Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Die am 1.10.1988 in Kraft getretene neue Fassung der K. (genaue Bezeichnung: 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) enthält v.a. folgende Bestimmungen:

  • Begrenzung der maximalen Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungen
  • Begrenzung der Rußemissionen von Ölheizungen
  • Begrenzung der Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von Holz- und Kohleöfen

Die Einhaltung der Werte wird vom Schornsteinfeger durch eine jährliche Messung überprüft.
Die K. gilt für Heizungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 1000 kW. Für größere Anlagen gilt die TA Luft.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrstoffverordnung

Verordnung über gefährliche Stoffe, die am 1.10.86 (zuletzt geändert am 23.4.1990) die alte Arbeitsstoff-VO ablöste, da die Chemikalien nicht nur amArbeitsplatz, sondern als Gefahrstoff in allen Lebens- und Umweltbereichen auftreten.

Die G. ist dem Chemikaliengesetzuntergeordnet und ersetzt mehrere Landesgiftgesetze, Verordnungen über Heimarbeit und setzt die entsprechende EG-Richtlinie in nationales Recht um. Fortschritte sind die Einbeziehung von Umweltaspekten bei der Chemikalienbeurteilung; die Erweiterung des Geltungsbereichs auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei der Bundespost und bei der Bundesbahn, Einarbeitung von technischen Regeln, MAK-Werte und TRK-Werte sowie Angleichung an Unfallverhütungsvorschriften.

Die Rechtsauffassung beruht auf alten Prinzipen: Schäden müssen eintreten, ehe sie repariert werden, Reparatur statt Prävention. Zwischen auslösendem Stoff und Erkrankung muß ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden, und zwar vom Betroffenen selbst. Kausalitätsprinzip statt Umkehr der Beweislast.

  • Stoffverbote besonders gefährlicher Chemikalien sind aus der Verordnungableitbar, aber durch Übergangsvorschriften und Anlagen zur Verordnung wieder aufgehoben,
  • Ersatzstoffeinsatz ist nur Gebot nicht Verpflichtung und
  • Unterlaufen der gesetzlichen Bestimmungen durch Zusammenmischen verschiedener ähnlicher Komponenten wird nicht verhindert.

    Die Verschärfung der Kennzeichnungspflicht führt aber immerhin dazu, daß die Verpackung keine die Gefahren verharmlosende Angaben, wie "nicht gesundheitsschädlich", enthalten darf.

    Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber, bevor er Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen beschäftigt, die Gefahren zu beurteilen und die Gesamtwirkung verschiedener gefährlicher Stoffe abzuschätzen. MAK-Wert-Überschreitungen sind den betroffenen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat mitzuteilen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung der innerbetrieblichen Möglichkeiten die Arbeit niederlegen.

    Im Bundesarbeitsblatt Heft 1-2003 E 1991 wurden Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen verschiedener Technischer Regeln für Gefahrstoffe bekannt gegeben. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat u. a. Änderungen und Ergänzungen der


    TRGS 420 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe amArbeitsplatz: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die betriebliche Arbeitsbereichsüberwachung"


    • TRGS 530 "Friseurhandwerk"

    • TRGS 553 "Holzstaub"

    beschlossen. Ebenfalls im Bundesarbeitsblatt Heft 1-2003 E 1991 (Seite 110) wurden die Berichtigungen bekannt gegeben:


    • TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"

    • TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt"

    • TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

    • TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz »Luftgrenzwerte«"

    • TRGS 901 "Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft amArbeitsplatz"

    • TRGS 903 "Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte"

    Quelle: Umweltbundesamt Berlin

Autor: KATALYSE Institut

Bundesamt für Naturschutz

Das B. ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Es berät das BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungsvorhaben und ist Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten.

Außerdem begleitet es Naturschutzgroßprojekte in den Bundesländern sowie naturschutzrelevante Pilotprojekte (Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben).

Die Anforderungen des B. an eine moderne Naturschutzpolitik sind in den "Zukunftsperspektiven des Naturschutzes" formuliert.

Autor: KATALYSE Institut

Wiederaufarbeitung

In der Wiederaufarbeitungs-Anlage werden abgebrannte Brennelemente von Kernkraftwerken mechanisch zerkleinert und in Salpetersäure aufgelöst, um dann durch chemische Prozesse das im Kernkraftwerk entstandene Plutonium und das noch verwertbare Uran vom übrigen Atommüll abzutrennen (Brennstoffkreislauf).

Zusätzlich werden in kleinen Mengen Stoffe für Industrie und Medizin abgetrennt (Cobaltbombe, Cäsium-137, Nuklearmedizin). Beim Zerschneiden und Auflösen werden alle radioaktiven (Radioaktivität) Gase und flüchtigen Substanzen, die bis dahin im Brennstoff und von den Brennstabhüllen festgehalten wurden, schlagartig freigesetzt. Große Teile der Prozesse müssen aufgrund der hohen
Strahlenbelastung vollautomatisch hinter meterdicken Betonwänden ablaufen (Abschirmung). Filteranlagen sollen verhindern, daß größere Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen. Eine 100%ige Rückhaltung ist prinzipiell ausgeschlossen. Sinn der Wiederaufarbeitung ist die Gewinnung des hochgiftigen Plutoniums, das ausschließlich mit Hilfe der Wiederaufarbeitung zu erhalten ist. Damit ist die Wiederaufarbeitung Schlüsseltechnologie für Plutoniumumlauf, schnellen Brüter und Atomwaffenbau. In geringen Mengen kann Plutonium auch in normalen Kernkraftwerken als Spaltstoff (Kernspaltung) eingesetzt werden (Mischoxid(MOX)-Brennelemente). Zur alleinigen Rückgewinnung von Uran 235 ist Wiederaufarbeitung unwirtschaftlich. Durch die Plutoniumabtrennung wird die Aktivität des verbleibenden Atommülls um den Faktor 3-5 verringert. Jedoch ist sein Volumen durch die Wiederaufarbeitung erheblich vergrößert und seine Handhabbarkeit erschwert: Aus 1 m3 abgebrannter Brennelemente werden: 0,9 m3 verglaster hochaktiver Atommüll, 6 m3 Brennelementhüllen, 37 m3 Tritium, 45 m3 leichtaktiver und 62 m3 mittelaktiver Atommüll.

