Asbest

A. ist ein natürliches Erdgestein und wird seit mindestens 2.000 Jahren für vielfältige Zwecke verwendet. Asbestprodukte dienten in Gebäuden und Geräten als Brand- und Isolierschutz.

A. wurde in mehr als 3.000 Produkten verarbeitet. Die Hauptanwendungen lassen sich drei Bereichen zuordnen:

  • Spritzasbest mit A.-Gehalten von über 60 Prozent. Hierbei sind die Asbestfasern meist lose gebunden, so dass sie leicht freigesetzt werden können.
  • Asbestzementprodukte mit einem A.-Gehalt von unter 15 Prozent, wobei die Fasern fest in die Zementmatrix eingebunden sind.
  • Asbesthaltige Platten mit einem A.-Gehalt zwischen 15 und 60 Prozent

Erst 1979 wurde Spritzasbest und 1989 die Verwendung aller Asbestmaterialien verboten. Ein beruflicher Kontakt mit A. kommt nur noch bei Abbruch, Sanierungs und Instandsetzungsarbeiten in Frage, diese dürfen nur von nach
TRGS 519 geschulten Personal mit entsprechender Schutzausrüstung durchgeführt werden.

Die A.-Produktion betrug 1976 weltweit 5,2 Mio t. Davon entfielen 94 Prozent auf die A.-Sorte Chrysotil, 4 Prozent auf Krokydolith und Prozent auf Amosit. A. vereinigen in sich eine einzigartige Kombination begehrter technischer Eigenschaften. A. ist chemisch beständig, unbrennbar, verspinnbar, verrottungsfest, mechanisch fest, gut in anorganische und organische Bindemittel einzubinden und besitzt ein gutes Isoliervermögen.

Wichtigste Anwendungsbereiche waren in Deutschland (1975): A.-Zementprodukte (A.-Verbrauch 130.000 t), Fußbodenbeläge (mehr als 14.000 t), Textilien (14.000 t), Leichtbauplatten (10.000 t), bauchemische Produkte (10.000 t) sowie Brems- und Kupplungsbeläge (9.000 t).

In vielen größeren Gebäuden, die vor 1982 errichtet wurden, ist mit A.-Produkten zu rechnen. Typische Anwendungen im privaten Bereich sind A.Pappen oder -platten an hölzernen Heizkörperverkleidungen oder A.-haltige Wärmedämmstoffe, Dichtungen oder Schnüre an Herden, Öfen, Kaminen und Schornsteinen, Brandschutzklappen, Elektrospeicherheizungen und Cushion-Vinyl-Fußbodenbeläge. In den neuen Bundesländern wurden in zahlreichen Wohnungen schwachgebundene A.-Platten verwendet.

Heute findet man in der Außenluft in Straßennähe 50-150 Fasern/m3 und in der Nähe von verwitternden Asbestzementplatten an Häusern Maximalwerte bis 1.000 F./m3. Die Raumluft enthält in der Regel weniger als 100 F./m3, dies gilt auch beim Betrieb einwandfreier Nachtspeicheröfen.

Treten Faserkonzentrationen von 1.000 F./m3 und mehr auf müssen die Gebäude aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes sofort geschlossen werden. Nach der Sanierung von Gebäuden gilt als Richtwert eine maximale Faserkonzentration von 500 F./m3.
Der Richtwert für A.-Fasern im Trinkwasser liegt bei 10.000 F./Liter.

Die krebserzeugende Wirkung ist seit mehr als 60 Jahren in der Arbeitsmedizin bekannt. Etwa Zweidrittel aller heute anerkannten Arbeitserkrankungen gehen auf A.zurück. A. ist daher in der Gruppe III A 1 eingestuft (MAK-Liste). In Tierversuchen hat sich herausgestellt, dass Fasern mit einer Länge von < 2 µm nicht kanzerogen wirken, die stärkste krebsauslösende Wirkung Fasern von einer Länge von ca. 8 µm und einem Durchmesser von 0,25 µm aufwiesen.

Autor: KATALYSE Institut

Antifoulingfarben

Mit Bioziden ausgerüstete Lacke zur Beschichtung von Booten, um den Bewuchs mit Algen und Muscheln zu verhindern.

V.a die darin enthaltenen zinnorganischen Verbindungen haben in der Vergangenheit zum Absterben ganzer Muschelzuchten geführt. Nach freiwilliger Vereinbarung wurden weniger giftige Stoffe eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Anstrichstoffe

Mittel zur Beschichtung von Oberflächen (Holz, Metall, Mauerwerk, Tapete usw.), die zum Schutz oder zur Verschönerung beschichtet werden.

A. setzen sich aus Filmbildnern, die wiederum aus Bindemitteln mit Weichmachern bestehen, Pigmenten oder Farbstoffen und Lösemitteln zusammen. Anstrichfarben sind Kunststoff- oder Naturharzdispersionsfarben, Kalk- oder Caseinfarben, um Mauern, Putz oder Tapeten anzustreichen. Der entstehende Anstrich ist matt oder leicht glänzend und für Wasser und Gase mehr oder weniger durchlässig.

