I. sind Gewerbebetriebe oder Privathaushalte, die ihre Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten.
Die Abwässer werden in kommunalen Kläranlagen gereinigt, was oft große Probleme bereitet, da diese stark schadstoffbelastet sind (BSB).
I. entrichten nach dem Abwasserabgabengesetz Gebühren an die zuständige Gemeinde. Für einige Abwasserinhaltsstoffe (z.B. CSB, Schwermetalle) sind Grenzwerte festgelegt. Die Abgabe steigt mit zunehmender Schmutzfracht.
Autor: KATALYSE Institut