Grossfeuerungsanlagenverordnung

Abk. GFAVO. Die am 1.7.83 in Kraft getretene G. legt für kohle-, öl- und gasbefeuerte Kraft- und Heizkraftwerke mit thermischen Leistungen über 50 MW (bei Gas: 100 MW) Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), Staub, Kohlenmonoxid sowie Fluoride (Fluor) und Chloride fest.

Unterschieden wird zwischen Neuanlagen, das sind vorgesehene Kraftwerksprojekte, und Altanlagen, alle bestehenden, im Bau oder Genehmigungsverfahren befindlichen (Heiz-)Kraftwerke.

Grenzwerte für Neuanlagen:
SO2 in der Abluft
Anlagen über 300 MWth: 400 mg/m3 (Braunkohle: zunächst 650mg/m3), unter 300 MWth und Heizkraftwerke: 2.000 mg/m3
NOx in der Abluft
800 mg/m3 (bei Schmelzfeuerung 1.800 mg/m3)
Staub in der Abluft

Anlagen über 300 MWth: 50 mg/m3, unter 300 MWth: 125 mg/m3
Als die G. 1983 in Kraft trat, emittierten bundesdeutschen Steinkohlekraftwerke im Durchschnitt 2.500 mg SO2/m3 und Braunkohlekraftwerke 1.000 mg SO2/m3. Trotz vieler Ausnahmeregelungen, die z.T. über Jahre hinweg Emissionen über den Grenzwerten zuließen, konnte die G. die Schadstoffemissionen aus Kraftwerken bis 1989 drastisch senken

Schwefeldioxid: Um den SO2-Grenzwert von 400 mg/m3 einzuhalten, wurden bis Ende 1988 80% der installierten Braun- und Steinkohleleistung mit Rauchgasentschwefelungsanlagen nachgerüstet. Kraftwerke, bei denen eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll ist, müssen spätestens bis 1993 stillgelegt werden. Moderne Braunkohlekraftwerke kommen heute ohne Probleme auf SO2-Werte von 100-200 mg/m3. Erfolg: Im Jahr 1989 konnten die SO2-Emissionen gegenüber 1982 um fast 90% gesenkt werden.

Stickoxide: Die von der G. erlassenen Stickoxidgrenzwerte entsprachen schon bei ihrer Verabschiedung nicht dem Stand der Technik. Im November 1983 setzte der Sachverständigenrat für Umweltfragen den Grenzwert auf 400 mg/m3, und die Umweltministerkonferenz beschloß im April 1984 einen Grenzwert von 200 mg/m3. Während bei Öl-, Gas- und teilweise Braunkohlekraftwerken zum Unterschreiten dieses Grenzwertes sog.

Primärmaßnahmen genügten (Stickoxidminderung), mußten Steinkohlekraftwerke mit teuren und aufwendigen Rauchgasentstickungsanlagen mit Katalysatortechnik ausgerüstet werden. Bis Ende 1991 war die Umrüstung der Kraftwerke abgeschlossen und die Stickoxidemissionen konnten gegenüber 1982 um knapp 75% gesenkt werden.

Die Kraftwerke in den neuen Bundesländern sollen die im Westen gültigen Werte spätestens 1996 erreichen. Mehr und mehr in den Vordergrund gerückt sind die Kohlendioxidemissionen der Kraftwerke, die durch Abgasbehandlung nicht reduziert werden können (Kohlendioxid-Problem, Treibhauseffekt).

Autor: KATALYSE Institut

Grenzwerte

Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.

Dabei stellen Grenzwerte allerdings keine Trennungslinie zwischen Unbedenklichkeit und Gesundheitsrisiko dar, sondern i.d.R. einen politischen Kompromiß zwischen zugemutetem Gesundheitsrisiko und wirtschaftlichen Kosten. Die eigentliche Grenzwerte-Festsetzung bewegt sich im gerichts- und damit haftungsfreien Raum (Umwelthaftungsgesetz).

Grenzwerte gelten als wichtige Instrumente der Umweltpolitik, da mit ihrer Hilfe komplexe Sachverhalte quantifizierbar werden, d.h. auf Zahlenwerte reduziert werden. Grenzwerte kommt beim Vollzug des Umweltrechts eine Schlüsselfunktion zu. Grenzwerte besitzen ein hohes Maß an Verbindlichkeit, d.h. es können sich Rechtsfolgen aus diesen Werten ergeben. So ist z.B. die Einhaltung der Emissions- und Immissionsgrenzwerte der TA Luft Voraussetzung für die Genehmigung einer Anlage.