Umweltbelastung: Wiederaufarbeitungs-Anlagen haben von allen Anlagen im Brennstoffkreislauf die höchsten radioaktiven Abgaben im Normalbetrieb.

Bei der Wiederaufarbeitung gelangen, auf dieselbe Brennstoffmenge bezogen, erheblich größere Mengen radioaktiver Substanzen in die Umwelt als beim Betrieb eines Kernkraftwerks. Eine Wiederaufarbeitungs-Anlage, die den Brennstoff von 15 Kernkraftwerken aufarbeitet, gibt bis zum Faktor 4.500 mehr Krypton, Tritium, Iod und Plutonium an die Umwelt ab. Eine besondere Gefahr geht von Plutonium aus; kommerzielle Wiederaufarbeitung-Anlagen haben typische Plutoniumumsätze von einigen tausend kg/Jahr. In Sellafield (England) sind seit Inbetriebnahme mindestens 15 kg Plutonium über das Abwasser in die Irische See geleitet worden.

Arbeiter: Arbeiter in Wiederaufarbeitung-Anlagen sind hohen Strahlenbelastungen von einigen mSv/Jahr (Sievert) ausgesetzt (Somatische Strahlenschäden, Kernkraftwerk). In besonders verseuchten Bereichen werden nukleare Tagelöhner eingesetzt. In der Wiederaufarbeitungs-Anlage Sellafield wiesen Arbeiter bis zu 600fach erhöhte Plutoniumbelastungen der Lunge auf, verglichen mit der englischen Normalbevölkerung. Eine Studie des renommierten Epidemiologen Martin J. Gardner zeigte in der Umgebung von Sellafield eine erhöhte Leukämie-Rate bei Kindern sowie einen Zusammenhang zwischen der Erhöhung und der Strahlenbelastung der in der Wiederaufarbeitung-Anlage arbeitenden Väter. Nach diesen Ergebnissen führte die Bestrahlung der Keimzellen, d.h. die Mutation der Spermien, zu Leukämiefällen bei Kindern (Genetische Strahlenschäden).

Mögliche Störfälle: Lecks in Lagertanks, Versagen der Kühlsysteme zur Abfuhr der Nachzerfallswärme, Lösungsmittelbrände, Knallgasexplosionen infolge Zersetzung von Wasser durch radioaktive Strahlung und Nuklearexplosionen (Kritikalitätsunfälle) durch Zustandekommen einer kritischen Masse von Plutonium (Kernspaltung). Je nach Störfallablauf werden verschiedene Mengen an Radioaktivität freigesetzt. Im Extremfall ist mit mehreren Mio Toten und der Langzeitverseuchung riesiger Landflächen zu rechnen. Störfallauslöser können neben technischen Pannen Sabotageakte und Flugzeugabstürze sein.

Anlagen: Nach dem endgültigen "Aus" für die in Bayern geplante Wiederaufarbeitungs-Anlage in Wackersdorf im Jahre 1989 wird der deutsche Atommüll in La Hague (Frankreich), Sellafield (England) und Dounreay (Schottland) aufgearbeitet. Allein ein Drittel des in La Hague aufgearbeiteten Brennstoffs stammt aus Westdeutschland. Deutsche Energieversorgungsunternehmen wollen auch in Zukunft auf eine deutsche Wiederaufarbeitungs-Anlage verzichten und sich statt dessen v.a. an der französischen Anlage finanziell beteiligen.
Brennstoffkreislauf, Strahlenschäden

Autor: KATALYSE Institut

Sport und Umwelt

Auch Sportler beeinflussen die Umwelt (Klima, Lärm, Gewässer, landschaft, Abfalkl usw.). Deshalb sind in diesem Bereich beispielhafte Maßnahmen zu integrieren.

Lärm: Lärm von Sportplätzen, Bolz-, Kinderspielplätzen u.ä. wird nach einem Beschluss des Lärmausschusses für Immissionsschutz (LAI; Hinweise zur

Ermittlung und Beurteilung des durch Freizeitaktivitäten verursachten Lärms) durch verschiedene Zuschläge (Spielgeräusche + 5 Dezibel [dB], menschliche Äußerungen + 5 dB, nach Feierabend, Wochenende usw. + 6 dB) lauter eingestuft als tatsächlich gemessen. Der LAI kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Sportausübung in der Freizeit in Wohnungsnähe kaum noch ohne Auflagen möglich ist. Die Sportverbände wenden hiergegen ein, dass eine derart undifferenzierte Übertragung der Beurteilungsweise von Industrielärm (Freizeitlärm, Lärmgrenz- und –richtwerte) auf den Sport nicht vorgenommen werden könne.

Nicht nur Menschen sind durch den Lärm von Sporttreibenden betroffen. Besonders Wasservögel werden selbst durch geräuscharmes Zurufen oder Schwimmen in Naturgewässern stark gestört.
Abgase: Werden v.a. von allen Motorsportarten produziert, aber auch indirekt z.B. durch den Autoverkehr zu Großveranstaltungen des Sports, Abhilfe könnte durch die stärkere Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs geschaffen werden.

Gewässerverschmutzung: Als Beispiel für eine Gewässerverschmutzung durch den Sport sei die Belastung von Seen durch Motorboote genannt. Auf vielen deutschen Seen ist daher das Befahren mit Motorbooten verboten oder stark eingeschränkt.
Abfall: Der Sportler trägt seinen
Abfall z.B. als Skifahrer oder als Bergwanderer bis in die höchsten Gletscherregionen und beeinflusst dadurch vom Menschen bisher kaum berührte und z.T. sehr empfindliche Ökosysteme. Als oberstes Gebot sollte immer gelten, dass man Verpackungen o.ä., die man mit in die Natur nimmt, wieder mit nach Hause nimmt und sie dort entsorgt.

