Ökosteuern

Steuern (und Abgaben) sind Entgelte der Privaten für die Leistungen der öffentlichen Hand.

Gleichzeitig dienen sie der Politik als Instrumente zur Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer oder umweltpolitischer Ziele. Von Ö. (und Ökoabgaben) erhoffen sich Umweltpolitiker heute eine spürbare politische Lenkungswirkung zugunsten einer weniger umweltbelastenden Lebens- und Wirtschaftsform. Dieses Instrumentarium soll die Umwelt schneller und direkter schützen als die eher langwierige Umweltbewußtseinsbildung mittels Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen und zukünftige existentielle Bedrohungen der Erdbevölkerung.

Ö. sind im Gegensatz zu Abgaben indirekte Steuern (Verbrauchssteuern). Sie werden z.B. auf den Verbrauch von natürlichen Ressourcen (z.B. Erdöl) erhoben, indem sie auf den Verkaufspreis des umweltbelastenden Produkts (z.B. Benzin) aufgeschlagen werden. Höhere Preise sollen so den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die negativen Folgen der Ressourcennutzung (Schadstoffe aus Kfz) vermindern ("über die Brieftasche des Verbrauchers").

Dieses Vorgehen wird auch Internalisierung von externen Kosten genannt und ist dringend erforderlich, um schwerwiegende Fehlsteuerungen unseres Wirtschaftssystems langfristig zu vermeiden (Weltmodelle).

Gelder aus Ö.-Aufkommen fließen nicht zweckgebunden in das Gesamtbudget des Finanzministers. Eine u.a. von E.U. von Weizsäcker vorgeschlagene ökologische Steuerreform will - weit darüber hinausgehend - nicht mehr in erster Linie gewünschte Verhaltensweisen (Arbeit, Wertschöpfung) besteuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer). Besteuert werden soll hier nicht gewünschtes, umweltschädigendes Verhalten (Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Landverbrauch, Müllaufkommen etc.) über höhere Preise für Energie, Wasser, Land, Müllbeseitigung (
Abfall).

Abgaben werden z.B. auf die Emission bestimmter Schadstoffe erhoben (Schadeinheiten im Abwasser z.B. nach dem bundesdeutschen Abwasserabgabengesetz). Die Abgabenlast reduziert sich bei umweltverträglichem Verhalten bis auf Null. In Deutschland müssen Finanzaufkommen aus Abgaben zweckgebunden, d.h. zur Verminderung der betreffenden Emissionen bzw. Immissionen ("gruppennützig") verwendet werden, fallen damit dem Budget des Umweltministers zu (die geplante CO2-Abgabe z.B. zur Förderung wärmedämmender Technologien zur Energieeinsparung).

Ö. und Ökoabgaben (Instrumentenmix) sollen über die in Richtlinien enthaltenen Emissions- bzw. Immissions-Richtwerte wesentliche neue Bausteine des 5. Umweltaktionsprogramms der EG-Kommission werden.

Autor: KATALYSE Institut

Ökobilanz

Ö. ist eine Methode zur Abschätzung der Auswirkungen eines Produktes und seines Herstellungsprozesses auf die Umwelt.

Die Methode der „ökologischen Bilanzierung“ ist 1974 aus der Ökologischen Buchhaltung und der 1978 vorgelegten Bilanzmethodik des EMPA in der Schweiz hervorgegangen und wurde bis heute weiterentwickelt.

Bei der Erstellung einer Ö. werden die Lebensstadien Rohstoffgewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Transport, Gebrauch, Nachnutzung und Entsorgung des zu untersuchenden Produktes bzw. Verfahrens auf ihre Umweltrelevanz untersucht. Eine Ö. umfaßt drei maßgebliche Teile: die Sachbilanz, die Wirkungsbilanz und die Bewertung.

Der Bilanzierungsbereich teilt sich in Bereiche wie Rohstoffeinsatz, Energieeinsatz, Emissionen in Luft, Boden u. Wasser, Abfallaufkommen sowie toxikologische und ökologische Bewertungen der verursachten Emissionen. Ziel der Ö. ist eine Abwägung der Vor- und Nachteile von Produkten und Verfahren. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Methoden und verschiedener Datenquellen und -qualitäten sind Ö. verschiedener Produkte oder Verfahren kaum direkt miteinander vergleichbar. Für die Erstellung produktbezogener Ö. wurde daher 1996 die DIN Norm 33926 festgelegt.

