Nitrolacke

Schnelltrocknende Beschichtungsmittel, die auf Basis modifizierter Nitrozellulose hergestellt sind.

Aufgrund des hohen Lösemittelgehaltes bis zu 70% sollten die Produkte auch von Profis nicht mehr eingesetzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Niedrigenergiehaus

N. sind Häuser, die deutlich weniger Heizenergie verbrauchen als heutige Standardbauten. Gegenüber Gebäuden, die nach der gültigen Wärmeschutzverordnung gebaut sind, liegt der Heizwärmebedarf (Heizung) bei N. um etwa 30 - 50 % niedriger.

 

Typische Verbrauchswerte von N. sind 50 - 70 kWh pro m2 und Jahr. Dies entspricht etwa 3 - 7 l Heizöl bzw. 3 - 7 cm3 Erdgas pro m2 und Jahr.

Wichtigstes Merkmal eines N. ist die sehr gute Wärmedämmung (k-Wert) der Außenbauteile - Außenwände, Fenster, Dächer, Kellerwände und -decken. Wichtig ist die gewissenhafte Ausführung des Wärmeschutzes: Vermeidung von Wärmebrücken und eine möglichst wind- und luftdichte Gebäudehülle.

Weitere Merkmale eines N.: Optimierung des Verhältnisses von Außenfläche zu Nutzvolumen, optimierte Heizungsanlage (z.B. Brennwertkessel), kontrollierte Wohnungslüftung (vom Stoßlüften bis zur integrierten Wärmerückgewinnung), energiesparende Warmwasserbereitung (am besten solar mittels Sonnenkollektoren), passive Solarenergienutzung (Solararchitektur, solare Bauleitplanung) und Vermeidung unnötigen Stromverbrauchs.

Zur Realisierung von N. sind keine speziellen oder gar exotischen Architekturformen erforderlich. N. entsprechen dem Stand der Technik und sind bereits zehntausendfach praktisch erprobt. Die Mehrkosten gegenüber konventioneller Bauweise sind beim Neubau mit 100 - 200 DM je m2 Wohnfläche bzw. 4 - 6 % der Gesamtinvestitionen und gemessen am Energieeinsparpotenzial gering. Abgesehen vom Nutzen für die Umwelt, führt der niedrige Energiebedarf eines N. zu entsprechenden Einsparungen bei den Heizkosten und bedeutet auch ein höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf steigende Energiepreise.

Ob ein N. die erwarteten Energieeinsparungen bringt, hängt insbesondere vom Nutzerverhalten ab; z.B. können Dauerlüften (Lüften, Stoßlüften) oder beheizte Wintergärten jede noch so gute Wärmedämmung unterlaufen.

Die Wärmeschutzverordnungen Schwedens und der Schweiz legen beim Neubau bereits N.-Bauweisen zugrunde, deren Standards dem Stand der Technik entsprechen. In Deutschland ist die Novellierung der Wärmeschutzverordnung, die zukünftig in der bereits als Referentenentwurf vorliegenden neuen Energieeinsparverordnung (EnEV2000) aufgehen, in Bearbeitung. Es ist allerdings zu befürchten, dass N. auch hierin noch nicht in allen Belangen als Standard festgeschrieben werden.

Vor allem vor dem Hintergrund der deutschen Einsparziele klimawirksamer Gasen, allen voran CO2, stellt die flächendeckende Umsetzung eines dem Stand der Technik angemessenen Wärmeschutzes ein erhebliches Einsparpotenzial dar. Eine konsequente Weiterentwicklung der Niedrigenergiebauweise stellen die modernen Konzepte zur Herstellung von Passivhäusern dar (siehe Passivhaus-Konzepte).

Siehe auch unter:
-> Heizwärmebedarf
-> Wärmedämmung
-> Solarenergie
-> Baustoffe

Lit.: Baupraxis Niedrigenergie-Häuser in NRW, Niedrig-Energie-Institut, Detmold, 1998

Autor: KATALYSE Institut

Niedertemperatur-Heizsysteme

Im Gegensatz zu herkömmlichen Heizsystemen werden N. mit Vorlauftemperaturen unter 55 Grad C betrieben.

Durch die niedrigeren Temperaturen treten v.a. bei der Verteilung der Wärme geringere Wärmeverluste auf. Um trotz der niedrigeren Vorlauftemperaturen die Wohnungen ausreichend erwärmen zu können, müssen großflächigere Heizkörper (Plattenheizkörper, Fußboden-, Wand- oder Fußleistenheizung) verwendet werden.

Großflächige Heizkörper tragen zu einem angenehmen Raumklima bei, da sie den Raum mehr als konventionelle Heizkörper über Infrarotstrahlung und nicht so sehr über Konvektion (warme Luft) erwärmen. Dabei wird bereits eine geringere Lufttemperatur als behaglich empfunden, was zu zusätzlichen Energieeinsparungen führt.
Moderne Heizkessel, wie z.B. der Brennwertkessel, haben bei N. den höchsten Wirkungsgrad.

Autor: KATALYSE Institut

Netzfreischalter

(auch: Feldfreischaltautomat) Unter einem N. wird eine elektrische Schaltvorrichtung verstanden, die für alle nachgeschalteten Stromleitungen die Netzspannung (230 V) automatisch abschaltet, sobald kein Verbraucher mehr eingeschaltet ist.

 

Autor: KATALYSE Institut

Neonröhre

In N. werden Neon-Atome (Atom) durch Anregung der Elektronen direkt zur Abgabe von Licht stimuliert.

N. emittieren rotes Licht, die verwandten Argonröhren blaues Licht.
N. spielen nur noch in der Leuchtreklame eine Rolle. In der Alltagsanwendung kommen i.d.R. Leuchtstoffröhren zum Einsatz, die historisch bedingt oft fälschlicherweise N. genannt werden.

siehe auch: Licht, Atome, Elektronen, Licht

Autor: KATALYSE Institut

Natürliche Steine

N. charakterisieren sich durch hohes Raumgewicht (Bims), hohe Dichte, gutes Wärmespeichervermögen, schlechtes Wärmedämmverhalten und mit der Ausnahme von vulkanischen Gesteinen durch schlechtes Feuchteverhalten.

Eine erhöhte natürliche radioaktive Belastung kann bei Hartgesteinen (Granit, Gneis, Quarzite, Trachyte u.a.) und Gesteinen vulkanischen Ursprungs (Tuff) auftreten. Bei Kalksteinen, Sandsteinen und Marmor existiert diese Gefahr nicht. Natursteine werden zu Bruchsteinmauerwerk verarbeitet und als Baumaterial für Fassadenverkleidungen, Fußbodenbeläge, Fensterbänke und Treppenstufen eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Sarin

Sarin ist ein Nervengift und wird als chemischer Kampfstoff verwendet. Das Nervengift wurde vom deutschen Forscher Gerhard Schrader bei der Suche nach Insektiziden im Jahre 1938 entdeckt.

Der Name leitet sich von den Nachnamen der an der Forschung beteiligten Mitarbeiter ab: Schrader, Ambros, Ritter & Linde.

