Satelliten-DNA

Der Begriff Satelliten-DNA beschreibt ein Phänomen, das in einer experimentellen Situation in vitro (im Reagenzglas) vorkommt.

Im Labor wird die Satelliten-DNA sichtbar gemacht, wenn biologisches Material aus dem Zellkern von Eukaryonten (höhere Lebewesen, deren Zellen einen Zellkern haben im Unterschied zu Prokaryonten, z. B. Bakterien, bei denen die Chromosomen frei im Zytoplasma liegen)

im so genannten Dichtegradienten zentrifugiert wird. Bei dieser Art der Gleichgewichts-Zentrifugation ordnet sich die DNA entsprechend ihrer Dichte im Zentrifugenglas an. Dabei entstehen verschiedene Banden, eine breite Hauptbande mit dem größten Teil des Genoms eines Individuums und eine kleine schmale Bande neben der Hauptbande. Diese Nebenbande wird Satellit genannt.

Die Satelliten werden von der so genannten Repetitiven DNA gebildet. Das sind kurze sich ständig wiederholende Sequenzen innerhalb des Genoms. Die Anzahl der Basenpaare und deren Wiederholungen können stark variieren, von einigen wenigen bis zu 100.000 Basenpaaren und einigen wenigen bis zu 100 Wiederholungen. Diese Repetitiven DNA-Sequenzen sind keine Gene, codieren also nicht, und verteilen sich über das gesamte Genom. Sie sind extrem variabel (d. h. sie mutieren besonders stark) und sie machen bei Säugetieren bis zu 10 % des Genoms aus. Repetitive DNA befindet sich vor allem im Bereich des Centromers der Chromosomen, einem Bereich, in dem bei der Zellteilung der Spindelapparat ansetzt, um die Chromosomen auseinander zu ziehen, und an den Enden der Chromosomen. Mikrosatelliten sind 2–4 Basenpaare lang und wiederholen sich hintereinander 10–100-mal. Minisatelliten sind kurze DNA-Abschnitte von 10–100 Basenpaaren (Nukleotiden) bei Säugetieren; sie können wenige bis zu 50 Wiederholungen haben.

Diagnostisch kann man die Methode der Untersuchung der Satelliten-DNA anwenden, um DNA verschiedener Individuen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung zu untersuchen. Jedes Individuum hat eine ganz charakteristische Basenzusammensetzung dieser Sequenzen, deshalb kann mit der Fingerprint-Methode die DNA jedem „Besitzer“ zugeordnet werden. Dieses Verfahren nennt man auch „genetischer Fingerabdruck“ oder einfach Gentest, der z. B. mit Proben von Speichel, Sperma- oder Hautzellen durchgeführt wird. Im Prinzip ist aber jede andere Zellart auch geeignet.

 

Autor: KATALYSE Institut

Sasil

siehe Zeolith A

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SAS

Abkürzung für die englische Bezeichnung Sodiumalkansulfonate. (SAS)
Alkansulfonate

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Sanitärreiniger

Reinigungsmitteltyp, speziell für Sanitär-Keramik, Fliesen und Armaturen, der sowohl mit anorganischen Ablagerungen ( Kalk, Rost) und Urinstein als auch mit fettartigen Rückständen von Seifen und Kosmetika fertig werden muss.

Dazu sind zum einen Formeln geeignet, die sowohl Säuren (gegen Kalk etc. als auch Tenside (gegen fettige Anschmutzungen) enthalten. Hier bestehen fliessende Übergänge zu WC-Reinigern.

Ganz anderer Zusammensetzung sind alkalische S. Diese besitzen aufgrund ihres Alkalihydroxid-Gehaltes hohe ph-Werte (11-13), ähnlich den Rohrreinigern. Des weiteren enthalten sie ebenso Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge) und Tenside. Da mit den alkalischen Sanitärreinigern Kalkablagerungen nicht entfernt werden können, ist die Gefahr gross, dass bei unbefriedigendem Reinigungserfolg nachfolgend saure S. zur Anwendung kommen und sich spontan Chlorgas bildet. Aus den gleichen Gründen wie bei den flüssigen Rohrreinigern muss daher von alkalischen Sanitärreinigern dringend abgeraten werden.