Da Ö. den Nutzen eines Produktes nicht untersuchen, sind die Ergebnisse einer Ö. nur ein Teilbild eines Systems, das umfassender in der Produktlinienanalyse untersucht wird.

Siehe auch unter:
Öko-Controlling

Lit.: Ökobilanzen für Produkte; Umweltbundesamt Berlin 1998

Autor: KATALYSE Institut

Alkylpolyglucoside

Abk. APG. Neuartige Gruppe nichtionischer Tenside, die vollständig auf Basis nachwachsender Rohstoffe (Zucker und Fettalkoholen) produziert werden.

Sie sind biologisch gut und vollständig abbaubar (Abbau). Auch unter anaeroben Bedingungen werden sie metabolisiert (Metabolit). Neben der guten Reinigungsleistung verbinden sie ausgezeichnete Hautverträglichkeit mit vergleichsweise geringer Toxizität und stellen damit einen zukunftsträchtigen, modernen Tensidtyp dar.

Autor: KATALYSE Institut

Alkylphenolethoxylate

Abk. APEO. Ehemals bedeutende Gruppe nichtionischer Tenside mit sehr gutem Leistungsprofil, aber ungenügender Umweltverträglichkeit.

A. entsprechen zwar den Anforderungen der Tensidverordnung, die Mineralisation (Abbau) ist jedoch unzureichend: Es werden stabile Metabolite mit erheblicher aquatischer Toxizität gebildet. Infolgedessen haben die im Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) und anderen Verbänden organisierten Hersteller sich 1986 zu einem stufenweisen Verzicht auf A. in ihren Produkten bereit erklärt.

Während diese Substitution in Haushaltsprodukten seit 1988 abgeschlossen sein dürfte, soll dies bei den zahlreichen industriellen Anwendungen erst Ende 1991 in großem Umfang realisiert worden sein. In der Schweiz hingegen gilt seit dem 31.8.1987 ein gesetzliches Verbot für A. in Wasch- und Waschhilfsmitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Alkohole

Alkohole sind Kohlenwasserstoffe mit einer oder mehreren Hydroxi-gruppen.

A. werden in ein- und mehrwertige (=Zahl der OH-Gruppen) sowie gesättigte und ungesättigte A. eingeteilt. Innerhalb dieser Verbindungsklassen unterscheidet man noch primäre, sekundäre und tertiäre A.. Die niederen, einwertigen A. sind farblose, meist angenehm riechende Flüssigkeiten von brennendem Geschmack z.B. Methanol (Holzgeist), Ethanol (Weingeist) und Propanol.

Die mittleren, einwertigen A. mit 4 bis 11 Kohlenstoffatomen sind ölige, meist unangenehm riechende, mit Wasser nur begrenzt mischbare Flüssigkeiten. Die höheren A. sind fest, geschmacklos, geruchlos und in Wasser unlöslich. Die zweiwertigen A. bezeichnet man meist als Glykole.

Glykole zeigen narkotische Wirkung sowie Wirkung auf die Niere. Wichtigster Vertreter ist Ethylenglykol, das als Gefrierschutzmittel Verwendung findet. Von den dreiwertigen A. kommt nur dem Glycerin praktische Bedeutung zu. Glycerin wird als Weichmacher sowie als Frostschutzmittel für Motoren eingesetzt, findet aber auch als Arzneimittel (z.B. Salben) Anwendung.

Höherwertige A. mit 5 und 6 Kohlenstoffatomen (Pentite, Hexite) spielen als Zucker in der Kohlenhydratchemie eine wichtige Rolle. Anhand von Tierversuchen konnte festgestellt werden, daß die Giftigkeit einwertiger A. mit zunehmender Zahl der Kohlenstoffatome steigt. Methanol besitzt dabei jedoch eine Sonderstellung.

Lit.: W.Wirth, C.Gloxhuber: Toxikologie, Stuttgart - New York, 1985

Autor: KATALYSE Institut

Alkansulfonate

Abk. SAS. Diese bedeutende Gruppe anionischer Tenside auf petrochemischer Basis wird in flüssigen Wasch- und Reinigungsmitteln, z.B. Spülmitteln und Allzweckreinigern, eingesetzt.

