Öko-Institut, Freiburg

Das Öko-Institut e.V.- Institut für angewandte Ökologie -

wurde 1977 mit dem Ziel eine, von Regierung und Industrie unabhängige Umweltforschung zum Nutzen der Gesellschaft zu betreiben, gegründet. Den Ausschlag zu dieser Entscheidung gab die Auseinandersetzung um den Bau des AKW Wyhl in Baden- Württemberg. Derzeit arbeiten ca. 95 Mitarbeiter- und innen im Institut, aus welchen für jedes Forschungsprojekt ein passendes interdisziplinäres Projektteam zusammengestellt wird. Das Anliegen des Institutes ist es, Umweltprobleme zu analysieren und zu beurteilen, auf Risiken aufmerksam zu machen und Strategien und Maßnahmen für Problemlösungen zu entwickeln und zu verwirklichen. Dabei folgt die Arbeit dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung und mit dem Grundsatz, dass Lösungsmodelle nur dann eine Chance haben, wenn sie ökologisch angemessen, gesellschaftlich gerechtfertigt und wirtschaftlich durchführbar sind. Darum verbindet die Forschung am Öko-Institut die Bereiche Grundlagenforschung, Konzeptionsentwicklung und Umsetzung in die Praxis.
Die Zahl der Mitglieder beträgt 4000. Das Öko-Institut arbeitet mit der Stiftung Zukunftserbe, der Forschungskooperation ökoforum, dem Verein Energie-Vision und dem Environmental Law Network International zusammen und verfügt außerdem über einen eigenen Verlag.
Die Forschungsschwerpunkte sind:
Risikoforschung: Arbeiten zu Analyse, Verständnis, Erfahrung und Kommunikation von Risiken in den Bereichen Klimaschutz, Gentechnik, Chemie und Kernenergie
Systemanalyse: Entwicklung und Evaluierung von Planungs- und Analyse-Instrumenten (z.B. Emissions- und Stoffstromanalysen), Szenarienentwicklung, Ermittlung volkswirtschaftlicher Effekte
Implementierung: Entwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Instrumenten der Umweltpolitik und des Umweltmanagements (Gesetze, Abgaben, Finanzierungsmodelle, Managementleitfäden, Beteiligung an Planungsprozessen usw.)
Konzeptentwicklung: Entwicklung von sektoralen Konzepten zur Reduzierung von Umweltauswirkungen, insbesondere beim Klimaschutz, Verkehr und Müll; ökonomische und ökologische Auswirkungen
Umweltkommunikation: Wissenschaftliche Unterstützung von Mediationsverfahren, Leitung von "Runden Tischen" und Agendaprozessen, Ausrichtung von Kongressen und Workshops, Vortragstätigkeit, institutseigene Verlagstätigkeit
Ausschuss-, Gutachter- und Beratertätigkeit: UN-Arbeitsgruppen, Bundeskommissionen, Normungsausschüsse, Antragsbegutachtung, politische Beratung.

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Auftragsforschung, v.a. für Ministerien, EU, Industrie und öffentliche Einrichtungen.

Kontakt:
Geschäftsstelle Freiburg
Postfach 6226
D-79038 Freiburg
Tel.: 0761-4 52 95-0
Fax: 0761-47 54 37
info@oeko.de
www.oeko.de

Autor: KATALYSE Institut

Kunststoffe

Als Kunststoff (organisches Polymer) (umgangssprachlich Plastik) bezeichnet man einen Festkörper, dessen Grundbestandteil synthetisch oder halbsynthetisch aus reaktionsfähigen organischen Molekülen hergestellt wird.

In Europa werden Kunststoffe mehrheitlich auf Erdölbasis (Naphtha, Erdöl) hergestellt, während in den USA hauptsächlich Erdgas als Rohstoff eingesetzt wird.

