Boden

Boden ist ein Teil der belebten obersten Erdkruste.

Er ist nach unten durch festes oder lockeres Gestein und nach oben durch eine Vegetationsdecke bzw. die Atmosphäre begrenzt. Böden bestehen aus Mineralien unterschiedlicher Art und Größe, sowie mehr oder minder zersetzten organischen Stoffen, dem so genannten Humus. Minerale und Humus bilden ein Bodengefüge.

Ein Boden ist ein Naturkörper, bei dem ein Ausgangsgestein unter bestimmten klimatischen Voraussetzungen und einer bestimmtem Vegetation durch bodenbildende Prozesse (Verwitterung, Mineralbildung, Zersetzung, Humifizierung, Gefügebildung und Verlagerung) umgewandelt wurde bzw. immer noch wird.

Autor: KATALYSE Institut

Biosphäre II

B. ist der Versuch, eine lebensfähige, künstliche Biosphäre zu schaffen.

B. besteht aus einem gigantischen Glashaus, das 13.000 m2 in der Wüste von Arizona bedeckt. 3.800 verschiedene Tier- und Pflanzenarten leben in fünf künstlichen, von der Außenwelt luftdicht abgeschlossenen, Klimazonen: Tropischer Regenwald, Ozean mit Korallenriff, Savanne, Wüste und landwirtschaftliche Anbauflächen. Mit Hilfe modernster Technik werden der Natur nachempfundene Kreisläufe zwischen Luft, Wasser und Boden zu einem selbstregulierenden System.
1991 ließen sich acht Wissenschaftler für zwei Jahre in die B. einschließen. Sie wollen untersuchen, wie eine derartige künstliche Welt bzgl. Stabilität, Luftqualität und Artenentwicklung funktioniert und ob mit Hilfe optimaler Rohstoffnutzung und vollständigem Recycling eine Selbstversorgung und damit Überleben möglich ist.
B. dient damit als Modell für spätere Weltraumsiedlungen.
Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob B. ein wissenschaftliches Experiment oder ein Öko-Disneyland darstellt. Kosten: 100 Mio US-Dollar.
Umweltprobenbank

Lit.: Bild der Wissenschaft, 12/90

Autor: KATALYSE Institut

Biosphäre

Die B. ist der von Lebewesen bewohnte Raum, die Gesamtheit der belebten Umwelt.

Sie umfaßt als Schicht von ca. 20 km nur einen dünnen Gürtel der Erde. Als globales Ökosystem unterliegt sie ständigem Wandel. Alle Bereiche und Glieder der B. sind durch ein komplexes, auf Wechselwirkungen gründendes System von abiotischen und biotischen Stoffkreisläufen untereinander verkettet: Wasserkreislauf, Gaskreisläufe (z.B. Kohlenstoff, Sauerstoff), Feststoffkreisläufe (z.B. Phosphor) (= abiotisch - unbelebt), Beziehungen zwischen Organismen verschiedener Art und Ordnung, (= biotisch - belebt, Biozönose, Nahrungskette). Der Mensch greift durch eine Vielzahl von Tätigkeiten in die B. ein:
- Nutzung von Landschaft für Im B. fördert man aus der Erde Metallerze, Salze, Gesteine und fossile Brennstoffe. Bergbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft,
- Erschließung von Landschaft durch Besiedlung, Industrieansiedlung und Verkehr (Flächennutzung),
- Verschmutzung und Zerstörung von Boden, Wasser und Luft (Deponie).
Jeder Eingriff des Menschen in die B. bringt eine Fülle von gewollten und ungewollten Auswirkungen von lokalem bis hin zu weltweitem Ausmaß mit sich: z.B. Klimaveränderungen, Waldsterben, Eutrophierung von Gewässern. Das Schema zeigt die Einteilung der B. in die Bereiche (untere) Atmosphäre, Hydrosphäre (Gewässer), Pedosphäre (Boden) und (oberste) Lithosphäre (Gesteinsschicht).
Verlandung, Biotische Umweltfaktoren

Lit.: F. Klötzli: Ökosysteme, Stuttgart 1988

Autor: KATALYSE Institut

Bakterien

Große Gruppe einzelliger, haploider (einfacher Chromosomensatz, Chromosomen) Organismen, oftmals mit Plasmiden, aber ohne echten Zellkern.