Die aquatische Toxizität ähnelt der des LAS (Lineare Alkylbenzolsulfonate). So liegen die LC50-Werte bei Fischen zwischen 3-24 mg/l. A. sind schneller biologisch abbaubar als LAS. Der Abbau findet jedoch ebenfalls unvollständig, und unter anaeroben Verhältnissen gar nicht statt.

Alkaloide

Unter dem Begriff Alkaloide faßt man eine Gruppe von stickstoffhaltigen Verbindungen zusammen.

In ihrem chemischen Aufbau zeigen die einzelnen Vertreter erhebliche Unterschiede. A. kommen in bestimmten Pflanzenfamilien (z.B. den Nachtschattengewächsen) und in wenigen Tierarten vor. Über die biochemischen Funktionen ist derzeit wenig bekannt. Zuweilen dienen sie als Schutz vor dem Gefressenwerden.

Im menschlichen Organismus zeigen sie meist intensive physiologische Wirkungen. Je nach Art bzw. eingesetzter Dosis sind sie Rausch-, Heil- oder Genußmittel (z.B. Cocain, Morphin, Chinin, Codein, Nikotin). Manche Alkaloide stellen bereits in kleinen Mengen aufgenommen tödliche Gifte dar (z.B. Strychnin, Atropin).

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Sponsoring

Im Rahmen eines gezielten Öko-Marketings kommt immer häufiger das Ö. zu Anwendung.

Hierbei werden von einem Unternehmen, einer Organisation oder einer Person Maßnahmen des Umweltschutzes durchgeführt und entsprechend vermarktet; i.d.R. geschieht dies in Zusammenarbeit mit einer Umweltorganisation. Dies geht teilweise so weit, daß nur noch das Recht, den Namen einer Organisation oder ihr Emblem vermarkten zu dürfen, erworben wird. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Panda-Bär des WWF (World wide fund for nature).

Grundsätzlich ist gegen eine derartige Praxis nichts einzuwenden. Wenn ein solches Ö. allerdings nicht im Einklang mit der tatsächlichen Unternehmenspolitik oder deren Umweltmanagement steht, besteht die Gefahr, daß das Unternehmen an Glaubwürdigkeit verliert. Aber auch der Ruf des Namengebers kann darunter leiden. Aus diesem Grund sind seriöse Umweltorganisationen nicht in jedem Fall daran interessiert, ihren Namen für das Ö. herzugeben.

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Psychologie

Thema der Ö. ist die Wechselwirkung des Menschen mit seiner Umwelt.

So beschäftigt sich die Ö. z.B. mit der Frage, wie sich die Gestaltung einer Innenstadt oder eines Gebäudekomplexes auf die Psyche des Menschen auswirkt.

Drei Umwelt-Mensch-Systeme werden unterschieden:
Makro-Umwelt: Weltraum-Erde-Stadt;
Mezzo-Umwelt: Stadtteil-Nachbarschaft-Haus;
Mikro-Umwelt: Wohnung-Zimmer-Einrichtung-Gebrauchsgegenstände.

Bei der Konzeption der Arbeits-, Wohn-, Einkaufs- und Freizeit-Umwelt, von Krankenhäusern und Altenheimen sollte den Architekten ein Öko-Psychologe zur Seite gestellt werden, wie dies in den USA z.T. schon routinemäßig geschieht.

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Marketing

Das Ö. ist die Integration des Umweltschutzes in das unternehmerische Zielsystem als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.

Das traditionelle Marketing, das Marktpotentiale durch eine systematische Ausrichtung aller Unternehmensaktivitäten an der Bedürfnislage tatsächlicher bzw. potentieller Kunden aufzubauen sucht, war in der Vergangenheit verantwortlich für das Erreichen eines hohen Konsumniveaus, ohne allerdings die damit verbundenen negativen Konsequenzen für die "Umwelt" zu berücksichtigen.

Diesen Mangel versucht das Ö. durch die Integration des Umweltschutzes in das unternehmerische Zielsystem - als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung - zu beheben. Wird vom Unternehmen allerdings ökologischen Erfordernissen nur insoweit Rechnung getragen, als es sich um notwendige Reaktionen auf das zunehmende Umweltbewusstsein der Verbraucher bzw. die verschärften administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen (Umweltpolitik, Umweltabgaben, Ökosteuern) handelt, kann man nicht von Ö. im engeren Sinn sprechen.