Andererseits ist das Recht der Arbeitnehmer, auf Einhaltung der MAK-Werte zu klagen, sehr beschränkt. Erheblicher geringer als bei Grenzwerte sind die rechtlichen Möglichkeiten bei Richtwerten und Empfehlungen. Die Prüfung, ob Grenzwerte eingehalten werden, verlangt aufwendige Meßsysteme und kontinuierliche Messungen, was in vielen Bereichen, wie z.B. Abwassereinleitungen nur z.T. gegeben ist.

Beispiele: Grenzwerte für radioaktive Belastungen durch Kernkraftwerke und Medizin (Strahlenschutzverordnung, Tschernobyl, Röntgenverordnung), Luftschadstoffe (TA-Luft, Bundesimmissionsschutzgesetz, Großfeuerungsanlagenverordnung, Immissionsgrenzwerte, MIK-Werte, Emissionsgrenzwerte für Kfz), Arbeitsplatz (MAK-Werte), Lärmgrenz- und -richtwerte, Lebensmittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Wasserhaushaltsgesetz.

Autor: KATALYSE Institut

Genehmigungsverfahren

Zumeist förmliches Verwaltungsverfahren, in dem die Zulässigkeit von Projekten geprüft sowie Bedingungen und Auflagen festgelegt werden.

Bestandteile und Fristen der G. sind gesetzlich geregelt (u.a. imBundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG), Atomgesetz (AtG),Wasserhaushaltsgesetz (WHG),Abfallgesetz (AbfG)). Grundsätzlich besteht das G. aus folgenden Verfahrensabschnitten:

  • Einreichen eines schriftlichen, durch prüfungsfähige Unterlagen untermauerten Antrags,
  • öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens,
  • die mit einer Einwendungsfrist (4-8 Wochen) versehene Auslegung des Antrags und der Unterlagen (nicht jedoch eventueller Behördenstellungnahmen und Sachverständigengutachten) zum Zweck der Bürgerbeteiligung (Einwendungen gegen das Vorhaben),
  • ein nach Ablauf der Einwendungsfrist durchzuführender Erörterungstermin und
  • Abschluß des G. durch eine Entscheidung über den Antrag und Bescheidung der Einwender.

Bei bestimmten vereinfachten Verfahren und Plangenehmigungen ist die Bürgerbeteiligung nicht immer möglich (z.B. BImSchG, AbfG, WHG). Die G.-Entscheidung kann verwaltungsgerichtlich angefochten werden (Klagebefugnis). Bei Großprojekten erfolgen meist Teilgenehmigungen (möglich nach dem AtG und dem BImSchG, nicht möglich nach dem WHG und dem AbfG). Ein Projekt benötigt oft - anders als bei der Planfeststellung - mehrere G. (z.B. Immissionsschutz, Wasseretc.).

Außerhalb dieser "offiziellen" Entscheidungsprozesse dürfen aber die informellen Absprachen zwischen den beteiligten Behörden und dem Antragsteller nicht vernachlässigt werden, mit denen - als Ausfluß des Kooperationsprinzips - das Verwaltungshandeln ausgehandelt wird. Durch die mangelnde Transparenz dieser Praktiken und durch das Nichtoffenlegen von Behördenstellungnahmen und Sachverständigengutachten (s.o.) wird schließlich ein Defizit an Bürgerbeteiligung produziert.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrstoffverordnung

Verordnung über gefährliche Stoffe, die am 1.10.86 (zuletzt geändert am 23.4.1990) die alte Arbeitsstoff-VO ablöste, da die Chemikalien nicht nur amArbeitsplatz, sondern als Gefahrstoff in allen Lebens- und Umweltbereichen auftreten.

Die G. ist dem Chemikaliengesetzuntergeordnet und ersetzt mehrere Landesgiftgesetze, Verordnungen über Heimarbeit und setzt die entsprechende EG-Richtlinie in nationales Recht um. Fortschritte sind die Einbeziehung von Umweltaspekten bei der Chemikalienbeurteilung; die Erweiterung des Geltungsbereichs auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei der Bundespost und bei der Bundesbahn, Einarbeitung von technischen Regeln, MAK-Werte und TRK-Werte sowie Angleichung an Unfallverhütungsvorschriften.

Die Rechtsauffassung beruht auf alten Prinzipen: Schäden müssen eintreten, ehe sie repariert werden, Reparatur statt Prävention. Zwischen auslösendem Stoff und Erkrankung muß ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden, und zwar vom Betroffenen selbst. Kausalitätsprinzip statt Umkehr der Beweislast.

  • Stoffverbote besonders gefährlicher Chemikalien sind aus der Verordnungableitbar, aber durch Übergangsvorschriften und Anlagen zur Verordnung wieder aufgehoben,
  • Ersatzstoffeinsatz ist nur Gebot nicht Verpflichtung und
  • Unterlaufen der gesetzlichen Bestimmungen durch Zusammenmischen verschiedener ähnlicher Komponenten wird nicht verhindert.