Nach ihrer äußeren Gestalt werden Bakterien in Kokken (Kugeln), Stäbchen und gekrümmte Stäbchen eingeteilt. Die Größe von Bakterien liegt in einem Bereich von 0,2-5 Mikrometer. Sie vermehren sich durch Zellteilung und haben unter optimalen Bedingungen eine Generationszeit von etwa 20 min (E.coli). Bakterien existieren fast überall, sowohl in arktischen Gebieten wie auch heißen Schwefelquellen und in hohen Luftschichten. Unter ungünstigen Lebensbedingungen können einige Arten Dauerformen ausbilden, die sogenannten Sporen.

Bakterien sind für die Stoffkreisläufe in der Natur und den Stoffwechsel vieler Organismen unentbehrlich wie z.B. Luftstickstoff-bindende Knöllchenbakterien der Hülsenfrüchte oder die Darmbakterien des Menschen (E.coli). Einige Bakterien-Arten verursachen schwere Infektionen wie z.B. Tuberkulose, Typhus, Syphilis oder Lebensmittelvergiftungen.

Die Mehrzahl lebt heterotroph (nicht selbständig) und ernähren sich:
Saprophyten spalten die organischen Stoffe von toten Tieren und abgestorbenen Pflanzen. Im Fäulnisprozess zersetzen sich die Eiweißstoffen unter Luftabschluss oder im Verwesungsprozess unter Sauerstoffverbrauch oder im Gärungsprozess unter Energiegewinnung durch Spaltung energiereicher Stoffe.
Parasiten sind Krankheitserreger und zerstören Gewebe und vergiften den Organismus des Wirtes mit ihren Stoffwechselprodukten.
Symbionten leben z.B. im Darm von Pflanzenfressern und zerlegen dort die Zellulose.

Die selbstständigen (autotroph) Bakterien ernähren sich:
Mit Hilfe der Photosynthese können sie Chlorophyll assimilieren. Diese Photosynthese funktioniert nur unter anaeroben Bedingungen.
Bei der Chemosynthese oxidieren bestimmte Bakterien anorganische Verbindungen und gewinnen so Energie.

Die Bekämpfung schwerer bakterieller Infektionskrankheiten wurde mit der Entdeckung der
Antibiotika möglich; eine zunehmende Resistenz von Bakterien gegenüber Antibiotika ist zu beobachten.

Der hohe Stoffumsatz und die große Vielfalt der Stoffwechselreaktionen machen die Bakterien in vielen Bereichen nutzbar, so z.B.

  • zur Lebensmittelherstellung und -verarbeitung (Käse, Sauerkraut, Joghurt etc.),
  • zur Klärung von Abwässern in der biologische Stufe von Kläranlagen (Abwasserreinigung) oder
  • zur biotechnischen Produktion von Arzneimitteln und Lebensmittelzusatzstoffen (z.B. der Geschmacksverstärker Glutamat oder Vitamine).

Die vergleichsweise einfachen genetischen Strukturen, die Möglichkeit zur Übertragung genetischen Materials mit Hilfe von Plasmiden und die kurze Generationszeit haben Bakterien zu bevorzugten Objekten der Gentechnologie werden lassen.

Allgemein bekämpft man Bakterien, indem man sie abtötet oder in ihrer Entwicklung hemmt. Abtöten, keimfrei machen oder sterilisieren kann durch Ausglühen, Auskochen, mit Desinfektions- und Konservierungsmittel erfolgen. Pasteurisiert wird durch mehrmaliges Erhitzen auf 60°C und Abkühlen auf 10°C. Ungünstige Lebensbedingungen für Bakterien schafft man durch niedere Temperaturen (Kühlschrank), Räuchern, Einsalzen und Einlegen in Essig oder einer Zuckerlösung.

(Stand 08.2022)

 

Autor: KATALYSE Institut

Bodenbeläge

Linoleum, Steine, Holzpflaster, Parkett, Holzdielen, Teppichböden, Kork, PVC, Raumklima

Autor: KATALYSE Institut

Blockheizkraftwerk

Ein B. (BHKW) ist ein mit Hilfe eines Verbrennungsmotors betriebenes Kleinkraftwerk, bei dem sowohl die erzeugte elektrische Energie als auch die thermische Energie genutzt werden.