Innerhalb Europas ist Deutschland der größte Kunststoff-Produzent. Die Jahresproduktion betrug in Deutschland 2011 11,86 Mio. t (vgl. UBA 2013), 1,13 Mio. Tonnen mehr als im Jahr 2009. Die größte Menge entfiel bei der Plastikherstellung auf die Verpackungen (34,7% der verarbeiteten Kunststoffe, vgl. UBA 2013). „2008 wurden weltweit 260 Mill. T Kunststoffe produziert; 8% der weltweiten Ölproduktion wurde dafür benötigt“. (R.C. Thompson et al.: Plastics, the environment and human health. Current consenses and future trends, in: Philosophical Transactions of the royal Science B 364, 2009, S. 2153-2166, Zit. n. Callum 2013:220).

Auf jeden deutschen Bürger kommen im Jahr über 20kg Plastikverpackungen.

Der weltweite Anstieg der Kunststoffproduktion zieht auch eine zunehmende Anzahl an Kunststoffabfälle nach sich. 2011 fielen 5,45 Mio. t. Kunststoffabfälle an. Seit 2009 ist die Menge an Kunststoffabfälle um 10% angestiegen. Laut UBA (2013) „waren ca. 4,44 Mio. t Post-Consumer-Abfälle und ca. 1,01 Mio. t Produktions- und Verarbeitungsabfälle. […] Von den ermittelten 5,448 Mio. t Kunststoffabfällen wurden rund 42 % (2,295 Mio. t) einer werkstofflichen, 56 % (3,034 Mio. t) einer energetischen (Müllverbrennungsanalagen) sowie 1 % (0,053 Mio. t) einer rohstofflichen Verwertung (im Ausland) zugeführt. Der Rest (0,066 Mio. t) wurde beseitigt.“.

Die Recyclingrate liegt bei der Kunststoffindustrie bei 71% (Kunststofferzeugung) und 90% (Kunststoffverarbeitung). Bei Abfällen aus den privaten Haushalten und gewerblichen Verbrauchern liegt die Recyclingsrate aufgrund von Verschmutzungen nur bei 30-35%. Aus Umweltschutzgründen möchte man eine möglichst werkstoffliche Verwertung des Plastikabfalls erzielen.

Kunststoffe besitzen gegenüber anderen Werkstoffen wie

Holz und Metallen durchaus Vorzüge, wie die hohe Flexibilität und gute Verarbeitung sowie der geringere Energieaufwand bei der Herstellung. Durch das geringe spezifische Gewicht werden Kunststoffe als Transportgefäße häufig anderen, schweren Materialien vorgezogen. Zudem ist Plastik in vielen Anwendungsgebieten praktisch: Es ist leicht, stabil, sehr gut formbar und billig. Vorteile von Kunststoffverpackungen bestehen darin, dass sie z.B. Lebensmittel länger haltbar machen und vor Verunreinigungen schützen.

Je nachdem, welche Eigenschaften das Plastik haben soll (leicht, stabil, verformbar, etc.) werden andere Inhaltstoffe verwendet.

Die verschiedenen Arten von Kunststoffe werden unter ihrem jeweiligen Eigennamen besprochen (Polyethylen, Polypropylen, PVC, Polystyrol, Polyethylenterephthalat etc.). Hier sollen nur die Probleme und Risiken dargestellt werden, die beim Umgang mit Kunststoffen auftreten:

