Landmaschinen zur Ausbringung flüssiger Pflanzenschutzmittel, zum Einsatz von Hand, vom Traktor oder aus der Luft (Hubschrauber und Flugzeuge).
Oft in technisch nicht einwandfreiem Zustand, was zu unkontrollierten Ausbringungsmengen führen kann. Es besteht keine Untersuchungspflicht für die S.. Sie könnte aber nach dem Pflanzenschutzgesetz verordnet werden. Die Möglichkeiten der freiwilligen Selbstkontrolle werden nicht genutzt. Im Bundesdurchschnitt des Jahres 1989 nahmen nur 21% der Gerätehalter freiwillig an der Kontrolle teil.
Gefahren für die Umwelt entstehen auch durch eine falsche Auswahl und Ausrüstung von S. (z.B. Spritzdüsentyp) im Verhältnis zu ihrem Anwendungszweck oder bei der unsachgemäßen Bedienung der S., z.B. die Einstellung des Flüssigkeitsaufwandes oder das Befüllen der Spritzbrühenbehälter mit Wasser, wobei die Möglichkeit einer Verschmutzung des Trinkwassernetzes gegeben ist.
Applikation, Chemische Schädlingsbekämpfung, Landwirtschaftliche Technik, Pestizide, Pflanzenschutzmittel
Autor: KATALYSE Institut