Restrisiko

Ursprünglich aus der Risikodiskussion bzgl. Kernenergie (Kernkraftwerk, GAU) stammender, mittlerweile im Umweltrecht weitverbreiteter Begriff, der eine mögliche künftige Grundrechtsgefährdung bezeichnet, die von einer Anlage ausgehen könnte, die jedoch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts derart klein und unwahrscheinlich sein muss, dass sie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" ist.

Ungewissheiten "jenseits der Schwelle praktischer Vernunft" (Akzeptabilitätsmaßstab) haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens. Sie sind unentrinnbar und insofern als "sozialadäquate" Lasten von allen Bürgern zu tragen (BVerfGE 49, 89/143). Nach dieser Lehre ist Risikovorsorge im Restrisiko-Bereich keine tatbestandliche Schadensvorsorge i.S. des 7 II Nr.3 AtG, sondern Restrisiko-Minimierung nach Ermessen. Hinter alledem steht nicht nur die Frage: "Wie sicher ist sicher genug?", sondern auch, welche Institutionen eigentlich berechnet haben, dass das Risiko einer Gefährdung jenseits der Schwelle praktischer Vernunft liege und damit ein Restrisikos sei. Oftmals berechnen Kritiker ein erheblich höheres Risiko, das dann kaum noch als Restrisiko zu bezeichnen ist (GAU).

Ist der Begriff Restrisiko schon im Atomrecht fragwürdig, so mutet die durchaus übliche Heranziehung des Restrisiko-Begriffs im Immissionsschutzrecht zur Bezeichnung der von allen Bürgern zu tragenden Waldschäden (Waldschadenserhebung) abenteuerlich an und dient der Verwirrung der Rechts- sowie der Verschleierung der politischen Diskussion.

Autor: KATALYSE Institut

Restmonomere

Bei der Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation von Kunststoffen bleiben stets kleine Anteile von M. im Polymerisat zurück, welche als Rest-M. bezeichnet werden.

In Kunststoffteilen und –produkten können Rest.-M. an die Oberfläche wandern und dadurch in den angrenzenden Stoff (Migration) oder in die Atemluft gelangen.

siehe auch Monomere

Autor: KATALYSE Institut

Resorption

(Lat.: sorbere = verschlucken, verschlingen.) Aufnahme oder Ein- und Aufsaugung meist wasserlöslicher Stoffe in die Blut- oder Lymphbahnen über Schleimhäute (Darm) oder Haut.

Autor: KATALYSE Institut

Reseda

Früher in Europa, Amerika und Westasien kultivierte Färbepflanze.

Heute ist die R., auch Gelber Wau genannt, auf Schotter-Unkrautfluren anzutreffen. Der durch Abhacken der oberen blühenden Sprosse freigesetzte Farbstoff Luteolin eignet sich zum Gelbfärben von Wolle, Baumwolle und Seide. Am längsten hielt sich seine Verwendung in der Seidenfärberei zur Erzeugung licht- und waschechter Gelb- und Grünfärbungen. Heute wird es wieder zunehmend zur Färbung von Naturtextilien und in Naturfarben eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Reizstoffe