Ölfarben, Öllack und Kunststofflack ergeben eine dichte, abwaschbare Oberfläche und verhindern ein natürliches Atmen der Oberfläche. Dispersionsfarben enthalten nur 1% Lösemittel und Dispersionslack bis zu 10%. Die meisten anderen Lacke enthalten bis zu 50% Lösemittel, obwohl alle Oberflächen mit A. auf wäßriger Basis beschichtet werden könnten.

Autor: KATALYSE Institut

Amphibol-Asbest

Allgemeine Bezeichnung von Mineralen der Amphibol-Gruppe (Asbest).

Die fünf kommerziellen A.-Sorten sind Grunerit (Handelssorte Amosit, auch Braunasbest, Verwendung als Spritzasbest, Faserlänge 0,4-4 mycrom, Faserdurchmesser der Fibrille (FdF) 60-90 nm), Riebeckite (Handelssorte Krokydolith, auch Blauasbest oder Kapasbest, Faserlänge 0,2-17 mycrom, FdF 60-90 nm, Haupteinsatzgebiete: Spritzasbest für Brandschutz an Stahlträgern und in Asbestzementprodukten), Anthophyllite (FdF 60-90 nm), Tremolit (FdF 60-90 nm), Actinolith (FdF 60-120 nm).

A. neigen im Vergleich zu Chrysotil-Asbest nicht so sehr zur Zerfaserung, sondern eher zur Bildung von Faserbündeln und -blöcken. Sie sind (in geringem Maße) elastisch biegsam und eher spröde. A. sind im Gegensatz zu Chrysotil vergleichsweise säurebeständig; beide verhalten sich in alkalischen Medien sehr beständig.

Die Fasern aller Asbestarten sind in der Lage, sich durch Längsspaltung immer weiter aufzuteilen. Aufgrund des sehr hohen gesundheitsgefährdenden Potentials der A. (insb. Amosit und Krokydolith) wurde mit Neufassung der Gefahrstoff-Verordnung der TRK-Wert für A. ausgesetzt. Für Sanierungsarbeiten gilt ein TRK-Wert von 50.000 Fasern/m3 und eine Auslöseschwelle von 12.500 Fasern/m3.

Autor: KATALYSE Institut

Allergie

Spezifische Änderung der Immunitätslage im Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit.

Allergien können sich in allen Organen manifestieren, am häufigsten sind jedoch Haut und Schleimhäute betroffen, die Grenzflächen an denen sich die Auseinandersetzung des Individuums mit seiner Umwelt zunächst unmittelbar abspielt. Den allergischen Krankheitserscheinungen geht eine Sensibilisierung mit einem an sich harmlosen Umweltstoff, dem Allergen, voraus.

Allergene sind Antigene im Sinne der immunologischen Reaktion, also meist Proteine oder kleine Moleküle, die an Proteine gebunden sind (Immunsystem). Bei Allergikern reagiert das Immunsystem auf Substanzen, die gewöhnlich keine übertriebenen Immunreaktionen auslösen, mit besonders starker Bildung der allergiespezifischen Immunglobulin E (IgE)-Antikörper.

Diese IgE-Antikörper sind an sogenannte Mastzellen gebunden, welche prall mit chemischen Botenstoffen, den Mediatoren, gefüllt sind. Trifft nach erfolgter Sensibilisierung wieder das gleiche Allergen auf einen dafür spezifischen IgE-Antikörper, so wird die allergische Reaktion ausgelöst.

Die "Brückenbildung", die das Allergen zwischen zwei IgE-Antikörpern hervorruft ist für die Mastzelle das Signal die entzündungsfördernden Substanzen, z.B. Histamin, freizusetzen. Histamin bewirkt u.a. eine Erweiterung der Blutgefäße und erhöht die Durchlässigkeit des Gewebes, so dass dieses anschwillt. Histamin ist auch für die juckenden Hautausschläge verantwortlich.

Die Vielzahl der von den Mastzellen und auch von den basophilen Granulocyten (Klasse der weißen Blutkörperchen) ausgeschütteten Mediatoren wie z.B. Histamin und Prostaglandine (=Gewebshormone) bewirken die allergischen Symptome. Die klinische Erscheinungsform ist von der Art des betroffenen Organs abhängig.

Man unterscheidet: Inhalationsallergien (Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis), Ingestionsallergien (Nahrungsmittelallergien, Urtikaria = Nesselsucht, Neurodermitis), exogene Allergien (Kontaktekzem auf der Haut) und Injektionsallergien (nach Medikamentengabe, auch anaphylaktischer Schock). Es gibt inzwischen auch Hinweise, dass immer mehr Menschen allergische Reaktionen aufweisen.

Die allergischen Symptome werden in vier Klassen eingeteilt:
Typ 1, die allergische Sofortreaktion: Symptomkomplex: Heuschnupfen, Asthma bronchiale, Urtikaria, Nahrungs- und Insektengiftallergien, Neurodermitis.
Typ 2-4: Medikamentenallergie, Serumkrankheit, Arthritis, Kontaktekzeme u.v.a. Pseudoallergien sind Überempfindlichkeitsreaktionen, die gleiche Symptome wie Allergien hervorrufen, aber über einen nicht immunologischen Mechanismus ablaufen, z.B. Überempfindlichkeiten auf Arzneimittel.