    Die Verschärfung der Kennzeichnungspflicht führt aber immerhin dazu, daß die Verpackung keine die Gefahren verharmlosende Angaben, wie "nicht gesundheitsschädlich", enthalten darf.

    Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber, bevor er Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen beschäftigt, die Gefahren zu beurteilen und die Gesamtwirkung verschiedener gefährlicher Stoffe abzuschätzen. MAK-Wert-Überschreitungen sind den betroffenen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat mitzuteilen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung der innerbetrieblichen Möglichkeiten die Arbeit niederlegen.

    Im Bundesarbeitsblatt Heft 1-2003 E 1991 wurden Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen verschiedener Technischer Regeln für Gefahrstoffe bekannt gegeben. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat u. a. Änderungen und Ergänzungen der


    TRGS 420 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe amArbeitsplatz: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die betriebliche Arbeitsbereichsüberwachung"


    • TRGS 530 "Friseurhandwerk"

    • TRGS 553 "Holzstaub"

    beschlossen. Ebenfalls im Bundesarbeitsblatt Heft 1-2003 E 1991 (Seite 110) wurden die Berichtigungen bekannt gegeben:


    • TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"

    • TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt"

    • TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

    • TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz »Luftgrenzwerte«"

    • TRGS 901 "Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft amArbeitsplatz"

    • TRGS 903 "Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte"

    Quelle: Umweltbundesamt Berlin

Autor: KATALYSE Institut

Gefährdungshaftung

Bis dato im Umweltrecht nur in Ansätzen (etwa im Gentechnikgesetz oder Wasserhaushaltsgesetz) vorhanden, wird die G. durch das neue Umwelthaftungsgesetz für eine Vielzahl von Anlagen eingeführt.

Die G. ist dadurch gekennzeichnet, daß sie den Verursacher eines Schadens zum Ersatz verpflichtet, ohne daß der Geschädigte ihm ein Verschulden an der Entstehung des Schadens nachweisen muß. Die Position des Geschädigten wird hierdurch verbessert.

Ob die G. allerdings zu einem verbesserten Umweltschutz beitragen kann, ist u.a. wegen der Versicherbarkeit des Risikos zweifelhaft (Kalkulierbarkeit der Kosten der Umweltverschmutzung).

Autor: KATALYSE Institut

Generaldirektion Umwelt

Teil der EG-Kommission, die in 23 Generaldirektionen (vergleichbar mit nationalen Ministerien) unterteilt ist.

Die EG-Kommission hat nach EWG-Vertrag das alleinige Initiativrecht für Rechtsakte der EG. Darüber hinaus ist sie für die Anwendung der Vertragbestimmungen und der Rechtsakte der EG zuständig.
Die G. (Generaldirektion XI) ist für Angelegenheiten der Umwelt, der nuklearen Sicherheit und des Zivilschutzes zuständig. Die Aktivitäten (z.B. die Erstellung von Richtlinien, Verordnungen usw.) der einzelnen Generaldirektionen müssen mit den anderen Generaldirektionen abgestimmt werden. Eine besonders starke Stellung hat dabei die Generaldirektion III (Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft).
In der G. werden die umweltrelevanten Rechtsakte erstellt (z.B. Verordnung zum europäischen Umweltzeichen, eco-label) als auch die Kontrolle über die Anwendung des umweltrelevanten Gemeinschaftsrechts kontrolliert.
Für Interessensverbände des Umweltschutzes stellt die G. eine wichtige Anlaufstelle dar.

Autor: KATALYSE Institut

Gray

Neue Einheit für die Energiedosis.
Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Autor: KATALYSE Institut

Geigerzähler

Der Geigerzähler, auch Geiger-Müller-Zählrohr oder Monitor genannt, besteht aus einem Metallrohr von einigen cm Durchmesser, das mit Luft oder Argon und Alkoholdampf gefüllt ist

In der Mitte ist ein leitender Draht gespannt. Zwischen Draht und Metallrohr liegt Hochspannung an. Trifft ionisierende Strahlung ins Rohrinnere, so leiten die von ihr erzeugten Ionen einen elektrischen Entladungsstoß ein, der über Lautsprecher (Ticken des Geigerzählers) oder Zeigerausschlag hör- bzw. sichtbar gemacht werden kann.