  1. Durch die Wanderung von Inhaltsstoffen der Kunststoffe (insbesondere von nicht festgebundene hormonähnliche Stoffe wie BPA und Weichmacher) in angrenzende Stoffe (Migration) treten Gesundheitsgefährdungen auf, zumal in Plastik viele giftige Additive enthalten sind. Dies geschieht vor allem bei Hitze. So findet man Stoffe aus Verpackungen oder aus Produktionsprozessen in den verpackten Lebensmitteln. Besonders relevant ist dies für Lebensmittelverpackungen und Haushaltsgegenstände aus Kunststoffe. In Plastik sind häufig Weichmachern (Phtalate), BPA Bisphenol A (die u.a. Konserven länger haltbar machen sollen), Farbstoffe, Hilfsstoffe, Gleitmittel, Zähigkeitsverbesserer und Silikone. Einige der Bestandteile des Plastiks stehen im Verdacht gesundheits- und umweltschädlich zu sein, möglich ist z.B. die Förderung von Fettleibigkeit, Diabetes, Krebs, Unfruchtbarkeit und Störung der Gehirnentwicklung. BPA ist z.B. ein chem. Dickmacher und ruft u.a. Veränderungen im Gehirn (Hyperaktivität, Aggressivität) hervor. Schon in geringer Dosis (noch unter Grenzwerten) ist Bisphenol A wahrscheinlich schädlich. Besonders gefährlich ist es für Schwangere und Kleinkinder besonders (fruchtschädigend für Kind im Mutterleib).
  2. Kunststoffe sind nicht kratzfest. Beim täglichen Gebrauch können sich Späne ablösen, die unbemerkt verschluckt und aus denen Additive des Kunststoffs im Magen freigesetzt werden können (z.B. Zahnbürste, Hausrat, Schreiber).
  3. Kunststoffe sind wenig temperaturbeständig. Beim Erhitzen von einigen Kunststoffe (z.B. PVC, Polystyrol) bilden sich giftige Zersetzungsprodukte.
  4. Einige Kunststoffe können gesundheitsschädliche Dämpfe abgeben. Besonders die Formaldehydharze müssen in diesem Zusammenhang genannt werden (Bindemittel für Spanplatten und Beschichtungen). Aus Kunststoffe entweichen in geringen Mengen Rest-Monomere und zahlreiche Additive und belasten somit die Umgebungsluft.
  5.  Bei der Produktion von Kunststoffe werden erhebliche Mengen an Erdöl und anderen nicht nachwachsenden Rohstoffen, z.B. Erdgas, verbraucht (Nachwachsende Rohstoffe).
  6. Kunststoffe sind typische Wegwerfprodukte (Abfallvermeidung).

Bei der Verbrennung von PVC in Müllverbrennungsanlagen entstehen Dioxine und Chlorwasserstoff; daneben werden Schwermetalle (Cadmium) freigesetzt. Kunststoffe können unterteilt werden in solche, die bei der Verbrennung wenig Schadstoffe freisetzen (Polyethylen, Polypropylen) und solche, die viel Schadstoffe freisetzen (PVC, Polystyrol). Für den Verbraucher ist eine Unterscheidung der Kunststoffe praktisch schwer möglich, da eine Kennzeichnungspflicht nicht besteht. Daher sollte auf Kunstoff-Einwegprodukte und Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt weitgehend verzichtet werden.

Für den Verbraucher gibt es fast gar keine Hinweise, welche Stoffe im Plastik enthalten sind und ob sie gesundheitsschädlich sind. Dies wird heftig kritisiert.

Um die Verbraucher trotzdem zu schützen, gibt es zum Beispiel für Phtalate und Bisphenol A festgelegte gesetzliche Grenzwerte( es darf nur eine geringe Mengen ins Lebensmittel übergehen). Allerdings gibt es nicht für alle Substanzen, die im Plastik enthalten sind, Grenzwerte. Zudem sind die Grenzwerte häufig viel zu hoch festgesetzt (vgl. Behlendorf & Halim 2013).

Deshalb wird gefordert, dass nur noch Chemikalien verwendet werden dürfen, die nachweislich unbedenklich sind. Einige Länder arbeiten an einem besseren Verbraucherschutz, z.B. Dänemark, die bestimmte Phtalate verboten haben, Schweden, die an einem Totalverbot von BPA arbeiten, Frankreich, in dem  BPA in Lebensmittelverpackungen ab 2015 verboten sein wird. In Deutschland gibt es bis jetzt keine Verbote von Phtalaten oder BPA. Hierzulande wartet man  auf die Ergebnisse der europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die diese Substanzen prüft.