Landschaftsverbrauch: Der Landschaftsverbrauch springt besonders ins Auge bei Großprojekten wie Autorennstrecken oder Skipisten, für die z.T. große Flächen in ohnehin vom Waldsterben bedrohten Mittel- und Hochgebirgen abgeholzt werden. Zudem trägt der Sportler, der am Wochenende über breite Strassen mit seinem Auto schnell in die unberührte Natur fahren will, zur Erhöhung des Verkehrsflächenflächenbedarfs bei. Einen unvertretbar hohen Landschaftsverbrauch verursachen auch Rallyefahrer oder Mountainbiker, für die es einen besonderen Reiz darzustellen scheint, in möglichst unberührten und unbebauten Gebieten ihr Unwesen zu treiben und damit empfindliche Biotope und Geotope zerstören.

Von den rund 170.000 Sportstätten in Deutschland besteht bei der Mehrzahl in naher Zukunft ein erheblicher Sanierungsbedarf, insbesondere aufgrund des schlechten energetischen Zustands. Der im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes entwickelte Leitfaden "Contracting für kommunale Sportstätten - Strategien zu Klimaschutz und Kostensenkung" zeigt Wege auf, wie der für die Sanierung notwendige Finanzbedarf mit diesem Instrument gedeckt werden kann. Er erklärt die verschiedenen Contracting-Modelle, gibt Hinweise auf die haushaltsrechtliche Handhabung und vergaberechtliche Fragen, enthält Musterverträge und stellt an einer Reihe von Best-Practice-Beispielen Energieeinsparpotenziale dar. Etwa zwei Drittel der 170.000 Sportstätten sind grundsätzlich für Contracting geeignet. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden auch die durch Contracting erzielbaren CO2-Minderungspotentiale imSportstättenbereich untersucht und damit aufgezeigt, welchen Beitrag der Sport zum Klimaschutz leisten kann.

Im Sportstättenbereich beträgt das Einsparpotenzial rund eine Million Tonnen Treibhausgase. Würden die hierfür notwendigen Investitionen mit Hilfe des Instruments Contractinggetätigt, könnten die Haushalte der Sportstättenbetreiber - überwiegend sind dies die Kommunen - bereits im Vertragszeitraum laufender Projekte jährlich um 12 bis 37 Millionen Euro entlastet werden. Nach Ablauf der Verträge wird mit finanziellen Einsparungen zwischen 60 bis 185 Millionen Euro jährlich gerechnet. Diese Zahlen belegen, dass der Sporteinen erheblichen Beitrag zur Erfüllung des Klimaschutzziels der Bundesregierung leisten kann. Darüber hinaus würde eine vollständige Umsetzung des Contracting-PotenzialsInvestitionen im Umfang von ca. 420 bis 1.260 Mio. Euro auslösen und etwa 2.850 bis 8.540 neue Arbeitsplätze schaffen.

Die Grundsätze der Planung von Sport- und Freizeiteinrichtungen sind im Bundesbaugesetz (Baugesetzbuch) niedergelegt. Die Belange des Sports müssen auch in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Folgende Lösungsansätze sind im Konflikt zwischen Sport und Umweltschutz denkbar:

  • In innerstädtischen Bereich mit Unterversorgung an Sportanlagen: Nutzung und Rekultivierung aufgegebener Industrieflächen oder Mitbenutzung großer leerstehender Parkplätze.
  • Im Außenbereich: Anwendung von Lösungen mit geringem zusätzlichen Landschaftsverbrauch, z.B. Golfplätze auf ökologisch minderwertigen Flächen wie ehemaligen landwirtschaftlichen Monokulturen oder Rekultivierungsgebieten anlegen; Anlage von Wander-, Jogger- und Radwegen so, dass besonders empfindliche Biotope durch gezielte Streckenführung geschützt werden.

Die Fußball-WM 2006 in Deutschland soll die weltweit erste klimaneutrale Sportgroßveranstaltung werden. Darüber hinaus sorgen anspruchsvolle, konkrete Ziele in den Bereichen Wasser,
Abfall, Energie und Verkehr dafür, dass die WM bereits jetzt zu einem Erfolg für den Umweltschutz zu werden verspricht. Im Mittelpunkt des Umweltkonzepts "Green Goal" stehen quantifizierte Ziele zur Verminderung von Umweltbelastungen durch das sportliche Großereignis. Auf der Basis einer Ist-Analyse sollen inden Bereichen Wasser,
Abfall, Energie und Verkehrsemissionen Einsparungen von insgesamt jeweils 20 Prozent erfolgen. Dies wiegt umso schwerer, da - anders als bei den Olympischen Spielen in Sydney -insgesamt 12 Spielorte in ganz Deutschland ausgewählt wurden und dabei zumeist bereits vorhandene Stadien genutzt werden. Die erzielten Einsparungen werden auch die Betriebskosten der Stadiensenken. Eine Reihe der Stadien arbeitet bereits mit Umweltmanagementsystemen, die entsprechende Effizienzpotenziale aufdecken.

Experten gehen davon aus, dass die Fußball-WM in Deutschland - bedingt vor allem durch das Verkehrsaufkommen - rund 100 000 Tonnen an Treibhausgasen zusätzlich produzieren wird, die durch Klimaschutzinvestitionen ausgeglichen werden sollen.

Autor: KATALYSE Institut

Renaturierung

Rückführung von genutzten Flächen in einen mehr oder weniger naturnahen Zustand.

Renaturiert werden alte Industriestandorte, Tagebaue (Braunkohle), Kiesgruben, unwirtschaftliche landwirtschaftliche Randzonen und Gewässer. In einer intensiv genutzten Kulturlandschaft ist R. zum Erhalt naturnaher Ruhezonen erforderlich. Jedoch kann damit der Verlust an Naturlandschaft durch Bebauung und Versiegelung nicht kompensiert werden. Die Rückzugsgebiete vieler Pflanzen und Tiere sind mittlerweile so zerschnitten, klein und weit auseinanderliegend und die genutzten Äcker, Wiesen und Gärten so artenarm, daß eine Wiederbesiedlung nahezu ausgeschlossen ist. Im Gegensatz zur R. von Gewässern und Feuchtgebieten, die durch die Flugverbreitung von Insekteneiern und Pflanzensamen im Gefieder von Wasservögeln begünstigt wird, ist die R. von Trockenrasen und Torfmooren, wenn überhaupt, nur in Hunderten bis Tausenden von Jahren möglich.

