Category Archives: Alphabetisch
Athmospherics
Sferics
Autor: KATALYSE Institut
Äther
Ether
Autor: KATALYSE Institut
Äthanol
Ethanol
Autor: KATALYSE Institut
Umweltschutzabkommen
U. werden zwischenstaatlich geschlossen und sind von daher für den einzelnen Bürger nicht einklagbar.
Es darf an ihrer Effektivität oft gezweifelt werden.
Beispielhaft seien für den Bereich der EG das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Ozonabbau führen (FCKW), für Deutschland das Genfer Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung genannt.
Derzeit ist in den Vordergrund ein Abkommen zur Rettung der Regenwälder gerückt, das die Industrieländer zu hohen Ausgleichszahlungen verpflichten dürfte.
Autor: KATALYSE Institut
Asphalte
A. sind Gemische aus Bitumen und Mineralstoffen.
Genaue Definition in DIN 55946. Feste, braunschwarze, matte bis fettglänzende Stücke von muscheligem Bruch.
Reine A.: Gemenge hochvernetzter Kohlenwasserstoffe mit geringem Gehalt an Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel.
Natur-A. entstehen durch Verdunsten leichtflüchtiger Bestandteile des Erdöls und Verfestigung der Rückstände.
Künstliche A. entstehen durch Erhitzen (ca. 190 Grad C) von Erdölrückständen mit Luft oder Wasserdampf, der sog. geblasene A. muß vor der Verarbeitung erneut geschmolzen werden.
Verwendung: zum Asphaltieren von Straßen (genormte Gemenge mit Kies, Sand und Schotter), hohe Festigkeit, gute Elastizität und Widerstandfähigkeit gegen Wasser, Herstellung von Dachpappen, in wasserfesten Lacken.
Längerer Hautkontakt verursacht Hauterkrankungen (Dermatitis, Keratosen).
Autor: KATALYSE Institut
Umweltschutz als Marketinginstrument
siehe Ökomarketing
Autor: KATALYSE Institut
Arsen
A. ist ein weitverbreitetes Halbmetall, das sich weltweit in fast allen Umweltmedien nachweisen lässt. Belastungen der Umwelt sind v.a. auf die Verarbeitung von arsenhaltigen Erzen und Metallen zurück zuführen. Arsen wird zur Herstellung von Glas- und Keramik, bei Blei- und Kupferlegierungen und der Produktion von Mikrochips eingesetzt.
Chemisches Element der V. Hauptgruppe, Symbol As, Ordnungszahl 33, kommt in mehreren Modifikationen vor, deren Dichten zwischen 1,97 und 5,73 g/cm3 liegen.
Zur Beurteilung der Toxizität von Arsenverbindungen:
1. Anorganisches A (III/V).: Mittelhohe Toxizität. Die krebserregende Wirkung von A.-Verbindungen ist sowohl bei oraler als auch inhalativer Aufnahme eindeutig beim Menschen bewiesen. Es können v.a. Hauttumore, bei inhalativer Aufnahme Tumore an Bronchien auftreten. Weiterhin wirken diese Verbindungen teratogen.
2. Organische A.-Verbindungen (Arsenobetain, Arsencholin = sog. Fischarsen): Geringe Toxizität.
3. Arsenwaserstoff: Hochtoxisches Gas
A. wird in der Nahrungskette angereichert, z.B.in Muscheln, Garnelen oder Fisch. So werden die Aufnahmemengen von A. in Deutschland hauptsächlich durch den Fischkonsum bestimmt. Ohne Fischverzehr liegt die tägliche A.-Aufnahmemenge zwischen 1 und 10 µg/Tag, während bei Fischverzehr die Werte auf 100 bis 300 µg/Tag ansteigen können.
Der Grenzwert für Trinkwasser in Deutschland liegt bei 10 µg/Liter ist toxikologisch begründet und 1996 von 40 µg/Liter abgesenkt. Für
Mineralwasser gilt dagegen immer noch ein Grenzwert von 50 µg/Liter.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltschutz
Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.
Der Umweltschutz umfasst Maßnahmen, geschädigte Umwelt wieder ins ökologische Gleichgewicht zu bringen, wie auch präventiv die Belastung der Umwelt durch schädigende Einflüsse zu verhindern (Vorsorgeprinzip). Negative Auswirkungen gehen in erster Linie von den ökonomischen Tätigkeiten des Menschen, den technischen Einrichtungen, Freisetzung von Stoffen und Nutzung von Ressourcen aus.