Der Geigerzähler mißt die momentane Strahlungsintensität, d. h. die Zahl der ins Rohr fallenden Teilchen, die Ionenpaare erzeugen. Mit leichten Veränderungen, z.B. als sog. Proportionalzählrohr, kann auch direkt die Ionendosis(leistung) bzw. Energiedosis(leistung) angezeigt werden. Geigerzählrohre werden im Strahlenschutz eingesetzt, um Personen vor zu hoher
Strahlenbelastung zu warnen, bzw. ihnen den Zutritt zu Räumen mit hoher Strahlungsintensität zu verwehren.

Dosimeter, Gammaspektrometer, Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Autor: KATALYSE Institut

Gammastrahlung

Gammastrahlung ist energiereiche elektromagnetische Strahlung, die vor allem beim radioaktiven Zerfall (Radioaktivität) von Atomkernen ausgesandt wird.Gammastrahlung ist die weitreichendste ionisierende Strahlung, in Luft einige Kilometer, in Gewebe einige Zentimeter. Gammastrahlung. kann zu Strahlenschäden führen und ist v.a. für die äußere
Strahlenbelastung verantwortlich.
Gammastrahlung findet Verwendung bei Strahlentherapie, Lebensmittelbestrahlung und Metallurgie (Prüfen von Schweißnähten).

Abschirmung, Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Autor: KATALYSE Institut

Gammaspektrometer

Meßgerät zur Aufnahme eines Gammaspektrums. Es registriert die Intensität einer Gammastrahlung in Abhängigkeit von ihrer Energie.

Es gibt unterschiedliche Typen von G.. Soll energiearme Strahlung (Röntgenstrahlung) untersucht werden, verwendet man oft G., in denen die Strahlung an Kristallgittern abhängig von ihrer Energie unterschiedlich stark gebeugt wird. Bei der Messung von energiereicherer Strahlung verwendet man meist Detektoren, in denen die Gammastrahlung abhängig von ihrer Energie unterschiedliche Mengen an Ladungsträgern (Halbleiterdetektoren) oder Lichtquanten (Szintilationszähler) freisetzt. Radionuklide, die Gammastrahlung aussenden, können anhand charakteristischer Energien der Gammastrahlung identifiziert und mengenmäßig bestimmt werden. Für viele wichtige Radionuklide ist das der Fall. Ausnahmen bilden z.B. Plutonium, Strontium und Tritium. Eine genaue Bestimmung der radioaktiven Belastung z.B. von Lebensmitteln ist praktisch nicht mit einem Geigerzähler, sondern nur mit einem G. möglich.
Strahlenmessung, Radioaktivität, Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten, Aktivkohle-Dosimeter

Autor: KATALYSE Institut

Gehörschutz

Vorrichtungen zum Schutze des menschlichen Gehörs vor einer Schädigung infolge von Schalleinwirkungen werden als G. bezeichnet.

G. ist ein Mittel der passiven Lärmbekämpfung (Immissionsschutz) und kann sowohl aktiv als auch passiv wirken. Als passiven G. bezeichnet man Watte, G.-Stöpsel, G.-Kapseln, G.-Helme und im weiteren Sinne auch Schallschutzanzüge. Aktiver G. ist der Einsatz von Antilärm.
Mit dem G. läßt sich am Trommelfell eine Pegelminderung zwischen 30 und 40 dB erreichen. Die erreichbare Pegelminderung ist i.d.R. bei hohen Frequenzen größer als bei niedrigen.
Gemäß der Unfall-Verhütungsvorschrift Lärm müssen bei einem Beurteilungspegelvon 85 dB(A) dem Arbeitnehmer persönliche Schallschutzmittel zur Verfügung gestellt werden. Ab einem Beurteilungspegel von 90 dB(A) besteht eine Benutzungspflicht für G. Obwohl das Tragen von G. an lärmintensiven Arbeitsplätzen (Arbeitsplatzlärm) vorgeschrieben ist, wird er häufig von den Betroffenen abgelehnt, da der G. als lästig empfunden wird und der Betroffene von der Außenwelt isoliert wird. Aus persönlichem Interesse sollte jedoch schon ab einem Pegel von 80 dB(A) G. getragen werden und dies nicht nur am Arbeitsplatz, sondern z.B. auch bei lärmintensiven Freizeitbeschäftigungen wie Motorsport, Sportschießen etc.

Siehe auch: Freizeitlärm

Autor: KATALYSE Institut

Gehörschädigung

Das menschliche Gehör (Hörvorgang) kann auf vielfältige Weise geschädigt werden. Neben Unfällen und Krankheiten ist die G. durch Lärm als häufigste Ursache zu nennen.