Therapie: In erster Linie Vermeidung des Allergens, falls dieses bekannt ist. Wohnraumsanierung bei Hausstauballergie; Hyposensibilisierung, d.h. es werden zunehmend größere Dosen des Allergens gespritzt oder oral verabreicht, wodurch eine zeitlich begrenzte Toleranz erreicht wird. Antihistaminika, die verhindern, dass die Mediatoren ihre Wirkung entfalten können; Mastzellblocker, Glukocorticoide, z.B. Cortison.

Alternative Behandlungsmethoden gewinnen immer mehr an Bedeutung: Klimakur, Diäten, Akupunktur, homöopathische Arzneien, Phytomedizin, um nur einige zu nennen. Zunehmend wird auch Psychotherapie angewendet, denn auch die aktuelle psychische Befindlichkeit kann die Reizschwelle für Allergene verändern. Manchmal kann eine Innenraumsanierung eine Verbesserung der Allergiesymptomatik bringen. In mehreren Studien sind Zusammenhänge zwischen der Häufigkeit von Allergien und der Schadstoffbelastung in Innenräumen nachgewiesen worden.

Insgesamt sind in der Frage nach Korrelationen zwischen Allergiehäufigkeit und Luftverschmutzung, Trinkwasserverseuchung oder Exposition gegenüber einer Vielzahl synthetisch hergestellter Substanzen erst vorläufige Ergebnisse erzielt worden. Dass schädigende Umwelteinflüsse die Funktionstüchtigkeit des Immunsystems beeinträchtigen und damit den Allergien Vorschub leisten, scheint sich jedoch immer mehr zu bestätigen.

Prophylaxe: Bei erblich vorbelasteten Säuglingen kann der IgE-Spiegel im Nabelschnurblut der Neugeborenen bestimmt werden. Ist dieser erhöht, so kann man in den ersten Lebensmonaten versuchen, die Umgebung möglichst allergenarm zu halten. Dies bedeutet: möglichst langes ausschließliches Stillen (vier bis sechs Monate), Fernhalten von Hausstaub, Tierhaaren, Blütenstaub und Tabakrauch. Kinder, die zwischen Januar und April geboren sind bekommen 30 Prozent häufiger eine Blütenstauballergie als solche, die erst im Juni oder später geboren werden.

Das Risiko, eine Allergie auszubilden, hängt von der Anzahl und dem Verwandtschaftsgrad der an allergieerkrankten Familienmitgliedern ab. Zeigen beide Elternteile keine Allergie, so liegt die Allergie-Häufigkeit der Kinder bei 12,5 Prozent. Ist ein Elternteil Allergiker, so erhöht sich die Häufigkeit auf 20 Prozent. Sind beide Elternteile Allergiker, erkranken 43 Prozent der Kinder an Allergien.

Atopie, Neurodermitis, Asthma, Immunsystem, Nahrungsmittelallergie, Lebensmittelzusatzstoffe, Konservierungsstoffe, Hausstauballergie

Lit.: F. und E. Diel: Allergien, Düsseldorf 1990; J., Ring: Angewandte Allergologie, München 1991

Autor: KATALYSE Institut

Alkydharzlack

Zumeist lösemittelhaltige Lacke oder Lasuren und Grundierungen, die durch chemische Umsetzung von Leinöl oder Rizinusöl mit Dicarbonsäuren hergestellt werden.

A. können hoch feststoffhaltig, mit höchstens 15% Lösemittel hergestellt werden und so das Das deutsche Umweltzeichen (Blauer Umweltengel)ist aus einer Initiative der Umweltminister von Bund und Ländern vor mehr als 25 Jahren mit dem Ziel der Förderung und Kennzeichnung umweltfreundlicher Produkte entstanden. Umweltzeichen erhalten. A. sind Produkte hoher Qualität mit einem hohen Anteil nachwachsender Rohstoffe. Sie sind als Grundierung auch für die anschließende Beschichtung mit Naturharzen geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

Acryllackdispersionsfarben

Lacke, Lasuren und Grundierungen, die Polyacrylatkunststoffe oder Methylacrylate als Bindemittel enthalten. Aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften lassen sich diese Bindemittel gut in Wasser verteilen (dispergieren) oder, wenn es sich um flüssige Kunstharztropfen handelt, in Wasser emulgieren.

Dazu sind nur geringe Lösemittelmengen notwendig (1-10%), um die Mischung verarbeitbar zu machen, während konventionelle Alkydharzlacke bis zu 50% Lösemittel enthalten können. Um die aus Anstrichstoffen insgesamt freigesetzten 400.000 t Lösemittel zu reduzieren, wurden ab 1988 lösemittelarme Acryllacke, die weniger als 10% Lösemittel beinhalteten, mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet.