Die Umweltbelastung war schon in historischen Zeiten regional Anlaß für Umweltschutz-Maßnahmen, jedoch erst mit dem Beginn der industriellen Revolution steht die industrielle Entwicklung mit der globalen Umweltverschmutzung wie Treibhauseffekt und Klimaveränderung in unmittelbarem Zusamenhang.
Bisher setzen Umweltschutz-Maßnahmen an der Schnittfläche zwischen Technosphäre und Ökosphäre an, womit keine Umweltvorsorge betrieben werden kann, welche jedoch effektiver und insbesondere preisgünstiger als alle Maßnahmen der Nachsorge wären. Während der Umweltschutz anfangs nahezu ausschließlich den von der industriellen Tätigkeit des Menschen ausgehenden Emissionen gewidmet war und durch eingreifende Umweltschutz-Gesetzgebung die Übernutzung ökologischer Senken teilweise vermindert hat, wird gegenwärtig ein verstärktes Augenmerk auf die explodierende Konsumgütererzeugung gerichtet, insbesondere mit den damit einhergehenden Abfallanfall und Verbrauch der endlichen Ressourcen (Ressourcenschonung).
Mit einer Analyse industriell bedingter Stoffströme soll nun versucht werden, die Effizienz unterschiedlicher Instrumente wie z.B. Gesetze zu ermitteln, um den Stoffumsatz zu reduzieren und falschen Stoffeinsatz abzuschaffen. In Einzelfeldern hat sich der Stand der Umwelt verbessert. Die Wasserverschmutzung v.a. in den Flüssen ist bei den leichtabbaubaren Verbindungen deutlich zurückgegangen, die Luftverschmutzung hat sich verringert.
Der Umweltschutz wird in Deutschland vor allem in folgenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben:
- Bundesimmissionsschutzgesetz seit 1974,
- Abfallgesetz seit 1986,
- Chemikaliengesetz seit 1980,
- Störfall-Verordnung seit 1980,
- Gefahrstoff-Verordnung seit 1986,
- TA Luft seit 1986 sowie
- ca. 2.000 weitere nationale Regelungen, die zunehmend von der europäischen Ebene vorgegeben werden, wie etwa REACH oder Gentechnik-Regelungen.
Die Umweltchutz-Maßnahmen haben aber ihre Grenzen, wo z.B. der zunehmende Straßenverkehr die Verbesserungen bei der Kraftwerksentstickung (Großfeuerungsanlagenverordnung) kompensiert oder schwerabbaubare Verbindungen im Gewässer verbleiben, weil die Kläranlagen (Abwasserreinigung)die auf Stabilität getrimmten Verbindungen nicht aus dem Abwasser entfernen können. Neben einer generellen Reduzierung der Stoffmengen muss also auch eine gezielte Anpassung der produzierten Stoffe auf Eingliederbarkeit in ökologische Kreisläufe erfolgen.
Schließlich müssen zur Schonung der Ressourcen und zur Entlastung von Deponieraum eine größere Recyclingrate erreicht werden, die sich aber nur unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten oder weitern steigern lässt. So dürfen bestimmt Materialien, die die Recyclierbarkeit von anderen Materialien behindern, nicht weiter eingesetzt werden.
Materialien müssen voneinander getrennt werden können, d.h. bereits bei der Konzeption der Produkte so konzipiert werden, dass sie am Ende ihrer Nutzungszeit sortenrein getrennt werden können. Verbundmaterialien sind bei allen technischen Qualitäten für ein allgemeines Recycling nicht geeignet und nur noch in einem schwer zu realisierenden Spezialkreislauf zu führen, in dem aus
Abfall immer wieder das gleiche Neuprodukt wird.
Umweltschutz wird solange nicht die zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nötige Wirkung erhalten, solange nicht die Erkenntnis in das Bewußtsein des Menschen eingedrungen ist, dass die getrennt erscheinenden Aspekte der Umwelt ein zusammenhängendes holistisches System bilden. Umweltschutz wird erst dann über die bisherigen Maßnahmen des traditionelle Naturschutzes hinausgehen, der sich mit fortschreitender Verkarstung, Versteppung, Verwüstung (Wüste), Biotopschutz, Rekultivierung, Artenschutz und anderen Themen befaßt.
