Staatliche technische Fachbehörde mit, meist organisatorisch getrennten, Zuständigkeitsbereichen für Arbeits- und Umweltschutz, vor allem Immissionsschutz (Bundesimmissionsschutzgesetz, Störfallverordnung).
Hier liegt der Schwerpunkt auf der Anlagenüberwachung (Begehungen, Kontrollen, Messungen, Umsetzung von verschärften oder neu geschaffenen Umweltvorschriften) sowie bei der technischen Begutachtung neuer Projekte (Genehmigungsverfahren). G. haben ein außerordentlich breit gefächertes und anspruchsvolles Aufgabenspektrum. Zum Kernbereich des Immissionsschutzes gehören der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit seinen derzeit 17 Verordnungen, darunter die Störfall-Verordnung, die Großfeuerungsanlagen- und die Gefahrstoffverordnung, Genehmigungsverfahren nach 4 und 15 BImSchG, Emissionsüberwachung, Überwachung von Anlagenstillegungen, Smog-Warndienst, Ausarbeitung von Emissionsminderungsplänen (z.B. für Dioxine aus Müllverbrennungsanlagen, Aufklärung der Bevölkerung über den Betrieb von Kleinfeuerungen, Baumaschinen, Rasenmähern, Kettensägen sowie Beratung der Wirtschaft über die geltenden finanziellen Immissionsschutzförderprogramme usw. Seit neuerem gehört auch die Aufgabe der "Abfallerzeugungsüberwachung" zu den Aufgaben der G.. In ihrer Funktion als Ordnungsbehörde können die G. Stillegung, Nachrüstung und Sanierung von Anlagen selbständig verfügen.
Autor: KATALYSE Institut