Autor: KATALYSE Institut

Sanierung

Nachträgliche Verbesserung einer umweltbelastenden Anlage oder eines umweltbelastenden Raumes.

Die Sanierungsbedürftigkeit bemisst sich an der Überschreitung von Grenzwerten. Dabei ist die Anlagensanierung oft recht schwierig, weil Anlagen mit der Genehmigung zum Teil Bestandschutz haben. Bei der Sanierung von Räumen, die hohe Kosten verursacht, wird das Verursacherprinzip oft durch das Gemeinlastprinzip (Sanierung aus öffentlichen Mitteln) ersetzt, da Verursacher von Altlasten nicht mehr ermittelbar sind oder der Bestandsschutz von Anlagen nur durch Bezuschussung der Sanierung umgangen werden kann (Altanlagensanierungsprogramm). Beispiele: Asbest, Radon, Bodensanierung
nachträgliche Anordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz.

Autor: KATALYSE Institut

Sanfter Tourismus

Von Robert Jungk 1980 geprägter Begriff für eine Art des Tourismus, die seit etwa Mitte der 80er Jahre in kleinem Rahmen von Veranstaltern oder bestimmten Tourismusregionen angeboten wird.

Beim sanften Tourismus geht es um Bemühungen, dem ressourcenvernichtenden und umweltfeindlichen Massentourismus ein human- und umweltorientiertes Tourismusmodell entgegenzusetzen. Oberste Zielsetzung dieser Tourismuspolitik ist es, die Zielkonflikte von Freizeit und Umwelt weitgehend zu entschärfen. Innerhalb einer intakten Umwelt sollen die Bedürfnisse der erholungsuchenden Menschen mit den Interessen der ortsansässigen Bevölkerung in Einklang gebracht werden.

Die wichtigsten Forderungen sind u.a. Dezentralisierung der Einrichtungen, Entzerrung und Lenkung der Verkehrsströme sowie Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Förderung von Kleinprojekten, Beteiligung der einheimischen Bevölkerung an touristischen Entscheidungen, Anpassung von Ernährung und Architektur an die regionalen Gegebenheiten. Nicht alle Zielkonflikte touristischer Nutzung lassen sich mit dem Sanften Tourismus lösen.

Sanfter Tourismus wird inzwischen auch von der Touristikbranche als Werbeargument eingesetzt, ohne dass die so bezeichneten Einrichtungen und Reiseprogramme immer den Mindestanforderungen des Sanftenb Tourismus entsprechen. Uneinigkeit besteht u.a. über die Frage, wer Auszeichnungen verleihen darf und nach welchen Kriterien dies geschehen soll (Blaue Flagge).

Schutzwald, Alpen

Autor: KATALYSE Institut

Tourismus

siehe Sanfter Tourismus, Nachhaltiger Tourismus, Blaue Flagge, Freizeit und Umwelt, Alpen, Schutzwald.

Autor: KATALYSE Institut

Toxikologie

T. bezeichnet die Lehre von den schädlichen Wirkungen chemischer Substanzen auf lebende Organismen. Die giftige Wirkung ist abhängig von der Dosis, der Dauer der Einwirkung und der Art der Aufnahme in den Körper.

Chemische Substanzen können über die Haut oder die Schleimhäute (verschlucken, einatmen) aufgenommen werden. Die T. hat die Aufgabe, die möglichen Schäden zu erfassen, zu beschreiben und einzustufen. Man unterscheidet akute, subakute, chronische und subchronische Wirkungen. Seit einiger Zeit gehören auch die Untersuchungen von den immer häufiger auftretenden Allergie auslösenden Stoffen zu einem wichtigen Teilbereich der T.

