Beizmittel

B. werden zur Haltbarmachung von Saatgut in der Landwirtschaft und Gartenbau eingesetzt. Zum Einsatz kommen dabei zugelassene Pflanzenschutzmittel.

Mit der Beendigung der Übergangsvorschriften des Pflanzenschutzgesetzes zum 1. Juli 2001 herrscht bei Saatgutzüchtern, Beizbetrieben, landwirtschaftlichen und gärtnerischen Anwendern und in der Beratung Unklarheit über die rechtliche Situation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln als B. in Indikationen, die nicht mit der Zulassung festgesetzt sind bzw. genehmigt sind.

Auch ist unklar, ob der Import von Saatgut aus dem Geltungsbereich der EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland zulässig ist, wenn dem Saatgut in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten zwar zugelassene Pflanzenschutzmittel anhaften, die aber in der betreffenden Kultur in Deutschland nicht mit der Zulassung festgesetzt worden sind.

Der Import und Inverkehrbringen sind möglich, auch wenn mit der Zulassung der betroffenen Pflanzenschutzmittel in Deutschland kein die Beizung beinhaltendendes Anwendungsgebiet festgesetzt worden ist. Es ist davon auszugehen, dass alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel den Anforderungen gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 - Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b bis e entsprechen.

Autor: KATALYSE Institut

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