Sarin kam unteranderem zum Einsatz in Chile unter dem Diktator Augusto Pinochet gegen Oppositionelle1, im ersten Golfkrieg2 und bei einem Anschlag in Matsumoto und in der U-Bahn in Tokio3. Zudem liegen Beweise gegen das syrische Regime vor, am 21. August 2013 Sarin gegen die eigene Bevölkerung verwendet zu haben. Dabei sollen mehr als 1.400 Menschen ums Leben gekommen sein.

Am 29. April 1997 trat die Chemiewaffenkonvention in Kraft und damit das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen. Zu Beginn traten 87 Staaten der Konvention bei. In den Jahren 1997-2013 schlossen sich 103 weitere Staaten an. Am 14.10.2013 trat auch Syrien der Konvention bei.4

In den Jahren 2002/3 bzw. 2005/6 wurden insgesamt 93.040 kg Fluorwasserstoff, 6.400 kg Natriumfluorid und 12.000 kg Ammoniumhydrogendifluorid von Deutschland nach Syrien exportiert. Hierbei handelt es sich um sog. „Dual-Use“ Chemikalien. Das heißt, dass sie einerseits zur Produktion ziviler Güter genutzt werden können (z.b. Zahnpasta), andererseits zur Produktion von Chemiewaffen wie Sarin.5

Sarin ist in bereits sehr kleinen Mengen tödlich. Angriffsfläche ist der gesamte Körper, die Aufnahme erfolgt vor allem über Schleimhäute und Atmungsorgane, da Sarin besonders flüchtig ist. Es greift in die neurale Signalübertragung am synaptischen Spalt ein, indem es die Acetylcholinesterase blockiert, und so den Abbau von Acetylcholin blockiert. Dadurch kann ein einmal gesendetes Signal nicht mehr gestoppt werden, und es kommt zu einer Dauererregung aller betroffenen Nervensysteme. Es kann unteranderem zu folgenden Symptomen kommen: Durchgehende Verengung der Pupillen (Miose), Speichelfluss, Krämpfe, Erbrechen, Bewusstlosigkeit bis hin zur Atemlähmung und Tod.

Siehe auch: Nervenkampfstoffe

Quellen:
1= 37 Jahre nach dem Putsch in Chile Militärs verurteilt
2= Giftgasangriff auf Halabdscha 1988
3= nerve-gas attack on tokyo subway
4= www.opcw.org
5= Deutschland hat chemiewaffentaugliche Stoffe nach Syrien geliefert

Stand: 4.11.2013

Autor: KATALYSE Institut

Sanfte Chemie

Die Sanfte Chemie entwickelte sich aus der kritischen Betrachtung der existierenden Chemie in ihrer Theorie, Forschung, Produktentwicklung und technologischen Praxis im Hinblick auf deren pädagogische, philosophische, ästhetische, toxikologische, ökologische, ökonomische und soziale Grundlagen und lokale wie globale Auswirkungen.

n den 1990er Jahren kam die Idee der Sanften Chemie – auch bekannt unter Nachhaltiger oder Grüner Chemie –auf.

Zur Sanften Chemie wurde u.a. von Herrmann Fischer folgende neun Kernthesen formuliert:

These 1: Analyse der gesamten Produktbiografie
Die in der Chemie verwendeten Verfahrenstechniken, Umwandlungsprozesse, Energie- und Stoffströme (prozessualer Aspekt) mindestens gleichrangig bewertet wie die eingesetzten und resultierenden Substanzen (stofflicher Aspekt). Sanfte Chemie entsteht damit nicht allein aus einer angestrebten Alternative zu den real existierenden Chemikalien und Produkten mit deren toxikologischen und ökotoxikologischen Zahlenwerten (MAK, ADI, LD50, LC50, WGK etc.), sondern noch mehr aus einer ganzheitlichen Sichtweise der gesamten Biografie, den Prozessketten und Produktlinien der betreffenden Produkte. Dieser prozessuale Aspekt setzt bei den primären Rohstoffen an, betrachtet alle Zwischenschritte der Produktion, das Produkt selbst - und zwar vor, während und nach dem Gebrauch - sowie die Schritte bis zur Entstehung der letzten Zersetzungsprodukte und deren Verbleib in der Umwelt.

These 2: Stoffbildungsprozesse der Natur als Vorbild
Sanfte Chemie ist die Chemie auf der Grundlage der Stoffbildungsprozesse der Natur. Sie nutzt die Syntheseprinzipien, die sich im Verlauf der Evolution als langfristig bewährt entwickelt und durchgesetzt haben. Sie geht von der Überzeugung aus, dass die Herausbildung dieser Prinzipien - vor allem der Photosynthese - im evolutionären Wettbewerb die beste Garantie dafür darstellt, dass auf dieser Grundlage auch auf lange Sicht der stoffliche Bedarf der Menschheit und ihrer pflanzlichen und tierischen Mitwelt ohne Beeinträchtigungen von Umwelt und Gesundheit gedeckt werden kann.

These 3: Nutzung von Vielfalt und Komplexität
Sanfte Chemie geht von der Überzeugung aus, dass die enorme, noch nicht einmal voll übersehbare Vielfalt der aus Naturprozessen entstandenen Stoffe sowie die beeindruckende stoffliche Komplexität vieler dieser Naturstoffe bei intensiver Anwendungsforschung vielleicht nicht alle, aber doch alle wesentlichen stofflichen und auch viele energetische Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens ohne einschneidende Einschränkungen an Lebensqualität zu befriedigen vermag. Eine solche Anwendungsforschung ist leider mit dem Aufkommen der organisch-chemischen Synthese Mitte des vergangenen Jahrhunderts weitgehend abgebrochen worden und sollte durch den neuen Impuls für eine Sanfte Chemie einen Neuanstoß erfahren.

These 4: Die Gewalt gegen die Stoffe wirkt auf uns zurück
Die Grundkonzeption einer Sanfte Chemie orientiert sich an der These, dass die gewaltsamen Einwirkungen, die bei den Produktionsstrategien der Harten Chemie den gewählten Ausgangsstoffen zwangsweise auferlegt werden, nicht ohne Wirkung in den Stoffen selbst bleiben. Je gewaltsamer diese Erzwingung bestimmter Reaktionsabläufe erfolgt, um so größer ist das Risiko, dass die so erzeugten Stoffe die ihnen auferlegte Gewalt weiter in sich tragen und - im Sinne einer reziproken Wirkungsbeziehung - auf die Lebenswelt über kurz oder lang gewaltsam zurückwirken. Viele negative Phänomene im Zusammenhang mit der zunehmenden Chemisierung unserer Welt können mit einer solchen Arbeitshypothese eher verstanden und neu bewertet werden. Damit wird deutlich, dass das Konzept der „Gewaltsamkeit“ und ihres Zurückwirkens im Sinn eines heuristischen Prinzips nicht als eine metaphysische, in den Stoffen nicht verifizierbare Qualität zu verstehen ist. Die damit verbundenen Überlegungen, die eine Zurückhaltung und Behutsamkeit im menschlichen Handeln nicht nur gegenüber der Mitmenschheit, der Tier- und Pflanzenwelt fordert, sondern auch gegenüber der unbelebten Welt der chemischen Stoffe, gehört dennoch zu den Ideen, die von den in heutiger naturwissenschaftlicher Denkweise geprägten Fachleuten am schwierigsten nachzuvollziehen sein werden. Und doch ist die Begründung der Sanften Chemie ohne eine neu zu gewinnende Ethik auch gegenüber dem Umgang mit der unbelebten Welt unvollständig.