Autor: KATALYSE Institut

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Das F. wurde nach einer ersten Pilotphase von 1987 bis 1988 als ein auf drei Jahre bemessener Modellversuch im Land Niedersachsen begonnen. Dieser ist fortgesetzt und inzwischen auf Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Ostdeutschland einschl. Berlin (Ost) ausgedehnt worden.

Teilnehmern im Alter zwischen 17 und 25 Jahren soll für ein Jahr die Gelegenheit geboten werden, sich praktisch im Arbeitsbereich "Umwelt" einzusetzen und zu orientieren. Die Erfahrungen in der Arbeit werden durch Begleitseminare vertieft. Durch Pädagogen erfolgt eine individuelle Betreuung und Beratung.
Ziele des F. sind das Angebot des persönlichen Einsatzes für die natürlichen Lebensgrundlagen, die Verbindung von Theorie und Praxis des Umwelt- und Naturschutzes, die Vermittlung von Grundlagen für das Verstehen ökologischer und politischer Zusammenhänge und Prozesse, die Einsicht in ökologische Berufe, das Vorbild der Freiwilligkeit, eine Multiplikatorenfunktion und die Hilfe zu eigenverantwortlichem und kooperativem Handeln. Das F. dient somit dem Selbstbildungs- und -findungsprozeß sowie der Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Problemen.
Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und werden von Vereinen, Verbänden und Umweltzentren angeboten: Biotop-, Gewässerpflege, Öffentlichkeitsarbeit, Datenerfassung, Dokumentation und Verwaltung im Umweltbereich.

Autor: KATALYSE Institut

Flechten

F., enge Gemeinschaft (Symbiose) aus niederen Pilzen und Algen, sind weniger als höher entwickelte Pflanzen durch ein Abschlußgewebe nach außen geschützt

Sie reagieren daher besonders empfindlich auf Schadgas und werden häufig als Bioindikatoren für Luftverunreinigungen verwendet. Das Zentrum vieler Städte wird als F.-Wüste bezeichnet, da dort wegen des hohen Schwefeldioxidgehaltes der Luft keine F. leben können. F.-Bewuchs auf Baumstämmen kann zur Beurteilung der Waldgefährdung (Waldsterben) herangezogen werden.

Autor: KATALYSE Institut

Biologie

Die Biologie ist die Wissenschaft vom Leben.

Sie beschreibt und untersucht die Lebensweise und Organisationsform von Lebewesen. Dies beginnt bei den Biomolekülen und reicht bis hin zu ganzen Ökosystemen.

Autor: KATALYSE Institut

Zeigerpflanzen

Zeigerpflanzen sind Wildpflanzen, deren Anwesenheit auf spezifische Eigenschaften eines Standortes hindeuten, da sie verstärkt oder ausschließlich dort auftreten (Bioindikatoren).

Standorteigenschaften wie z.B. Trockenheit, erhöhte Sonneneinstrahlung, erhöhter Bodensalzgehalt, Bodenstaunässe oder mechanische Belastung stellen für Pflanzen Lebensbedingungen dar, die viele Arten in ihrer Konkurrenzfähigkeit schwächen, mit der Folge, dass sie Kümmerwuchs zeigen, dort seltener auftreten oder gänzlich fehlen. Zeigerpflanzen, die an die Standortbesonderheiten angepasst sind, dominieren dort und sind somit charakteristisch für diese Standorte. Sie erlauben Rückschlüsse auf die Bodenbeschaffenheit oder auf die Belastung mit Schadstoffen. Damit gehören sie zu den sogenanten Bioindikatoren.

Bestimmte Ackerkräuter sind z.B. geeignet, die Bodeneigenschaften eines Ackers zu charakterisieren.

  • Anzeiger für Sandböden: Vogelmiere; Königskerze; für Feuchtigkeit: Acherminze, Ampfer, Schachtelhalm
  • Anzeiger für verdichtete Böden: Quecke, kriechender Hahnenfuß
  • Anzeiger für Staunässe: Mädesüß, Ackerminze, Ackerschachtelhalm
  • Anzeiger für Salzböden: Melde (Halophyten); für sauren Boden: Pfeifegras, Honiggras, Kamille, Sauerampfer
  • Anzeiger für alkalische Böden: Huflattich, Ackersenf, Luzerne, Leinkraut
  • Anzeiger für stickstoffreiche Böden:
    Brennessel, Vogelmiere, Kerbel, Melde.

Zeigerpflanzen besitzen in der Regel eine geringe Variabilität. Damit reagieren sie bereits auf geringe Veränderungen der Umweltbedingungen.

Autor: KATALYSE Institut

Summationsgift

Als S. (oder Kumulationsgifte) werden Umweltgifte bezeichnet, die sich wegen besonders schlechter Abbaubarkeit bzw. ungenügender Ausscheidung in Organismen einlagern und anreichern können.

S. werden vorwiegend in stoffwechselaktiven Organen wie Leber und Nieren (Cadmium)m aber auch im Fettgewebe (DDT, PCB, HCH usw.) im Gehirn (organische Ouecksilberverbindungen) und in den Knochen (Blei) angereichert. Während kleine Mengen eine S. zu keinen erkennbaren Gesundheitsschäden führen, kann es nach Jahren stetiger Aufnahme nach Überschreiten einer Bestimmter Konzentration (Schwellenwert) zum Auftreten von Vergiftungserscheinungen kommen (Bioakkumulation).

Der Begriff S. wird auch für Umweltgifte verwendet, die zwar im Körper relativ schnell abgebaut werden, aber trotzdem eine Schadwirkung in den Körperzellen hinter lassen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Speicherung des Schadstoffes, sondern um eine Aufsummierung seiner schädigenden Wirkung. Jede weitere Aufnahme, selbst kleinster Mengen, verstärkt die toxische Wirkung, so dass man von einer Wirkungsakkumulation spricht.