Die Umsetzung von Ö. im engeren Sinn erfolgt durch eine entsprechende Modifikation der traditionellen Marketing-Instrumente. Zentraler Ansatzpunkt ist die Produktpolitik. Hierbei geht es etwa um Substitutionsmöglichkeiten für unweltschädliche Produkte, eine gezielte umweltorientierte Innovations- bzw. Variationspolitik mittels Produktlinienanalysen, umweltverträgliche Produktbeschaffenheit und Verpackungsgestaltung sowie eine aussagefähige Kennzeichnung (z.B. Umweltzeichen).

Die Distributionspolitik betrifft die ökologische Optimierung der Absatzkanäle, die Überprüfung der Distributionslogistik auf mögliche Umweltwirkungen (Wahl der Transportmittel und -wege (Güterverkehr), Formen der Lagerhaltung) oder die Installierung von Redistributionssystemen.

Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit kann der ökologische Zusatznutzen etwa durch angemessene Werbe- oder PR-Massnahmen verdeutlicht werden. Allerdings beschränkt sich praktiziertes Ö, in vielen Fällen lediglich auf den Einsatz der Kommunikationsinstrumente (z.B. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Öko-Sponsoring), ohne dass diesen Aussagen ein tatsächliches Umweltengagement oder Umweltmanagement gegenübersteht.

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Controlling

Methode zur Abschätzung der Auswirkungen eines Betriebs oder von Betriebsteilen auf die Umwelt.

Zentrales Arbeitsfeld ist dabei die Bilanzierung der Stoff- und Materialströme, mit der bei einer Schwachstellenanalyse die wichtigsten, ansonsten umfassend die Emissionsquellen ermittelt werden sollen. Neben Vorschlägen zur Minimierung von Energieverbrauch und Emissionen ist das Ö. als Planungsinstrument geeignet, gesetzliche und technologische Entwicklungen frühzeitig in die Unternehmensperspektive einzubeziehen.

Autor: KATALYSE Institut

Normung und Umweltschutz

Die Festlegung technischer Regeln in Normen erfolgte lange Zeit außerhalb der Beachtung durch die Öffentlichkeit. Normen werden vom Deutschen Institut für Normung (DIN) festgelegt. Seit rund 20 Jahren (achtziger Jahre) wurde erkannt, dass Normen Bestimmungen enthalten, die den Umweltschutz berühren.

1989 wurde für DIN eine »Koordinierungsstelle Umweltschutz« eingerichtet, die sämtliche neu erlassenen Normen daraufhin überprüfen soll, ob Aspekte des Umweltschutzes ausreichend berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Erstellung von Normen sind jedoch gering. Die Interessenvertreter von Industrie, staatlichen Stellen u.a. Organisationen sind in der Überzahl.

Die Bedeutung von Normen ist stark angestiegen, da im Rahmen des europäischen Binnenmarktes gesetzliche Regelungen nur noch Rahmen-Regelungen enthalten und konkrete technische Details in europäischen Normen festgelegt werden. Ebenso gewinnen europäische Normen (CEN) langsam an wachsender Bedeutung.

So werden Umweltschutzaspekte bei Bauprodukten nicht in der Bauprodukten-Richtlinie der EU geregelt, sondern in den entsprechenden Normen der europäischen Normungsorganisationen CEN/CENLEG.

Dort haben Umwelt- und Verbraucherinteressen jedoch kaum Mitentscheidungsbefugnis, ihnen wird nur ein Beobachterstatus eingeräumt. so finden in den europäischen Normen (EN) Umweltaspekte nur wenig Berücksichtigung

Eco-label

Autor: KATALYSE Institut

Nachhaltigkeit

Der Begriff Nachhaltigkeit wurde erstmals in der Forstwirtschaft verwendet: Danach soll nur soviel Holz aus dem Wald entnommen werden, wie in dem jeweiligen Gebiet nachwachsen kann.

Nachhaltigkeit bedeutet "anhaltend", "lange nachwirkend" und "dauernd" mit dem Ziel "weiter zu wirken" und wurde erstmals 1809 in Campes Wörterbuch der deutschen Sprache aufgenommen.

