U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre.
1972 veröffentlichte die Bundesregierung ihr erstes Umweltprogramm, in welchem bis heute gültige Ziele und Grundsätze (Vorsorgeprinzip, Kooperationsprinzip, Bundesimmissionsschutzgesetz) festgelegt wurden. Die ersten 10 Jahre deutscher U. bestanden hauptsächlich in der Erarbeitung von Grundinformationen (1974: Gründung des Umweltbundesamtes) und der Verabschiedung einzelner, medienbezogener Umweltschutzgesetze, die die schlimmsten Umweltbelastungen mindern und vorsorgend wirken sollten. Die Diskussionen zu Beginn der 80er Jahre waren geprägt von einer Kritik an der medial orientierten (also auf die Bereiche Wasser, Luft, Lärm bezogenen) U., der die Bundesregierung mit einem sog. "Aktionsprogramm Ökologie" und entsprechenden Umorganisationen des Innenministeriums begegnen und ein umfassenderes Konzept entgegensetzen wollte. Bevor dieses Programm Konturen annahm, setzte der Regierungswechsel von 1982 neue Akzente. Seither versuchen Umweltpolitiker sog. marktwirtschaftliche Instrumente in die Umweltgesetzgebung einzubauen (Umweltabgaben, Umweltzertifikate, Bubble-(Kompensations-)Politik).
Zu den Instrumenten gehören u.a.: Verbote (Einleitungsverbot für bestimmte Stoffe), Gebote (Verwertungsgebot), Genehmigungsverfahren, Zulassungspflicht (für Pflanzenbehandlungsmittel), Anmeldepflicht für neue Chemikalien (Chemikaliengesetz), Deklarationspflicht (Lebensmittelzusatzstoffe), Abgaben (für Abwassereinleitungen, Abwasserabgabengesetz), Festsetzung von Grenzwerten (für Emissionen, Immissionen, TA Luft), Festsetzen von Richtwerten (Rückstände in Lebensmitteln), Umweltverträglichkeitsprüfung, Ausweisen von Schutzgebieten (Naturschutzgebiete), Bewirtschaftungspläne (Wasserhaushaltsgesetz), Kooperationen (Branchenabkommen) und Sanktionen (Umweltstrafrecht).
Welche Instrumente wo eingesetzt werden, ist in den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen festgelegt. Die genaue Ausgestaltung (z.B. Höhe der Grenzwerte) wird zumeist mit Hilfe von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Auf der kommunalen Ebene sind es Satzungen, mit denen die örtlichen Gebietskörperschaften ihre Rechtssetzung mit allgemein-verbindlicher Wirkung beschließen. Bebauungspläne werden als Satzung beschlossen, aber auch die Müllabfuhrtarife, ein Verbot von Streusalzanwendung (Streumittel) auf Gehwegen oder Baumschutzsatzungen sind kommunales Recht.
Autor: KATALYSE Institut