Bisher werden nur ca. 20.000 t lösemittelarme Acryllacke und -lasuren umgesetzt, im Vergleich zu 470.000 t lösemittelreichen Lacken. Prinzipiell gibt es technisch keine Hindernisse, alle Lackanwendungen langfristig auf wäßrige Systeme umzustellen. Inzwischen gibt es Acrylat-Alkydharzgemische, die in wäßrigen Dispersionen verarbeitet werden können, wie auch Dispersionen mit Naturharzen als Bindemittel.
Nachteilig wirken sich ein hoher technischer Aufwand, hoher Primärenergiebedarf und die Tatsache, daß meist synthetische Rohstoffe verwendet werden, aus.

Autor: KATALYSE Institut

Acrylatharz

Umgangssprachliche Kurzform für Synthesefasern und Kunstharze aus Polyacrylnitril, Polyacrylat und Polymethacrylat.

Früher aus Kohle und Kalk über Acethylen und Blausäure zum Acrylnitril umgesetzt, das weiter polymerisiert wurde. Heute auch über Acrylsäure und deren Ester hergestellt.

Autor: KATALYSE Institut

Absorber

Der Absorber ist ein Bestandteil in einem Solarkollektor. Es handelt sich um ein Blech, welches mit einer schwarzen Spezialbeschichtung versehen ist, es wird auch allgemein als Wärmetauscher bezeichnet.

Der Absorber nimmt die einfallende Solarstrahlung auf und gibt sie als thermische Energie an den Solarkreislauf ab. Um den Übergang der aufgenommenen Energie mit geringen Verlusten an den Solarkreislauf zu ermöglichen, sind Rohrleitungen mit einem Wärmeträgermedium eingearbeitet, die an den Vor- und Rücklauf des Solarkreislaufes angeschlossen sind.

Der Begriff Absorber bezeichnet auch Materialien (Blei, Beton etc.), die ionisierende Strahlung absorbieren.

Autor: KATALYSE Institut

Mülltourismus

Siehe Abfalltourismus, Giftmüllexport

Autor: KATALYSE Institut

Kommunale Abfallbeseitigung

Nach dem Abfallgesetz sind Kreise und kreisfreie Städte verpflichtet, die K. zu regeln.

Die praktische Durchführung der Beseitigung häuslicher Abfälle (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll) kann privaten Unternehmen übertragen werden. Die Abfallbeseitigung umfaßt das Sammeln, Transportieren und Verwerten des Abfalls in Sortierungs- oder Kompostierungsanlagen bzw. das Beseitigen auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen.

Die Abfälle werden von den Haushalten überwiegend in Müllbehältern unterschiedlicher Größe oder in Säcken für die Abfuhr bereitgestellt. Eine lose Sammlung erfolgt bei Sperrmüllsammlungen. Die Abfälle werden mit Hausmüllsammelfahrzeugen gesammelt und zur Beseitigung transportiert. Beseitigungsmethoden sind: Recycling (getrennte Sammlung), Müllverbrennung, Kompostierung, Pyrolyse. Bei allen Beseitigungsmethoden fallen Reststoffe an, die auf der Deponie abgelagert werden müssen.

Durch die Verpackungsverordnung, die die Hersteller von Verpackungen verpflichtet, ein stoffliches Verwertungssystem außerhalb der K. einzurichten, ist eine Verlagerung der Abfallmengen zu erwarten.

Autor: KATALYSE Institut

Autorecycling

In Westdeutschland werden jährlich knapp 2 Mio Autos endgültig stillgelegt.

Die Verwertung der Autowracks erfolgt durch Schrottbetriebe. Die durchschnittlich 1.000 kg schweren Autos (zu 94,5% Pkw) bestehen zu ca. 70% aus Eisenmetallen, zu 4,5% aus Nichteisenmetallen (Metalle) und zu 12,5% aus Kunststoffen (Prozentangaben bezogen auf das Gewicht). Die Eisenmetalle werden schon seit langem in Shredderanlagen wiederverwertet, wobei der Autoschrott durch Getriebeöl, Schmiere und Spuren von PCB oder durch bleihaltige Batterien (Blei) verunreinigt ist. Daher gelten Shredderabfälle seit Oktober 1990 als Sonderabfall. Die Verwertung der restlichen Bestandteile, v.a. der ständig steigenden Kunststoffmengen (Kunststoffe), bereitet noch Probleme.

Der Kunststoffanteil stieg von 2,9% (1970) auf 12,5% (1990). Durch die zum 31.12.1993 geplante Einführung einer Rücknahmepflicht für Altautos beabsichtigt die Bundesregierung, das Autowrackrecycling voranzutreiben. Hierbei sollen Autohersteller zur Kennzeichnung der bei der Herstellung verwendeten Kunststoffe (Kennzeichnungspflicht), sowie zur Verwendung von Mindestanteilen an recyclierten und recycelbaren Werkstoffen bei der Neuproduktion verpflichtet werden (Kennzeichnungspflicht).

Des weiteren soll schon die Produktion von Neuwagen so gestaltet werden, daß nach einer Stillegung eine weitestgehende Zerlegung ermöglicht wird. Die Verwertung der Autowracks soll von den Herstellern geregelt und finanziert werden. Durch Zuschläge auf den Preis für ein Neuauto legen die Hersteller die Verwertungskosten jedoch auf den Käufer um.

