Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen

Die I. mit Sitz in Koblenz wurde am 1.7.1950 auf Initiative der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt nach einer Konferenz der Rheinanliegerstaaten in Basel gegründet

Mitglieder sind die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Deutschland und die Niederlande sowie seit 1976 die EG-Kommission. Als Aufgaben hat sich die I. gesetzt, die Verschmutzung des Rheins zu erforschen sowie Empfehlungen von Gewässerschutzmaßnahmen an die Unterzeichnerstaaten zu geben. Darüber hinaus sollen die Meß- und Analysemethoden vereinheitlicht und Meßdaten ausgetauscht werden.

Aktivitäten: Konvention von Bern vom 29.4.1963 (in Kraft getreten am 1.5.1965); Chloridübereinkommen über die stufenweise Verminderung der Rheinwasserbelastung durch die elsässischen Kaliminen von 1976 (in Kraft getreten 5.7.1985) und Chemieübereinkommen über die Verringerung der chemischen Belastung des Rheins von 1976 (in Kraft getreten 1.2.1979);

"Internationales Warnsystem Rhein" seit 1982 zur Unterrichtung der Anrainer bei akuter Gefährdung und zur Veranlassung von Schutzmaßnahmen; "Aktionsprogramm Rhein" (auch "Rhein 2000") mit dem Ziel der Halbierung der Einleitungen von 27 Schadstoffen bis 1995 (gemessen am Stand von 1985) und der Sanierung des Rheins bis zum Jahr 2000.

Die Arbeit der I. zeigt positive Ergebnisse für die Qualität des Rheinwassers: Untersuchungen belegen, daß auch bei niedrigem Wasserstand in den heißen Sommermonaten keine Qualitätseinbußen zu verzeichnen sind.

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung (IKSR), in welcher Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz seit über 50 Jahren zusammenarbeiten – die Europäische Gemeinschaft wurde 1976 Vertragspartei – ist ein Beispiel für erfolgreiche internationale Gewässerschutzpolitik weltweit.

Zu den Meilensteinen der IKSR-Arbeiten in den letzten Jahren gehören das Aktionsprogramm Rhein (1987), für das symbolisch die Rückkehr des Lachses in den Rhein steht, das Programm zur ökologischen Verbesserung des Rheingebietes, der Aktionsplan Hochwasser (1998), der bis 2020 vollständig umgesetzt sein soll, sowie das neue Übereinkommen zum Schutz des Rheins vom 12.04.1999 (BGBl 2001 II, S. 849) das das völkerrechtliche Abkommen aus dem Jahr 1963 (BGBl. 1965 II, S.1432) abgelöst hat. Mit dem neuen Rheinschutz-Übereinkommen ist ein weiterer Aufgabenbereich hinzugekommen: der Grundwasserschutz. Die zukünftigen Aufgaben der IKSR wurden von der 13. Ministerkonferenz (2001) mit dem neuen Grundsatzprogramm für die nachhaltige Entwicklung des Rheins "Rhein 2020" verabschiedet.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G - M, I, Wasser.