Zu solchen S. mit irreversibler Wirkung zählen krebserregende, mutagene (erbgutverändernde) und teratogene (Missbildungen bei Föten) Chemikalien, wie etwa Benz[a]pyren, für den keine untere toxische Grenze festgestellt werden kann.

Autor: KATALYSE Institut

Pestizidnummern

Nach Überlegungen internationaler Umwelt- und Verbraucherbände sollen alle Pestizide mit sog. P. versehen werden.

Hierduch könnte die Pestizidbehandlung von der Saat bis zur Lagerung kodifiziert werden. Alle im Handel erhältlichen Lebensmittel würden demnach ein Etikett mit Angaben über die verwendeten Pestizide tragen. Damit soll mehr Transparenz für Anwender der Agrochemikalien und Verbraucher geschaffen werden. Informationen über Gesundheits- und Umweltverträglichkeit bestimmter Mittel würden durch Angabe der P. unmißverständlich zu verbreiten sein. Die Initiatoren hoffen, das System weltweit etablieren zu können, um der verwirrenden Namensvielfalt für Pestizidwirkstoffe eine Ende zu setzen und Verbrauchern und Anwendern mehr Sicherheit zu ermöglichen.

Autor: KATALYSE Institut

Pestizidexport

Der P. hat eine lange Tradition in Deutschland. 1919 lieferte die Fa. Bayer ihr erstes Pestizid nach Brasilien.

Schon vor dem Zweiten Weltkrieg überschritt der Wert der P. den Wert des Inlandmarktes. Deutschland ist in den letzten Jahren weltweit der bedeutendste Exporteur von Pestiziden geworden. Ungefähr 80% der in Deutschland produzierten Pestizide werden ins Ausland exportiert.
Nach Angaben der WHO sind in der Dritten Welt 550 Mio Menschen dem Vergiftungsrisiko durch Pestizide ausgesetzt, und es kommt jährlich zu mehr als 1,5 Mio Vergiftungen und 28.000 Todesfällen.
Da die Dritte Welt sich die neueren Pestizide nicht leisten kann, werden v.a. die wegen ihrer hohen Giftigkeit bedenklichen "alten" Pestizide eingesetzt (Chlorkohlenwasserstoffe, Organophosphate und Carbamate). Die hohen Vergiftungszahlen in der Dritten Welt sind v.a. auf den Einsatz der Organophosphat- und Carbamat-Insektizide zurückzuführen.
Weiter Gründe sind: mangelnde Schutzkleidung, fehlende Sprachkenntnisse und schlechtes Informationsmaterial, Umwandlung von Pestizidbehältern zu Gegenständen des täglichen Bedarfs (Trinkgefäße etc.), unzureichende Lagerräume für Pestizide etc.
Nach Forderung internationaler Umweltverbände (PAN etc.) müßte der Export von Pestiziden, die im Mutterland verboten sind, untersagt werden oder zumindest das Importland über die Verbote oder Zulassungsbeschränkungen informiert werden.
Pestizide werden in der Dritten Welt zu 90% in der Landwirtschaft eingesetzt und zu 10% zur Bekämpfung von Krankheiten (Malaria - Anophelesmücke, Schlafkrankheit - Tsetsefliege).
In der Landwirtschaft werden Pestizide zum überwiegenden Teil in den zum Export bestimmten Kulturen, den sog. "cash crops" (Bananen, Kaffee, Baumwolle etc.) eingesetzt und landen damit wieder auf dem Tisch der Industrieländer. Diese Tatsache widerspricht auch dem Argument, daß Pestizide das Nahrungsproblem in der Dritten Welt lösen könnten. Zudem stellt sogar die Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen, die FAO, Hunger nicht mehr als ein Produktions-, sondern als ein Verteilungsproblem dar.
Pestizidanwendung hat in der Dritten Welt grundsätzlich die gleichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt wie in den Industrieländern (Pestizide). Erschwerend kommt allerdings hinzu, daß die tropischen Ökosysteme als wesentlich störanfälliger und weniger regenerationsfähig als die der gemäßigten Breiten gelten.
Pestizide sind ein Beispiel ungerechten Handels mit der Dritten Welt. Während teure Industrieprodukte wie Pestizide von den Entwicklungsländern gegen wertvolle Devisen erstanden werden, bezahlen die Industrieländer für die mit Pestiziden produzierten Agrarprodukte immer weniger.
Die Fortschritte des chemischen Pflanzenschutzes, von denen bestenfalls die Anwender in den Industrieländern profitieren, gehen somit v.a. zu Lasten der Dritten Welt.

Autor: KATALYSE Institut

Mutation

Veränderung des genetischen Materials in Zellen.

Mutation in Körperzellen (somatische Mutation) können zur Veränderung im Wachstums oder der Funktion der Körperzellen bis hin zu Krebs führen, Mutation in Keimzellen (Keimzellen-Mutation) können sich auf die Nachkommen auswirken.

Nach der darwinistischen Evolutionstheorie bilden (Keimzellen-)Mutation und Selektion die Grundpfeiler der Evolution, bei der sich die bestangepaßten Organismen durchsetzen. Mutation sorgen für die genetische Bandbreite der Organismen, aus denen dann mittels Selektion ausgewählt wird (Konkurrenz).
Mutation können spontan erfolgen, durch mutagene Chemikalien oder ionisierende Strahlung (Strahlenschäden) verursacht werden oder durch Fehler in der Meiose (natürliche Chromosomenreduktion) auftreten.

Man unterscheidet verschiedene Arten von Mutationen:

  1. Gen-Mutation (auch Punkt-Mutation): eine Mutation, die die Basensequenz der DNS eines einzelnen Gens ändert (austauscht, eliminiert oder einfügt). Gen-Mutation. können in vielen Fällen von zelleigenen Reparaturmechanismen behoben werden.
  2. Chromosomen-Mutation (Chromosomenaberrationen): insb. durch chemische Substanzen oder ionisierende Strahlung (Strahlenschäden) ausgelöste Veränderungen der Form und Struktur von Chromosomen, wie z.B. Verlust, Verlagerung oder Einbau von Chromosomenstücken. Chromosomen-Mutation haben meist schwerwiegende Folgen; sie wirken in der überwiegenden Zahl bei Keimdrüsen-Mutation schon vorgeburtlich tödlich.
  3. Genom-Mutation: Mutation, die die Anzahl der Chromosomen erhöht oder erniedrigt. Beim Menschen z.B. führt das 3fache statt 2fache Vorhandensein des Chromosoms 21 zum Mongolismus.