Toxische Wirkungen können praktisch in allen Organen auftreten; vor allem betroffen sind Leber, Nieren, Nervensystem, Haut und Schleimhäute. Bei krebserregenden und erbgutverändernden Substanzen beispielsweise können schon geringste Mengen, die weit unter eventuell vorhandenen Grenzwerten liegen, bei Mensch und Tier zu Schäden führen.

Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die vor Krankheiten durch chemische Stoffe schützen sollen. Im Bereich des Arbeitsschutzes sind es z.B. die MAK-Liste, die Gefahrstoffverordnung und verschiedene Unfallverhütungsvorschriften. Siehe auch Ökotoxikologie

Autor: KATALYSE Institut

THTR

siehe Hochtemperaturreaktor.

Autor: KATALYSE Institut

Tierversuche

Mit Hilfe von T. sollen Arzneimittelwirkungen und -verträglichkeiten sowie neue Kosmetika getestet werden.

T. werden aber auch für wissenschaftliche Forschungen in Medizin, Biologie und Biochemie sowie bei Demonstrationen vor Studenten durchgeführt. Beim Testen von Medikamenten auf Wirkungen und Nebenwirkungen wird dabei davon ausgegangen, daß die beim T. gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar sind. Wie folgende Beispiele zeigen, kann dies ein unkalkulierbares Risiko darstellen: Penicillin, ein für den Menschen gut verträgliches und wirksames Medikament bei Infektionen, ist für Meerschweinchen nach wenigen Tagen tödlich.

Methylalkohol (Methanol), an dem Tausende erblindeten, hat für alle bekannten Labortiere keinerlei schädliche Folgen. Der für den Menschen tödliche Knollenblätterpilz wird von den meisten Nagetieren gut vertragen. Viele Medikamente, die sich bei Tieren als völlig harmlos erwiesen haben, zeigten beim Menschen jedoch erhebliche, z.T. tödliche Nebenwirkungen, so daß diese Medikamente wieder vom Markt genommen werden mußten. 1988 wurden auf Veranlassung des Bundesgesundheitsamts 1.040 Arzneimittel vom Markt genommen, z.B. metamizolhaltige Schmerzmittel, die eine Verminderung der weißen Blutkörperchen verursachen und z.T. zum Tode geführt haben. Da T. wenig aussagekräftig sind, wurden alternative Testmethoden entwickelt: In-vitro-Versuche mit lebenden Zellen, aber auch Computermodelle, die Reaktionen des menschlichen Stoffwechsels auf Fremdsubstanzen simulieren.

Es ist äußerst fraglich, ob überhaupt ständig neue Medikamente und Kosmetika entwickelt und vermarktet werden müssen. Für viele Krankheitsbilder gibt es bereits eine große Zahl verschiedener, aber gleich wirksamer Medikamente, die außerdem gut verträglich sind. Hier dienen T., aber auch die in der klinischen Erprobungsphase nötigen Versuche am Menschen letzlich nur noch kommerziellen Zwecken.
Vor diesem Hintergrund fordern T.-Gegner die drastische Beschränkung von T., um Tieren, denen sie genauso wie Menschen ein Recht auf Unversehrtheit und Schmerzfreiheit zusprechen, sinnlose Qualen zu ersparen.

Autor: KATALYSE Institut

Textilfärbung

Teilbereich der Textilveredelung neben Bleichen, Bedrucken, Appretieren, Knitterfestmachen.

