Glykol

Ethylenglykol

Autor: KATALYSE Institut

Giessfieber

 Metalldampffieber.Durch Einatmen von feinem Metallrauch (Metalle), besonders von Zinkrauch (Zink) Artikel lesen

Giftung

 Im Organismus werden Fremdsubstanzen umgewandelt. I.d.R. entstehen bei dieser Biotransformation Artikel lesen

Gips

 G. dient zur Herstellung von Putz, Stuck und Spachtelmassen, G.-Karton, G.-Faserplatten und G.-Bausteinen. Artikel lesen

Glasfasern

Mineralwolle

Autor: KATALYSE Institut

Gewebefilter

 Der G. ist eine Anlage zur Abscheidung von Stäuben aus dem Rauchgas.  Das Rauchgas durchströmt Artikel lesen

Gemengelagen

 G. werden generell beschrieben als Gebiete mit sich gegenseitig erheblich behindernden bzw. störenden Artikel lesen

Generation

 Der Begriff Generation bezeichnet die Geschlechterfolge (Eltern, Kinder, Enkel usw.), hat aber Artikel lesen

Gerüststoffe

 Auch Builder. Wichtige Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitteln, welche die Wasserhärte mindern, Artikel lesen

Gasturbine

 G. sind erdgas- oder (seltener) leichtölgefeuerte rotierende Verbrennungsmaschinen, die bei hohen Artikel lesen

GAU

 Abk. für größter anzunehmender Unfall, auch: Auslegestörfall.Der G. ist der größte technische Artikel lesen

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz (ChemG) definiert. Hierzu gehören all jene gefährlichen Stoffe, die mindestens eine der insgesamt 15 definierten Eigenschaften besitzen.

  • explosionsgefährlich,
  • brandfördernd,
  • hochentzündlich,
  • leichtentzündlich,
  • entzündlich,
  • sehr giftig,
  • giftig,
  • gesundheitsschädlich,
  • ätzend,
  • reizend,
  • sensibilisierend,
  • krebserzeugend,
  • fortpflanzungsgefährdend,
  • erbgutgefährdend und
  • umweltgefährlich.

Ausdrücklich ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden können.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen ebenso den Umgang und die Verwendung, die Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.

Die Technischen Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRGS)gelten seit 1986 und lösten die TRgA ab. Die TRGS schreibt Maßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen vor und legt die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutze des Arbeitnehmers und der Umwelt fest.

Die TRGS geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe für Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und der jeweiligen Entwicklung angepaßt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Hier finden Sie auch das Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905) mit Begründungen sowie das Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV (TRGS 906) mit Begründungen.

Autor: KATALYSE Institut