R. werden entweder als Gase oder als feine Sprühnebel (Aerosole) eingesetzt und wirken allgemein reizend auf Augen-, Nasen und Rachenschleimhaut.
Dort verursachen sie ein Anschwellen und vermehrte Flüssigkeitsausscheidung (z.B. Tränen). Bereits im Ersten Weltkrieg wurden R. eingesetzt, die augenreizend wirken. Zu dieser unter der Bezeichnung Weißkreuz bekannten Gruppe zählen z.B. Bromaceton,
Chloraceton, CN- und CS-Gas. Die auf Nasen- und Rachenschleimhaut wirkenden R. werden unter der Bezeichnung Blaukreuz zusammengefasst.
Neben den beabsichtigten Wirkungen haben R. noch Nebenwirkungen, wie am Beispiel der Tränen-R. CN- und
CS-Gas (Chemische Keule) deutlich wird. CN-Gas führt in hoher Konzentration zu Hornhauttrübung, in schweren Fällen sogar zum Verlust des Augenlichts, auch Hautentzündungen und allergische Reaktionen sind dokumentiert. In neuester Zeit verstärken sich Hinweise, dass CN- und CS-Gas sogar eine krebserzeugende Wirkung zuzuschreiben ist.
Angesichts solcher Nebenwirkungen bleibt die Frage, ob der Einsatz dieser chemischen Kampfstoffe zur Auflösung von Demonstrationen durch die Polizei weiterhin zu vertreten ist. Auch die Möglichkeit für Privatpersonen, Sprühdosen mit CN- und
CS-Gas zum Selbstschutz käuflich zu erwerben, muss äußerst kritisch bewertet werden.

Lit.: D.Schrempf: Chemical-Mace - Wie gefährlich ist Chloracetophenon?; in: Chemie in unserer Zeit, 1978, S.146

Autor: KATALYSE Institut

Regeneration

Wiederherstellung;
1. Heilung beschädigter Organe, Körperteile oder Zellen,
2. Reaktivierung chemischer Stoffe, z.B. Katalysator oder Ionenaustauscher,
3. Wiederherstellung von Ökosystemen nach menschlichem Eingriff.

Autor: KATALYSE Institut

Recycling

Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.

Im Sprachgebrauch werden unterschiedliche Methoden als R. bezeichnet:
- Die Wiederverwertung (z.B. Altglas-, Altpapier-, Weißblechsammlung) stellt die heutzutage meistbenutzte R.-Methode dar. Hierbei werden die Wertstoffe zu gleichwertigen Produkten verwertet. Der Erfolg ist davon abhängig, ob der Wertstoff sauber und ohne Beimischungen gewonnen werden kann. Die Sauberkeit der Wertstoffe hängt von der Art der Erfassung ab. Werden die Stoffe aus dem gemischt gesammelten
Abfall aussortiert (Hausmüllsortieranlagen, Sortierung von Müll), sind sie i.d.R. stark verunreinigt. Saubere Wertstoffe sind nur durch getrennte Sammlung (grüne Tonne,

Biotonne, Holsystem, Bringsystem) von Müll zu erzielen und haben auf dem Absatzmarkt gute Chancen.

- Die Weiterverwendung, z.B. der Gebrauch von alten Zeitungen als Geschenkpapier, ist strenggenommen kein R., da der Wertstoff nur zu einem minderwertigen Produkt weiterverwendet wird. Sie ist wüschenswert bei nicht wiederverwertbaren Wertstofen, stellt jedoch allenfalls eine Verschiebung des Müllproblems dar. Eine Weiterverwendung ist nur dann sinnvoll, wenn das Zweitprodukt wiederum verwertbar ist.

- Die Weiterverwertung, z.B. das Erstellen von Wärmedämmplatten aus Weinkorken oder die Herstellung von Parkbänken aus unsortierten Kunststoffabfällen (Plastifizierung). Als Weiterverwertung werden auch einige "thermische R.-Methoden" wie Müllverbrennung, Herstellung von Brennstoff aus Müll (BRAM), Pyrolyse, Hydrierung und Hydrolyse bezeichnet, mit denen versucht wird, Kunststoffe (PVC, Polyethylen, Polyethylenterephtalat, Polystyrol, s.a. Hausmüll) zu recyceln. Eine solche thermische Weiterverwertung ist kein R., da die Wertstoffe nicht im Kreislauf wieder zu gleichwertigen Produkten verarbeitet werden ("Recycling!").

- Die Wiederverwendung, z.B. die Benutzung von Pfandflaschen (Mehrwegverpackungen, Mehrwegflaschen), ist die umweltfreundlichste "R.-Methode". Im engeren Sinne ist die Wiederverwendung kein R., da sie ein Beitrag zur Abfallvermeidung und nicht zur Abfallverwertung ist.