These 5: Eingriff in Naturstrukturen vermeiden

Im Hinblick auf die eingespielte und erprobte Perfektion, mit welcher Aufbau komplexer Strukturen in der Natur vor sich geht, will sich die Praxis der Sanften Chemie nach Möglichkeit jedes tiefwirkenden Eingriffs in die so gebildeten stofflichen Strukturen enthalten; sie geht von der Überzeugung aus, dass ein solcher Eingriff in die molekulare Integrität je nach Art und Umfang allein aufgrund des Energieaufwandes, möglicher Nebenreaktionen, vermehrter Abfallbildung usw. die durch die ursprüngliche Natursynthese gegebenen ökologischen Vorteile zu einem erheblichen Teil wieder aufheben wird. Ziel der Sanften Chemie sollte daher allenfalls eine vorsichtige Abwandlung der gegebenen Molekülstrukturen mit einem Minimum an Anlagen- und Energieaufwand sein. Die Vielfalt und Reichhaltigkeit der Substanzen aus den natürlichen Produktionsprozessen legt statt einer starken Abwandlung vielmehr die Suche nach anderen natürlichen, für den Einsatzzweck besser passenden Naturstoffen nahe.

These 6: Die Nutzung der Sonnenenergie als optimale Quelle
Das Konzept der Sanfte Chemie orientiert sich an den Naturprozessen auch deshalb, weil diese als wesentliche Energiequelle eine Quelle außerhalb des eigenen globalen Systems nutzt: Sonnenenergie. Im Vergleich zu den chemischen Prozessen in den Industrieretorten kommt damit die zur Strukturbildung notwendige Energie nicht aus Quellen, die durch die Erzeugung der Energie und die damit unweigerlich verbundene enorme Vermehrung von Entropie (strukturelle Unordnung) wieder selbst in erheblicher Weise zur Umweltbeeinträchtigung und Klimaveränderung beitragen.

These 7: Nutzung einer Pflanzen-Chemie ohne Störfälle
Die Idee einer Sanfte Chemie wird getragen von der jedem bekannten und einleuchtenden Tatsache, dass es im Zusammenhang mit dem Stoffaufbau durch Naturprozesse keinesfalls zu den Störfällen kommen kann, die in den großen Chemiebetrieben beinahe zum üblen Alltag geworden sind. Der extremste Störfall im Pflanzenbereich ist der vollständige Ernteausfall. Dieser hat wohl ökonomische Auswirkungen, versperrt jedoch in keinem Fall die Möglichkeiten, im nachfolgenden Anbauzyklus ohne Beeinträchtigung wieder Stoffproduktion vorzunehmen. Der extremste Störfall im Bereich der chemischen Synthese besteht jedoch in der großflächigen Verseuchung nicht nur des Produktionsbetriebs selbst, sondern auch seiner näheren und weiteren Nachbarschaft. Neuere Untersuchungen zeigen, dass allein durch das mögliche Entweichen eines unvermeidlichen Schlüsselreagens für einen der bedeutendsten Massenkunststoffe (Phosgen für die Herstellung von Polyurethanen) schwere Vergiftungen und Zehntausende von Todesfällen noch im Abstand von 50 bis 100 km vom eigentlichen Fabrikstandort durchaus realistisch sind. Die schweren Störfälle in Bhopal, Seveso, Schweizerhalle und Frankfurt sind die traurigen Beweise, dass es sich dabei nicht bloß um theoretische Möglichkeiten handelt. Es kommt hinzu, dass bei der Betrachtung dieser massiven Störfälle die täglichen „normalen“ Emissionen aus solchen Anlagen noch nicht berücksichtigt sind.

These 8: Sondermüll kann vermieden werden
Auch unter dem Gesichtspunkt der Abfallbildung sind die Naturprozesse, wie sie die Sanfte Chemie nutzen und einsetzen will, den Syntheseprozessen der chemischen Industrie in qualitativer (Art der Abfälle) und quantitativer Hinsicht (Menge der Abfälle) so haushoch überlegen, dass ein direkter Vergleich fast unfair erscheint. Während die Abfallprodukte der pflanzlichen Produktion in Gestalt von Sauerstoff und kompostierbaren Pflanzenteilen direkt zur Aufrechterhaltung des stofflichen Kreislaufes beitragen, sind die Abfälle der chemischen Industrie in der Regel mehr oder weniger problematischer Sondermüll.

These 9: Die Sanfte Chemie schließt Stoffkreisläufe
Die Überlegungen zu einer Sanfte Chemie stützen sich nicht zuletzt auf die schlichte Tatsache, dass in einer endlichen Welt die gängigen Produktionsverfahren ohne wirklichen stofflichen Kreisschluss keine Zukunft haben werden: In bald absehbarer Zukunft werden die bislang genutzten fossilen Ressourcen als Quellen aufgezehrt sein, während andererseits auch die zur Verfügung stehenden Deponiekapazitäten für die unvermeidlichen
Abfall- und Reststoffe chemischer Produktion als stoffliche Senken ausgeschöpft sein werden.

Der Ansatz der Sanften Chemie ist wichtig. Allerdings muss neben der Verringerung der Ressourcen und der Energieeinsparung auch die Entwicklung von neuen Produkten, die als Ersatzstoffe für die häufig verwendeten PBT-Substanzen oder anderen umwelt- und gesundheitsschädlichen Chemikalien eingesetzt werden können, im Mittelpunkt stehen.

Quelle und Literatur:

"Die neun Kernthesen einer Sanften Chemie" von Dr. Hermann Fischer erschienen in „Plädoyer für eine Sanfte Chemie“, C. F. Müller Verlag Karlsruhe 1993, S. 21-24.

Autor: KATALYSE Institut

Risikoarme Chemie

Zusammenfassende Beschreibung aller Maßnahmen, die zu einer Verminderung des Produktionsrisikos der chemischen Industrie führen.

Über eine Risikoanalyse wird versucht, dem Ziel einer Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie R.-Produktion näherzukommen. Nötige Bewertungskriterien können z.B. Emissionen, Informationen für die umliegende Bevölkerung, Standorte für Produktion und Lagerung von Sonderabfall, Einzelstoffdiskussion wie Formaldehyd, Dioxine und

Furane u.a., Toxikologie, Ökotoxikologie, Produktionsverfahren, Stoffströme u.v.m. sein.