In der Pflanzenzüchtung spielt die Vervielfachung (Polyploidisierung) von Chromosomensätzen eine wichtige Rolle bei der Vergrößerung der Früchte und damit Steigerung der Erträge. Polyploide Abkömmlinge sind oft unfruchtbar, so daß Bauern ihr Saatgut nicht mehr selbst von der Ernte abzweigen können, sondern auf Genbänke von Konzernen angewiesen sind.

Die meisten Gen- und Chromosomen-Mutation wirken sich gerade bei höheren Organismen nachteilig aus und führen zu Totgeburten, Mißbildungen und Krankheiten. Neue Chemikalien müssen daher nach dem Chemikaliengesetz vor der Zulassung Mutagenitäts-Tests (Ames-Test) absolvieren. Die zunehmende Radioaktivität in der Umwelt (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung, Brennstoffkreislauf, Atommüll) erhöht dauerhaft die Mutation-Rate und kann zur genetischen Zeitbombe werden (Genetische Strahlenschäden).

Spontane Mutation bei Bakterien versetzen diese in die Lage, in kurzer Zeit
Antibiotika-Resistenzen zu entwickeln, indem die Umwelt (antibiotikahaltiges Medium) aus den mutierten Bakterien die (zufällig) resistenten selektiert.

Autor: KATALYSE Institut

Gartenpflege, ökologische

Die Natur vermag sich auch im Garten weitgehend selbst zu helfen. Voraussetzung dafür ist ein sinnvolles Zusammenwirken von Boden, Pflanzen, Klima und Nutzung.

Eine vielfältige, ausgewogen zusammengesetzte Pflanzengemeinschaft und standortgerechte Auswahl bilden die besten Voraussetzungen, um einen Befall durch sog. "Schädlinge" gar nicht erst auftreten zu lassen.
Untersuchungen bei Haus- und Kleingärtnern haben gezeigt, daß in 80% der Gärten chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Weit über 100 Mio DM werden nach groben Schätzungen jährlich in Westdeutschland allein für Rasenchemikalien in privaten Gärten ausgegeben. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden in Haus- und Kleingärten pro Flächeneinheit mehr chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt, als in der ertragsorientierten Landwirtschaft.
Auch in öffentlichen Grünanlagen werden, v.a. in kleineren Städten und Gemeinden, noch immer Pestizide eingesetzt. Ergebnis: Solche Flächen sind extrem naturfern und artenarm. Boden und Grundwasser werden belastet. Die Umweltkosten, die durch den Einsatz von Pestiziden verursacht werden, hat die Allgemeinheit zu bezahlen.

Autor: KATALYSE Institut

Flachs

siehe: Faserlein

Autor: KATALYSE Institut

EU-Öko-Verordnung

Am 22.7.1991 trat die "Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel" in Kraft.

Kurz bezeichnet als EU-Öko-Verordnung (EWG-VO 2092/91) einschließlich der im August 1999 in Kraft getretenen Regelungen für den tierischen Bereich (EWG-VO Nr. 1804/99).

EU-Verordnungen sind gesetzesähnliche Rechtsnormen, d.h. die EU legt für die Qualität und Glaubwürdigkeit ökologisch erzeugter Lebensmittel in allen Staaten der Gemeinschaft einen Maßstab und Rahmen fest.

Die EU-VO umfasst die Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau. Seit Juni 1992 dürfen nur noch Waren mit der Bewerbung "ökologisch" auf den Markt gebracht werden, wenn sie den Kriterien der EG-VO genügen.

Die EU-VO kann in einem einfachem Verfahren abgeändert und ergänzt werden (Art. 14). Ein von Vertretern der EU-Staaten gebildeter Ausschuss entscheidet über die Annahme von Anträgen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb drei Jahre lang nach den Grundsätzen der EU-VO wirtschaften muss, bevor er seine Erzeugnisse als aus ökologischem Landbau" stammend kennzeichnen darf (Anhang I, 1). Scharf kritisiert wurde die Möglichkeit auch nur einen Teil des landwirtschaftlichen Betriebes auf Ökolandbau umzustellen.

Hier sind die deutschen Verbände mit ihren Richtlinien wesentlich strenger und erkennen nur Betriebe an, die komplett umgestellt haben.
Die Zutaten für verarbeitete und zusammengesetzte Öko-Produkte sind nicht immer in ökologischer Qualität ausreichend verfügbar.

Die EU-Öko-Verordnung sieht daher die Verwendung einiger Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft vor, wenn diese für die Herstellung eines Erzeugnisses notwendig und in ökologischer Qualität nachweislich weder in der EU erzeugt noch importiert werden können. Es müssen jedoch mindestens 70 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen. Erst bei mindestens 95 Prozent Öko-Anteil kann das Lebensmittel als "reines" Öko-Produkt verkauft werden. Beträgt der Öko-Anteil an den Zutaten zwischen 70 und 95 Prozent, muss der jeweilige Prozentanteil deutlich sichtbar (neben der Verkehrsbezeichnung des Erzeugnisses) angegeben werden. Die Festschreibung dieser zweiteiligen Deklaration kann zur Verbrauchertäuschung führen. Untersuchungen haben ergeben, dass Verbraucher von Öko-Lebensmitteln v.a. zwei Eigenschaften, nämlich die Gesundheitsverträglichkeit des Produktes (geringerer Verarbeitungsgrad, weniger schädliche Rückstände), und Umweltverträglichkeit der Produktion (weniger Umweltbelastung durch den Anbau und die Verpackung der Lebensmittel) fordern.
Zur Verarbeitung und Herstellung von Öko-Lebensmittel enthält der EU-Öko-Verordnung nur Mindestanforderungen. Allerdings schützt sie die Begriffe ökologisch, biologisch, Bio, Öko, die nach der Verordnung gleichrangig als Synonym verwendet werden können. Und mindestens einmal im Jahr werden die Betriebe von einer zugelassenen Ökokontrollstelle geprüft. Nach erfolgter Prüfung darf der Betrieb mit dem Vermerk EWG-Kontrollsystem Ökologische Agrarwirtschaft seine Produkte kennzeichnen.