Starke Knalle können das Trommelfell beschädigen oder ein Knall-Trauma mit einer Schädigung des Innenohrs verursachen. Die Folge ist häufig ein lebenslanges Ohrklingeln (Tinnitus). Aber auch Lärmbelastungen ab 75 dB(A) sind in der Lage, eine dauerhafte G. zu verursachen, wenn die entsprechende Person über einen langen Zeitraum der Belastung ausgesetzt ist und entsprechende Ruhezeiten fehlen, die es den Sinneshärchen im Innenohr erlauben, sich zu regenerieren.

Siehe auch: Lärmschwerhörigkeit

Autor: KATALYSE Institut

Rauchen

siehe Tabakrauch, Passivrauchen, Nikotin.

Autor: KATALYSE Institut

Gülle

G. entsteht bei der strohlosen Aufstallung der modernen Tierhaltung.

Dabei fallen die

Exkremente durch Gitterroste oder Bodenspalten in Vorratsgruben. In der BRD fielen 1987 insgesamt 234,4 Mio t Mist an. Davon waren 39,1 Mio t Festmist und Jauche, 139,3 Mio t G.. Bei einer jährlichen Ausbringungsmenge von 50-100 m3/ha gelangen mindestens 200 kg reinen Stickstoffs auf 1 ha Fläche. Die Hälfte dieses Stickstoffs ist sofort für Pflanzen verfügbar, gut wasserlöslich und damit eine Gefahr für das Grundwasser.

Weil aber die G.-Ausbringung bei der heutigen intensiven Viehhaltung meist mehr eine Abfallbeseitigung als eine Düngung darstellt, gelangen zum Teil noch größere Mengen auf den Acker. Jede über den Stickstoffbedarf der Kulturpflanze hinausgehende Düngung führt zur Auswaschung ins Grundwasser.
Weitere Probleme der G.-Wirtschaft: Durch das Ausgasen von Ammoniak aus der G. kommt es zu Atemwegserkrankungen der damit arbeitenden Menschen. Zudem ist Ammoniak einer der Luftschadstoffe, die zum Waldsterben beitragen. An Schadstoffen enthält Gülle Phenole, Benzoate und organische Säuren. G.-Düngung kann zu einer Verschiebung der Organismengruppen des Bodenlebens führen. Fütterungsbedingt kann G.-Düngung aus Schweinemastbetrieben eine Vergiftung des Bodens mit Kupfer zur Folge haben. Versuche, die G.-Problematik durch behördliche Regelungen (G.-Programm 1990 Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) in den Griff zu bekommen, sind als nicht geglückt zu betrachten, da sie nicht die Ursachen verändern.
Die Probleme der G.-Wirtschaft sind ganz eng mit denen der Massentierhaltung verbunden. Dieses Problembündel läßt sich nicht durch Maßnahmen wie verbesserte Ausbringungstechnik, mobile Trocknungsanlagen, G.-Tourismus, G.-Großlagerstätten usw. in den Griff bekommen.

Autor: KATALYSE Institut

Grüne Revolution in der Dritten Welt

Als G. bezeichnet man die Einführung neuer Sorten Mais, Weizen oder Reis in Dritte-Welt-Ländern.

Die traditionell über einen langen Zeitraum dort angebauten, ökologisch optimal an die vorherrschenden Boden- und Niederschlags-, Temperatur-, Düngungs- und Anbauverhältnisse angepaßten lokalen Landrassen wurden verdrängt (Genbank, Gentechnologie). Die Ertragsfähigkeit der neuen Sorten gegenüber den Landsorten ist nur dann höher, wenn gleichzeitig die Bodenbearbeitung mechanisiert wird, Bewässerungssysteme angelegt werden, Dünger und Pflanzenschutzmittel eingekauft werden, die von den agrotechnischen Großunternehmen gleich mitvertrieben werden. Es werden also die ökologischen Bedingungen der angebauten Kultur angepaßt und nicht umgekehrt.
Neben den ökologischen Bedenken, daß die hohen Erträge nur durch massive zerstörende Eingriffe in die traditionell angepaßten extensiveren, naturnahen und deshalb stabilen Kulturpflanzen-Ökosysteme zustande kommen, sprechen auch soziale Bedenken gegen die G..
Die Konkurrenzfähigkeit der Kleinbauern, die im Vergleich zu den Großgrundbesitzern ohnehin auf den schlechteren Böden wirtschaften, nimmt bei den extrem hohen Kosten, die die neue Technologie verursacht, ab. Die Verarmung der Landbevölkerung nimmt zu. Landflucht ist die Folge. Auch bodenbesitzlose Landarbeiter flüchten vermehrt in die Städte, weil sie durch Landmaschineneinsatz arbeitslos werden.

Autor: KATALYSE Institut

Gründüngung

Pflanzen, die angebaut werden, um sie in grünem oder bereits abgestorbenem Zustand unterzupflügen, werden als Gründünger bezeichnet.