Nach Vernetzung der Bewertungskriterien werden als Hauptergebnisse zutreffende Maßnahmen und notwendige Instrumente abgeleitet. In der letzten Zeit wurden verschiedene Methoden zur umfassenden Prüfung ökologischer Sachverhalte entwickelt, wie technologie- und zukunftsorientierte Technologiefolgenabschätzung (TA), maßnahme- und projektorientierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und projektbezogene Ökobilanz oder produktbezogene Produktlinienanalyse (PLA). Die von unterschiedlichen Richtungen operierenden Methoden ergänzen sich und sichern die ökologische Beurteilung ab.

Siehe auch: chemischen Industrie, Umwelt

 

Autor: KATALYSE Institut

REACh Implementation Projects (RIPs)

REACh Implementation Projects (RIPs) sind Umsetzungsprojekte, in denen die Vorgehensweisen von REACh beispielhaft in der betrieblichen Praxis durchgeführt werden.

Ziel der RIPs ist die effiziente Ausformung der REACh Gesetzgebung. 

Das Europäische Chemikalienbüro (ECB) begleitet in verschiedenen Projekten den REACh-Umsetzungsprozess. Es wurden hierfür u.a. Leitfäden und IT-Werkzeuge für die Agentur, Industrie und Behörden entwickelt.

Mit den verschiedenen RIPs sollen Instrumente für die einfachere Implementierung von REACh erarbeitet werden. Das soll sicherstellen, dass sich alle Beteiligten Ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind. Da die Umsetzung von REACh mit der Aufbereitung von einfachen und transparenten Umsetzungsinstrumenten steht und fällt, kommt den RIPs eine enorme Bedeutung bei der Implementierung von REACh zu.

Nachfolgend eine Unterteilung der RIPs:

  • RIP 3.1: Leitfaden zur Erstellung des technischen Dossiers für die Registrierung
  • RIP 3.2: Leitfaden zur Erstellung des Stoffsicherheitsberichts (CSR)
  • RIP 3.3: Leitfaden zu Informationsanforderungen zu intrinsischen Eigenschaften von Stoffen
  • RIP 3.4: Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten
  • RIP 3.5: Leitfaden zu den Anforderungen für nachgeschaltete Anwender
  • RIP 3.6: Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS (Globally Harmonized System)
  • RIP 3.7: Leitfaden zur Erstellung eines Zulassungsantrags
  • RIP 3.8: Leitfaden zur Erfüllung der Anforderungen an Erzeugnisse
  • RIP 3.9: Leitfaden zur Erstellung einer sozioökonomischen Analyse (SEA) bzw. zur Eingabe von Informationen
  • RIP 3.10: Leitfaden zur Bestimmung und Prüfung der Stoffidentität

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

 

Stand: 24. Februar 2012

Autor: KATALYSE Institut

REACh

REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).

Der Geltungsbereich von REACh umfasst

  • alle Stoffe,
  • Stoffe in Zubereitungen,
  • Stoffe in Erzeugnissen.

Die bisherige EU-Chemikalien-Gesetzgebung setzte sich aus vielen verschiedenen Richtlinien und Verordnungen zusammen - das Rechtsgebiet war insgesamt wenig transparent. REACh fasst nun mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen zusammen und ist seit dem 1. Juni 2007 EU-weit in Kraft.

Das REACh-Verfahren verpflichtet Hersteller und Importeure eines Stoffs, eine Registrierung zu beantragen, dazu einen definierten Satz von Mindestinformationen zu erstellen, und – falls mehr als 10 Tonnen jährlich hergestellt oder importiert werden – diesen sowie die Exposition gegenüber dem Stoff in Form eines Stoffsicherheitsbeurteilung (chemical safety assessments, CSA) zu evaluieren und die relevanten Informationen an die Behörden in Form eines Stoffsicherheitsbericht (chemical safety reports, CSR) zu melden.

Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden in Form eines modifizierten Sicherheitsdatenblatts dem Verwender zur Verfügung gestellt. Dieser muss prüfen, ob die vorgesehene Verwendung mit der vom Lieferanten vorgesehenen Verwendung sowie die geprüfte Exposition mit seiner Situation und den notwendigen Schutzmaßnahmen übereinstimmen.

Neu bei REACh ist, dass nicht nur der Stoff beim ersten Inverkehrbringen bewertet wird, sondern auch die (neuen) Anwendungen, damit steht nicht mehr nur das Inverkehrbringen im Fokus, sondern der gesamte Lebenszyklus.

Auch wurden bisher „Altstoffe“ und „Neustoffe“ unterschiedlich geregelt.  Über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von Altstoffen existierten häufig nur unzureichende Informationen. Da die nationalen Behörden im Wesentlichen für die Durchführung der sehr umfangreichen und aufwändigen Risikobeurteilungen von Stoffen verantwortlich waren  - und nicht die Unternehmen in die Pflicht genommen werden konnten -  sind seit 1993 nur 141 Stoffe mit mengenmäßiger Bedeutung für die Risikobeurteilung identifiziert worden.

Die Forschung und Entwicklung von Neustoffen war bisher kaum attraktiv, da neue Chemikalien schon ab 10 kg/a gemeldet und geprüft werden mussten. So wurden überwiegend vorhandene Stoffe weiter entwickelt und zur Anwendung gebracht. In der Folge wurde die Forschung vieler Unternehmen behindert, so dass in vielen Bereichen die USA und Japan die chemische Industrie in der EU bei Innovationen überholten. Während Neustoffe auf Risiken für die Gesundheit und Umwelt überprüft und bewertet werden mussten, bevor sie in Verkehr kamen, unterlagen die über 100.000 Altstoffe nicht diesen Anforderungen. Weiterhin gab es nur wenige Informationen über die Verwendungen von Stoffen und deren Expositionen, da von nachgeschalteten industriellen Anwendern und Formulierern keine Informationen zu den eingesetzten Chemikalien verlangt wurden. Eine Ausnahme hiervon bildet die Einstufung von verwendeten Stoffen für die Sicherheitsdatenblätter.

Die Akteure in der Lieferkette (Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender) vom Rohstoff bis zum Fertigprodukt unterliegen dem im REACh geforderten Informations- und Datenaustausch. Sie sind zur Stoffregistrierung verpflichtet, gegebenenfalls auch zur Zulassung. Indirekt betroffen sind Akteure in allen Branchen bis hin zum Endverbraucher, da REACh Einfluss auf die Herstellung, Verfügbarkeit und Vermarktung von Stoffen, Zubereitungen und Produkten und den damit in Verbindung stehenden Verfahren und Technologien ausübt. Eine veränderte Kosten- und Wettbewerbssituation wird Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit haben.

Das REACh-System beeinhaltet die Umkehr der Beweislast. Sie verlangt von Herstellern und Importeuren die Beschaffung der Daten zur Bewertung der Stoffe. Stoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen unterliegen einer Zulassungspflicht. Mit REACh sind Chemikalien ab einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig. Der Umfang des notwendigen Datenmaterials richtet sich Produktions- bzw. Importmenge. Ab zehn Tonnen pro Jahr besteht die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und Vorschlägen zur Risikominimierung. Man schätzt, dass von den rund 30.000 Substanzen mit einer Produktionsmenge über einer Tonne nur 140 auf ihre gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen untersucht wurden.

