Gemengelagen

G. werden generell beschrieben als Gebiete mit sich gegenseitig erheblich behindernden bzw. störenden Nutzungen. Derartige Nutzungskonflikte resultieren vornehmlich aus dem engen räumlichen Nebeneinander gewerblich/industriell genutzter Flächen einerseits und schutzbedürftiger Nutzungen (z.B. Wohnbebauung) andererseits.

Art und Ausmaß einer G.-Problematik sind von Fall zu Fall verschieden.
Die mit G. häufig einhergehenden Umweltbelastungen liegen zum einen im Bereich der direkten Gefährdung der Wohnbevölkerung durch Luftverunreinigung, Lärmbelästigung (TA Lärm), Geruchsbelästigung (Olfaktometrie) oder verstärktes Verkehrsaufkommen (Verkehr). Darüber hinaus können in G. in unterschiedlichem Maße Probleme der Bodenbelastung, der Gewässerverunreinigung Gewässerschutz), mikroklimatische Änderungen aufgrund hoher Abwärmeabgaben und hoher Überbauungsgrad sowie Defizite hinsichtlich einer wohnungsnahen Frei- und Grünflächenversorgung eine Rolle spielen. Möglichkeiten der Verbesserung der Umweltqualität in G. sind prinzipiell:
- Vorsorge durch eine störungsarme Nutzungsordnung von Wohnen, Gewerbe, Industrie, Verkehr und Freiflächen im Rahmen der Bauleitplanung,
- emissionsreduzierende Maßnahmen beim Verursacher (z.B. Einbau von Filtern zur Minderung des Schadstoffausstoßes, lärmmindernde Maßnahmen etc.),
- passive Schutzmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnumwelt (z.B. Schallschutzfenster (Schallschutzbauten), Bepflanzungen).
Die Bereinigung von Nutzungskonflikten in G. z.B. durch Betriebsverlagerung ist aus Kostengründen nur in Einzelfällen möglich. Das vorhandene städtebauliche und immissionsschutzrechtliche Instrumentarium zur Verbesserung der Umweltqualität in G. ist äußerst umfangreich, wird jedoch von den Kommunen nur sehr zurückhaltend angewendet. Fehlende Kenntnis vorhandener Möglichkeiten, Entschädigungsfragen, aber gerade auch die politische Brisanz möglicher Maßnahmen sind hierfür ursächlich.

Autor: KATALYSE Institut

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