Bereits seit dem Altertum, wahrscheinlich über China, Indien und Ägypten nach Griechenland und Rom gelangt, waren Farbstoffe wie Purpur, Indigo, Krapp, Katechin u.a. bekannt. Während der Völkerwanderung gingen die Kenntnisse weitgehend verloren und wurden erst über die Araber und Kreuzfahrer nach Italien gebracht, von wo sich die T. über ganz Europa ausbreitete.
Um die Mitte des 15. Jh. entstanden die ersten künstlichen organischen Farbstoffe, die zu einer völligen Umwälzung der Färbemethoden führten. 1856 synthetisierte H. Perkin zufällig Mauvein, als er ein Malariamedikament herstellen wollte. 1859 wurde der erste Triphenylmethanfarbstoff Fuchsin hergestellt, 1868 Alizarin, der Hauptinhaltsstoff des Krapp, 1878 Indigo und 1901 der erste Küpenfarbstoff der Anthrachinonseide Indanthrenblau. 1911 wurden erste Naphtol-AS-Farbstoffe hergestellt, die erstmals die Erzeugung von Azofarbstoffen auf Baumwollfasern ermöglichten. Es folgten Kupferkomplexfarbstoffe für Baumwolle, Kupferphthalocyaminkomplexfarbstoffe und Reaktivfarbstoffe. Die Entwicklung neuer Farbstoffe ist oftmals von den besonderen Erfordernissen neu entwickelter Fasern geprägt. Je nach Einsatz von Farbmitteln (Direktfarbstoffe, Reaktivfarbstoffe, Farben) und Art des Färbeguts (loses Fasergut, Spulen) werden verschiedene Färbetechniken unterschieden. Insg. geht die Entwicklung in die Richtung geringerer Farbstoffmengen pro gefärbte Textilmenge bei steigender Anzahl von Textilfärbehilfsmitteln. Während die Tendenz von Nachchromierungsfarbstoffen aufgrund der Abwasserbelastung sinkt, steigen Reaktivfarbstoffe und Küpenfarbstoffe an. Relativ unverändert hoch ist der Anteil der Azofarbstoffe mit ca. 60% an der Gesamtmenge. Die vermutlich krebserzeugenden Azofarbstoffe sind aus der verwendeten Palette verschwunden. Nicht entschieden ist der Streit, ob sich auch die anderen Azofarbstoffe bei Zersetzung unter aggressiven Bedingungen von Absonderungen der Haut in die krebsauslösenden Ausgangsstoffe zersetzen. Der Trend zu einem höheren Anteil an Naturfasern in Gemischen wird wohl nicht den Vorrang der Azofarbstoffe brechen, deren Vor- und Zwischenprodukte fast die Hälfte der nach Chemikaliengesetz neu angemeldeten Chemikalien bilden.

Autor: KATALYSE Institut

Textilindustrie

Die ältesten Geflechte (Leinengewebe) sind vor 6.500 Jahren in Ägypten bereits mit Spindel und Webstuhl entstanden.

