Tierversuche

Mit Hilfe von T. sollen Arzneimittelwirkungen und -verträglichkeiten sowie neue Kosmetika getestet werden.

T. werden aber auch für wissenschaftliche Forschungen in Medizin, Biologie und Biochemie sowie bei Demonstrationen vor Studenten durchgeführt. Beim Testen von Medikamenten auf Wirkungen und Nebenwirkungen wird dabei davon ausgegangen, daß die beim T. gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar sind. Wie folgende Beispiele zeigen, kann dies ein unkalkulierbares Risiko darstellen: Penicillin, ein für den Menschen gut verträgliches und wirksames Medikament bei Infektionen, ist für Meerschweinchen nach wenigen Tagen tödlich.

Methylalkohol (Methanol), an dem Tausende erblindeten, hat für alle bekannten Labortiere keinerlei schädliche Folgen. Der für den Menschen tödliche Knollenblätterpilz wird von den meisten Nagetieren gut vertragen. Viele Medikamente, die sich bei Tieren als völlig harmlos erwiesen haben, zeigten beim Menschen jedoch erhebliche, z.T. tödliche Nebenwirkungen, so daß diese Medikamente wieder vom Markt genommen werden mußten. 1988 wurden auf Veranlassung des Bundesgesundheitsamts 1.040 Arzneimittel vom Markt genommen, z.B. metamizolhaltige Schmerzmittel, die eine Verminderung der weißen Blutkörperchen verursachen und z.T. zum Tode geführt haben. Da T. wenig aussagekräftig sind, wurden alternative Testmethoden entwickelt: In-vitro-Versuche mit lebenden Zellen, aber auch Computermodelle, die Reaktionen des menschlichen Stoffwechsels auf Fremdsubstanzen simulieren.

Es ist äußerst fraglich, ob überhaupt ständig neue Medikamente und Kosmetika entwickelt und vermarktet werden müssen. Für viele Krankheitsbilder gibt es bereits eine große Zahl verschiedener, aber gleich wirksamer Medikamente, die außerdem gut verträglich sind. Hier dienen T., aber auch die in der klinischen Erprobungsphase nötigen Versuche am Menschen letzlich nur noch kommerziellen Zwecken.
Vor diesem Hintergrund fordern T.-Gegner die drastische Beschränkung von T., um Tieren, denen sie genauso wie Menschen ein Recht auf Unversehrtheit und Schmerzfreiheit zusprechen, sinnlose Qualen zu ersparen.

Autor: KATALYSE Institut

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