B. sorgen bei Einspeisung in ein Verbundnetz bei massenhaftem Einsatz für eine Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Strom. Die Abwärme des Motorblocks wird über einen Wärmetauscher zur Erwärmung von Heizwasser genutzt. Die im Abgas enthaltene Energie kann zur Dampferzeugung (Prozesswärme) genutzt und/oder mit Hilfe eines Wärmetauschers zur Erwärmung von Brauchwasser genutzt werden.

Neuere Technologien wie die Brennstoffzelle oder der Stirlingmotor erweitern die bestehenden B.-Technologien. Stromerzeugungsanlagen können an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden, soweit es sich um regenerative Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse) oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen handelt.

Andere Erzeugungsanlagen wie Notstromdieselmotoren dürfen nur ohne Netzkopplung betrieben werden. Kleine B.-Anlagen haben eine elektrische Leistung von ca. 3 (5,5) kWel bis ca. 50 kWel und eine thermische Leistung von 8 (12,5) kW bis ca. 150 kW. Eine kleine B.-Anlage (5 kWel/12 KWth) produziert bei einer Nutzung von etwa 6.000 Stunden, jährlich rund 30.000 kWh Strom und 72.000 kWh Wärme.

Die spezifischen Kosten von kleinen B.-Anlagen (je nach Größe, Installationsauf-wand, Anbindungskosten) liegen zwischen 1.500 € und 2.500 € pro kWel.
Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde am 19.03.2002 verabschiedet und am 22.03.2002 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 19, S. 1092 - 1096) veröffentlicht. Es ist zum 01.04.2002 in Kraft getreten.

Grundsätzlich muss der Antrag auf Zulassung ein nach den anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten über die Eigenschaften der Anlage, die für die Feststellung des Vergütungsanspruchs von Bedeutung sind, enthalten. Für serienmäßig hergestellte kleine B.-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW können aber anstelle eines Gutachtens geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.

Der ökologische Vorteil eines B. gegenüber einem zentralen Großkraftwerk ist, dass die Abwärme in vollem Umfang genutzt werden kann, da die Wärme an dem Ort erzeugt wird, an dem sie auch gebraucht wird. Dadurch entfällt das Problem des Wärmetrans-ports, das bei zentralen Großkraftwerken bei Kraft-Wärme-Kopplung besteht. Als Kraftstoffe kommen vorwiegend Heizöl, Pflanzenöl, Biodiesel (für einen Dieselmotor) oder Erdgas, Biogas (für einen Ottomotor oder Zündstrahlmotor) zum Einsatz.

B. arbeiten durch die Kraft-Wärme-Kopplung mit Wirkungsgraden von bis zu 85 Prozent, abhängig von der Auslastung. Die Energiewirtschaft versucht den breiten Einsatz von B. zu verhindert, da sie ihre Monopolstellung und die Auslastung der Großkraftwer-ke gefährdet sehen.

Die mechanische Energie wird anschließend über einen Generator in Strom umgewandelt und die Motorwärme zur Raumheizung und Brauchwassererwärmung genutzt (Nahwärme, Fernwärme). B. finden heute Verwendung zur Stromerzeugung und Beheizung größerer Gebäude und Wohnblocks. B. haben einen sehr hohen Wirkungsgrad, sie nutzen 85 Prozent der eingesetzten Primärenergie (Energie), 30-35 Prozent als Strom und 50-55 Prozent als Wärme.

Die Wirtschaftlichkeit von B. hängt in erster Linie von den Einspeisevergütungen für den in das Netz eingespeisten Strom bzw. den Nutzungsmöglichkeiten für den erzeugten Strom ab. B. leisten einen wichtigen Beitrag zur rationellen Energieversorgung in dezentralen Energieversorgungskonzepten. Die Schadstoffemissionen von B. liegen bei Schwefeldioxid und Stäuben günstig.

Stickoxide und Kohlenmonoxid fallen, wie auch bei Autos, in großen Mengen an und müssen mit einem Abgas-Katalysator nachbehandelt werden. In einer typischen Gasmotorenanlage werden mit Katalysator Abgaswerte von 250 mg NOx/m3 Abgas und 100 mg CO/m3Abgas eingehalten. Bei der Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit ist zu beachten, daß B. die Edelenergie Strom erzeugen, die sonst in Kraftwerken mit schlechtem Wirkungsgrad und hoher Umweltbelastung hergestellt wird.
Emissionen im Vergleich: Kraftwerk, Heizung

Autor: KATALYSE Institut

Biotektur

B. ist weniger eine spezielle Form der Architektur, als der Versuch idealistisch naturbezogener Menschen, sich der natürlichen Umgebung so weit wie möglich anzupassen.