Sie stehen in einer Fruchtfolge meist zwischen zwei Getreidefrüchten und dienen der Erhöhung des Humusgehaltes, der Bodenlockerung, der Zufuhr von Stickstoff (bei luftstickstoffbindenden Schmetterlingsblütlern), der Bodenbeschattung und damit der Erhaltung der Bodenorganismen, Erhaltung der sonst ausgewaschenen Nährstoffe, dem Schutz vor Erosion und der Unterdrückung des Unkrautes.

siehe auch: Humus, Bodenorganismen, Erosion, Fruchtfolge

Autor: KATALYSE Institut

Genbank

Molekularbiologisch: Sammlung klonierter DNS-Fragmente, die dem Genom eines Organismus entstammen.

Zum Anlegen einer G. wird das Genom durch spezifische Enzyme (Restriktionsenzyme) in geeignete Fragmente zerlegt, in einen geeigneten Vektor eingebaut und anschließend vermehrt (Klonieren). Im Idealfall ist jede DNS-Sequenz des Genoms als klonierte Sequenz in der G. repräsentiert.
Botanisch: Institution, in der Samen und vermehrungsfähige Gewebe von Nutz- und Wildpflanzensorten konserviert werden.
G. sollen der Verarmung der genetischen Vielfalt der Nutzpflanzenarten entgegenwirken (Artensterben). In dem Maße, in dem die grüne Revolution mit ihren Hochertragssorten regionale Varietäten verdrängt, zerstört sie ihre eigenen Grundlagen: Ohne die Genreserven von Wildarten und Primitivsorten lassen sich die Kulturarten nicht mehr ausreichend verjüngen und neuen Erfordernissen, z.B. neuen Schädlingen, anpassen. So konnte z.B. der Gerstenanbau in Kalifornien, der in den 50er Jahren durch einen Virus bedroht wurde, nur durch das Einkreuzen einer dagegen resistenten Sorte gerettet werden, die man nach langer Suche in Äthiopien gefunden hatte (Resistenz, Resistenzzüchtung).
Es gibt ca. 60 staatliche G., die meisten und größten in den Industrieländern. Hinzu kommen die Gensammlungen von Konzernen, die meist keine Auskunft über ihre Bestände geben, geschweige denn sie anderen zugänglich machen. Von allem genetischen Material, das langfristig eingelagert ist, befinden sich fast 90% in Europa und Nordamerika. Das führt zu einer doppelten Abhängigkeit der Dritten Welt: Während ihre eigenen genetischen Reserven in die Agrarforschungszentren der Industrieländer fließen (und von dort gegebenenfalls teuer zurückgekauft werden müssen), werden diese Ressourcen gleichzeitig so von importierten Züchtungen verdrängt, daß die einheimischen Bauern ihre Formen nicht mehr weiter selektieren können.
Der Verlust von Sorten, die sich jahrtausendelang mit ihren Standorten auseinandergesetzt haben, läßt sich durch das G.-System nicht kompensieren.

Autor: KATALYSE Institut

Gen und Umwelt

Ob ein (durch Mutation entstandenes) Gen sich in einer Population hält oder gar verbreitet, hängt von dem Selektionsdruck ab, den die Umwelt auf die neue Eigenschaft ausübt.

Z.B. ist phänotypisch (Phänotyp) ausgeprägte Sichelzellenanämie (vgl. Genotyp) tödlich. Trotzdem trägt jeder 12. schwarze US-Amerikaner diese Anlage. Die Erklärung: In ihren afrikanischen Herkunftsländern genießt der phänotypisch Gesunde, der aber das rezessive Gen für die Anämie trägt, einen gewissen Schutz gegen Malaria.
Die Wirkungen gut definierter Einzelgene lassen sich aber meist nur statistisch beschreiben. Z.B. fällt bei 0,1% der europäischen Bevölkerung das Gen für das Protein Antitrypsin aus. Rauchen solche Personen, werden sie meistens vor dem 40. Lebensjahr ein Lungenemphysem entwickeln. Ebenso sind diese Menschen durch das ständige Einatmen von staubiger Luft an ihrem Arbeitsplatz besonders gefährdet.
Solche Zusammenhänge nutzen Industrieunternehmen, indem sie Personal bei der Einstellung genetisch und biochemisch untersuchen lassen (screening). Dadurch können sie die Arbeiter nach für vorliegende Schadstoffbelastungen geeigneten genetischen Ausstattungen auswählen, statt die Entstehung der Schadstoffe an der Quelle zu vermeiden.

Autor: KATALYSE Institut

Gelber Enzian

Gelber Enzian ist eine 50 bis 140 cm hohe Pflanze, die graugrüne, kräftige Staude hat einfache aufrechte Stängel. Die Blätter sind kreuzweise gegenständig und breit lanzettlich. Blütezeit Juni bis August.

