N. sind, gemäß 13 des Bundesnaturschutzgesetzes, naturnahe Gebiete, bestimmt zum Schutz von Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensräumen.
Nutzung und Betreten der Gebiete sollten so weit eingeschränkt sein, daß keine Zerstörung oder Veränderung des Gebietes erfolgt. Die Fläche aller Naturschutzgebiete in Deutschland betrug 2002 1.009.513 ha, das entspricht 2,8% der Gesamtfläche (Flächennutzung). Nur ca. 13% umfassen eine Fläche von 200 ha oder mehr; eine Mindestgröße ist aber zum Erreichen des Schutzziels notwendig. N. haben den größten Schutzstatus.
Trotzdem genießen sie keinen vollen Schutz, sondern werden durch landwirtschaftliche Nutzung (Landwirtschaftsklausel), Erholungseinrichtungen, Anpflanzungen fremder Hölzer u.ä. vielfach beeinträchtigt (Freizeit und Umwelt). Bei ca. einem Drittel der N. ist das Schutzziel gefährdet. Viele vom Aussterben bedrohte Arten werden von den N. nicht erfaßt (Artenschutz). Naturschutzverbände halten eine Vergrößerung auf mindestens 10% der deutschen Fläche für erforderlich.
Autor: KATALYSE Institut