In China entwickelte sich im 2. Jahrtausend v.Chr. eine Seidenkultur, die über Byzanz die Textilkunst ins Abendland brachte. Aus der handwerklichen Fertigung führte bereits das späte Mittelalter zur Großerzeugung von Textilien in Flandern und Italien. Aus der Erfindung maschineller Technik in Spinnerei und Weberei entstand die erste Großindustrie des Frühkapitalismus in Engand. Die erst im späten Mittelalter nach Europa gelangte Baumwollfaser verdrängte die ältesten Zweige des Textilgewerbes, die Verarbeitung von Flachs, Hanf, Rohseide und Wolle.
Zur T. zählt man Spinnerei, Weberei, Wirkerei und Stickerei, zur Textilveredelung Ausrüstung und Färberei. Nach Art der eingesetzten Rohstoffe unterscheidet man Baumwoll-, Seiden-, Woll-, Chemiefaser- und Bastfaserindustrie. In der heutigen Standortverteilung und Struktur spiegelt sich die ursprüngliche Entwicklung aus der Hausweberei und Kleinindustrie wider. Die Zahl der Betriebe nimmt unter dem Konkurrenzdruck fernöstlicher Billiglohnländer ständig ab, ist aber immer noch stark mittelständisch organisiert. Die Umsetzung von umweltverträglichen Innovationen ist damit aus finanziellen Gründen schwer machbar. Unterstützt von Veränderungen in Mode und Lebensweise sind in der chemischen Industrie insb. in den letzten 10 Jahren eine große Zahl von neuen Stoffen und Zubereitungen entwickelt worden. Aus betriebsinternen Gründen zumeist unbekannt, gelangen diese Stoffe bei allen Erfolgen der Abwasserreinigung im Hinblick auf leichtabbaubare Stoffe in die Abwässer, ohne daß kontrollierende Behörden überhaupt wissen können, wonach zu suchen notwendig wäre. Nur eine deutliche Umorientierung rechtlicher Prinzipien wie Akteneinsichtsrecht, Verursacherprinzip und geänderte Einschätzung der sog. Restverschmutzung kann diese unerträgliche Dauerbelastung der sensiblen Ökosysteme reduzieren. Die T. und verwandte Industriezweige belasten die Umwelt durch Geruchsemissionen sowie durch z.T. erhebliche Abwasserprobleme. Zur Verminderung der Geruchsbelästigungen können Biofilter oder - wie in einem Projekt des Altanlagensanierungsprogramms demonstriert wurde - eine Rückführung der geruchsbeladenen Abgase in den Feuerraum eines Heizkessels des Betriebs eingesetzt werden.
Die Abwässer aus Gerbereien gehören wegen ihrer vielen giftigen Inhaltsstoffe zu den am schwierigsten zu behandelnden Industrieabwässern überhaupt. Zur Abwasserreinigung muß bei den Gerbereien eine Neutralisation, eine Bindung oder Vernichtung der Sulfide, eine Ausfällung der organischen Bestandteile sowie ein Absetzen der Feststoffe erfolgen (Fällung). Bewährt hat sich ein Verfahren, das im Belebungsbecken (Abwasserreinigung) schwebende Aktivkohleteilchen benutzt. Bei den übrigen Textilabwässern werden die sauren oder alkalischen Behandlungsbäder z.T. zurückgewonnen. Die dann noch anfallenden Abwässer müssen neutralisiert und biologisch aerob oder anaerob behandelt werden. Eine bessere Reinigung kann ebenfalls durch Zugabe pulverförmiger Aktivkohle in das Belebungsbecken sowie durch zusätzliche chemische Behandlungsstufen (Fällung, Flockung, Weitergehende Abwasserreinigung) erreicht werden.
Kleidung
Berufskrankheiten in der T.: Byssionose (Baumwollstaublunge)

Autor: KATALYSE Institut

Rutengänger

siehe Wünschelrute

 

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Runderneuerte Reifen

Bei R. werden auf Altreifen neue Fahrprofile aufgeschweißt. 20% der Altreifen (66% Lkw, 34% Pkw) werden auf diese Art wiederverwendet.

So werden wertvolle Rohstoffe eingespart und die Abfallmenge und Emissionen verringert (Recycling). R. sind um 40% billiger als neue Reifen. Nach Herstellerangaben werden bei R. nicht mehr Reklamationen verzeichnet als bei Neureifen. R. tragen das Umweltzeichen.

Autor: KATALYSE Institut

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Rote Liste

Die R. der gefährdeten Tiere und Pflanzen in Deutschland wird im Auftrag der Bundesregierung erstellt und z.T. durch Landeslisten ergänzt.