 

  • Systematik: Familie: Gentianaceae (Enziangewächse), Art: Gentiana lutea
  • Herkunft: heimisch, Mitteleuropa
  • Klimaansprüche: gemäßigt bis in 2500 Meter Höhe
  • Anbausystem: vier bis sechsjähriger Anbau
  • Aussaat: Samen oder Vorkultur; Saat oder Pflanzung Januar bis Mai; 7 bis 10 Pflanzen/m2
  • Düngung: Stickstoff: 70 kg/Hektar, Kalium: 150 kg/Hektar, Phosphat: 80 kg/Hektar
  • Pflanzenschutz: Pilze: Wurzelhalsfäule, Blattflecken, nichtparasitäre Vergilbungen
  • Ernte: maschinell im Frühjahr vor Austrieb oder im Herbst; maschinell; Wurzelstock: Pharmazie, Essenzen, Spirituosen
  • Qualitätsmerkmale: Gehalt an Bitterstoffen
  • Ertrag: 20 bis 40 Tonnen/Hektar Biomasse, 5 bis 10 Tonnen/Hektar Droge
  • Besonderheiten: Unkrautdruck im Jungpflanzenstadium
  • Wirkspektrum: gegen Appetitlosigkeit, Verdauungsstörungen, Leber- und Gallenerkrankungen, fiebrige Erkältungskrankheiten.

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

GATT

G. (General Agreement on Tariffs and Trade) ist eine Sonderorganisation der UNO, die die Rahmenbedingungen des Welthandels festlegt. Erklärtes Ziel ist es, durch Abbau von Handelshemmnissen den Welthandel zu fördern.

Als bedeutsamste Handelshemmnisse wurden 1990 vom G. Subventionen und sog. freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen und technische Vorschriften in den Bereichen Agrargüter, Textilien, Stahl- und Elektronikprodukte beurteilt.
Obwohl Umweltaspekte wie auch Interessen der Dritten Welt über G.-Verhandlungen bei der Organisation des Welthandels Bedeutung erlangen könnten und sollten, orientieren sich die G.-Regelungen bislang zu eng an der Idee des Freihandels. Dadurch treten immer wieder Konflikte auf, wenn z.B. ein Import-Verbot eines einzelnen Landes oder etwa der EG aus Verbaucher-, Tierschutz- oder Umweltgründen erlassen wird.
Ein Beispiel für diese Problematik ist das sog. G.-Thunfischurteil: auf Druck der amerikanischen Umweltschützer hatte der Senat der USA das sog. "Marine Mammal Protection Act" ein Embargo gegenüber Thunfisch-Importen aus Schleppnetzfischerei, bei der Delphine mit abgeschlachtet werden, beschlossen (Fischerei).
Daraufhin hat das von dem Embargo betroffene Mexiko die USA beim Schiedsgericht der G. angeklagt und Recht zugesprochen bekommen. Das Embargo stellt nach Auffassung des Schiedsgerichtes ein nicht zulässiges Handelshemmniss dar. Dieses Urteil ist für die internationale und nationale Umweltgesetzgebung außerordentlich weitreichend und grundsätzlich. G. ermöglicht somit durch die Hintertür, nationale Umweltgesetze zu Fall zu bringen.
Die Widersprüche zwischen G.-Regelungen und Umweltschutz treten, wie inzwischen auch Weltbank, OECD und nationale Regierungen einsehen, immer deutlicher zutage.

Autor: KATALYSE Institut

Gartenteich

Ein G. bietet selten gewordenen Pflanzen, Plankton, Muscheln, Insekten neuen Lebensraum, ist Laichplatz für Amphibien und wird als Tränke von Vögeln und Säugern genutzt.

Der Teich sollte in einer mindestens 4 bis 6 Stunden besonnten, naturnahen Umgebung liegen. Seine Größe ist mit 10 bis 20 m2 für Amphibien optimal, kann aber auch wesentlich größer angelegt werden. Ausgebuchtete Uferlinien mit Halbinseln, Flachwasserbecken mit kleineren Steilufern und vielfältige Wassertiefen in 3 Stufen von 0-30 cm, 30-50 cm und 50-100 cm bieten vielen Tieren einen Lebensraum. Nach dem Aushub kann der völlig mit Sand geglättete Untergrund entweder mit Beton, Ton oder einer UV-beständigen, 2 mm starken Folie ausgelegt werden. Darauf bringt man ein 20 cm starkes Sand-Lehm-Gemisch. Zu bevorzugen ist Ton (Tonminerale). Bei Folien sind wegen ihrer geringeren Entsorgungsproblematik PE-Folien (Polyethylen) unbedingt PVC-Folien vorzuziehen. Bei der Bepflanzung ist auf die natürliche Zonierung zu achten. Ins Tiefwasser pflanzt man: gelbe Teichrose, Seerose, Tausendblatt, Hornkraut, ins Flachwasser: Rohrkolben, Wasserschwertlilie, Froschlöffel, und in die Uferzone: Pfeilkraut, Wasserminze, Blutweiderich, Segge und Binse.