Der Umweltschutz muss effektiviert werden durch eine stringentere Politik und an Managementsystemen orientiertem Vollzug. Ökologische Ziele müssen in die unternehmerischen Aktivitäten integriert werden. Die ökosoziale Marktwirtschaft soll nur den Unternehmen eine dauerhafte Entwicklungsmöglichkeit lassen, die den Umweltschutz als betriebsimmanente Qualität anwenden. Das Ökosozialprodukt wird als Kennzahl die Effektivität der Umweltschutz-Maßnehmen der Einzelstaaten deutlich machen oder auch den Nachholbedarf bei fallenden Ökosozialprodukt signalisieren.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltrecht
Umweltpolitik wird zuviel mit allgemeinen Absichtserklärungen und generellen Zielvorstellungen betrieben, um auf diesem Sektor, bei dem die Interessenkonflikte besonders hart aufeinanderprallen, der Auseinandersetzung zu entgehen.
Wirksamer Umweltschutz kann aber nur mit gut formulierten, straffen Gesetzen erreicht werden. Die mittlerweile zwar unbestrittene Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen hat jedoch wegen des Dualismus zwischen Ökologie und Ökonomie bisher nur zu einem sehr zersplitterten und unübersichtlichen Querschnittsrecht geführt, das lückenhaft, willkürlich und - im Sinne der Umwelt - voller schlechter Kompromisse ist. Erste Vorarbeiten für ein umfassendes "Umweltgesetzbuch" sind zwar geleistet worden, werden aber bezeichnenderweise z.Z. nicht weiterverfolgt.
Von Ausnahmen in einigen Gesetzen abgesehen (Bundesimmissionsschutzgesetz, Planfeststellungsverfahren, Bundesnaturschutzgesetz), fehlt es an einem umfassenden Rechtsschutz bei Planung und Ausführung von umweltbelastenden Anlagen. Da die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes, mit seiner mangelhaften Umweltpolitik, die Sanierungsnotwendigkeit der neuen Bundesländer sowie die miserablen Umweltstandards unserer östlichen Nachbarn einen effektiveren Gesundheitsschutz der Bevölkerung in ihrem Lebensumfeld dringend geboten erscheinen lassen, sind folgende Verbesserungen im U. vorrangig erforderlich:
- Ausweitung der Klagebefugnis durch Zulassung der Verbandsklage für anerkannte Naturschutz- und Umweltverbände,
- Umkehr der Beweislast bei der Genehmigung neuer Verfahren:
Die Betreiber der Anlagen und Hersteller gefährlicher Produkte müssen Unschädlichkeitsnachweise erbringen, Beweislücken können nicht zu Lasten der Bevölkerung gehen. Damit ist Aufgabe der Schutznormtheorie im U.: - strafbewehrte Wahrheitspflicht für Betreiber von Anlagen,
- effiziente Umwelthaftungsregelungen (Umwelthaftungsrecht),
- effektive Regelung der Beanspruchung von Umweltgütern durch Abgaben, Auflagen, Ver- und Gebote,
- Umweltverträglichkeitsprüfungen und umfassende frühzeitige Bürgerbeteiligung für Bereiche mit Umweltrelevanz bei staatlicher und industrieller Planung.
Diese Forderungen wären selbstverständlich, wenn es ein Grundrecht auf ökologische Lebensqualität und Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung gäbe (Umweltgrundrecht, Staatsziel Umweltschutz).
Autor: KATALYSE Institut
Aromaten
A. ist eine Sammelbezeichnug für aromatische Kohlenwasserstoffe, die als Grundkörper einen Kohlenwasserstoff der Summenformel C6H6 enthalten (Benzol).
Der Name Aromat rührt daher, daß im Verlauf des 19. Jahrhunderts eine Reihe von Verbindungen dieses Grundgerüsts isoliert wurden, die als gemeinsames Merkmal einen aromatischen Geruch hatten. Man gab ihnen die Klassenbezeichnung aromatisch, wenn sie in bestimmten Eigenschaften dem Benzol ähnlich sind.
Zahlreiche A. sind krebserregend, z.B. Benzol,
Benzo[a]pyren oder polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Xylol, Toluol und Ethylbenzol werden vielfach als Lösemittel in Beschichtungsstoffen, Klebern und Verdünnern eingesetzt. Der Kfz-Verkehr ist eine wichtige Quelle für A. in der Außen- und Innenraumluft.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltorientierte Unternehmensführung
Die Industrie gehört neben Energiewirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Privathaushalten zu den Verursachern von Umweltschäden.
Zur Verbesserung der Umweltsituation muß deshalb auch und gerade bei der Industrie angesetzt werden.
Ziel der industriebezogenen Umweltbemühungen ist es, Unternehmen für die Probleme des Umweltschutzes weiter zu sensibilisieren und darzustellen, daß es aus unternehmerischer Weitsicht und Eigeninteresse sinnvoll ist, freiwillig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Umweltschutz als wichtige Zielsetzung unternehmerischer Tätigkeit zu erkennen und entsprechend umzusetzen.