Man kann als Verbraucher die Gefährdung, die vom Plastik ausgehen kann, nicht feststellen, darum wird geraten, soweit wie möglich Plastik und unnötige Plastikverpackungen zu vermeiden.

Aus Umwelt- und Gesundheitsgründen wird immer mehr  auf BioPlastik gesetzt. Diese Sorte Plastik besteht aus
Mais (Stärke anstatt Erdöl). Durch die Verwendung von Milchsäure wird kein BPA, keine Weichmacher, Phtalate und kein Styrol verwendet. Die Unternehmen, die dieses natürlich hergestellte Kunststoffgranulat verarbeiten wollen, müssen sich auch verpflichten, keine Schadstoffe zu verwenden. Bis jetzt ist BioPlastik noch ein Nischen-Produkt. Es wird vor allem in der Biobranche verwendet (Verpackung von Biogemüse/Obst). Man erkennt BioPlastik-Verpackungen daran, dass sie laut knistert, ein grünes Biosymbol trägt und teurer ist.

Lit.

  • Behlendorf, Nina/Hosny, Halim (2013): ZDFzoom: Eingeschweißt und abgepackt - Wie sicher ist unser Essen?. [Reportage].Mainz: ZDF
  • UBA (2013): Aufkommen und Entsorgung von Kunststoffabfällen. [Stand: 12.06.2013].

Autor: KATALYSE Institut

Hydrozyklon

Als H. bezeichnet man die zur Zeit leistungsfähigste Anlage zur Sortierung von Kunststoffgemischen; eine sortenreine Rückgewinnung der Polyolefine ist möglich.

Nach dem Zermahlen des angelieferten Gemischs werden die Kunststoffschnitzel in Wasser aufgerührt und in einer Zentrifuge aufgrund ihrer spezifischen Dichte getrennt. Aus der Polyolefin-Fraktion lassen sich wieder relativ hochwertige Produkte herstellen. Als Probleme bei diesem Verfahren sind die Entsorgung der anfallenden Reststoffe sowie die Notwendigkeit eines geschlossenen Wasserkreislaufs zu nennen. In Deutschland werden nach erfolgreichem Betrieb einer Pilotanlage in Blumenrod (Lkr. Coburg) mit 4.000 t/a mehrere Anlagen betrieben bzw. errichtet

 

Siehe auch Recycling.

Autor: KATALYSE Institut

Deponiegas

Durch mikrobiellen Abbau von organischen Abfällen in Deponien entsteht D.

Pro t Hausmüll entstehen ca. 150-250 m3 D.. Dieses entweicht aus der Deponie und gelangt in die Luft oder in den angrenzenden Boden. D. besteht zu bis zu 55% aus Methan (CH4) und bis zu 45% aus Kohlendioxid (CO2) (Prozentangaben bezogen auf das Volumen). Wegen des hohen Methangehaltes ist D. brennbar und kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden. Der Heizwert von 2,5 m3 D. entspricht hierbei ca. dem von 1 l Heizöl.

Werden stillgelegte Deponien bebaut, so kann durch Ansammeln von D. in Gruben, Kellern o.ä. Luft-Sauerstoff soweit verdrängt werden, daß Erstickungsgefahr besteht. Auch Pflanzen können durch D. geschädigt werden. D. enthält außerdem noch ca. 2% Geruchs- und Spurenstoffe (Halogenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Quecksilber etc.). Diese Stoffe können zu Korrosion in Aufbereitungsanlagen und Motoren führen.

Die exakte Zusammensetzung des Gases und dessen Gefährlichkeit ist abhängig von der Art der zu deponierenden Abfälle. Durch technisch aufwendige Einrichtungen kann das Gas weitestgehend aufgefangen werden. Je nach Zusammensetzung ist es verwertbar oder muß beseitigt werden, wobei die Behandlung geruchlos erfolgen sollte. Bei einer Verbrennung können Schadstoffe freigesetzt bzw. gebildet werden. Besonders hervorzuheben sind hier Dioxine und

Furane,
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und höhere Kohlenwasserstoffe.