1987 tauchte dieser Begriff im Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (der sogenannten Brundtland-Kommission) auf. Erst 1992 in Rio de Janeiro während des Weltumweltgipfels wurde der englische Begriff "Sustainable Development" als Leitbegriff gebraucht, welcher auch in das Abschlussdokument der Lokalen Agenda 21 einfloss. Seither haben die Begriffe Nachhaltigkeit und nachhaltig im deutschen Sprachgebrauch einen festen Platz und sind zu Schlagwörtern verkommen, die inflationär verwendet werden.

Nachhaltige Entwicklung beschreibt nicht mehr nur das ökonomische Wachstum als Ziel, sondern gleichberechtigt auch den Schutz der Umwelt und die gesellschaftliche Solidarität. Nachhaltige Entwicklung ist das Zusammenwirken von Ökonomie und Ökologie mit dem Ziel den folgenden Generationen die gleichen Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung zu geben, wie die heute lebenden Generationen. V.a. geht es darum die Lebenschancen der Armen zu verbessern und die Interessen der nachfolgenden Generationen zu wahren. Umgesetzt werden sollen diese Ziele u.a. durch die Bekämpfung langfristiger und weltweiter Probleme wie beispielsweise dem Klimaschutz, dem Schutz der Regenwälder und der Erhaltung der Biodiversität.

Aus der Nachhaltige Entwicklung lassen sich drei Regeln ableiten:

  • Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen darf die natürliche Wachstumsrate nicht überschreiten,
  • Endliche Ressourcen dürfen nur insoweit verbraucht werden, wie funktionsgleiche Substitute entwickelt werden,
  • Schadstoffe dürfen die Aufnahmekapazität der Umwelt nicht übersteigen.

Das Nachhaltigkeitsgebot ist der Ausgangspunkt aller Vorsorgeprinzipien und aller dazugehörigen Lösungsstrategien.

Nach Aussagen des Umweltbundesamtes (Februar 2002) ist Deutschland in den vergangenen Jahren auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung gut vorangekommen. Luft, Wasser und Boden sind deutlich sauberer geworden.

Zentrale politische Weichenstellungen, etwa im Rahmen der Energiewende wurden angestoßen. Danach hat Deutschland im weltweiten Vergleich einen Spitzenplatz im Umweltschutz inne, so die Ergebnisse des OECD-Prüfberichtes aus dem Jahr 2001.

Die Kurzfassung können Sie auf der Homepage des Umweltweltbundesamtes downloaden.

Im Klima- und Energiebereich konstatiert die Zukunftsstudie vom Umweltbundesamt beispielsweise eine erhebliche Effizienzsteigerung und eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch. Während zwischen 1990 und 2000 das Bruttoinlandsprodukt um 11 Prozent wuchs, sank der Energieverbrauch um 5 Prozent.

So hat Deutschland eine Emissionssenkung der sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase um über 18 Prozent erreicht – mehr als 85 Prozent der Reduktionsverpflichtung von 21 Prozent bis 2012. Es ist nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gelungen, den CO2-Ausstoß in den privaten Haushalten seit Ende der 90er Jahre zu senken. Der Rückgang lag im Jahr 2000 im Vergleich zu 1990 bei rund 11,5 Prozent. Auch im Verkehrsbereich konnten die Kohlendioxidemissionen im Jahr 2000 erstmals im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent gesenkt werden. Innerhalb von drei Jahren wurde die Windenergiekapazität in Deutschland verdreifacht. Ein Drittel des Windstroms in der Welt wird bei uns produziert.

In Deutschland wurde ein Nachhaltigkeitsrat zur Erarbeitung politischer Strategien und Konzepte im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung gegründet.

Autor: KATALYSE Institut

Aliphaten

Gesättigte organische Verbindungen

z.B. Testbenzin oder Terpentin. In vielen Produkten als Lösemittel eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Algenpest

Durch die Überfrachtung von Flüssen und Meeren mit Stickstoff- und Phosphorverbindungen aus der Landwirtschaft und städtischen Abwässern, kommt es in vielen Gewässern zur Eutrophierung und Algenblüte.