Für die Erstellung von Wohnmöglichkeiten werden möglichst organische Formen und naturbelassene Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwandt. Die benötigten Versorgungsströme (Energie, Wasser, Abwasser, Lebensmittel-Erzeugung,
Abfall) werden möglichst als Kreisläufe autonom organisiert. Doernach definiert das Biohaus mit den Funktionen als Arbeitgeber, Lehrer, Ernährer und Energieerzeuger. B. bewegt sich nicht im Rahmen der DIN-Normen für das Bauen, und die Ergebnisse wie z.B. Erdhäuser und Felsenwohnungen versuchen auch nicht den technischen Standard von Niedrigenergiehäusern oder moderner Solararchitektur zu erreichen.
Autonomes Haus, Kompost-Toilette, Pflanzenkläranlagen

Lit.: R.Doernach, G.Heid: Das Naturhaus, Frankfurt 1985

Autor: KATALYSE Institut

Binderfarben

B. sind Beschichtungsstoffe aus Bindemitteln, Pigmenten und Zusätzen für Wand- und Fassadenfarben.

Das Bindemittel besteht zumeist aus Polyacrylat, Polyvinylacrylat oder Naturharz. Je nach Untergrund sind unterschiedliche B. anwendbar.

Autor: KATALYSE Institut

BHKW

Abkürzung für
Blockheizkraftwerk; siehe auch Stichwort

Autor: KATALYSE Institut

Beizmittel

B. werden zur Haltbarmachung von Saatgut in der Landwirtschaft und Gartenbau eingesetzt. Zum Einsatz kommen dabei zugelassene Pflanzenschutzmittel.

Mit der Beendigung der Übergangsvorschriften des Pflanzenschutzgesetzes zum 1. Juli 2001 herrscht bei Saatgutzüchtern, Beizbetrieben, landwirtschaftlichen und gärtnerischen Anwendern und in der Beratung Unklarheit über die rechtliche Situation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln als B. in Indikationen, die nicht mit der Zulassung festgesetzt sind bzw. genehmigt sind.

Auch ist unklar, ob der Import von Saatgut aus dem Geltungsbereich der EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland zulässig ist, wenn dem Saatgut in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten zwar zugelassene Pflanzenschutzmittel anhaften, die aber in der betreffenden Kultur in Deutschland nicht mit der Zulassung festgesetzt worden sind.

Der Import und Inverkehrbringen sind möglich, auch wenn mit der Zulassung der betroffenen Pflanzenschutzmittel in Deutschland kein die Beizung beinhaltendendes Anwendungsgebiet festgesetzt worden ist. Es ist davon auszugehen, dass alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel den Anforderungen gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 - Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b bis e entsprechen.

Autor: KATALYSE Institut

Begrünung

Fassaden- und Dach-B. wurden um 1910 ein Trend. Erst heute ist wieder an aktuellen Beispielen die Fassaden-B. in erster Linie im Wohnungsbau erkennbar.

Architekten können B. als gestalterisches Element der Fassade einsetzen. B. können die Gebäude ein- und überwachsen oder zur intensiven B. von Balkonen, Terrassen usw. eingesetzt werden. Für Kletterpflanzen wirkt sich der günstige Wärmehaushalt der Fassade positiv auf die Vegetationsperiode aus.

siehe auch Stichwörter: Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Stadtklima

Autor: KATALYSE Institut

Bebauungsplan

Der B. stellt die 2. Stufe der Bauleitplanung dar.

Das Baugesetzbuch (BauGB)ist wie beim Flächennutzungsplan Rechtsgrundlage für Aufstellungsverfahren (8 BauGB) und Inhalte (9 BauGB) des B.. Der B. wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert für einen Teilbereich des Gemeindegebietes die im Flächennutzungsplan getroffenen Aussagen. Die dort vorgegebene grobe Flächenaufteilung wird im B. differenziert.

Hier werden auch Bestimmungen zur zulässigen Höhe und Breite von Verkehrsflächen, zu Immissionsschutzmaßnahmen u.a.(9 BauGB) getroffen. Der B. wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen. Seine Festsetzungen gelten dann als rechtsverbindlich.

