Nach dem Abfallgesetz sind Kreise und kreisfreie Städte verpflichtet, die K. zu regeln.
Die praktische Durchführung der Beseitigung häuslicher Abfälle (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll) kann privaten Unternehmen übertragen werden. Die Abfallbeseitigung umfaßt das Sammeln, Transportieren und Verwerten des Abfalls in Sortierungs- oder Kompostierungsanlagen bzw. das Beseitigen auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen.
Die Abfälle werden von den Haushalten überwiegend in Müllbehältern unterschiedlicher Größe oder in Säcken für die Abfuhr bereitgestellt. Eine lose Sammlung erfolgt bei Sperrmüllsammlungen. Die Abfälle werden mit Hausmüllsammelfahrzeugen gesammelt und zur Beseitigung transportiert. Beseitigungsmethoden sind: Recycling (getrennte Sammlung), Müllverbrennung, Kompostierung, Pyrolyse. Bei allen Beseitigungsmethoden fallen Reststoffe an, die auf der Deponie abgelagert werden müssen.
Durch die Verpackungsverordnung, die die Hersteller von Verpackungen verpflichtet, ein stoffliches Verwertungssystem außerhalb der K. einzurichten, ist eine Verlagerung der Abfallmengen zu erwarten.
Autor: KATALYSE Institut