Die saisonale extreme Vermehrung von Algen, hat in Nordsee, Ostsee und Mittelmeer regelmäßig in den achtziger und Anfang der neunziger Jahre zu pestartigem Massensterben von Fischen, Robben und anderen Meeresorganismen geführt.

Im Oktober 1986 verschwanden im dänischen Kattegatt beispielsweise in einem Gebiet von 100 Quadratkilometer große Teile des Fischbestandes und konnten nur noch tot aus dem Meer gezogen werden.

Im Sommer 1988 verursachte das massenhafte Auftreten der Goldalge Chrysomulina polylepis, die sich mit einer Art Ankerfaden an Kiemen festsetzen kann, in der Nordsee ein großes Fischsterben und wurde mit dem Absterben eines großen Teils der Robbenpopulation dieses Raums in Verbindung gebracht.

Seit Ende der 70er Jahre kommt es in der italienischen Adria regelmäßig durch die gewaltigen Stickstoff- und Phosphormengen (Phosphat), die der Po aus den norditalienischen Metropolen zum Meer führt, in Verbindung mit starker Sonneneinstrahlung zur Ausbildung schwammiger roter und grüner Algenteppiche, die neben den Meeresorganismen auch den Fremdenverkehr an der Küste Venetiens und der Emilia Romana stark beeinträchtigte.

Durch die Verbesserung der Klärtechnik und -standards tritte die Algenpest heute nur noch punktuell und bei extremen Situationen auf (Wassermangel in großen Flüssen, sehr hohe Sommertemperaturen o.ä.).

Autor: KATALYSE Institut

Aldehyde

Aldehyde sind chemische Verbindungen, die durch die A.-Gruppe charakterisiert sind. Sie entstehen durch Abspaltung von zwei Wasserstoffatomen aus Alkoholen. Aldehyde entstehen im menschlichen Körper z.B. beim Alkoholabbau.

Viele A. haben einen angenehmen obst- oder blumenartigen Geruch. Aldehyde haben industrielle Bedeutung als Rohstoffe für die Herstellung von Essigsäure, Kunststoffen, Kunstharzen, Desinfektionsmitteln, Riechstoffen, Pharmazeutika, Farbstoffen, Pflanzenschutzmitteln u.a.. Die Giftigkeit ist innerhalb der Gruppe der A. sehr unterschiedlich. Bekanntestes A. ist Formaldehyd.

Die wichtigsten Aldehyde im Überblick:

  • 2-Butenal zur Herstellung von Insektiziden und Sorbinsäure
  • Acrolein ist Zersetzungsprodukt beim Erhitzen von Fetten
  • Benzaldehyd ist Zersetzungsprodukt des Amygdalins
  • Butyraldehyde zur Verwendung in Weichmachern und Kunstharzen
  • Decanal als Aromastoff in verschiedenen Ölen
  • Glyoxal zur Veredlung von Papier und Textilien
  • Hexanal ist Bestandteil verschiedener Aromen
  • Methylglyoxal zur Herstellung von Insektiziden und Farbstoffen
  • Pentanal zur Herstellung von Aromen
  • Propionaldehyd für Weichmacher für Kunststoffe und Kautschuk
  • Vanillin als synthetisches Gewürz als Substitut für natürliche Vanille

Aktivkohle-Dosimeter

Mit Aktivkohle gefüllte, luftdicht verschlossene Metalldose (ähnlich einer Tabakdose), mit der die Konzentration von Radon in der Luft bestimmt werden kann.

Zur Messung wird das A. geöffnet an der zu messenden Stelle aufgestellt (meist drei Tage). Die Aktivkohle nimmt nun, je nach Radonkonzentration, verschieden viel Radon auf. Nach Ablauf der Aufstellzeit muß das A. wieder luftdicht verschlossen und einem geeigneten Labor zugeschickt werden, wo es mit Hilfe eines Gammaspektrometers ausgewertet wird.