Da der B. sehr weit in Rechte und Pflichten betroffener Bürger eingreifen kann (z.B. in Form der Enteignung), besteht in Form des sog. Normenkontrollverfahrens (47, Abs.1 Verwaltungsgerichtsordnung) die Möglichkeit, den B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies kann unter Umständen zur Nichtigkeitserklärung des gesamten B. führen.

Autor: KATALYSE Institut

Baustoffe

Unter B. versteht man die Berücksichtigung ökologischer Aspekte beim Bauen, so dass durch die Bautätigkeit und die verwendeten Materialien möglichst geringe Eingriffe in die Naturkreisläufe vorgenommen werden, d.h. Luft, Wasser und Boden möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Wichtige Kriterien der B. sind daher die Ressourcenschonung, geringe oder keine Schadstoffbelastung und möglichst geringer Energieverbrauch bei der Herstellung, Transport und Nutzung der verwendeten Materialien sowie die Wiederverwendbarkeit bzw. Recycling der Rohstoffe und Materialien nach ihrer Nutzung.

Die B. betrachtet die Kette vom Rohstoff über Herstellung, Nutzung bis zur Entsorgung des Baumaterials hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs, der Umweltbelastung, der Flächenversiegelung u.a.

Die B. strebt an, alle Umweltbelastungen möglichst gering zu halten und für die Nutzungsphase eine Langlebigkeit der Materialien zu gewährleisten, ein hohes Niveau des Wohlbefindens für den Nutzer zu erreichen sowie eine Wiederverwertung der Materialien zu ermöglichen. Ökologisches Bauen berücksichtigt schon bei der Planung einen möglichst geringen Eingriff in die Umwelt.

Für ökologische Baumaßnahmen bestehen keine starren Vorgaben, vielmehr soll ein an die örtlichen Gegebenheiten und die individuellen Nutzungsbedürfnisse abgestimmtes Gesamtkonzept erstellt werden, das das ökologische Optimum darstellt.

Grundsätzlich nicht verwendet werden für Umwelt und Gesundheit belastende Stoffe. Darüber hinaus soll durch die Art der Konstruktion und der verwendeten Materialien ein gesundes Raumklima geschaffen und schädliche Ausdünstungen während der Nutzungsphase vermieden werden. Auch der Schall- und Wärmeschutz müssen optimiert sein. Das erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Medizin, Hygiene, Toxikologie, Chemie, Verfahrens- und Haustechnik, Bau- und Werkstoffkunde und der Energieberatung. siehe auch Baubiologie.

Autor: KATALYSE Institut

Bauproduktenrichtlinie

Die B. hat die Zielsetzung, die Hemmnisse für den gemeinschaftsweiten Vertrieb von Bauprodukten zu beseitigen, die aus unterschiedlichen technischen Anforderungen resultieren und den europäischen Normungsorganisationen die Ausarbeitung technischer Spezifikationen für Mindestanforderungen zu übertragen.

Solche Mindestanforderungen werden für die Bereiche mechanische Festigkeit, Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz sowie Energieeinsparung und Wärmeschutz formuliert.
Ausdrücklich sieht die RL vor, daß unterschiedliche Bedingungen geographischer, klimatischer und lebensgewohnheitlicher Art sowie unterschiedliche Schutzniveaus berücksichtigt werden, die auf einzelstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene bestehen.

Zu diesem Zweck können für jede wesentliche Anforderung Klassen mit unterschiedlichen Leistungsstufen in den technischen Spezifikationen vorgesehen werden. Die Anforderungen in den Grundlagendokumenten sind so zu konkretisieren und in die technischen Spezifikationen so umzusetzen, daß Umweltbeeinträchtigungen vorgebeugt wird bzw. sie an ihrem Ursprung bekämpft werden (Vorsorgeprinzip); damit können ökologisch hohe Schutzniveaus eingeführt werden.

Die abgestuften Leistungsanforderungen erweisen sich damit als pragmatisch einsetzbare Mittel zur Erzielung einer Harmonisierung sowie zur Berücksichtigung von Erfordernissen der Rücksichtnahme auf weniger entwickelte Gebiete der Gemeinschaft.

Die B. bildet aber nur den Regelungskern, der um die Grundlagendokumente erweitert wird. Darüber hinaus werden nationale Organisationen benannt, die Bauprodukte zulassen, die dann in der gesamten EG zugelassen sind. Zugelassene Produkte werden i.d.R. genormte Produkte sein, womit der Stellenwert der Normung in Zukunft weiter ansteigen wird. Zulassungsbehörde für Deutschland wird das Institut für Bautechnik werden.