Durch Wiederverwertung können Primärrohstoffe (z.B. Eisenerz) oder Primärenergie (z.B. Kohle) eingespart werden. Außerdem wird durch die Verringerung der Abfallmenge und durch den oftmals einfacheren Produktionsprozeß bei Verwendung von Abfällen die Umwelt geschont. Deshalb ist das R. von Wertstoffen wichtig, obwohl oftmals der finanzielle Aufwand zur Auslese groß ist und in der Praxis das Ziel der Abfallverringerung nicht erreicht wird. Ein R.-fähiges Produkt wird vom umweltbewußten Käufer bevorzugt gekauft. Dies führt dazu, daß die Gesamtmenge des Produktes steigt und trotz R.-Maßnahmen die Abfallmenge nicht verringert wird.

Zudem werden durch das Positiv-Image von R.-Produkten oft umweltfreundlichere Mehrwegsysteme durch Einwegsysteme ersetzt (Grüner Punkt, Verpackungsverordnung). Durch Ökosteuern auf Rohstoffe könnte R. auch ökonomisch attraktiver gemacht werden. Das Ziel, möglichst wenig Abfälle zu erzeugen, sollte immer an oberster Stelle stehen. Vermeiden ist besser als Verwerten.

Autor: KATALYSE Institut

TRGS

TRGS = Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe

siehe Stichwort Gefahrstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Tributylzinnoxid

Wasserunlösliche giftige Substanz, die zur Gruppe der Organo-Zinn-Verbindungen gehört (Zinn).

Akute Vergiftungen führen zur Reizung von Haut und Atemwegen, Brechreiz, Kopfschmerzen, Sehstörungen. Verwendung: Pflanzenschutzmittel, Imprägnierung von Tapeten und wasserfesten Lacken und Anstrichen zur Vorbeugung von Schimmelpilzbefall, Entschleimung von Industrieabwässern, Holzschutzmittel u.a. MAK-Wert: für organische Zinnverbindungen: 0,1 mg/m3.

Autor: KATALYSE Institut

Trichlorethylen

T. (Tri, Trichlorethen, C2HCl3) ist eine chloroformartig riechende, unbrennbare, farblose Flüssigkeit, die mit Wasser nicht mischbar ist.

Der MAK-Wert liegt bei 50 ml/m3 (ppm) entsprechend 270 mg/m3 (MAK-Liste III B, begründeter Verdacht auf krebserregendes Potential). T. ist ein wichtiges technisches Lösemittel, v.a. zur Entfettung von Werkstücken aus Metall und Glas. Durch Verdunstung bei der Anwendung gelangt fast die gesamte Produktionsmenge in die Atmosphäre und damit in die Umwelt. T. zersetzt sich an offener Flamme oder heißer Metallfläche zu Phosgen und Salzsäure (Chlorwasserstoff). T. wirkt narkotisierend, Einatmen von Luft mit 200 ppm T. führt zu ersten Vergiftungserscheinungen (Müdigkeit). Akute Vergiftungen (Trisucht) führen zu Hirnschäden, Erblindung, Aufhebung der Geruchs- und Geschmacksempfindung u.a. Die Jahresproduktion in Westdeutaschland sank von 8.600 t (1990) auf 5.700 t (1991).

Autor: KATALYSE Institut

Trichlormethan

T. (Chloroform, CHCl3), ein chlorierter Kohlenwasserstoff, ist eine leicht flüchtige, klare Flüssigkeit mit süßlichem Geruch und Geschmack, kaum wasserlöslich, aber gut löslich in organischen Lösemitteln.

T. wird zusammen mit Dichlormethan als Abbeizmittel verwendet. T. wirkt lähmend auf das Zentralnervensystem und bei chronischer Vergiftung treten Leberschäden auf. T. steht im begründeten Verdacht, krebserregend zu wirken (MAK-Liste III B). Daher wird T. in der Industrie kaum noch verwendet. Der MAK-Wert beträgt 10 ml/m3 (ppm) entsprechend 50 mg/m3. 1991 wurden in Westdeutschland 52.000 t T. produziert.