Lit.: UBA (Hrsg.): Daten zur Umwelt 1990/91, Berlin, 1992

Autor: KATALYSE Institut

Atomtransporte

siehe Brennstoffkreislauf

 

Autor: KATALYSE Institut

Atommüll

Sämtliche radioaktive und radioaktiv verstrahlte Materialien, die bei der Nutzung von Radioaktivität durch den Menschen anfallen und keine weitere Verwendung finden, werden Atommüll genannt.

 

Zu den radioaktiven Abfällen zählen u.a. neben kontaminierter Arbeitskleidung (Kontamination) auch abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken. Überall, wo mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird, entsteht Atommüll: Forschung, Industrie (Lebensmittelbestrahlung, Leuchtfarben), Medizin (Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Atomwaffenproduktion, vor allem aber auch im Kernkraftwerksbereich (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung und Brennstoffkreislauf).
Der flüssige, gasförmige oder feste Atommüll wird in Wiederaufbereitungsanlagen für die Endlagerung in Zement verfestigt.
Je nach Aktivität unterscheidet man zwischen schwachaktiven Atommüll (Aktivität kleiner als 0,1 Curie/m3), mittelaktiven Atommüll (0,1-1.000 Curie/m3) und hochaktiven Atommüll (über 1.000 Curie/m3).
Dieser Atommüll muss so gelagert werden, dass keine radioaktiven Substanzen in die Umwelt gelangen und somit keine radioaktive Strahlung Menschen und die biotische Umwelt erreicht.
Das eigentliche Problem stellt dabei der hochaktive Atommüll dar, der fast ausschließlich aus dem Kernkraftwerksbereich stammt. Darunter fallen abgebrannte Brennelemente, die direkt endgelagert werden sollen, und Atommüll aus den Wiederaufbereitungsanlagen (Brennstoff-kreislauf).

Die Wiederaufarbeitung vermindert durch die Plutoniumabtrennung die Aktivität des Atom-mülls lediglich um den Faktor 2-5 unter Beibehaltung der Plutoniumaktivität und führt zudem zu hohen radioaktiven Belastungen beim Betrieb. Dabei fällt nicht nur hochgiftiges, waffentaugliches Plutonium, sondern auch radioaktive Abgase, Flüssigkeiten und Abfälle an, die trotz Reinigungsmaßnahmen, noch radioaktive Bestandteile enthalten. Diese werden meist in Glasblöcke eingeschmolzen (Verglast). Nach der Aufbereitung sind 1 – 10 Prozent des Materiales wiederverwendbar, während 90 – 99 Prozent als hoch radioaktiver Abfall entsorgt werden muss. Die Aktivität des Atommülls ist bei direkter Endlagerung, wie auch nach Wiederaufarbeitung, erst nach einigen Mio. Jahren auf die von Natururan (Uran) abgeklungen. Daher muss der hochaktive Atommüll für diese Zeit mit größter Sorgfalt von der Umwelt ferngehalten werden (Halbwertszeit). Dazu wird nach passenden und sicheren Anlagen, den sogenannten Endlagern, gesucht.

Endlagerung:
Endlagerung ist ein weltweit ungelöstes Problem, da ein Endlager für über eine Millionen Jahre vor einer möglichen
Strahlenbelastung der Biosphäre schützen muss. Der radioaktive
Abfall wird in Behältern, die eine Entweichung von Radioaktivität verhindern sollen, eingeschlossen. Allerdings können diese im Laufe der Zeit undicht werden. Deshalb wird die Endlagerung von Atommüll in tief gelegenen Gesteinsschichten bevorzugt, da das Gestein radioaktive Strahlung von der Biosphäre abschirmen soll.

Radioaktive Belastungen der Umwelt können entstehen, wenn die Behälter durch Strahlenbe-lastung und Hitze spröde werden oder gar brechen. Dabei können radioaktive Gase aus dem Salzstock entweichen. Die größte Gefahr besteht, wenn radioaktive Substanzen ins Grundwasser gelangen. Ob dies möglich ist, hängt z.B. von der geologischen Stabilität des Salzstocks (auch gegen Erdbeben), den Grundwasserströmen um den Salzstock und möglichen Strukturveränderun-gen des Salzes durch die Strahlung und durch Wärmeabgabe des Atommülls ab. Salzstöcke, z.B. in den USA oder in Deutschland, die lange als sicher galten, zeigen bereits nach wenigen Jahren Grundwasserprobleme. Viele Länder werden gezwungen sein, bis weit ins 21. Jahrhundert den Atommüll in oberirdischen Zwischenlagern (Brennstoffkreislauf) zu lagern.

Schwach- und mittelaktiver Atommüll werden in vielen Ländern schon in Fässern in alten Bergwer-ken, in Granitgestein oder in Salzstöcken gelagert. Die Versenkung im Meer wurde erst 1994 weltweit gestoppt.
Keines der 31 Länder (Stand: 2011), die mit Kernenergie arbeiten, hat bisher eine sichere, dauerhafte, politisch und gesellschaftlich akzeptierte Lösung gefunden, hochradioaktiven
Abfall zu beseitigen (vgl. Stamm 2012).
Für hochaktiven Atommüll sind u.a. Salzstöcke in Erprobung. Viele Länder forschen nach Möglichkeiten hoch radioaktiven Müll in Granit- oder Tongestein oder in Lehmschichten zu lagern.