Lit.: H.Wilke: Der Naturteich im Garten, München 1988

siehe auch: Feuchtbiotop

Autor: KATALYSE Institut

Gartenpflege, ökologische

Die Natur vermag sich auch im Garten weitgehend selbst zu helfen. Voraussetzung dafür ist ein sinnvolles Zusammenwirken von Boden, Pflanzen, Klima und Nutzung.

Eine vielfältige, ausgewogen zusammengesetzte Pflanzengemeinschaft und standortgerechte Auswahl bilden die besten Voraussetzungen, um einen Befall durch sog. "Schädlinge" gar nicht erst auftreten zu lassen.
Untersuchungen bei Haus- und Kleingärtnern haben gezeigt, daß in 80% der Gärten chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Weit über 100 Mio DM werden nach groben Schätzungen jährlich in Westdeutschland allein für Rasenchemikalien in privaten Gärten ausgegeben. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden in Haus- und Kleingärten pro Flächeneinheit mehr chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt, als in der ertragsorientierten Landwirtschaft.
Auch in öffentlichen Grünanlagen werden, v.a. in kleineren Städten und Gemeinden, noch immer Pestizide eingesetzt. Ergebnis: Solche Flächen sind extrem naturfern und artenarm. Boden und Grundwasser werden belastet. Die Umweltkosten, die durch den Einsatz von Pestiziden verursacht werden, hat die Allgemeinheit zu bezahlen.

Autor: KATALYSE Institut

Grauer Star

Auch Katarakt. Trübung der normalerweise vollkommen klaren Linse des Auges. Das sonst schwarze Pupillengebiet erscheint grauweiß und trübe.

Man unterscheidet zwischen dem angeborenen Star und dem im Laufe des Lebens erworbenen Star, der insb. auf Strahlenschäden zurückzuführen ist (akute Strahlenschäden, UV-Strahlung, Mikrowelle, Mobiltelefon).
Die Erkrankungsrate einer Population an G. hängt v.a. von der akkumulierten Lebenszeitdosis an UV-Strahlung ab.

Infolge der zunehmenden UV-Strahlung, bedingt durch die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht (Ozonabbau), werden weltweit jährlich mindestens 400.000 zusätzliche Fälle von G. erwartet, insb. in der Dritten Welt. Hier wird auch eine hohe Erblindungsrate befürchtet, da Behandlungsmöglichkeiten fehlen.

Autor: KATALYSE Institut

Gesundheit

Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.

Diese weitgefaßte Definition bleibt für den größten Teil der Weltbevölkerung eine utopische Zielvorstellung. Die sozialversicherungsrechtliche Darstellung geht von der Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit aus.

Im engeren Sinne wird Gesundheit als das subjektive Empfinden des Fehlens körperlicher, geistiger, und seelischer Störungen/Veränderungen definiert.
Nach einem psychosomatischen Konzept liegt der Gesundheit - ähnlich der Krankheit - "ein gesundheitserzeugender" Prozess zugrunde, d.h. Gesundheit muss durch Wechselwirkung von psychischen, sozialen und physiologischen Faktoren aktiv aufrechterhalten werden.

Lit.: Uexküll, Psychosomatische Medizin, 1989

Autor: KATALYSE Institut

Gentherapie

Behandlung genetischer Defekte und die Behebung der dadurch bedingten Krankheit durch die molekulare Charakterisierung des Defekts und die Übertragung eines normal funktionierenden Gens.

Man unterscheidet die somatische Therapie, bei der in genetisch defekte Körperzellen gesunde Gene übertragen werden, von der Keimbahn-Therapie, bei der Ei- oder Samenzellen genetisch verändert und damit die Eigenschaften eines möglichen Nachkommens künstlich beeinflußt werden (z.B. zur Heilung von Erbkrankheiten).

Während die Keimbahn-Therapie beim Menschen bisher theoretisch diskutiert wird, findet die somatische Therapie in einigen Ländern z.B. den USA bereits ihre Anwendung (z.B. zur Krebstherapie). In Deutschland wurde sie, soweit bekannt ist, noch nicht durchgeführt.

Siehe auch: Gen

Autor: KATALYSE Institut