REACh wird mehr Transparenz und Sicherheit v.a. für die Verbraucher bringen, aber andererseits v.a. bei der Wirtschaft zu hohen Kosten für die Datenerhebung und Bewertung führen. Auch wird davon ausgegangen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen mit den neuen Anforderungen und den damit einhergehenden Kosten Wettbewerbsnachteile erleiden. Vor allem Unternehmen, die auf Naturstoffe gesetzt haben, können in Existenzschwierigkeiten geraten, weil sie die Kosten für die Datenbeschaffung für ihre Grundstoffe nicht stemmen können  Damit wird eine Verwendung vieler alternativer Basissubstanzen unmöglich gemacht.

Das REACh-System sieht den Austausch von hochgiftigen, krebserregenden oder nicht körpereigen abbaubaren Stoffen vor. Besorgniserregende Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen oder Verfahren zur Verfügung stehen. Die Zulassung soll dabei auf fünf Jahre begrenzt werden.

Insgesamt hat REACh zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der chemischen Industrie soll verbessert werden, der freie Verkehr für Stoffe im europäischen Binnenmarkt gewährleistet und die Bewertung und Beurteilung von Stoffen gefördert sowie alle an der Sicherheit von chemischen Stoffen interessierten Kreise über die Bewertung umfassend informiert werden. Voraussetzung dafür ist die Bewertung und Beurteilung von Stoffen, die in der neuen europäischen Chemikalienverordnung zentraler Bestandteil ist und die Stoffprüfung, -bewertung und Substitution von gefährlichen Stoffen erheblich vorantreiben soll.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.reach-helpdesk.info/fileadmin/reach/dokumente/REACHGlossar.pdf
http://www.reachhelpdesk.at/glossar/
http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/fachinformationen/europ_chemikalienverordnung_reach/index.htm
http://www.wecf.de/cms/download/REACH/DU%20link%20to%20braucherverein.pdf
http://www.braunschweig.ihk.de/innovation_umwelt/umweltberatung/Empfehlung_der_5._Nieders._Regierungskommission_zur_REACH.-205.pdf
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/dosisbeoekotox.htm
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/stoff_verzei.htm
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/pbt.htm
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/chemfaweb/berichte/wb11/weissbuch0030.html
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/chemfaweb/umgangChemikalien/iuclid5.html
http://www.reach-helpdesk.com/default.asp?id=1456
http://www.alufinish.de/reach.pdf
http://www.luwg.rlp.de/internet/nav/f08/51870fbf-3489-9401-be59-265f96529772
http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Neue-Chemikalienpolitik/Helpdesk/Glossar.html__nnn=true
http://www.vci.de/default2~rub~738~tma~879~cmd~shd~docnr~88755~nd~~ond~n184~snd~n184~shmode~.htm
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Raffinerie

In R. wird aus rohem Erdöl durch Destillation v.a. Benzin und Heizöl gewonnen.

Durch thermisches oder katalytisches Cracken von schwerem Heizöl kann die Ausbeute an Benzin gesteigert werden. In petrochemischen Anlagen wird ein Teil der Erdölbestandteile - meist raffinerienah - zu Ausgangsstoffen für die Herstellung von Waschmitteln, Kunststoffen, Pflanzenschutzmitteln usw. weiterverarbeitet.

Im Normalbetrieb sind R. Quellen zahlreicher Schadstoffemissionen. Der stark schwefel- und feststoffhaltige Destillationsrückstand wird zum Erhitzen des Rohöls verbrannt. Hierbei werden u.a. Schwefeldioxid und Staub frei.

Kennzeichnend für R. ist die Geruchsbelästigung (Olfaktometrie) der Umgebung durch die Emission von Kohlenwasserstoffen (z.T. krebserregend) aus Flanschen und Ventilen der Rohrleitungen, beim Abfackeln (hoher Schadstoffanteil durch unvollständige Verbrennung) und Umfüllen der Produkte.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Verwendung von schwefelarmem Brennstoff, den Bau von Rauchgasentschwefelungsanlagen sowie Rückhaltemaßnahmen für Kohlenwasserstoffe (Benutzung von Schwimmdachtanks, wirksamere Abdichtungen, Fackelgasrückgewinnung) konnte bei Neuanlagen von R. in den letzten Jahren v.a. der Ausstoß an Schwefeldioxid und Kohlenwasserstoffen gesenkt werden.

Siehe auch: Benzin

Autor: KATALYSE Institut

Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Um Radioaktivität und ionisierende Strahlung quantitativ zu beschreiben, werden verschiedene Begriffe verwendet.

Die Aktivität beschreibt den Zerfall radioaktiver Atomkerne (Radionuklide); Ionendosis, Energiedosis und Äquivalentdosis sagen etwas über die Wirkung ionisierender Strahlung in Materie aus. Seit 1986 sind die neuen Einheiten Coulomb/kg, Gray und Sievert für den amtlichen Verkehr vorgeschrieben. Die Umrechnungen zwischen alten und neuen Einheiten finden sich im Text.

Die Aktivität eines radioaktiven Stoffes gibt die Anzahl der pro Sekunde zerfallenden Atomkerne an: Aktivität = Anzahl der Zerfälle/sec, Einheit: Bq (Becquerel) = 1/s. Eine bestimmte Menge radioaktiver Atome besitzt die Aktivität von 1 Bq, wenn pro sec genau ein Kern zerfällt. Jeder Zerfall ist mit der Emission ionisierender Strahlung verbunden. Alte Einheit: Curie, 1 Ci = 3,7x1010 Bq, 1 Bq = 2,7x10-11 Ci.

Unter spezifischer Aktivität versteht man die Zahl der Zerfälle pro sec und kg, Einheit: Bq/kg. Unter Aktivitätskonzentration versteht man die Zahl der Zerfälle pro sec und Volumen. Einheit: Bq/l oder Bq/m3. Die spezifische Aktivität von Natururan (Uran) beträgt im radioaktiven Gleichgewicht mit seinen Zerfallsprodukten 2,5x107 Bq/kg, in einem Kernkraftwerk liegt die Aktivität aller radioaktiven Spaltprodukte bei ca. 3,7x1020 Bq (Kernspaltung).

Die Gefährlichkeit eines radioaktiven Stoffes wird neben der Aktivität von der Art der ausgesandten Strahlung und seiner Lebensdauer (Halbwertszeit) bestimmt. Um die Wirkung ionisierender Strahlung quantitativ zu erfassen, wird entweder die Zahl der erzeugten Ionenpaare (Ionendosis) oder die absorbierte Energie (Energiedosis), jeweils bezogen auf die Masse des bestrahlten Materials, herangezogen. Biologisch wirksam wird nur der Anteil der in den Körper eingefallenen Strahlung, der mit dem Organismus unter Erzeugung von Ionenpaaren bzw. Energieabgabe in Wechselwirkung tritt. Die Ionendosis gibt die durch Strahlung erzeugte elektrische Ladung der Ionen eines Vorzeichens pro Masse durchstrahlter Luft an.