Die U. bereichert und stärkt die Unternehmensphilosophie. Entscheidende Grundsätze, auf denen der langfristige Erfolg eines verantwortungsvoll geführten Unternehmens beruht, sind Qualität, Kreativität, Humanität, Rentabilität, Kontinuität und Loyalität. Alle sechs Grundsätze können erfolgreicher umgesetzt werden, wenn die Unternehmensführung sich stringent am Umweltgedanken orientiert.
Beispiele:
- Qualität und Umweltschutz. Qualitativ hochwertig ist ein Produkt nur dann, wenn es umweltschonend hergestellt wird und weitgehend ohne Verursachung von Umweltschäden benutzt und entsorgt werden kann.
- Kreativität und Umweltschutz. Die Kreativität der Mitarbeiter wird durch Arbeitsbedingungen gefördert, die auf die biologischen Bedürfnisse der Menschen Rücksicht nehmen, wie z.B. lärmarmer Arbeitsplatz, gesundes Raumklima, ergonomische Büromöbel und vitaminreiche Kantinenverpflegung (Bildschirm).
- Rentabilität und Umweltschutz. Die Rentabilität kann durch kostensenkende Umweltschutzmaßnahmen, z.B. Rohstoff, Energie und Wassersparprogramme, sowie durch Ausschöpfung der Marktchancen für umweltschonende Produkte erhöht werden.
Mittlerweile existieren auf dem bundesdeutschen Markt zahlreiche Publikationen sowie auch Checklisten, die konkrete Handlungsempfehlungen und eine wertvolle Hilfe für die Entscheidungen in der Praxis darstellen.
Eine U. könnte wie folgt eingeführt werden: kritische Überprüfung der Unternehmensphilosophie im Hinblick auf ökologiegerechtes Verhalten, Benennung der unternehmensinternen Problembereiche, Formulierung eines die Umweltbelange integrierenden Zielsystems und die Festlegung situationsadäquater Strategien der Unternehmung.
Ausgehend von einer vorurteilsfreien Situationsanalyse (Frage: Wo stehen wir?) sind erstrebenswerte Leitbild- und Sollzustände der Unternehmung (Frage: Was wollen wir erreichen?) zu definieren. Die mittel- und längerfristigen Maßnahmen in der Geschäftstätigkeit sind zu bestimmen (Frage: Welche Maßnahmen und Instrumente sollen ergriffen werden?). Das Unternehmen setzt Zeitrahmen für die beschlossenen Aktivitäten, um eigene Erfolge zu messen und ggf. Probleme in der Umsetzung zu erkennen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Aspekte einer U. betreffen neben den betrieblichen Grundfunktionen (Beschaffung, Produktion, Absatz) besonders die Bereiche des Marketings (Öko-Marketing) und die Einrichtung einer betrieblichen Umweltschutzinstitution (z.B. Umweltschutzbeauftragte). Weitere Schwerpunkte in der U. sind Mitarbeitermotivation und -ausbildung, das Thema Energie- und Wassereinsparung, Produktentwicklung, Materialwirtschaft, Bauwesen und Finanzen bis hin in den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltmarketing
siehe Ökomarketing.
Autor: KATALYSE Institut
Äquivalentdosis
Die Äquivalentdosis ist ein Maß für die vom Organismus absorbierte Strahlungsenergie, das die biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten auf Organismen berücksichtigt.
Die Äquivalentdosis ist in Zusammenhang mit
Strahlenbelastung und Strahlenschäden von Bedeutung (Kollektivdosis).
Autor: KATALYSE Institut
Umweltmanagement
Unter U. werden Handlungsweisen verstanden, die das Ziel verfolgen, natürliche Umweltressourcen im weitesten Sinne (Rohstoffe, Luft, Wasser, Ruhe etc.) in möglichst geringem Umfange in Anspruch zu nehmen.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltkriminalität
Die bis dahin in Einzelgesetzen aufgeführten Umweltstraftatbestände wurden 1980 durch das "Gesetz zur Bekämpfung der U." unter dem 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches zusammengefaßt, um Verletzungen des neu entdeckten Rechtsguts "Umwelt" den klassischen Straftaten gleichzustellen.
Die 324-330a StGB reihen seitdem die zu ahndenden Straftaten auf.