Um die Entstehung dieser gefährlichen Stoffe zu vermeiden, sind Verbrennungstemperaturen von mindestens 1.200 Grad C erforderlich.
Die D.-Behandlung erfolgte 1991 im alten Bundesgebiet zu 18% in Verbrennungsmotoren, zu 6% in Feuerungen, zu 39% durch Abfackeln, und in 37% der Deponien erfolgt keine Gaserfassung.

 

Siehe: Einspeisevergütung, Abfälle

 

Autor: KATALYSE Institut

Glas

Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt.

Die Rohstoffe für die Glasherstellung sind Sand (70 Prozent), Kalkstein/Dolomit, Feldspat und Soda. Für diese Materialien sind sowohl in Deutschland als auch weltweit ausreichend Ressourcen vorhanden. Auch die flächendeckenden Altglas-Sammlungen sind inzwischen zu einer guten Rohstoffquelle bei der Herstellung bestimmter Glassorten v.a. farbiger Gläser geworden. Je nach Glas-Sorte und Verwendungszweck sowie Herstellungsverfahren variiert die Zusammensetzung der Rohstoffe und Zusätze. Die Erzeugnisse der Glasindustrie bestehen aus Flachglas (Fenster), Glasfasern, Mineralwolle), Schaumglas und Hohlglas. Letzteres umfasst vor allem die Kategorie Behälter-Glas (z.B. Flaschen), die etwa 2/3 der gesamten Glasproduktion ausmacht.

Autor: KATALYSE Institut

Bioabfall

Unter Bioabfall (auch Biomüll genannt) werden v.a. organische (pflanzliche und tierische) Abfälle aus privaten Haushalten und Garten verstanden, die durch Mikroorganismen, Bodenlebewesen und Enzyme abgebaut werden können.

Seit 1990 hat sich die Erfassung von Bioabfällen in den Kommunen fast flächendeckend durchgesetzt. Bioabfälle werden biologisch durch Kompostierung oder Vergärung behandelt. Die Folgeprodukte Kompost und Gärgut, werden im Garten- und Landschaftsbau sowie der Landwirtschaft eingesetzt. Das Gärgut und der Kompost müssen dabei die strengen hygienischen Anforderungen der Bioabfallverordnung erfüllen.

Organische Abfälle machen rund ein Drittel unseres Hausmülls aus. Sie können in modernen Kompostieranlagen oder im eigenen Garten zu wertvollem Kompost verarbeitet werden.

Neben Gartenabfällen, wie Rasenschnitt, Laub und verblühte Blumen gehören nur biologisch abbaubare Abfälle, wie Obst- und Gemüsereste, einschließlich Kaffeesatz samt Filter, Teebeutel, Essensreste, Knochen, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel in den Biomüll. Tierische Lebensmittel, wie Wurst, Fleisch und Fisch dürfen in einigen Kommunen nicht in den Biomüll gegeben werden. Plastik und Verpackungen gehören dagegen nicht in den Biomüll.

Autor: KATALYSE Institut

Bauschutt

Unter B. fasst man Bodenaushub, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle zusammmen.

B. besteht aus mineralischen Stoffen und beinhaltet alle Abfälle, die während und durch eine Baumaßnahme anfallen, wie Beton, Fliesen und Keramik, Mörtel, Putz und Rigips, Steine und Ziegel. Zu B. zählen nur Aushub, Steine oder Ziegelschutt; Kunststoffe,

Holz, Papier usw. müssen als
Abfall gesondert entsorgt werden. Der mineralische Bauschutt wird meist in geeigneten Anlagen zerkleinert und der Wiederverwendung beispielsweise im Straßenbau zugeführt.

B. ist hauptsächlicher Beansprucher von knappem Deponieraum. In den nächsten Jahren wird sich dieser Trend durch den immensen Sanierungsbedarf in den neuen Bundesländern noch verstärken.