Ionendosis = erzeugte Ladung eines Vorzeichens/Masse durchstrahlter Luft. Die neue Einheit ist C/kg, wobei C (= Coulomb) die Einheit für die elektrische Ladung ist. Alte Einheit: Röntgen, 1 R = 2,58x10-4 C/kg, 1 C/kg = 3,88x103 R. Die Ionendosis kann direkt mit einem Geigerzähler bestimmt werden.

Die Energiedosis gibt die Energiemenge einer ionisierenden Strahlung an, die ein durchstrahlter Körper pro Masse aufnimmt. Energiedosis = absorbierte Strahlungsenergie/Masse, Einheit: Gy (Gray) = 1 Joule/kg.
1 Gy bedeutet, daß die Energie von 1 Joule an 1 kg eines beliebigen Stoffes abgegeben wurde. Alte Einheit: rad, 1
rad = 0,01 Gy.
Der Energiedosis von 0,01 Gy entspricht die Temperaturerhöhung eines menschlichen Körpers um weniger als 0,00001 Grad C. Diese geringe Energie kann bei Lebewesen bereits erhebliche Strahlenschäden verursachen, denn die Energieabgabe der Strahlung geht in extrem kleinen Bereichen vor sich, wodurch lebenswichtige Moleküle zerstört werden können. Die Einheiten C/kg und Gy reichen nicht aus, um die biologische Schädigung durch Strahlung zu beschreiben. Die Strahlenschäden hängen von zahlreichen Faktoren ab, insb. von der Art der ionisierenden Strahlung. So ist ein Gy Alphastrahlung etwa 20mal so gefährlich für den Organismus wie 1 Gy Gammastrahlung. Die Äquivalentdosis versucht die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten für den menschlichen Organismus mit Hilfe von sog. RBW-Faktoren (RBW: relative biologische Wirksamkeit) zu berücksichtigen: Äquivalentdosis = Energiedosis x RBW-Faktor.

Maßeinheiten zu Radioaktivität und Strahlung als RBW-Faktor (Relative biologische Wirksamkeit):

  • Röntgenstrahlung: 1
  • Gammastrahlung: 1
  • Betastrahlung: 1
  • Neutronenstrahlung (je nach Energie): 5-20
  • Protonenstrahlung: 5
  • Alphastrahlung: 20

Bei Äquivalentdosis bzw. RBW-Faktoren ist zu beachten, daß es sich hierbei nicht um physikalische Meßgrößen handelt, sondern lediglich um Abschätzungen, die anhand von Tierversuchen und Atombombenwirkungen (Atomwaffen) gewonnen wurden, um das kaum quantifizierbare Strahlungsrisiko rechnerisch zu erfassen (Strahlenschäden). Einheit: Sievert, 1 Sv = 1 Gy x RBW-Faktor; alte Einheit
rem, 1 rem = 0,01 Sv; 1 Sv = 100 rem.

Eine Strahlenbelastung von z.B. 0,01 Sv Gamma-, Röntgen-, Beta-, Neutronen- oder Alphastrahlung führt danach zu gleich hohen Strahlenschäden. Daher ist die Äquivalentdosis die wichtigste Meßgröße für Strahlenschäden.

Betrachtet man die
Strahlenbelastung ganzer Bevölkerungsgruppen (Kollektive), so geht man von der Äquivalentdosis zur Kollektivdosis über. Um die Gefährlichkeit einzelner Organbelastungen durch ionisierende Strahlung einfach erfassen zu können, führte die internationale Strahlenschutzkommission die
effektive Dosis ein, die zusätzlich die Strahlungsempfindlichkeit einzelner Organe berücksichtigt (Strahlendosis).

Als Dosisleistung bezeichnet man die in einer bestimmten Zeit aufgenommene Dosis dividiert durch die Zeit:
Dosisleistung = Dosis/Zeit, Einheit z.B. mSv/Jahr (Milli Sievert pro Jahr).

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Pyrethroide

P. sind Insektizide, die in ihrer Molekülstruktur dem aus Chrysanthemenblüten gewonnenen Pyrethrum synthetisch nachgebaut sind.

In Deutschland existieren für P. keine MAK-Werte. Der ADI-Wert beträgt 0,01-0,05 mg/kg .
P. wirken v.a. auf das Nervensystem und verursachen Übererregbarkeit, Muskelkrämpfe, Erschöpfung, Lähmungen, Störung der Empfindungen, krümmende Bewegungen von Rumpf und Gliedmaßen u.a. und gleichen in ihrer Wirkung DDT und
Lindan. V.a. Permethrin und einige andere Wirkstoffe verursachen eine Erhöhung organspezifischer Tumore. Die Symptome akuter Vergiftung zeigen Schwindel, Übelkeit, Schwächegefühl und Kopfschmerzen.
Die LD50 bei Ratten mit bei oraler Zufuhr liegt bei Pyrethrin bei 340 mg/kg, von Deltamethrin bei 100 mg/kg, Cypermethrin bei 300 mg/kg und von Permethrin bei 2000 mg/kg.
Die chronischen Wirkungen sind nicht abschätzbar.

P. werden in allen Bereichen der Landwirtschaft, außer im Vorratsschutz eingesetzt. Wenige Hersteller haben mit P. inzwischen einen Anteil von 25 Prozent des Umsatzes des weltweiten Insektizidmarktes eingenommen. In Deutschland werden jährlich rund 100 Tonnen P., aus dem mehrere 100 Millionen Liter sprühfertige Sprühlösung hergestellt werden, in der Landwirtschaft (Obst- und Gemüsebau, Hopfen-, Sonder- und Unterglaskulturen) ausgebracht.

Auch im Haushalt kommen P. zum Einsatz in Form von Insektensprays, Mittel gegen Schaben, Ausrüstungen von Textilien usw. So wurden im Staub von Innenräumen Konzentrationen von 1 bis 700 mg/kg gefunden, die geforderte Staubkontamination nach Dekontamination liegt bei 1 mg/kg.

Autor: KATALYSE Institut

Polystyrol

Der Massen-Kunststoff P. (Kennzeichnung: PS) wird durch Polymerisation aus Styrol (Vinylbenzol) hergestellt.

P. ist glasklar, hochglänzend, aber auch hart und spröde und wird für die Produktion durchsichtiger Verpackungen (Lebensmittelverpackungen, Schaugläser, Filmspulen, Einweggeschirr usw.) aller Art verwendet. Um seine Eigenschaften zu verbessern werden zahlreiche Additive eingesetzt.

Besondere Bedeutung kommt P. in Form von Schaumstoff (Styropor) als Isolationsmaterial und in stoßfesten Verpackungen zu.

Ein besonderes Problem stellten lange die Treibgase für die Aufschäumung des Styropors dar, die bei der Entsorgung in die Atmosphäre freigesetzt werden.