Seit 1989 wird die Einführung des ökologischen Landbaus im Rahmen der Agrarumweltprogramme der Bundesländern auf der Grundlage einer EU-Verordnung gefördert. Der Bund fördert darüber hinaus eine standortangepasste Landbewirtschaftung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

Die Kernpunkte der EU-Öko-Verordnung sind:

  • Generelles Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und auf deren Grundlage hergestellter Produkte
  • Flächengebundene Tierhaltung
  • Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere aus nicht ökologischer Herkunft
  • Keine Anbindehaltung von Tieren
  • Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln ohne Zusatz von
    Antibiotika oder Leistungsförderer
  • Erhaltung der Tiergesundheit v.a. durch Förderung der natürlichen Widerstandskraft
  • Regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweise für ökologisch erzeugtes Fleisch
  • Die Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln ist verboten.

Autor: KATALYSE Institut

EcoStep

Kleinbetriebsmanagementsystem
EcoStep bietet für kleine und mittlere Unternehmen aller Bereiche ein professionelles Betriebsmanagementsystem. Qualität, Arbeitssicherheit und Umweltschutz werden dabei gemeinsam betrachtet. Es orientiert sich an den klassischen Grundsätzen moderner Managementsysteme: 

  • Vermittlung und transparente Darstellung von unternehmensspezifischen Abläufen,
  • geregelter Aufbau von Verantwortung und Zuständigkeiten
  • gerichtsfeste Dokumentation der Unternehmensorganisation,
  • kontinuierliche Verbesserung aller Abläufe im Unternehmen.

Zu EcoStep gehört ein anwenderfreundliches Handbuch, das alle Schritte einfach und eingängig darstellt. Alle teilnehmenden Betriebe werden in Workshops geschult. Die Treffen mit anderen Teilnehmern bietet durch Erfahrungsaustausch auch einen Blick „über den Tellerrand“ des eigenen Unternehmens. Zudem finden individuelle Betriebsberatungen vor Ort statt. Handbuch, Workshops und individuelle Betriebsberatungen garantieren zusammen eine problemlose Einführung von EcoStep im Unternehmen. Das Ergebnis für Teilnehmer ist:

  • Kostenminimierung,
  • Risikominimierung,
  • Rechtssicherheit,
  • Imageverbesserung und eine
  • effektive Ablauforganisation.

EcoStep wurde im Rahmen der Umweltallianz Hessen entwickelt. Die Umweltallianz Hessen ist eine Kooperation der Hessischen Landesregierung mit der hessischen Wirtschaft. Vertreter von Unternehmen, Verbänden, Behörden und die Teilnehmer des Pilotprojektes haben ihre Erfahrungen eingebracht. So ist ein System entstanden, das den Anforderungen der Praxis gerecht wird.

EcoStep ist integrativ: Qualität, Arbeitssicherheit und Umweltschutz werden gemeinsam betrachtet.
EcoStep ist offen: es ist für alle Branchen geeignet. EcoStep ist kostengünstig: das Konzept zur Einführung garantiert geringe Kosten bei höchstem Nutzwert.
EcoStep ist zukunftsfähig: das modulare System erlaubt jederzeit die Berücksichtigung von technischen, organisatorischen oder rechtlichen Änderungen.
EcoStep ist ausbaufähig: ein Upgrade auf zertifizierte Managementsysteme ist möglich.

Mit EcoStep wird ein hoher Umweltstandard erreicht. EcoStep hilft den Unternehmen ihre Organisation zu verbessern, Ressourcen und damit Kosten einzusparen und so ihre Wettbewerbssituation nachhaltig zu verbessern.
Je 15 Unternehmen aus Wirtschaft und Weinbau in Deutschland, Italien und Frankreich werden EcoStep im Konvoi einführen. Die gewonnenen Erfahrungen in anderen Ländern und speziell im Weinbau sowie die Anregungen der neuen Teilnehmer führen zur weiteren Optimierung und einer größeren Verbreitung von EcoStep.
Mit EcoStep werden die Grundlagen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg gebildet und die Ausgangsbasis für folgende zertifizierte Systeme gelegt: Im gewerblich/industriellen Bereich mit  ISO 9000 : 2000 ISO, 14001 und EMAS. Im Weinbau: mit IFS,  HACCP, DLG empfohlenes Weingut und ISO 22000.

Weitere Informationen:
KATALYSE Institut Düsseldorf
Bereich Umweltmanagement
Lindenstr. 240
40235 Düsseldorf
Ansprechpartner: Andrea Bartelmeß und Hans Moll-Benz
Tel. 0211-68 22 26;  Fax 0211-68 17 63

Autor: KATALYSE Institut

Borkenkäfer

Insektenfamilie kleinster Käfer, deren Larven in der Rinde oder im Holz von Bäumen leben.

Man unterscheidet rindenbrütende B., die Bäume absterben lassen können, und holzbrütende B., die gestürzte oder gefällte Bäume so schädigen, dass das Holz nicht weiterverarbeitet werden kann. Die einzelnen Arten werden an den sog. Fraßbildern, dem Verlauf ihrer Fraßgänge, unterschieden und zum Teil entsprechend benannt. Günstige Bedingungen für Massenvermehrungen sind Monokulturen, Trockenheit, durch Luftverschmutzung geschwächte Bäume sowie große Mengen Totholz, z.B. nach Schneebrüchen.
Schädlingsbekämpfung, Biozide, Pheromone, Waldschädlinge

Autor: KATALYSE Institut

Hausstaub

Partikelförmige Immissionen in Gebäuden, die sich auf Oberflächen absetzen.

