GATT

G. (General Agreement on Tariffs and Trade) ist eine Sonderorganisation der UNO, die die Rahmenbedingungen des Welthandels festlegt. Erklärtes Ziel ist es, durch Abbau von Handelshemmnissen den Welthandel zu fördern.

Als bedeutsamste Handelshemmnisse wurden 1990 vom G. Subventionen und sog. freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen und technische Vorschriften in den Bereichen Agrargüter, Textilien, Stahl- und Elektronikprodukte beurteilt.
Obwohl Umweltaspekte wie auch Interessen der Dritten Welt über G.-Verhandlungen bei der Organisation des Welthandels Bedeutung erlangen könnten und sollten, orientieren sich die G.-Regelungen bislang zu eng an der Idee des Freihandels. Dadurch treten immer wieder Konflikte auf, wenn z.B. ein Import-Verbot eines einzelnen Landes oder etwa der EG aus Verbaucher-, Tierschutz- oder Umweltgründen erlassen wird.
Ein Beispiel für diese Problematik ist das sog. G.-Thunfischurteil: auf Druck der amerikanischen Umweltschützer hatte der Senat der USA das sog. "Marine Mammal Protection Act" ein Embargo gegenüber Thunfisch-Importen aus Schleppnetzfischerei, bei der Delphine mit abgeschlachtet werden, beschlossen (Fischerei).
Daraufhin hat das von dem Embargo betroffene Mexiko die USA beim Schiedsgericht der G. angeklagt und Recht zugesprochen bekommen. Das Embargo stellt nach Auffassung des Schiedsgerichtes ein nicht zulässiges Handelshemmniss dar. Dieses Urteil ist für die internationale und nationale Umweltgesetzgebung außerordentlich weitreichend und grundsätzlich. G. ermöglicht somit durch die Hintertür, nationale Umweltgesetze zu Fall zu bringen.
Die Widersprüche zwischen G.-Regelungen und Umweltschutz treten, wie inzwischen auch Weltbank, OECD und nationale Regierungen einsehen, immer deutlicher zutage.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G, G - M, Umweltorganisationen.