Mit einer Schutzklausel wird es aber den Mitgliedstaaten möglich sein, Bauprodukte aus dem Markt zu nehmen, ihr Inverkehrbringen zu verbieten oder den freien Verkehr einzuschränken, wenn sie trotz bescheinigter Konformität den wesentlichen Anforderungen nicht genügen.

Konflikte sind vorprogrammiert, weil die Gemeinschaft nur begrenzte Kompetenzen im Bausektor und noch nicht einmal Programme für die auf bauliche Gestaltung bezogenen Politiken entwickelt hat. In Deutschland liegen die Kompetenzen im Baubereich überwiegend bei den Ländern, so daß die Landesbauordnungen zur Umsetzung der B. möglicherweise geändert werden müßten. Darüber hinaus besteht im Bereich Bauprodukte eine Regelungslücke zwischen den wesentlichen Anforderungen und der Spezifikation durch Normen, da es an europäischen Bauproduktnormen mangelt.

Autor: KATALYSE Institut

Bauproduktengesetz

Das B. ist die Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie in nationales Recht.

Nationale Behörde für die europäische technische Zulassung wird das IfBT. Zulassungsleitlinien werden aber von der europäischen Zulassungsbehörde erlassen, der alle 11 nationalen Organisationen zustimmen müssen. Damit kann eine nationale Behörde das Erlassen einer Leitlinie verhindern. Zugelassene Produkte werden in der Regel genormte Produkte sein, wobei der Einfluß der nationalen Normungsorganisationen abnehmen wird und die europäischen und internationalen Organisationen wie CEN und ISO an Einfluß gewinnen werden.

Die deutsche Vertretung in den europäischen Normungsorganisationen wird vom DIN wahrgenommen. Formal ist die Vertretung öffentlichen Interesses, also auch der Umweltschutzbelange durch staatliche Stellen gewährleistet. In den Arbeitsausschüssen sind aber die staatlichen Vertreter gegenüber den Industrievertretern unterrepräsentiert. Darüber hinaus ist das öffentliche Interesse stark an der Gefahrenabwehr im Sinne unmittelbarer Lebensgefahr orientiert, so daß der Umweltgedanke sich nur schwer durchsetzen wird.

Schließlich enthält das B. keine Aussage über die Qualität des anzustrebenden Schutzniveaus, das gemäß der BRL von den Einzelstaaten festgelegt werden kann, und auch keine bindenden Vorgaben über die Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsschutzbelangen.

Autor: KATALYSE Institut

Bauplatz

Der Standort eines Hauses beeinflusst das individuelle Wohlbefinden, das von verschiedenen äußeren Faktoren abhängig ist.

Geländeform, Vegetation, Wasserflächen, Sonneneinstrahlung u.v.m. üben einen wesentlichen Einfluß auf das regionale und lokale Klima aus. Daneben gelten geologische Abnormalitäten wie Störfelder von Wasseradern (Wünschelrute) und geologische Bruchzonen, die zu erhöhten Radon-Emissionen führen können, aber auch Umweltbelastungen wie Lärm, Schadstoffe in Luft und Boden als bestimmend für eine Entscheidung. Auch das soziale Umfeld ist fester Bestandteil für die Wahl des geeigneten B..

Autor: KATALYSE Institut

Bauphysik

Die B. beschreibt die ein Bauwerk beeinflussenden physikalischen Phänomene

Die Phänomene sind: Schall (Schalldämmung, Schallschutz, Schallschutz in Gebäuden, Schallschutzfenster), Wärme (Wärmedämmstoffe, Wärmedämmung, k-Wert, Wärmeschutzverglasung, Wärmeschutzverordnung, Wärmetransport, Infrarotstrahlung), Feuchte (Dampfsperre, Diffusion, Diffusionswiderstand: Hygroskopisch, Kapillare Leitfähigkeit, Sorptionsvermögen, Taupunkt), Licht (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Halogenlampen, Glühbirnen) und Brand (Brandschutz).

Diese Phänomene können in den Räumen eines Bauwerkes, in den Bauteilen selbst und auch außerhalb der Bauwerke auftreten und müssen bei der Planung und Konstruktion berücksichtigt werden.