Situation in Deutschland:
Bis jetzt wird in Deutschland der direkt endzulagernde radioaktive
Abfall und die radioaktiven Rückstände der Wiederaufbereitung (die in Großbritannien oder Frankreich durchgeführt wird) in Castorbehältern gelagert. An Kernkraftstandorten oder in Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben verbleiben diese, bis ein Endlager gefunden ist.Es gibt 17 Zwischenlager für Atommüll. Doch für diesen zwischengelagerten Atommüll muss noch ein Endlager gefunden werden.

In Deutschland wurde von 1965 bis 1992 das Endlager in Asse erprobt.  46.930 m3 radioaktive Abfälle wurden in Fässern dort eingelagert. Das Eindringen von Salzlösung und die Instabilität des Bergwerks verdeutlichen die Problematik der Endlagerfrage, da eine radioaktive Kontamination im Bergwerk festgestellt wurde.

Bis 1998 wurden  schwach- und mittelaktive Abfälle im Endlager Morsleben entsorgt, doch laut Bundesamt für Strahlenschutz würde das Endlager nach heutigen Anforderungen keine Genehmigung zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen erhalten (vgl. bfs 2012). Nun wurde die Stilllegung (Sicherer Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre) des Endlagers beantragt.
Es ist außerdem geplant, dass radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Endlager Konrad  eingelagert werden sollen.  Von 1979 – 2000 und erneut ab 2010 wurde bzw. wird Gorleben als mögliches Endlager erforscht (Untersuchungen sollen bis 2017 dauern). Doch schon in den 90er Jahren wurden einige kritische Probleme in Gorleben festgestellt: Neben Topfrissen (Frostrisse, die die Gefrierrohre in topfförmiger Anordnung umgeben und einen Salzlösungseintrag ermöglicht), die durch Verpressen der Risse mit Zement behoben wurden, scheinen auch tektonische Risse vorzuliegen. Beim Jahreswechsel 1991/92 kam es zudem zu unerwarteten Salzlaugenzuflüssen.

Bis Ende 2015 soll die Kommission für die Endlagersuche Grundlagen und Kriterien für die Atommüll-Lagerung/Standortauswahl erarbeitet haben, so dass 2030 ein Endlager benannt werden kann.
Doch bis ein Endlager gefunden ist, wächst der zwischengelagerte 'Atommüll-Berg' um jährlich über 400t radioaktiven Müll. Bis zum Jahr 2011 sind insgesamt ca. 133.000 m³ radioaktive Reststoffe und über 14.500 Tonnen Schwermetall von bestrahlten Brennelementen in Deutschland angefallen (vgl. bfs 2012). Laut Bundesamt für Strahlenschutz (2012) werden bis 2080 ca. 300.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle entstehen.

Lit.:

  • Statistisches Bundesamt (2012): Endlager. [Stand: 26.03.2013].
  • Stamm, S. (2012): Wie andere Länder mit Atommüll umgehen. [Stand: 26.03.2013].
  • BUND: Atommüll: das ungelöste Entsorgungsproblem. [Stand: 26.03.2013].
  • Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung Hannover (1991): Hydrologische, salzgeologische und ingenieursgeologisch/ geomechanische Begutachtung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben. [Stand: 26.03.2013]

Autor: KATALYSE Institut

Abfallverwertung

Abfallverwertung umfaßt Maßnahmen, die dazu dienen, im Abfall enthaltene Wertstoffe bzw. Energiepotentiale zu verwerten(Recycling, getrennte Sammlung, Sortierung von Müll, Verpackungsverordnung).

Im Sprachgebrauch, besonders in der Werbung, wird A. oft mit Abfallvermeidung gleichgesetzt, was jedoch falsch ist. Denn Ziel der Abfallvermeidung ist es, Abfall gar nicht erst entstehen zu lassen, wodurch eine Abfallverwertung überflüssig wird.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallvermeidung

Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Fälschlicherweise wird häufig der Begriff Abfallverwertung als Abfallvermeidung bezeichnet. Bei der Abfallverwertung handelt es sich jedoch lediglich um eine sinnlose Deponierung der bereits entstandenen Abfälle zu vermeiden.

 
Das Müllaufkommen lässt sich mittels Abfallverwertung meist jedoch kaum reduzieren. Da recyclingfähige Produkte als umweltfreundlich eingestuft werden, konsumiert der Verbraucher sie guten Gewissens oftmals sogar in verstärktem Maße. Das durch diese Konsumsteigerung erhöhte Abfallaufkommen hebt die Müllreduzierung, die durch das Recycling erzielt wird, häufig auf.