Die Aktivkohle nimmt über die Aufstellzeit nicht gleichmäßig Radon auf. Schwankungen der Radonkonzentration werden daher nur ungenau gemittelt. Für Messungen unter Nutzungsbedingungen und über längere Zeiträume sind Kernspur-Dosimeter besser geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Die am 1.10.1988 in Kraft getretene neue Fassung der K. (genaue Bezeichnung: 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) enthält v.a. folgende Bestimmungen:

  • Begrenzung der maximalen Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungen
  • Begrenzung der Rußemissionen von Ölheizungen
  • Begrenzung der Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von Holz- und Kohleöfen

Die Einhaltung der Werte wird vom Schornsteinfeger durch eine jährliche Messung überprüft.
Die K. gilt für Heizungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 1000 kW. Für größere Anlagen gilt die TA Luft.

Autor: KATALYSE Institut

Immissionsschutz

Unter I. werden diejenigen Maßnahmen zusammengefaßt, die den Schutz von Menschen, Pflanzen und Tieren sowie von materiellen Gütern vor schädlichen Einwirkungen gewährleisten sollen.

Bzgl. der Luftverunreinigungen wird die Frage des I. mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt. Gerichte und Behörden sehen den I. für den Menschen als gesichert an, wenn die in der TA Luft angegebenen Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.

Da bei der Grenzwertfestlegung das Zusammenwirken der Schadstoffe nicht beachtet wird, ist anzuzweifeln, daß der I. die Gesundheit des Menschen verbürgen kann. Ferner ist zu bedenken, daß die Grenzwerte meist unter dem starken Druck ökonomischer Interessen festgelegt werden, wobei oftmals die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes in den Hintergrund treten.

Tatsache bleibt, daß in Gebieten mit Schadstoffkonzentrationen der Luft, die im Bereich der zugelassenen Immissionsgrenzwerte liegen, bereits Schäden an der Vegetation auftreten. Die derzeitige Auffassung von Behörden und Gerichten, den I. rechtlich nur auf den Menschen zu beziehen, wird daher dem Gedanken des I. nicht gerecht, wie er im 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes formuliert wird.

Mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes kann bei der derzeitigen Rechtsprechung der I. nicht erreicht werden. Er kann nur durch eine strenge Begrenzung der Emissionen gewährleistet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Immissionsgrenzwerte

Nach TA Luft, Teil 2, zuletzt geändert am 27.2.1986, gelten in Deutschland z.Z. die in der Tab. angegebenen I...

Die aufgeführten I sind Richtwerte, die z.B. bei Genehmigungsverfahren für neue Industrieanlagen verwendet werden. Wichtig ist dabei v.a., daß die Vorbelastung der Luft mit diesen Schadstoffen mitberücksichtigt wird.

Autor: KATALYSE Institut

Heizkostenverordnung

Die H. wurde aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes vom 20.6.1980 erlassen. Die H. bestimmt, daß der Heizenergieverbrauch von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verbrauchsabhängig abgerechnet werden muß.

Untersuchungen haben ergeben, daß die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu einem sparsameren Umgang der Bewohner mit Heizenergie führt. So sank z.B. der Verbrauch in Gebäuden nach Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnunung um bis zu 30%.

Autor: KATALYSE Institut

Grossfeuerungsanlagenverordnung

Abk. GFAVO. Die am 1.7.83 in Kraft getretene G. legt für kohle-, öl- und gasbefeuerte Kraft- und Heizkraftwerke mit thermischen Leistungen über 50 MW (bei Gas: 100 MW) Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), Staub, Kohlenmonoxid sowie Fluoride (Fluor) und Chloride fest.

Unterschieden wird zwischen Neuanlagen, das sind vorgesehene Kraftwerksprojekte, und Altanlagen, alle bestehenden, im Bau oder Genehmigungsverfahren befindlichen (Heiz-)Kraftwerke.

Grenzwerte für Neuanlagen:
SO2 in der Abluft
Anlagen über 300 MWth: 400 mg/m3 (Braunkohle: zunächst 650mg/m3), unter 300 MWth und Heizkraftwerke: 2.000 mg/m3
NOx in der Abluft
800 mg/m3 (bei Schmelzfeuerung 1.800 mg/m3)
Staub in der Abluft

Anlagen über 300 MWth: 50 mg/m3, unter 300 MWth: 125 mg/m3
Als die G. 1983 in Kraft trat, emittierten bundesdeutschen Steinkohlekraftwerke im Durchschnitt 2.500 mg SO2/m3 und Braunkohlekraftwerke 1.000 mg SO2/m3. Trotz vieler Ausnahmeregelungen, die z.T. über Jahre hinweg Emissionen über den Grenzwerten zuließen, konnte die G. die Schadstoffemissionen aus Kraftwerken bis 1989 drastisch senken