Lit.:P.Lutz u.a.: Lehrbuch der Bauphysik, Stuttgart 1989

Autor: KATALYSE Institut

Bauökologie

Unter B. versteht man die Berücksichtigung ökologischer Aspekte beim Bauen, so dass durch die Bautätigkeit und die verwendeten Materialien möglichst geringe Eingriffe in die Naturkreisläufe vorgenommen werden, d.h. Luft, Wasser und Boden möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Wichtige Kriterien der B. sind daher die Ressourcenschonung, geringe oder keine Schadstoffbelastung und möglichst geringer Energieverbrauch bei der Herstellung, Transport und Nutzung der verwendeten Materialien sowie die Wiederverwendbarkeit bzw. Recycling der Rohstoffe und Materialien nach ihrer Nutzung.

Die B. betrachtet die Kette vom Rohstoff über Herstellung, Nutzung bis zur Entsorgung des Baumaterials hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs, der Umweltbelastung, der Flächenversiegelung u.a.

Die B. strebt an, alle Umweltbelastungen möglichst gering zu halten und für die Nutzungsphase eine Langlebigkeit der Materialien zu gewährleisten, ein hohes Niveau des Wohlbefindens für den Nutzer zu erreichen sowie eine Wiederverwertung der Materialien zu ermöglichen. Ökologisches Bauen berücksichtigt schon bei der Planung einen möglichst geringen Eingriff in die Umwelt.

Für ökologische Baumaßnahmen bestehen keine starren Vorgaben, vielmehr soll ein an die örtlichen Gegebenheiten und die individuellen Nutzungsbedürfnisse abgestimmtes Gesamtkonzept erstellt werden, das das ökologische Optimum darstellt.

Grundsätzlich nicht verwendet werden für Umwelt und Gesundheit belastende Stoffe. Darüber hinaus soll durch die Art der Konstruktion und der verwendeten Materialien ein gesundes Raumklima geschaffen und schädliche Ausdünstungen während der Nutzungsphase vermieden werden. Auch der Schall- und Wärmeschutz müssen optimiert sein. Das erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Medizin, Hygiene, Toxikologie, Chemie, Verfahrens- und Haustechnik, Bau- und Werkstoffkunde und der Energieberatung. siehe auch Baubiologie.

Lit.: Gerd Zwiener: Ökologisches Baustoff-Lexikon; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1994; Schulze Darup, Burkhard: Bauökologie, Bauverlag Wiesbaden, Berlin 1996

Autor: KATALYSE Institut

Bauleitplanung

Man unterscheidet im öffentlichen Baurecht zwischen dem auf Länderebene in Bauordnungen geregelten Bauordnungsrecht und dem auf Bundesebene im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Bauplanungsrecht.

Im Rahmen des Bauplanungsrechtes wird durch die Gemeinde festgelegt, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung für ein bebaubares Grundstück zulässig ist. Dies geschieht i.d.R. durch die Aufstellung von Bauleitplänen. Aufgabe der B. ist nach 1 Abs.1 BauGB, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind nach 1 Abs.1 der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan.

Autor: KATALYSE Institut

Baugesetzbuch (BauGB)

Das B. (BauGB), seit 1.7.1987 in Kraft, fasst die beiden Bundesgesetze über das Städtebaurecht, also das Bundesbaugesetz und das Städtebaugesetz, zusammen.

Im materiellen Recht wie im Bereich des Verfahrensrechts enthält es für die Gemeinden wichtige Erleichterungen. Die kommunale Selbstverwaltung und gemeindliche Planungshoheit werden durch das Gesetz gestärkt (Bebauungsplan). Neue Grundlagen werden für die Bauleitplanung, deren Aufstellung und Bestandskraft festgelegt. Das gemeindliche Vorverkaufsrecht wird vereinfacht.

Die Zulässigkeit von Vorhaben wird neu geregelt. Ebenso ergeben sich Neuerungen im Erschließungs- und Sanierungsrecht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen stadtentwicklungspolitischer Entscheidungen wird durch die Gemeinde und nicht mehr durch Sonderbehörden vorgenommen.

Lit.: Deutscher Bundestag, Das neue B., Bonn 1986

Autor: KATALYSE Institut

Baubiologie

Die Baubiologie ist die Lehre von der ganzheitlichen Beziehung zwischen Lebewesen in der Wohn-Umwelt.