Insb. durch die Vielzahl der verschiedenen Allergene, die im H. vertreten sein können, wird die Staubkonzentration in Innenräumen heute nicht mehr nur unter Reinheitskriterien betrachtet. Als die häufigsten Allergene im H. werdenSchimmelpilze und Hausstaubmilben angesehen. An der Oberfläche von Staubpartikeln lagern sich eine Vielzahl von Schadstoffen an; es handelt sich dabei in der Regel um schwerflüchtige Verbindungen wie z.B. Holzschutzmittelwirkstoffe,Pestizide oder Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Siehe auch: Allergie, Holzschutzmittelwirkstoffe, Hausstauballergie

Autor: KATALYSE Institut

Handy

Siehe Mobilfunk.

Autor: KATALYSE Institut

Gensonde

Bezeichnung für eine spezifische DNS- oder RNA-Sequenz, mit deren Hilfe man ein gesuchtes Gen in einer Genbank oder im Genom eines Organismusidentifizieren kann.

Die als G. benutzten Nukleinsäuren müssen zumindest teilweise in ihrer Basensequenz mit dem gesuchten Genidentisch sein. Als Sonden werden klonierte Gene, Genfragmente oder chemisch synthetisierte Nukleinsäureabschnitte verwendet.

Siehe auch: Gentechnologie

Autor: KATALYSE Institut

Genomanalyse

Die G. ist die Identifizierung aller funktionellen Bereiche (Gene) der Erbinformation des Menschen, die weltweit mit großem Aufwand betrieben wird.

Ziele sind die Aufstellung vollständiger genetischer Karten der menschlichen Erbanlagen (Genom) und die Analyse derDNS-Bereiche auf ihre Funktionen und verschiedenen Ausprägungen. 

Anwendungsgebiete: Erkennung vonErbkrankheiten im vorgeburtlichen Stadium; Erkennung genetisch bedingter Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Substanzen z.B. zur Erkennung von Krankheitsanfälligkeit bei Arbeitnehmern; genetischer Fingerabdruck. Kritiker befürchten den genetisch "gläsernen" Menschen, der entsprechend seiner genetischen Anlagen für bestimmte Krankheiten oder psychische Defekte "sortiert", nur in bestimmten Berufen eingesetzt, oder genetisch behandelt wird.

Zu 99 Prozent ist das Erbgut des Menschen entziffert. Die Endversion der Abfolge aller drei Mrd. DNA-Bausteine im menschlichen Erbgut ist das Resultat von 15 Jahren Arbeit.

Autor: KATALYSE Institut

Campher

Naturc. stammt aus dem ätherischen Öl von Holz, Wurzeln, Zweigen und Blättern des tropischen C.-baumes Cinnamomum camphora (L.), auch Kampferlorbeer genannt (ein Lorbeergewächs, engl.: camphor tree).

C. kommt als transparentes, weißes oder farbloses, kristallines Pulver vor, öfter aber in Form einer krümeligen oder brockigen, kristallinen Masse mit einer eigenartigen Zähigkeit, die kaum pulverisiert werden kann. Um ihn zu pulvern, muß C. zunächst mit Alkohol angefeuchtet werden. Auch ist es möglich, ihn mit dem Reibeisen zu zerkleinern.

Aus Ethanol umkristallisiert, entstehen rhomboedrische Kristalle. Schmilzt man die Kristallmasse und kühlt stark ab, bilden sich kubische Kristalle. C. ist bereits bei Raumtemperatur flüchtig, man lagert ihn daher am besten in dicht verschlossenen Glasgefäßen. Die Flüchtigkeit ist ein Reinheitskriterium, eine Probe reinen C. verflüchtigt sich bei Wasserbadtemperatur vollständig.

Wasser löst den Duftstoff nur schlecht, mit Ethanol 96 Prozent entstehen dagegen klare und farblose Lösungen. Wasserzugabe zu solchen Lösungen führt zur Ausscheidung des C. Der Stoff brennt leicht mit rußender Flamme ab.

Das ätherische Öl wird durch Wasserdampfdestillation der Pflanzenteile von etwa 50 bis 60 Jahre alten Bäumen erzeugt. Die Blätter liefern 0,2 bis 3 Prozent, Äste und Zweige bis 2,7 und das zerkleinerte Stammholz durchschnittlich 4% C.-baumöl. Das Öl ist in speziellen Ölzellen des Pflanzengewebes oder in Spalten und Ritzen des Holzes abgelagert. Die Wasserdampfdestillation erfolgt in einer besonderen, meist hölzernen Apparatur. Der Gehalt an C. im ätherischen Öl beträgt bis zu 50 Prozent, wobei der Rohc. beim Erkalten des frischen Destillats größtenteils auskristallisiert und durch Zentrifugieren und Abpressen isoliert wird. Alternativ kann der C. auch durch fraktionierte Destillation des rohen C.-baumöls abgetrennt werden.

Synthetisches C. aus der großtechnischer Produktion beherrschen den Markt. Zur synthetischen Herstellung Darstellung verwendet man den preisgünstigen Duftstoff a-Pinen.

C. wird im kosmetischen Bereich mehr als Wirkstoff denn als Duftstoff eingesetzt. Er ist Bestandteil von Gesichts-, Rasier-, Haut- und Haarwässern. Campher wirkt in den Präparationen schwach antiseptisch, schmerzlindernd und juckreizstillend.

Medizinisch wird C. aufgrund der lokal stark reizenden Wirkung seit langer Zeit verwendet als Bestandteil von Einreibungen bei Rheuma, Muskelzerrungen, Neuralgien und Frostbeulen.
Die innerliche Einnahme von c.-haltigen Arzneimitteln wird in der Fachliteratur kritisch beurteilt. C. zeigt hierbei zentralerregende Wirkungen und regt (allerdings nur bei relativ hoher Dosierung) das Atem- und Vasomotorenzentrum an. Im menschlichen Organismus wird C. in die Glucosiduronsäure des Borneols umgewandelt.

Autor: KATALYSE Institut