Der Bestand der Tier- und Pflanzenarten wird alle 7-10 Jahre überprüft, zuletzt in den Jahren 1977 und 1984. Von den Farn- und Blütenpflanzen wurde zuletzt 1988 eine neue Liste erstellt. Der Name R. geht auf die Arbeit der Internationalen Naturschutzorganisation, IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources), zurück, die erstmals 1966 aussterbende Säugetiere im sog. Red Data Book festhielt. In der R. werden Tiere und Pflanzen in fünf Gefährdungsstufen eingeteilt:
0: ausgestorben oder verschollen,
1: vom Aussterben bedroht,
2: stark gefährdet (nahezu im gesamten einheimischen Verbreitungsgebiet gehen die Bestände zurück),
3: gefährdet (in großen Teilen des Verbreitungsgebietes gehen die Bestände zurück) und
4: potentiell gefährdet (räumlich begrenztes Vorkommen).
In der 1988 vorgelegten Liste gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen werden von 2.728 Arten rd. ein Drittel als gefährdet angesehen (s. Tab). Beispiele für vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten in Westdeutschland:
Farnartige Gewächse: Stachelporiges Brachsenkraut, Virginianische Mondraute, Pillenfarn, Schwimmfarn u.a.
Samenpflanzen: Zwergteichrose, drei Küchenschellenarten, Moltbeere, Wasserfalle, Deutsche Tamariske, Karlszepter, Wasserlobelie, Edelraute, Schachblume, Sumpfgladiole, Monte-Baldo-Segge, neun Orchideenarten.
In Westdeutschland gibt es noch 600 wildlebende Wirbeltierarten, von denen die Hälfte in ihrem Fortbestand als gefährdet gilt (s. Tab). Beispiele für vom Aussterben bedrohte Tierarten in Westdeutschland:
Säugetiere: Alpensteinbock, Biber, Baumschläfer, Otter, Luchs, Nordische Wühlmaus, Schweinswal, Birkenmaus sowie vier Fledermausarten. Vögel: Seeadler, Steinadler, Wanderfalke, Kornweihe, Wiesenweihe, Uhu, Sumpfohreule, Sperlingskauz, Weißstorch, Kranich, Moorente, Rohrdommel, Kormoran, Goldregenpfeifer, Birkhuhn, Auerhuhn, Wiedehopf u.a. Fische: Flußneunauge, Lachs, Meerforelle, Maifisch, Huchen, Zobel, u.a. Neue Daten zur R. der Wirbeltiere werden voraussichtlich Ende 1992 erscheinen.
Artensterben, Artenschutz

Autor: KATALYSE Institut

RNS

siehe Ribonukleinsäure

Autor: KATALYSE Institut

Richtwerte

R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte.

Rechtlich gesehen kommt ihnen der Wert einer Veröffentlichung oder gutachterlichen Stellungnahme zu. R. basieren auf einem mehr oder weniger großen Wissens- und Erfahrungsstand und regeln eine Fülle von Bedeutungsinhalten, z.B. MIK-Werte, R. für Schadstoffe in Nahrungsmitteln, tolerierte Gehalte für Schwermetalle im Boden, Toleranzgrenzen, angestrebte Werte etc.

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Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften

Eine EG-Richtlinie hat den Status eines verbindlichen europäischen Gesetzes.

In der Umweltpolitik ist die R. die übliche und am häufigsten angewandte Rechtsnorm. Die R. wird auf Vorschlag der EG-Kommission vom Ministerrat der EG beschlossen und richtet sich an die Mitgliedstaaten. Die R. muss - meistens innerhalb von zwei Jahren - in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden ("Rechtsangleichung") und erlangt somit erst zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Dabei bleibt es den Adressaten überlassen, welche Form und Mittel sie zur Erreichung der vorgegebenen Ziele einsetzen wollen.
Es gibt ca. 200 EG-Richtlinien im Bereich des Umweltschutzes, von denen ca. 45 größere Bedeutung erlangt haben, insb. im Bereich des Gewässerschutzes (Trinkwasserrichtlinie), des Chemikalienrechts, der Überwachung von Industrieanlagen (Sevesorichtlinie), des Luft-Immissionsschutzes; v.a.sind zu nennen: die UVP-Richtlinie, die Vogelschutz-Richtlinie.
Bei der Umsetzung von Umweltrichtlinien in nationales Recht und Praxis in den Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Unterschiede. Dänemark und Frankreich gaben bislang am wenigsten Anlaß zur Klage. Dagegen haben Italien, Luxemburg und Irland nur 50 - 60% der Richtlinien umgesetzt.
Deutschland nimmt in der Umsetzung mit 99 vom 136 Umwelt-Richtlinien einen Mittelrang ein; ca. 30 Verfahren wegen Nichtumsetzung wurden von der EG-Kommission gegen Deutschland eingeleitet. Beanstandungen bei der Umsetzung der Vogelschutz-, Badegewässer- und Trinkwasserrichtlinien führten bereits zu Urteilen vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Ribonukleinsäure

