G. sind seit 1955 international eingeführte Warenzeichen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
Die G. sind in schwarzem Aufdruck auf orangegelbem Untergrund anzubringen und müssen eine zur Verpackung angemessene Größe haben. Die Mindestgröße beträgt 1 cm2. Zu dem G. gehört ein Buchstabe und eine Gefahrenbezeichnung.
Autor: KATALYSE Institut