Autor: KATALYSE Institut

Rechtsverordnung

R. sind allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten generell und mit der gleichen verbindlichen Wirkung wie Gesetze regeln, die aber nicht vom ordentlichen Gesetzgeber, sondern von der Ministerialverwaltung erlassen
werden; d.h., dass mit dem Instrument der R. die Rechtssetzungsgewalt für eine bestimmte Materie auf die Exekutive übertragen wird.
R. bedürfen immer einer Ermächtigung durch ein Gesetz, das Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt (Art. 80 Abs.1 GG). R. haben also stets eine gesetzliche Grundlage und dienen deren Konkretisierung.
Kritikbedürftig erscheinen die oft zu weit gefaßten unbestimmten Rechtsbegriffe des ermächtigenden Gesetzes, da so die Verantwortung zur Gewichtung, Abwägung und Entscheidung im Detail - entgegen der normenkonkretisierenden Idee der R. - auf die Exekutive übertragen wird.

 

Autor: KATALYSE Institut

Trichlorphenoxyessigsäure (2,4,5-)

2,4,5-T), Ester von T. wurden als Bestandteile von Entlaubungsmitteln wie z.B. Agent Orange im Vietnamkrieg eingesetzt.

Bei ihrer Herstellung entstehen Dioxine als Verunreinigungen.

Autor: KATALYSE Institut

Rechtssetzungsverfahren der EG

Am R. sind beteiligt: EG-Kommission, Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof (EuGH).

Vereinfacht gesagt schlägt die Kommission vor, das Parlament und WSA beraten, der Ministerrat entscheidet, die Kommission kontrolliert wiederum und EuGH setzt EG-Rechtsakte in letzter Instanz durch oder legt diese im Streitfall weiter aus.
Beim Rechtssetzungsprozess stehen der Kommission zahlreiche Initiativrechte zur Verfügung. Mit einem "Legislativprogramm" unterrichtet die Kommission z.B. die anderen Organe jährlich im voraus über geplante Gesetzesvorhaben. Mit der Einführung des Mehrheitsprinzips bei den meisten Vorhaben zur Verwirklichung des Binnenmarktes hat die Konsensbereitschaft im Ministerrat zugenommen.
Die EG ist somit eine Rechtsgemeinschaft, schafft also gemäß den vertraglichen Bestimmungen einen einheitlichen und für Bürger, Wirtschaftssubjekte, Verwaltungen und Regierungen verbindlichen Rechtsraum. EG-Recht bricht im Zweifelsfall - etwa als Entscheidung des EuGH - sogar einzelstaatliches Recht, wenn die vertraglichen Beschlüsse erst einmal parlamentarisch ratifiziert wurden.
Die Rechtsakte der EG greifen tief in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten ein. Verordnungen und Richtlinien können von den einzelstaatlichen Parlamenten und anderen demokratischen Institutionen der Mitgliedstaaten (in Deutschland: Länder und kommunale Selbstverwaltung) nur bis zur Verabschiedung der Rechtsakte im Ministerrat beeinflußt werden. Entscheidungen des Ministerrats können nur noch umgesetzt werden.
Die EG ist ihrem Charakter entsprechend eine dynamische Gemeinschaft, d.h., sie baut ihre Handlungsspielräume beständig auf Kosten der Souveränität der Mitgliedstaaten aus. Dies betrifft auch das Umweltrecht der Gemeinschaft, das ca. 200 Einzelrechtsakte umfaßt, zu dem jährlich 10-20 neue hinzukommen.
Dem Parlament stehen zuwenig Rechte zu (Anfragen zu stellen, Stellungnahmen abzugeben, Gremien zu verklagen, die Kommission abzusetzen) und kann sich gegen Kommission und Rat nicht durchsetzen. Lediglich der Haushaltsentwurf der Kommission kann zeitweilig abgeblockt werden. 