Um die Mengen zu verringern, müssen Bemühungen zu B.-Vermeidung und -recycling dringend verstärkt werden. Möglichkeiten hierzu sind:

  • Wahl möglichst langlebiger Baustoffe und Konstruktionen,
  • Einsatz wiederverwendbarer Baustoffe und Bauteile,
  • Entwicklung geeigneter Recyclingverfahren (Recycling).

Bisher wird B. als Untergrundmaterial im Straßenbau und sofern es sich um reinen Bodenaushub handelt, zu Schüttung von Lärmschutzwänden und zur Rekultivierung von Auskiesungsflächen verwendet.

B. kann Schadstoffe enthalten, die eine Gefahrenquelle bei der Entsorgung bzw. Verwertung darstellen. Fensterrahmen aus PVC vergrößern den Eintrag von Chlor in die Müllverbrennung und sind Ursachen für die Entstehung von Dioxinen und Furanen. Reste von Farben und Lacken können aus Deponien ausgewaschen werden und das Grundwasser gefährden.

Damit B.überhaupt recycelt und Schadstoffe aus dem B. ferngehalten werden können, muss direkt auf der Baustelle eine möglichst sortenreine Trennung stattfinden. Dies ist nur möglich, wenn bereits bei der Planung eines Gebäudes darauf geachtet wird, dass möglichst einfache Konstruktionen mit geringer Materialvielfalt und einfach trennbaren Schichten sowie weniger umweltgefährdene Stoffe eingesetzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Batterieentsorgung

Der geschätzte Verbrauch allein an Primärbatterien liegt für 1992 bei 500 Mio Stück. Batterien machen somit einen erheblichen Anteil der metallischen Schadstoffe in Haushalten aus. Im Jahr 1988 enthielten die in der BRD verbrauchten Primärbatterien rund 63 t Quecksilber, 3.000 t Zink, 10 t Silber und 47 t Cadmium. Es existieren je nach Anforderung verschiedene Batterietypen, die auf unterschiedlichen elektro-chemischen Verfahren basieren und sich somit in ihrer Zusammensetzung erheblich unterscheiden.

Enthalten Batterien besonders viel Quecksilber, Cadmium oder Blei, sind diese neuerdings mit dem ISO-Symbol 7000/1135 gekennzeichnet (Verbrauchsmengen solcher Batterien: quecksilberhaltige Knopfzellen - 41 t/a, Nickel-Cadmium-Akkumulatoren - 1.200 t/a, Blei-Akkumulatoren - 120.000 t/a). Solche Batterien müssen seit dem 1.4.1989 nach Gebrauch dem Händler oder einer Sammelstelle zugeführt werden. Werden diese Batterien nach chemischen Systemen getrennt eingesammelt, ist oftmals ein Recycling der enthaltenen Stoffe lohnenswert.

Blei aus Blei-Akkumulatoren wird heute schon zu rund 95% wiederverwertet. Andere Batteriearten (z.B. Zink-Kohle-Batterien oder Alkali-Mangan-Batterien) enthalten so wenig wertvolle Metalle, daß ein Recycling noch zu teuer ist und zur Zeit nur wenige Pilotanlagen in Betrieb sind. Obwohl die Hersteller von Batterien eine "Entsorgung" von nicht mit dem ISO-Symbol gekennzeichneten Batterien mit dem normalen Hausmüll empfehlen, ist es sinnvoll diese zu einer Sammelstelle für Altbatterien zu bringen, da sie auch Spuren gefährlicher Metalle enthalten können. Es ist jedoch wichtig, daß sie nicht mit den für ein Recycling nach chemischen Systemen getrennt gesammelten Batterien vermischt werden.