Abk.: RNS und RNA (engl.)) Die genetische Information, die in der DNS gespeichert ist, wird zu ihrer Realisierung in eine spezifische Boten-Ribonukleinsäure (m-RNA) umgeschrieben, die bei höheren Organismen aus dem Zellkern ins Zellplasma transportiert wird.

Dort bindet sie an die proteinbildenden Zellorganellen, die Ribosomen, wo nach der Information der m-RNA Proteine synthetisiert werden. Dies geschieht mit Hilfe der Transfer-Ribonukleinsäuren (t-RNA), die die Aminosäuren des Zellplasmas zu den Ribosomen transportiert.
Einige Viren bilden Ribonukleinsäure als Speicher der Erbinformationen anstelle der DNS.

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Reststoffverwertung

siehe Wiederverwertung (Recycling), Abfallgesetz, Sekundärrohstoffsystem, Verpackungsverordnung.

Autor: KATALYSE Institut

Restrisiko

Ursprünglich aus der Risikodiskussion bzgl. Kernenergie (Kernkraftwerk, GAU) stammender, mittlerweile im Umweltrecht weitverbreiteter Begriff, der eine mögliche künftige Grundrechtsgefährdung bezeichnet, die von einer Anlage ausgehen könnte, die jedoch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts derart klein und unwahrscheinlich sein muss, dass sie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" ist.

Ungewissheiten "jenseits der Schwelle praktischer Vernunft" (Akzeptabilitätsmaßstab) haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens. Sie sind unentrinnbar und insofern als "sozialadäquate" Lasten von allen Bürgern zu tragen (BVerfGE 49, 89/143). Nach dieser Lehre ist Risikovorsorge im Restrisiko-Bereich keine tatbestandliche Schadensvorsorge i.S. des 7 II Nr.3 AtG, sondern Restrisiko-Minimierung nach Ermessen. Hinter alledem steht nicht nur die Frage: "Wie sicher ist sicher genug?", sondern auch, welche Institutionen eigentlich berechnet haben, dass das Risiko einer Gefährdung jenseits der Schwelle praktischer Vernunft liege und damit ein Restrisikos sei. Oftmals berechnen Kritiker ein erheblich höheres Risiko, das dann kaum noch als Restrisiko zu bezeichnen ist (GAU).

Ist der Begriff Restrisiko schon im Atomrecht fragwürdig, so mutet die durchaus übliche Heranziehung des Restrisiko-Begriffs im Immissionsschutzrecht zur Bezeichnung der von allen Bürgern zu tragenden Waldschäden (Waldschadenserhebung) abenteuerlich an und dient der Verwirrung der Rechts- sowie der Verschleierung der politischen Diskussion.

Autor: KATALYSE Institut

Restmonomere

Bei der Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation von Kunststoffen bleiben stets kleine Anteile von M. im Polymerisat zurück, welche als Rest-M. bezeichnet werden.

In Kunststoffteilen und –produkten können Rest.-M. an die Oberfläche wandern und dadurch in den angrenzenden Stoff (Migration) oder in die Atemluft gelangen.

siehe auch Monomere

Autor: KATALYSE Institut

Resorption

(Lat.: sorbere = verschlucken, verschlingen.) Aufnahme oder Ein- und Aufsaugung meist wasserlöslicher Stoffe in die Blut- oder Lymphbahnen über Schleimhäute (Darm) oder Haut.

Autor: KATALYSE Institut