Autor: KATALYSE Institut

Tranquilizer

Psychopharmaka, welche hauptsächlich eine ruhigstellende und oft auch muskelentspannende Wirkung haben.

Bei länger dauernder Einnahme besteht beim Menschen die Gefahr der psychischen Abhängigkeit.
Futtermittelzusätze und Tierarzneimittel, Massentierhaltung

Autor: KATALYSE Institut

Transferkoeffizienten

T. oder Transferfaktoren sind in Zusammenhang mit der Anreicherung radioaktiver Substanzen (Radioaktivität) von Bedeutung.

Sie geben den Übergang eines radioaktiven Stoffes von einem Glied der Nahrungskette ins nächste an. So ist z.B. der T. Bodenpflanze definiert als Aktivität je kg Pflanzenmasse/Aktivität je kg Boden. Ist der T. > 1, hat die Pflanze den radioaktiven Stoff angereichert.

Autor: KATALYSE Institut

Transformator

Mit Hilfe von T. werden elektrische Spannungen auf verschiedene Größen umgespannt (Hochspannungsleitung).

Zur Gefahr werden T. durch das in ihnen zur

Isolation und zum Brandschutz verwendete PCB. PCB stellen, wenn sie als
Abfall in die Umwelt gelangen, ein großes Gefahrenpotential dar. Gerät ein PCB-haltiger T. in Brand, können hochgiftige Dioxine und

Furane entstehen, was in der Vergangenheit schon zu Evakuierungen führte. Z.Z. gibt es in Deutschland noch ca. 30.000 PCB-haltige Mittelspannungs-T. mit einem durchschnittlichen PCB-Gehalt von 500-1.000 kg, die nach und nach über Sondermüllverbrennungsanlagen entsorgt werden müssen. Erst seit 1986 dürfen in der EG PCB in Neuanlagen keine Verwendung mehr finden, obwohl bereits seit langem Ersatzstoffe bekannt sind. Altanlagen dürfen nach der PCB-Verbotsverordnung weiterhin PCB enthalten.
Von T. gehen elektrische und magnetische Felder aus, die zu gesundheitlichen Schäden bei Anwohnern führen können (Elektrosmog).

Autor: KATALYSE Institut

Tränengas

siehe Reizstoffe, Chemische Keule.

Autor: KATALYSE Institut

Rechtsakte der EG

Außer den Richtlinien und Verordnungen der EG gibt es weitere Rechtsakte.
Aktionsprogramme oder Entschließungen sind programmatische, rechtlich nicht verbindliche Äußerungen im Innenverhältnis der EG, die auch in der Europäischen Umweltpolitik Anwendung finden.

Das 4. Aktionsprogramm hatte die Laufzeit von 1988 bis 1992. Das 5. Aktionsprogramm heißt: "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" und wird von 1993 an gelten.
Entscheidungen (v.a. der EG-Kommission) regeln einen Einzelfall, z.B. die Aufnahme von Gerichtsverfahren, Sanktionen oder im Bereich des Vollzugs von EG-Recht. Sie sind rechtlich verbindlich und können sich an Mitgliedstaaten oder Einzelpersonen richten.
Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich unverbindliche Verlautbarungen im Außenverhältnis der EG.

Autor: KATALYSE Institut

REA

siehe Rauchgasentschwefelungsanlage

Autor: KATALYSE Institut

Radverkehrsplan

Das Bundesverkehrsministerium stellte am 24. April. 2002 den ersten Nationalen Radverkehrsplan vor. Ziele des Planes für den Zeitraum 2002 bis 2012 sind:

  • neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Förderung des Radverkehrs,
  • Umweltfreundlichkeit,
  • stadtverträgliche und kostengünstige Fortbewegung,
  • Förderung der Gesundheit und
  • Spaß am Fahrradfahren.

Autor: KATALYSE Institut