Es hat sich gezeigt, daß der Rücklauf verbrauchter Batterien zur verkauften Menge nur rund 25% beträgt, wovon 83% ungegliedert vorliegen. Ein verünftiges Recycling ist so noch nicht möglich.
Beim Recycling von Batterien und Akkumulatoren werden erhebliche Mengen an Stäuben freigesetzt, die Blei, Antimon, Arsen und Cadmium enthalten können. In den bisherigen Anlagen wird der Staubauswurf mit der Abluft auf 20 mg/m3 begrenzt (TA Luft 1986), in den letzten Jahren sanierte Anlagen erreichen weniger als 5 mg/m3 durch den Einsatz von Gewebefiltern. Dabei wird der abgeschiedene Staub zurückgewonnen.
Bleihütte

Lit.: Wirtschaft und Umwelt, 12/1991

Autor: KATALYSE Institut

Flugasche

Als F. wird der bei der Verbrennung entstehende Staub bezeichnet, der durch eine Rauchgasentstaubungsanlage abgeschieden wird.

Die F. enthält je nach Art der Verbrennung zahlreiche sehr giftige Stoffe wie Schwermetalle und Dioxine. Besonders schadstoffreich ist die F. aus Müllverbrennungsanlagen. Deshalb ist die Verwendung von F. in der Bauindustrie problematisch, und im Fall der Deponierung sollte sie nur auf Sondermülldeponien (Sonderabfälle) gelagert werden.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallverwertung

Abfallverwertung umfaßt Maßnahmen, die dazu dienen, im Abfall enthaltene Wertstoffe bzw. Energiepotentiale zu verwerten(Recycling, getrennte Sammlung, Sortierung von Müll, Verpackungsverordnung).

Im Sprachgebrauch, besonders in der Werbung, wird A. oft mit Abfallvermeidung gleichgesetzt, was jedoch falsch ist. Denn Ziel der Abfallvermeidung ist es, Abfall gar nicht erst entstehen zu lassen, wodurch eine Abfallverwertung überflüssig wird.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallvermeidung

Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Fälschlicherweise wird häufig der Begriff Abfallverwertung als Abfallvermeidung bezeichnet. Bei der Abfallverwertung handelt es sich jedoch lediglich um eine sinnlose Deponierung der bereits entstandenen Abfälle zu vermeiden.

 
Das Müllaufkommen lässt sich mittels Abfallverwertung meist jedoch kaum reduzieren. Da recyclingfähige Produkte als umweltfreundlich eingestuft werden, konsumiert der Verbraucher sie guten Gewissens oftmals sogar in verstärktem Maße. Das durch diese Konsumsteigerung erhöhte Abfallaufkommen hebt die Müllreduzierung, die durch das Recycling erzielt wird, häufig auf.

Zudem kan durch Recycling, die bei der Produktion von Verpackungen entstehenden Umweltbelastungen nicht verhindern. Dies schafft alleine die Abfallvermeidung, indem beispielsweise Einwegverpackungen gar nicht erst produziert bzw. konsumiert werden, können wertvolle Rohstoffe sowie Energie eingespart und die Entstehung von Abfällen verhindert werden. Abfallvermeidung ist somit die effektivste und umweltverträglichste Methode Müllmengen zu reduzieren.

Das Abfallvermeidungsgebot (§ 1a) im Abfallgesetz trägt dieser Tatsache prinzipiell Rechnung. Von der Möglichkeit (gem. §14), rechtliche Vermeidungsgebote zu erlassen, hat die Bundesregierung bisher aber erst einmal mit der Verordnung über Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkepackungen (1988) Gebrauch gemacht.

Autor: KATALYSE Institut

Entsorgung

Siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung.

Autor: KATALYSE Institut

Abfalltourismus

Der Abfalltourismus ist direkte Folge einer ganzen Reihe von Faktoren: Nach wie vor und ersten Ansätzen zum Trotz wird in Deutschland wie auch weltweit beim Abfall vorwiegend auf Entsorgung statt auf Vermeidung gesetzt(Abfallvermeidung, Verpackungsverordnung).