Expandiertes P. (EPS) wird als homogenes Schaumstoffgefüge vernetzt und durch Einsatz von Flammschutzmitteln (Baustoffklasse B1) als Dämmstoff im Baubereich eingesetzt. Es besitzt eine sehr gute Wärmedämmung, ist fäulnisresistent und preisgünstig, jedoch ist der Primärenergieeinsatz sehr hoch.

Weltweit beträgt die jährliche Produktionsmenge einige Millionen Tonnen P.

Autor: KATALYSE Institut

Polymerisation

Chemische Reaktionsform, bei der sich mehrere Monomere in der Weise miteinander verbinden, daß das kettenförmige oder hochvernetzte Endprodukt, das Polymerisat, ein Vielfaches der eingesetzten Monomere darstellt (Kunststoffe).

Autor: KATALYSE Institut

Polykondensation

Chemische Reaktionsform, bei der viele Monomere unter Abspaltung kleiner Moleküle (Wasser, Kohlendioxid etc.) sich zu einem Polymer zusammenlagern (Kunststoffe).

Autor: KATALYSE Institut

Polyaddition

Chemische Reaktionsform, bei der durch Anlagerung (Addition) der Monomere aneinander das Polymer gebildet wird.

Siehe auch: Kunststoffe

Autor: KATALYSE Institut

PNEC

PNEC heißt Predicted No Effect Concentration (Konzentration in einem Umweltmedium) und ist die abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration, d.h. die Konzentration eines Stoffes in einem bestimmten Umweltmedium, bei der voraussichtlich keine Schadwirkung auftritt.

Dieser Wert bezeichnet eine aus den ökotoxikologischen Prüfungen abgeleitete, errechnete Stoffkonzentration in einem Umweltkompartiment. Bei Überschreiten dieser Konzentrationen können schädliche Wirkungen auf Organismen nicht ausgeschlossen werden (=Schwellenwert Umwelt).

Zur Berechnung der PNEC wird aus den ökotoxikologischen Daten der NOEC (No Observed Effect Level Concentration; NOEC ist die höchste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums keine statistisch signifikante Wirkung vorliegt. Es ist die maximale nicht wirksame Dosis.) abgeleitet.
Dieser Wert wird je nach den vorliegenden Daten (nur akute Ökotoxizitätsdaten, chronische Ökotoxizitätsdaten, etc.) dividiert durch einen Extrapolationsfaktor. D.h. der PNEC beträgt ein Tausendstel bis ein Zehntel des NOEC.

Im Rahmen der Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006, für die ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wird, muss der PNEC bestimmt werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007 

Autor: KATALYSE Institut

Phthalsaeureester

P. sind hauptsächlich farblose, geruchlose, in Wasser unlösliche Flüssigkeiten, die technisch durch Umsetzung von Phthalsäure (oder -anhydrid) mit Alkoholen gewonnen werden.

P. werden als Wirkstoff in Insektenvertreibungsmitteln (DEP), als Trägerflüssigkeit in Pflanzenschutzmitteln, Kosmetika, Parfümen und Deodorants, in Munition und zur Vergällung von Alkohol eingesetzt. Hauptverwendung der P. als Weichmacher in der Kunststoffindustrie (v.a. für PVC), ebenso als Komponenten in Farben und Lacken.

In technischen Prozessen finden sie sich als fettfreie Schmiermittel, Lösemittel, Schaumverhütungsmittel, synthetische Fasern, Folien und Lackharze und vor allem in der Herstellung von Weich-PVC wie Folien, Fußbodenbeläge, Schaumtapeten, Kunstleder, Kabel, Beschichtungen, Schläuche, Profile und Pasten.

P. sind wasserunlösliche, schwer flüchtige Flüssigkeiten, die chemisch und photochemisch stabil und gut polymerlöslich sind. Umweltrelevant sind Dimethylphthalat (DMP), Diethylphthalat (DEP), Diisobutylphthalat (DIBP), n-Butylbenzylphthalat (BBP), Di-2-(ethyl-hexyl-)phthalat (DEHP), Di-n-octylphthalat (DOP), Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP).

Der Hauptaufnahmepfad für P. sind Lebensmittel, die in phthalathaltigen Verpackungen (Kunststofffolien) verkauft werden. Bei Kindern kann es durch das Kauen von Spielzeug aus Weich-PVC zur Aufnahme von P. kommen. Dies ist als kritisch anzusehen, da die wenigstens P. ausreichend toxikologisch untersucht sind. P. werden mit dem Blut im ganzen Körper verteilt, hohe Konzentrationen finden sich in Leber, Niere und Fettgeweben. In Kurzzeittest konnten im Tierversuch mit Nagerzellen durch DEHP in Vorstadien von Krebszellen überführt werden. Die krebserzeugende Wirkung von DEHP auf die Leber gilt im Tierversuch als gesichert.

P. zählen zu den Stoffen mit nachweislich hormonähnlicher Wirkung, wodurch verzögerte, schleichende Schäden auftreten können, deren Auslösung – wie bei allen Stoffen mit hormonähnlicher Wirkung - nur schwer auf P. zurückzuführen ist.

Bei der Herstellung von P. treten gravierende Abwasser- und Abgasprobleme auf. Insbesondere werden Kohlenmonoxid, Para-Xylol und Methanol emittiert.

Der MAK-Wert von Phthalsäureanhydrid beträgt 5 mg/m3. Bei mit P. in Berührung kommenden Arbeitern wurden schwere Haut- und Schleimhautreizungen, chronische
Bronchitis und allergische Asthma-Erkrankungen verzeichnet. Die akute Toxizität der P. selber ist gering, mögliche karzinogene Wirkung beim Menschen ist nicht nur wegen der wirtschaftlichen Bedeutung umstritten, bei manchen Tierarten jedoch sicher. In der Natur werden P. sehr schwer abgebaut (Abbau). Die aus Fußbodenbelägen ausgewaschenen Phthalatweichmacher gelangen mit dem Abwasser in Kläranlagen (Abwasserreinigung), wo sie sich fast vollständig im Klärschlamm ansammeln. Es ist anzunehmen, daß sich die mehreren Millionen Tonnen Phthalate, die bisher weltweit produziert worden sind, noch weitgehend unverändert in der Natur befinden.

Autor: KATALYSE Institut

Phenole

Phenole finden Verwendung als Lösemittel und zur Herstellung von Antioxidantien, Phenolharzen, und Weichmachern. Früher wurden sie wegen ihrer bakteriostatischen Wirkung in Desinfektionsmitteln, Seifen und Kosmetika eingesetzt, was teilweise heute mit Beschränkungen noch erlaubt ist.

Phenole sind als giftig und in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft. Phenole wirken stark ätzend auf der Haut und wird perkutan gut resorbiert. Beim Einatmen der Dämpfe können folgende Symptome auftreten: Schleimhautreizungen, Atemlähmung, Delirien und Herzstillstand. Eine chronische Exposition über die Atemluft kann zu Nervenstörungen und Nierenschädigung führen. Chronischer Hautkontakt führt zur Kontaktdermatitis.