Schwefeldioxid: Um den SO2-Grenzwert von 400 mg/m3 einzuhalten, wurden bis Ende 1988 80% der installierten Braun- und Steinkohleleistung mit Rauchgasentschwefelungsanlagen nachgerüstet. Kraftwerke, bei denen eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll ist, müssen spätestens bis 1993 stillgelegt werden. Moderne Braunkohlekraftwerke kommen heute ohne Probleme auf SO2-Werte von 100-200 mg/m3. Erfolg: Im Jahr 1989 konnten die SO2-Emissionen gegenüber 1982 um fast 90% gesenkt werden.

Stickoxide: Die von der G. erlassenen Stickoxidgrenzwerte entsprachen schon bei ihrer Verabschiedung nicht dem Stand der Technik. Im November 1983 setzte der Sachverständigenrat für Umweltfragen den Grenzwert auf 400 mg/m3, und die Umweltministerkonferenz beschloß im April 1984 einen Grenzwert von 200 mg/m3. Während bei Öl-, Gas- und teilweise Braunkohlekraftwerken zum Unterschreiten dieses Grenzwertes sog.

Primärmaßnahmen genügten (Stickoxidminderung), mußten Steinkohlekraftwerke mit teuren und aufwendigen Rauchgasentstickungsanlagen mit Katalysatortechnik ausgerüstet werden. Bis Ende 1991 war die Umrüstung der Kraftwerke abgeschlossen und die Stickoxidemissionen konnten gegenüber 1982 um knapp 75% gesenkt werden.

Die Kraftwerke in den neuen Bundesländern sollen die im Westen gültigen Werte spätestens 1996 erreichen. Mehr und mehr in den Vordergrund gerückt sind die Kohlendioxidemissionen der Kraftwerke, die durch Abgasbehandlung nicht reduziert werden können (Kohlendioxid-Problem, Treibhauseffekt).

Autor: KATALYSE Institut

Grenzwerte

Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.

Dabei stellen Grenzwerte allerdings keine Trennungslinie zwischen Unbedenklichkeit und Gesundheitsrisiko dar, sondern i.d.R. einen politischen Kompromiß zwischen zugemutetem Gesundheitsrisiko und wirtschaftlichen Kosten. Die eigentliche Grenzwerte-Festsetzung bewegt sich im gerichts- und damit haftungsfreien Raum (Umwelthaftungsgesetz).

Grenzwerte gelten als wichtige Instrumente der Umweltpolitik, da mit ihrer Hilfe komplexe Sachverhalte quantifizierbar werden, d.h. auf Zahlenwerte reduziert werden. Grenzwerte kommt beim Vollzug des Umweltrechts eine Schlüsselfunktion zu. Grenzwerte besitzen ein hohes Maß an Verbindlichkeit, d.h. es können sich Rechtsfolgen aus diesen Werten ergeben. So ist z.B. die Einhaltung der Emissions- und Immissionsgrenzwerte der TA Luft Voraussetzung für die Genehmigung einer Anlage.

Andererseits ist das Recht der Arbeitnehmer, auf Einhaltung der MAK-Werte zu klagen, sehr beschränkt. Erheblicher geringer als bei Grenzwerte sind die rechtlichen Möglichkeiten bei Richtwerten und Empfehlungen. Die Prüfung, ob Grenzwerte eingehalten werden, verlangt aufwendige Meßsysteme und kontinuierliche Messungen, was in vielen Bereichen, wie z.B. Abwassereinleitungen nur z.T. gegeben ist.

Beispiele: Grenzwerte für radioaktive Belastungen durch Kernkraftwerke und Medizin (Strahlenschutzverordnung, Tschernobyl, Röntgenverordnung), Luftschadstoffe (TA-Luft, Bundesimmissionsschutzgesetz, Großfeuerungsanlagenverordnung, Immissionsgrenzwerte, MIK-Werte, Emissionsgrenzwerte für Kfz), Arbeitsplatz (MAK-Werte), Lärmgrenz- und -richtwerte, Lebensmittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Wasserhaushaltsgesetz.

Autor: KATALYSE Institut