REACh

REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).

Der Geltungsbereich von REACh umfasst

  • alle Stoffe,
  • Stoffe in Zubereitungen,
  • Stoffe in Erzeugnissen.

Die bisherige EU-Chemikalien-Gesetzgebung setzte sich aus vielen verschiedenen Richtlinien und Verordnungen zusammen - das Rechtsgebiet war insgesamt wenig transparent. REACh fasst nun mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen zusammen und ist seit dem 1. Juni 2007 EU-weit in Kraft.

Das REACh-Verfahren verpflichtet Hersteller und Importeure eines Stoffs, eine Registrierung zu beantragen, dazu einen definierten Satz von Mindestinformationen zu erstellen, und – falls mehr als 10 Tonnen jährlich hergestellt oder importiert werden – diesen sowie die Exposition gegenüber dem Stoff in Form eines Stoffsicherheitsbeurteilung (chemical safety assessments, CSA) zu evaluieren und die relevanten Informationen an die Behörden in Form eines Stoffsicherheitsbericht (chemical safety reports, CSR) zu melden.

Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden in Form eines modifizierten Sicherheitsdatenblatts dem Verwender zur Verfügung gestellt. Dieser muss prüfen, ob die vorgesehene Verwendung mit der vom Lieferanten vorgesehenen Verwendung sowie die geprüfte Exposition mit seiner Situation und den notwendigen Schutzmaßnahmen übereinstimmen.

Neu bei REACh ist, dass nicht nur der Stoff beim ersten Inverkehrbringen bewertet wird, sondern auch die (neuen) Anwendungen, damit steht nicht mehr nur das Inverkehrbringen im Fokus, sondern der gesamte Lebenszyklus.

Auch wurden bisher „Altstoffe“ und „Neustoffe“ unterschiedlich geregelt.  Über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von Altstoffen existierten häufig nur unzureichende Informationen. Da die nationalen Behörden im Wesentlichen für die Durchführung der sehr umfangreichen und aufwändigen Risikobeurteilungen von Stoffen verantwortlich waren  - und nicht die Unternehmen in die Pflicht genommen werden konnten -  sind seit 1993 nur 141 Stoffe mit mengenmäßiger Bedeutung für die Risikobeurteilung identifiziert worden.

Die Forschung und Entwicklung von Neustoffen war bisher kaum attraktiv, da neue Chemikalien schon ab 10 kg/a gemeldet und geprüft werden mussten. So wurden überwiegend vorhandene Stoffe weiter entwickelt und zur Anwendung gebracht. In der Folge wurde die Forschung vieler Unternehmen behindert, so dass in vielen Bereichen die USA und Japan die chemische Industrie in der EU bei Innovationen überholten. Während Neustoffe auf Risiken für die Gesundheit und Umwelt überprüft und bewertet werden mussten, bevor sie in Verkehr kamen, unterlagen die über 100.000 Altstoffe nicht diesen Anforderungen. Weiterhin gab es nur wenige Informationen über die Verwendungen von Stoffen und deren Expositionen, da von nachgeschalteten industriellen Anwendern und Formulierern keine Informationen zu den eingesetzten Chemikalien verlangt wurden. Eine Ausnahme hiervon bildet die Einstufung von verwendeten Stoffen für die Sicherheitsdatenblätter.

Die Akteure in der Lieferkette (Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender) vom Rohstoff bis zum Fertigprodukt unterliegen dem im REACh geforderten Informations- und Datenaustausch. Sie sind zur Stoffregistrierung verpflichtet, gegebenenfalls auch zur Zulassung. Indirekt betroffen sind Akteure in allen Branchen bis hin zum Endverbraucher, da REACh Einfluss auf die Herstellung, Verfügbarkeit und Vermarktung von Stoffen, Zubereitungen und Produkten und den damit in Verbindung stehenden Verfahren und Technologien ausübt. Eine veränderte Kosten- und Wettbewerbssituation wird Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit haben.

Das REACh-System beeinhaltet die Umkehr der Beweislast. Sie verlangt von Herstellern und Importeuren die Beschaffung der Daten zur Bewertung der Stoffe. Stoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen unterliegen einer Zulassungspflicht. Mit REACh sind Chemikalien ab einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig. Der Umfang des notwendigen Datenmaterials richtet sich Produktions- bzw. Importmenge. Ab zehn Tonnen pro Jahr besteht die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und Vorschlägen zur Risikominimierung. Man schätzt, dass von den rund 30.000 Substanzen mit einer Produktionsmenge über einer Tonne nur 140 auf ihre gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen untersucht wurden.

REACh wird mehr Transparenz und Sicherheit v.a. für die Verbraucher bringen, aber andererseits v.a. bei der Wirtschaft zu hohen Kosten für die Datenerhebung und Bewertung führen. Auch wird davon ausgegangen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen mit den neuen Anforderungen und den damit einhergehenden Kosten Wettbewerbsnachteile erleiden. Vor allem Unternehmen, die auf Naturstoffe gesetzt haben, können in Existenzschwierigkeiten geraten, weil sie die Kosten für die Datenbeschaffung für ihre Grundstoffe nicht stemmen können  Damit wird eine Verwendung vieler alternativer Basissubstanzen unmöglich gemacht.

Das REACh-System sieht den Austausch von hochgiftigen, krebserregenden oder nicht körpereigen abbaubaren Stoffen vor. Besorgniserregende Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen oder Verfahren zur Verfügung stehen. Die Zulassung soll dabei auf fünf Jahre begrenzt werden.

Insgesamt hat REACh zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der chemischen Industrie soll verbessert werden, der freie Verkehr für Stoffe im europäischen Binnenmarkt gewährleistet und die Bewertung und Beurteilung von Stoffen gefördert sowie alle an der Sicherheit von chemischen Stoffen interessierten Kreise über die Bewertung umfassend informiert werden. Voraussetzung dafür ist die Bewertung und Beurteilung von Stoffen, die in der neuen europäischen Chemikalienverordnung zentraler Bestandteil ist und die Stoffprüfung, -bewertung und Substitution von gefährlichen Stoffen erheblich vorantreiben soll.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.reach-helpdesk.info/fileadmin/reach/dokumente/REACHGlossar.pdf
http://www.reachhelpdesk.at/glossar/
http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/fachinformationen/europ_chemikalienverordnung_reach/index.htm
http://www.wecf.de/cms/download/REACH/DU%20link%20to%20braucherverein.pdf
http://www.braunschweig.ihk.de/innovation_umwelt/umweltberatung/Empfehlung_der_5._Nieders._Regierungskommission_zur_REACH.-205.pdf
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/dosisbeoekotox.htm
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/stoff_verzei.htm
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/pbt.htm
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/chemfaweb/berichte/wb11/weissbuch0030.html
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/chemfaweb/umgangChemikalien/iuclid5.html
http://www.reach-helpdesk.com/default.asp?id=1456
http://www.alufinish.de/reach.pdf
http://www.luwg.rlp.de/internet/nav/f08/51870fbf-3489-9401-be59-265f96529772
http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Neue-Chemikalienpolitik/Helpdesk/Glossar.html__nnn=true
http://www.vci.de/default2~rub~738~tma~879~cmd~shd~docnr~88755~nd~~ond~n184~snd~n184~shmode~.htm
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Chemie & Prozesse, N - S, R, Substanzen & Werkstoffe, Umweltrecht.