Die wichigsten Phenolverbindungen:

Resorcin
Mindergiftes Phenol, enthalten in Spezialklebern der Holzindustrie, Zwischenprodukten bei Farbstoffen, in Formaldehydharzen als Haftvermittler bei der Kautschukherstellung und kosmetischen Mitteln (z.B. Haarfarben).
MAK-Wert: 10 ppm = 45 mg/m3, LD50 ca. 12 Gramm.

Brenzcatechin
Mindergiftiges Phenol, das als Entwickler in der Fototechnik, als Desinfektionsmittel, Antioxidans und Ausgangsstoff für Arzneimittel, Farbstoffe, Reichstoffe eingesetzt wird. Kommt natürlicherweise in Buchenholz-Harz vor und kann Hautreizungen und Sensiblisierungen auslösen.

Kresole
Giftiges Phenol, das früher vor allem als Desinfektionsmittel in Kresol-Seifenlösungen verwendet wurde. Kresole sind ein Grundstoff für die Herstellung von Herbiziden, Phenolplasten (Kunstharzen) und Härter für Epoxidharze.
MAK-Wert: 5 ppm = 22 mg/m3
Einatmen der Dämpfe führt zu Reizungen der Augen und Atemwege, bei höheren Konzentrationen Wirkungen auf das zentrale Nervensystem (Lähmungen) sowie später eintretenden Leber- und Nierenschädigung.

Hydrochinon
Mindergiftiges Phenol, das für photografische Entwickler, Antioxidans bei Kunststoffen und in Kosmetika eingesetzt wird. Im Tierversuch wirkte Hydrochinon krebserregend und wurde in die MAK-Liste III A2 eingestuft, Genotoxizität ist ebenfalls nachgewiesen, daher als erbgutverändernd eingestuft.

2-Biphenylol
Mindergiftiges Phenol, das als Desinfektionsmittel in Seifen und als fungistatitisches Konservierungsmittel auf den Schalen von Zitrusfrüchten (E 231/E232) eingesetzt wird. Schalen der entsprechenden Früchte dürfen nicht verzehrt werden. Sensiblisierungen durch Biphenylol sind möglich.

4-Biphenylol
Reizendes (Haut und Atemwege) Phenol, das in Holzkonservierungsmitteln, Antioxidans für Fette und Öle, Saatbeizmittel und Carrier bei Textilfärbungen.

Phloroglucin
Zwischenprodukt bei der Synthese von Flüssigkristallen, Arzneimitteln, Kunststoffen, Frischehaltemittel für Blumen

Pyrogallol
Mindergiftiges Phenol in Haarfärbemitteln (inzwischen verboten) und Gerbstoff für Leder.

Dinitroorthokresol
Wird als Insektizid und Herbizid eingesetzt und war das erste synthetische Pflanzenschutzmittel (Gelböl) gegen Überwinterungsstadien von Schädlingen. Hinweise auf erbgutverändernde Wirkungen liegen vor, sind aber noch nicht ausreichen dfür eine Einstufung als erbgutverändernd beim Menschen. Hautresorption ist möglich, Symptome zeigen sich in Erregung, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koliken, Schweißausbrüche, Fieber, Atemnot sowie Herzrhythmusstörungen.

Autor: KATALYSE Institut

Phase-in-Stoff

Ein Phase-in-Stoff ist nach REACh Art. 3, Nr. 20: „Stoff, der mindestens einem der folgenden Kriterien entspricht:
a) der Stoff ist im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt,

b) der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hergestellt, vom Hersteller oder Importeur jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mindestens einmal in Verkehr gebracht, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen;

c) der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vom Hersteller oder Importeur in Verkehr gebracht und galt als angemeldet im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 67/548/EWG, entspricht jedoch nicht der Definition eines Polymers nach der vorliegenden Verordnung, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen.“

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

PBT-Stoff

Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind; Stoffe, die keinem natürlichen Abbau unterliegen, sich in Lebewesen anreichern und allgemein giftig sind.

Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität, dann wird er gemäß REACH-Verordnung als PBT-Stoff identifiziert:

Persistent

  • Halbwertszeit in Meerwasser >60 Tage oder 
  • Halbwertszeit in Süßwasser oder Flussmündungen >40 Tage oder
  • Halbwertszeit in Meeressediment > 180Tage oder 
  • Halbwertszeit in Süßwasser- od. Flussmündungssediment > 120 Tage oder
  • Halbwertszeit im Boden > 120 Tage

Bioakkumulierbar

  • Biokonzentrationsfaktor > 2000

Toxisch

  • NOEC (=No Observed Effect Level Concentration) (Meeres- oder Süßwasserlebewesen) < 0,01 mg/l oder 
  • krebserzeugend (Kategorie 1,2), mutagen (Kategorie 1,2) oder 
  • fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1,2,3) oder 
  • andere chronische Toxizitäten mit Einstufung T, R48 oder Xn, R48

NOEC ist die höchste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums keine statistisch signifikante Wirkung vorliegt. Es ist die Konzentration, bei der kein schädigender Effekt mehr beobachtbar ist.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

 

Stand: 27. Februar 2012

Autor: KATALYSE Institut

Organische Verbindungen

Chemische Verbindungen werden unterteilt in anorganische und Organische Verbindungen.

Die Trennungslinie ist unscharf und teilweise willkürlich. Vereinfacht ausgedrückt sind alle chemischen Verbindungen, die Kohlenstoff (Kohlendioxid, Carbonate, Carbide und Metallcyanide) enthalten O.. Der Begriff O. wird in Zusammenhang mit Emissionen oft mit Kohlenwasserstoffen gleichgesetzt.

Zu den anorganischen Verbindungen zählen z.B. Metallverbindungen bzw. Salze, Nichtmetalloxide wie Schwefel- und Stickoxide, Säuren wie Salz-, Schwefel-, Phosphor- oder Salpetersäure.
Es sind etwa 7 Mio. O. bekannt, von denen ca. 2 Mio. zu den Aromaten gehören. Etwa 90% der produzierten organischen Chemikalien werden aus Erdöl hergestellt. Demgegenüber stehen ca. 100.000 anorganische Verbindungen.

Von umweltmedizinischer Bedeutung sind v.a. die flüchtigen O.; sie werden auch als VOC (volatile organic compounds) bezeichnet und stellen mit bis zu 80 Substanzen (meist als Lösemittel eingesetzt) Innenraumschadstoffbelastungen aus Teppichböden, Möbellacken, Spanplatten usw. dar. Als Vorsorgewert wird derzeit davon ausgegangen, dass ein Wert von 0,3 mg/m3 TVOC nicht überschritten werden sollte.

Autor: KATALYSE Institut

Non-Phase-in-Stoffe

Stoffe, die nicht durch die Definition eines Phase-in-Stoffes beschrieben werden.

In erster Linie sind dies Stoffe, für die eine Anmeldung vorgelegt wurde und die nach der Richtlinie 67/548/EWG in Verkehr gebracht werden durften, oder auch Stoffe, die erstmals in Verkehr gebracht werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut