Unter I. werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie anfallen.
Einen großen Anteil an den I. bildet das Kühlwasser (Kühlturm), welches i.d.R. unbehandelt in Flüsse geleitet wird.
Belastungen der anderen I. sind: schwer abbaubare organische Stoffe (Tierverarbeitung, Konserven- und Seifenfabriken, Papierindustrie), Öle und Fette (Molkereien, Margarine-, Fleischwaren-, Seifenfabriken, Schlachthäuser, Raffinerie, Metallverarbeitung),
Schwermetalle, Säuren (Margarine-, Seifen-, Viskose-, Sprengstoffabriken, Beizereien, Kohlegruben, Galvanisieranstalten, Chemische Industrie, Bleichereien), Alkalien (Gerbereien, Textilindustrie, Metallfabriken, Wäschereien, chemische Industrie), toxische Stoffe (Gerbereien, Färbereien, Kokereien, Galvanisieranstalten, Sprengstoffabriken,
chemische Industrie, Produktion von Pflanzenschutzmitteln), radioaktive Substanzen (Uranbergbau, Kernkraftwerke, Nuklearmedizin), Detergentien (Seifen-, Textilindustrie, Färbereien, Wäschereien) sowie hohe Gehalte an Schwebstoffen (Papier-, Zellstoffabriken, Holzindustrie).
I. müssen i.d.R. vorbehandelt werden, ehe sie in öffentliche Kläranlagen (Abwasserreinigung) eingeleitet werden können (Indirekteinleiter).
Industriebetriebe, die ihre I. in die öffentliche Kanalisation einleiten, werden nach der Indirekteinleiter-Verordnung belangt.
Bei direkter Einleitung in Gewässer ist eine umfangreiche Reinigung in speziellen werkseigenen Kläranlagen erforderlich. Nach dem Abwasserabgabengesetz wird eine Abgabe für Direkteinleiter erhoben, die sich nach der Schädlichkeit des I. richtet (Meßgröße ist u.a. der CSB).
Zur Behandlung und Abwassermenge in besonders abwasserintensiven Industriezweigen: Chemische Industrie, Textilindustrie
Lit.: U.Förstner: Umweltschutztechnik, Berlin 1991
Autor: KATALYSE Institut