Autor: KATALYSE Institut
Umwelthaftungsrecht
Das U., bislang geprägt von einzelnen spezialgesetzlichen und bürgerlich-rechtlichen Vorschriften, regelt die Haftung von Inhabern von Industriebetrieben (Anlagen) für beim einzelnen an Gesundheit oder Eigentum entstandenen Schäden.
Stark erweitert wird das U. durch das neue Umwelthaftungsgesetz (UmWHG), das im Bereich der Durchsetzbarkeit der individuellen Ansprüche durch die Einführung einer Gefährdungshaftung, einer (widerlegbaren) Ursächlichkeitsvermutung zwischen dem nichtbestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage und dem entstandenen Schaden sowie durch Gewährung von Auskunfts- und Einsichtsansprüchen in Betriebsunterlagen eine erhebliche Verbesserung der Position des Bürgers bewirkt.
Die Inhaber von Anlagen mit besonders hohem Gefahrenpotential (Anlage 2 zum UmWHG) haben Deckungsvorsorge (etwa in Form einer Haftpflichtversicherung) zu treffen.
Autor: KATALYSE Institut
APG
Alkylpolyglucoside
Autor: KATALYSE Institut
Umwelthaftungsgesetz
Seit dem 1.1.1991 geltende teilweise Neuordnung und Ergänzung des bisherigen Haftungsrechts für Umweltschäden.
Vor Inkrafttreten des U. bestanden folgende Anspruchsgrundlagen: 823 ff. BGB, 906 BGB, 14 Bundesimmissionsschutzgesetz, 22 Wasserhaushaltsgesetz, Haftung des Warenproduzenten nach dem Produkthaftungsgesetz vom 1.1.1990 (ProdhaftG).
Autor: KATALYSE Institut
APEO
Alkylphenolethoxylate
Umwelthaftpflichtversicherung
Sie ist gesetzlich in 19 des Umwelthaftungsgesetzes (UmWHG) für eine Anzahl besonders gefährlicher Anlagen sowie in 36 Gentechnikgesetz und 13,14 Atomgesetz vorgesehen und soll die Insolvenz des Schädigers verhindern helfen.
Autor: KATALYSE Institut
Antitoxine
Antikörper (Allergie) mit der Fähigkeit, Gifte mikrobieller, pflanzlicher, tierischer Herkunft in der Blutbahn oder außerhalb des Körpers zu binden und zu neutralisieren.
A. befinden sich z.B. in Schlangenseren, die nach einem Schlangenbiß gegeben werden.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltgutachten
Als U. werden die Berichte des von der Bundesregierung im Jahre 1972 einberufenen Rates der Sachverständigen für Umweltfragen bezeichnet.
Das sind zum einen die umfassende Gesamtwürdigungen der Umweltsituation in der BRD (1974 und 1978) und zum anderen Sondergutachten zu Einzelproblemen wie z.B. Auto und Umwelt, Energie und Umwelt, Umweltprobleme des Rheins und der Nordsee.
Die U., die im 4-Jahres-Turnus 1982 und 1986 hätten erscheinen müssen, sind zwar erarbeitet worden, jedoch aus nicht genannten Gründen als U.-1987 veröffentlicht worden.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltabgaben
U. sind ein umweltpolitisches Instrument, das umweltbelastende Aktivitäten verteuert.
Dadurch soll zum sparsamen Umgang mit Umweltgütern anregen (Ressourcen, Boden, Wasser, Luft usw.) und die Finanzierung staatlicher Sanierungs- und Umweltschutzvorhaben ermöglichen.
Man unterscheidet zwischen Emissionsabgaben (Abwasserabgabe, CO2-Steuer usw.), Technologie- und Produktabgaben.
Durch U. sollen Substitionsprozesse ausgelöst werden. Hierdurch verringern sich mit zunehmenden Erfolg der U. die staatlichen Einnahmen der Maßnahme. Im besten Fall laufen die Einnahmen gegen Null.
Autor: KATALYSE Institut
Antimontrioxid
A. (Sb203), auch als Antimonweiß bezeichnet, ist ein weißes, wasserunlösliches, kristallines Pulver.
Es färbt sich beim Erhitzen gelb und wird beim Abkühlen wieder weiß. A. wird in einem Röstprozeß aus sulfiden Antimonerzen hergestellt. A. wird in erster Linie als Flammschutzmittel in Kunststoffen (vor allem PVC-Fußbodenbelägen) verwendet, aber auch in der Glas-, Keramik- und Farbenindustrie. Atembare A.-Stäube haben sich im Tierversuch als krebserregend erwiesen (MAK-Wert-Liste III A2).
Autor: KATALYSE Institut
