächsische Schweiz 1990 9.300
Sachsen-Anhalt Hochharz 1990 5.868
Niedersachsen Harz 1994 15.800
Brandenburg Unteres Odertal 1995 10.600
Thüringen Hainrich 1997 7.600
Hessen Kellerwald-Edersee 2004 5.724
Nordrhein-Westfalen Eifel 2004 10.700
Deutschland gesamt     913.431

Autor: KATALYSE Institut

Nationalpark

N. sind großräumige, mindestens 1.000 ha umfassende Naturlandschaften von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit, in einem möglichst natürlichen, vom Menschen unberührten Zustand.

N. unterliegen strengen Schutzbestimmungen, um den vorhandenen vielfältigen Tier- und Pflanzenartbestand zu erhalten und ihn vor menschlichen Eingriffen zu schützen (nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz). Die Mehrzahl der deutschen N. sind sogenannte Ziel-Nationalparke, in denen die Kriterien der ungestörten Naturentwicklung nur zum Teil erfüllt werden. Häufig werden die Schutzziele in Gebieten nicht erreicht, in denen traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweisen der ansässigen Bevölkerung und touristische Aktivitäten zugelassen sind.

In Deutschland gibt es derzeit 15 Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 913.431 ha. Ungefähr 80 % dieser Fläche sind Watt- und Wasserflächen.

  • Naturschutz, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Bundesnaturschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Nutzwald

siehe Stichwörter: Forstwirtschaft, Waldfunktionen, Waldpflege

Nutzpflanzen

Nutzpflanzen sind in Kultur (Ackerbau) genommene Pflanzen, die als Nahrungsmittel, Futtermittel für (Nutz-)Tiere oder als nachwachsende Rohstoffe verwendet werden. Die heute überwiegend genutzten Nutzpflanzen sind kultivierte Sorten, die entzweder durch Züchtung oder gentechnische Methoden (Gentechnik) in Ertrag und Resistenzen optimiert werden. Wild wachsende Nutzpflanzen werden überwiegend noch von den verbliebenen Naturvölkern genutzt.

Viele heutige, heimische Nutz- und Kulturpflanzen wurden nach Eroberungen und Entdeckungen nach Mitteleuropa eingeführt. Beispielsweise stammt die Kartoffel aus den Andenländern, der Mais aus Mexiko, die Sonnenblume aus den südwestlichen USA und der Weizen aus dem Nahen Osten.

Hier finden Sie eine Auswahl von heimischen und tropischen Nutzpflanzen mit ihrem landwirtschaftlichen Profil:

  • Arnika
  • Basilikum
  • Baumwolle
  • Brennessel
  • Chinaschilf
  • Eibisch
  • Engelwurz
  • Eukalyptus
  • Faserlein
  • Gelber Enzian
  • Hanf (Cannabis)
  • Henna
  • Indigofera
  • Johanniskraut
  • Jojoba
  • Jute
  • Kamille
  • Kartoffel
  • Kenaf
  • Kokospalme
  • Koriander
  • Krapp
  • Kümmel
  • Leindotter
  • Mais
  • Majoran
  • Maniok
  • Mariendistel
  • Mohn
  • Niembaum
  • Ölbaum
  • Öllein
  • Ölpalme
  • Pappel
  • Parakautschukbaum
  • Pfefferminze
  • Raps
  • Rharbarber
  • Ringelblume
  • Sachalin-Staudenknöterich
  • Soja
  • Sonnenblume
  • Sonnenhut
  • Topinambur
  • Waid
  • Wau
  • Weide
  • Weizen
  • Wolfsmilch
  • Wurzelzichorie
  • Zitronenmelisse
  • Zuckerhirse
  • Zuckerrohr
  • Zuckerrübe

Autor: KATALYSE Institut

Niembaum

Der Niembaum ist ein immergrüner bis 20 Meter hoher Baum mit etwa 2,5 Meter Stammumfang und tiefreichenden Pfahlwurzeln. Er trägt männliche oder Zwitterblüten und einsamige, manchmal auch zweisamige, grün-gelbe Steinfrüchte.

  • Systematik: Familie: Meliaceae (Mahagonigewächse), Art: Antelaea azadirachta (L.) Adelbert (syn. Azadirachta indica Juss. )
  • Herkunft: Myanmar (Burma) und Indien
  • Klimaansprüche: Subtropen und semiaride Gebiete der Tropen, toleriert Temperaturen bis 50 °C, durchschnittlicher Jahresniederschlag 400 bis 1200 mm
  • Anbausystem: Straßen- oder Feldrainbaum, Plantagen möglich (Dauerkultur)
  • Aussaat/Pflanzung: Samen, Wurzelschösslinge; Verbreitung durch Vögel
  • Düngung: keine Düngung notwendig
  • Pflanzenschutz: Schäden durch bestimmte Insekten (Aonidiella oreintalis) insbesondere in einigen Teilen Afrikas möglich; Fraßschäden durch weidende Tiere (Ziegen, Kamele); manchmal durch Ratten und Stachelschweine
  • Ernte: ab vierten bis fünften Jahr beginnen die höchsten Erntemengen
  • Ertrag: durchschnittlich 20 bis 30 kg Früchte, bis 50 kg Früchte, in Extremfällen 150 kg im Jahr möglich; 350 kg Blätter pro Jahr
  • Besonderheiten: Ölgehalt in Samen 48 Prozent; insektizide Wirkstoffe (Azadirachtine) in Blättern und Samen; 100 kg Früchte ergeben wirksamen biologischen Pflanzenschutz für etwa ein Hektar landwirtschaftliche Fläche, bei dem bisher keine. Resistenzbildung aufgetreten ist.

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Niem

Niem ist die Kurzbezeichnung für das Öl, welches aus dem subtropischen
Niembaum gewonnen wird.

Der Niembaum ist ein immergrüner Tiefwurzler, dessen Samen für die Herstellung eines biologischen Pflanzenbehandlungsmittels verwendet werden kann. Eine Resistenzbildung bei Niem ist bisher nicht aufgetreten, insektenfressende Nützlinge werden nicht beeinflußt und für Warmblüter ist Niem ungiftig. Niem bietet die Möglichkeit die Abhängigkeit von Pestizideinfuhren (Pestizidexport)zu verringern.

In China, Nicaragua und auf den Philippinen wird der
Niembaum zur Aufforstung verwendet. In Indien werden seit alters her die Inhaltsstoffe und das Niemöl für medizinische Zwecke genutzt.

Autor: KATALYSE Institut