Zudem kan durch Recycling, die bei der Produktion von Verpackungen entstehenden Umweltbelastungen nicht verhindern. Dies schafft alleine die Abfallvermeidung, indem beispielsweise Einwegverpackungen gar nicht erst produziert bzw. konsumiert werden, können wertvolle Rohstoffe sowie Energie eingespart und die Entstehung von Abfällen verhindert werden. Abfallvermeidung ist somit die effektivste und umweltverträglichste Methode Müllmengen zu reduzieren.

Das Abfallvermeidungsgebot (§ 1a) im Abfallgesetz trägt dieser Tatsache prinzipiell Rechnung. Von der Möglichkeit (gem. §14), rechtliche Vermeidungsgebote zu erlassen, hat die Bundesregierung bisher aber erst einmal mit der Verordnung über Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkepackungen (1988) Gebrauch gemacht.

Autor: KATALYSE Institut

Abfalltourismus

Der Abfalltourismus ist direkte Folge einer ganzen Reihe von Faktoren: Nach wie vor und ersten Ansätzen zum Trotz wird in Deutschland wie auch weltweit beim Abfall vorwiegend auf Entsorgung statt auf Vermeidung gesetzt(Abfallvermeidung, Verpackungsverordnung).

 

In Deutschland stehen den wachsenden Müllbergen Deponien und Müllverbrennungsanlagen mit begrenzten Kapazitäten gegenüber, das gewachsene Umweltbewußtsein der Bürger erschwert und verzögert den Bau neuer Anlagen zur Entsorgung von Müll, im besonderen von Sonderabfall. Abfallentsorgung ist Aufgabe der Länder und Kommunen: Eine bundeseinheitliche, geordnete Abfallwirtschaft, die kontrollierende und lenkende Funktion haben könnte, fehlt. Darüber hinaus hängen am Müll wirtschaftliche Interessen: Die Entsorgung wird zunehmend kostenträchtiger, zugleich lassen sich mit der Abfallwirtschaft aber auch beachtliche Gewinne erzielen.

Beim Abfalltourismus muß zwischen legalen und illegalen Exporten unterschieden werden. So wird z.B. Müll legal in andere Länder verschoben, in denen die Deponierung oder Verbrennung billiger ist als in Deutschland, z.B. bis 1992 nach Frankreich. Ebenso wurde jahrelang westdeutscher Müll für Devisen in die damalige DDR verschoben. Eine weitere "legale" Möglichkeit für den Abfalltourismus besteht darin, Müll als Wirtschaftsgut zu deklarieren, nachdem er z.B. mit Sägespänen vermischt und so zum "Ersatzbrennstoff" umgewandelt wurde. Ein solches Produkt kann zwischen privaten Unternehmen gehandelt werden, da es nicht mehr dem Abfallgesetz unterliegt. Illegal wird ein solcher Handel erst, wenn die Behörden eindeutig nachweisen, daß es sich um Sonderabfall handelt, der falsch deklariert wurde und unter Umgehung der Gesetze ins Ausland gebracht wird (Giftmüllexport).

Seit Frühjahr 1989 existiert eine internationale "Konvention zur Kontrolle grenzüberschreitender Abfalltransporte", die allerdings den Abfalltourismus nicht generell verbietet, sondern nur reglementiert. Vor allem Deutschland, die USA, Frankreich und Japan (weltweit die Hauptverursacher von Giftmüll) hatten bei den Verhandlungen in Basel ihre Wirtschaftsinteressen gegenüber den Bedürfnissen der ärmeren Länder, insb. Afrikas, nach radikaleren Bestimmungen durchgesetzt. Bis auf Frankreich hatten alle EG-Länder die Konvention Mitte 1992 noch nicht ratifiziert.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallgesetz

Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft festgelegt. Das Gesetz fordert, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Beide Verwertungsarten sind gleichrangig, Vorrang hat die im Einzelfall umweltverträglichere Lösung.

Sämtliche Stoffe, die bisher unter den Begriffen „Reststoff, Wertstoff oder Sekundärrohstoff" am Markt gehandelt wurden, unterliegen nun dem Abfallrecht. So gibt es nach neuem Recht auch für diese Stoffe Nachweispflichten und behördliche Überwachungsmöglichkeiten. Die Grundpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten mit dieser Erweiterung nicht mehr nur für die Abfallbeseitigung. Das bedeutet, dass der Begriff „Abfallentsorgung" die Beseitigung und die Verwertung umfaßt.

Auch der Begriff „
Abfall" wurde neu definiert. Er umfaßt die Abfälle zur Beseitigung und die Abfälle zur Verwertung. Diese Begriffsdefinition entspricht den Vorgaben des EG-Rechts. Nach wie vor gibt es den „subjektiven" (Entledigungswille) und den „objektiven" Abfallbegriff (Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit).

Die §§ 4-9 beschäftigen sich mit der Kreislaufwirtschaft. Darunter versteht man die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen.
Die Abfallbeseitigung ist keine Maßnahme der Kreislaufwirtschaft (§ 10 Abs. 1). Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, Abfälle so zu beseitigen, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 10 Abs. 4).

Hat ein Abfallerzeuger insgesamt mehr als 2 Tonnen besonders überwachungsbedürftiger Abfälle oder mehr als 2000 Tonneno überwachungsbedürftiger Abfälle je Abfallschlüsselnummer im Jahr, so mus er „Zusatzaufgaben" erfüllen. Er muss ein ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung.

Abfallentsorgung umfasst sowohl die stoffliche und energetische Abfallverwertung (Recycling, Müllverbrennung, Pyrolyse) als auch das Ablagern von Abfällen (Deponie) sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und Behandelns.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallbeseitigungsplan

Im Abfallgesetz des Bundes ist in 6 die Aufstellung von Abfallentsorgungsplänen durch die Länder vorgesehen.

In diesen Abfallbeseitigungsplänen sind geeignete Standorte für die Abfallentsorgungsanlagen festzulegen. Ferner kann darin bestimmt werden, welcher Träger vorgesehen ist und welcher Abfallentsorgungsanlagen sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Die Verfahren zur Aufstellung der Pläne regeln die Länder.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallbeseitigung auf See

Die Abfallbeseitigung auf See erfolgt als Verbrennung oder Verklappung. Vor allem Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion und Klärschlämme wurden in früheren Jahren verklappt.

Seit die internationalen Abkommen von Oslo (15.2.1972, Geltungsbereich Nordsee und Atlantik) und London (29.12.1972, Geltungsbereich weltweit) ratifiziert wurden und das "Hohe-See-Einbringungsgesetz" im Jahr 1977 in Kraft trat, ist die Abfallbeseitigung auf See in der BRD erlaubnispflichtig. Das Gesetz regelt die Einbringung oder Einleitung von Stoffen in die hohe See. Es wird ergänzt durch die Hohe-See-Einbringungsverordnung und die Hohe-See-Einbringungsverwaltungsvorschrift.

Unter den zahlreichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften, die den Gewässerschutz betreffen, ist in bezug auf die Abfallbeseitigung auf See vor allem die Richtlinie über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion zu nennen. Die Titandioxid-Richtlinie fordert die Einsetzung des Chloridverfahrens als weniger umweltschädliche Technologie für die Titandioxid-Produktion.

1988 einigten sich die EG-Umweltminister auf die Richtlinie zur Beendigung der Meeresverschmutzung durch Abfälle aus der Titandioxid-Produktion, nach der die Dünnsäureverklappung bis 31.12.1989 eingestellt werden sollte, nachdem die drei großen Hersteller von Titandioxid auf massive Proteste verschiedener Umweltorganisationen ein Recyclingsystem entwickelt hatten. Für drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich und Spanien) wurde unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist vorgesehen.

Gemäß dem Hohe-See-Einbringungsgesetz wird die Erlaubnis zur Abfallbeseitigung auf See in Deutschland vom Deutschen Hydrographischen Institut erteilt. Dazu prüft das Umweltbundesamt in einem zweistufigen Verwaltungsverfahren zunächst die Möglichkeit, die Stoffe an Land zu entsorgen. Ein Verklappen oder Verbrennen auf hoher See kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn die Entsorgung an Land nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Sind schädliche Auswirkungen für das Meerwasser zu befürchten, ist die Möglichkeit der Abfallbeseitigung auf See generell ausgeschlossen.

Die verschiedenen Deutungen über die Gefährlichkeit bzw. Schädlichkeit von Stoffen ließ sich besonders deutlich an der Diskussion um die Dünnsäureverklappung verfolgen, die von der Bundesregierung für nicht eindeutig schädlich klassifiziert und erst 1989 in Übereinstimmung mit der Titandioxid-Richtlinie vollständig eingestellt wurde.

Ebenso betrieb die BRD die Verbrennung von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW), für die auf Land keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten zur Verfügung standen, bis Oktober 1989. Trotz des Hohe-See-Einbringungsgesetzes nahm die Menge der von deutschen Firmen auf der Nordsee verbrannten Abfälle bis 1986 bis auf einen Stand von 53.800 t zu. Dies entsprach etwa 50% der gesamten auf der Nordsee verbrannten Abfälle. Danach wurde die Verbrennung innerhalb von drei Jahren auf weniger als die Hälfte (21.200 t) reduziert.

Autor: KATALYSE Institut

Abfall

Als Abfall werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss

Man unterscheidet zwischen Siedlungs- und Gewerbe-Abfall.

Obwohl Abfallvermeidung als oberstes Ziel Einzug in die Gesetze gehalten hat, sind die Vermeidungs- oder Verwertungserfolge noch gering. Insb. Bauschutt, der bis heute zu 50 Prozent deponiert wird, könnte weitestgehend recycelt werden.

Hohe Recyclingpotentiale liegen auch in häuslichen Abfällen (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll), die zu einem hohen Anteil kompostierbar sind.

Neben der Reduzierung der zu entsorgenden Abfall-Menge durch Verwertungs- oder Vermeidungmaßnahmen muß das gleichrangige Ziel der Abfallwirtschaft eine Verringerung von Schadstoffen im Abfall sein (s.a. Hausmüll), um Emissionen aus den Behandlungsanlagen (Deponie, Müllverbrennung, Pyrolyse, Kompostierung) niedrig zu halten.

Autor: KATALYSE Institut