Der Schwerpunkt liegt bei der Baubiologie auf ganzheitlich im Sinne von umfassend oder integral. Ganzheitlich bringt das schöpferische Prinzip der Vollkommenheit, Reife und Freiheit zum Ausdruck. Erst in den letzten drei Jahrzehnten, in denen zunehmend der negative Einfluss künstlicher Baumaterialien und Versorgungssysteme sowie die Nachteile zeitsparender Bautechniken erkannt wurden, begann man dem gesunden, menschengerechten Bauen wieder Wert zu zuerkennen.

Häufig wird daher in der Baubiologie vom Raum/Gebäude als der "Dritten Haut" des Menschen gesprochen (1. Haut, 2. Kleidung). Einige der durch die Baubiologie gewonnenen Erkenntnisse sind naturwissenschaftlich nicht verifiziert. Die subjektive Erfahrung spielt bei der Baubiologie eine große Rolle, da z.B. Baustoffe oder die Raumgestaltung nicht allein objektiv beurteilt werden können.

Autor: KATALYSE Institut

Bauberater kdR

Trotz fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse steigt die Anzahl vermeidbarer Baumängel und Schäden kontinuierlich. Neuere Veröffentlichungen zeigen, dass beispielsweise mehr als die Hälfte aller modernen Wohnungen von Schimmel betroffen sind.

Zusätzliche chemische Belastungen setzen den Menschen immer mehr zu und Elektrosmog und Lärm bringen dann oftmals das "Fass zum überlaufen". Wie erkenne ich gebäudebedingte Erkrankungen, die damit im Zusammenhang stehenden Bauschäden, chemischen Raumluftbelastungen oder strahlungstechnischen Felder? Zur erfolgreichen Sanierung und Vermeidung von Schäden ist ein Verständnis der Ursachen und Zusammenhänge unabdingbar.

Hierzu wurden die Bauberater kdR ins Leben gerufen. Die AKADEMIE FÜR NACHHALTIGES BAUEN (ANB) bietet einen Lehrgang mit Abschluss an, der die praktische Hilfestellung bei (gesundheitsorientierten) Neubauvorhaben oder bei der Sanierung von Bauschäden oder Wohngiften im Focus hat.

Im Schulungsprogramm werden Fachvorträge und Lehrgänge angeboten, die sich individuell an Handwerker, aber auch an Architekten und Ingenieure sowie an Sonstige am Bau Beteiligte richten.
Das Ziel der Lehrgänge besteht darin, unter Berücksichtigung der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten die Motivation des Handwerkers und die Qualität seiner Arbeit zu steigern und damit zu seiner Existenzsicherung beizutragen.

Die Zunahme der Bauschäden und Schimmelproblematik eröffnet den Bauakteuren neue Beratungsfelder durch entsprechende Qualifizierung. Ziel ist es, den Ruf des Bauberaters kdR bekannt zu machen. Durch fachliche Kompetenz soll dessen Autorität bei der Bauberatung und der Materialauswahl gefestigt werden.

Die Vergabe des Zertifikates ist als eine Zusatzqualifikation und Weiterbildung gedacht. Diese Zusatzqualifikation wird durch die DGUHT (Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie) und die ARGE kdR (Arbeitsgemeinschaft, kontrollierte deklarierte Rohstoffe) unterstützt und nach deren Richtlinien und Qualitätsgrundlagen gestaltet.

Die Lizenz muss jedes Jahr durch die Teilnahme an einem Praxisseminar verlängert werden. Die Praxisseminare finden verteilt in ganz Deutschland statt, wobei einige Hersteller eng eingebunden werden. Bauberater kdR werden in diesem Konzept des Empfehlungsmarketings weiterempfohlen.

Autor: KATALYSE Institut

Balsamterpentinöl

Flüchtiger Bestandteil von Balsamen. Gemische von Kohlenwasserstoffen, Estern und Alkoholen, die meist stark duften.

Durch Einschneiden bestimmter Bäume und Abdestillation vom zurückbleibenden Kolophonium wird B. gewonnen. Viele medizinische Verwendungen sind bekannt. Darüber hinaus gibt es eine große Zahl von technischen Verwendungszwecken als Lösemittel in Farben, Schuhpflegemitteln, Wachsen und Polituren. Die Zusammensetzung kann je nach Herkunftsgebiet stark variieren.

Autor: KATALYSE Institut