 

In Deutschland stehen den wachsenden Müllbergen Deponien und Müllverbrennungsanlagen mit begrenzten Kapazitäten gegenüber, das gewachsene Umweltbewußtsein der Bürger erschwert und verzögert den Bau neuer Anlagen zur Entsorgung von Müll, im besonderen von Sonderabfall. Abfallentsorgung ist Aufgabe der Länder und Kommunen: Eine bundeseinheitliche, geordnete Abfallwirtschaft, die kontrollierende und lenkende Funktion haben könnte, fehlt. Darüber hinaus hängen am Müll wirtschaftliche Interessen: Die Entsorgung wird zunehmend kostenträchtiger, zugleich lassen sich mit der Abfallwirtschaft aber auch beachtliche Gewinne erzielen.

Beim Abfalltourismus muß zwischen legalen und illegalen Exporten unterschieden werden. So wird z.B. Müll legal in andere Länder verschoben, in denen die Deponierung oder Verbrennung billiger ist als in Deutschland, z.B. bis 1992 nach Frankreich. Ebenso wurde jahrelang westdeutscher Müll für Devisen in die damalige DDR verschoben. Eine weitere "legale" Möglichkeit für den Abfalltourismus besteht darin, Müll als Wirtschaftsgut zu deklarieren, nachdem er z.B. mit Sägespänen vermischt und so zum "Ersatzbrennstoff" umgewandelt wurde. Ein solches Produkt kann zwischen privaten Unternehmen gehandelt werden, da es nicht mehr dem Abfallgesetz unterliegt. Illegal wird ein solcher Handel erst, wenn die Behörden eindeutig nachweisen, daß es sich um Sonderabfall handelt, der falsch deklariert wurde und unter Umgehung der Gesetze ins Ausland gebracht wird (Giftmüllexport).

Seit Frühjahr 1989 existiert eine internationale "Konvention zur Kontrolle grenzüberschreitender Abfalltransporte", die allerdings den Abfalltourismus nicht generell verbietet, sondern nur reglementiert. Vor allem Deutschland, die USA, Frankreich und Japan (weltweit die Hauptverursacher von Giftmüll) hatten bei den Verhandlungen in Basel ihre Wirtschaftsinteressen gegenüber den Bedürfnissen der ärmeren Länder, insb. Afrikas, nach radikaleren Bestimmungen durchgesetzt. Bis auf Frankreich hatten alle EG-Länder die Konvention Mitte 1992 noch nicht ratifiziert.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallgesetz

Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft festgelegt. Das Gesetz fordert, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Beide Verwertungsarten sind gleichrangig, Vorrang hat die im Einzelfall umweltverträglichere Lösung.

Sämtliche Stoffe, die bisher unter den Begriffen „Reststoff, Wertstoff oder Sekundärrohstoff" am Markt gehandelt wurden, unterliegen nun dem Abfallrecht. So gibt es nach neuem Recht auch für diese Stoffe Nachweispflichten und behördliche Überwachungsmöglichkeiten. Die Grundpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten mit dieser Erweiterung nicht mehr nur für die Abfallbeseitigung. Das bedeutet, dass der Begriff „Abfallentsorgung" die Beseitigung und die Verwertung umfaßt.

Auch der Begriff „
Abfall" wurde neu definiert. Er umfaßt die Abfälle zur Beseitigung und die Abfälle zur Verwertung. Diese Begriffsdefinition entspricht den Vorgaben des EG-Rechts. Nach wie vor gibt es den „subjektiven" (Entledigungswille) und den „objektiven" Abfallbegriff (Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit).

Die §§ 4-9 beschäftigen sich mit der Kreislaufwirtschaft. Darunter versteht man die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen.
Die Abfallbeseitigung ist keine Maßnahme der Kreislaufwirtschaft (§ 10 Abs. 1). Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, Abfälle so zu beseitigen, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 10 Abs. 4).

Hat ein Abfallerzeuger insgesamt mehr als 2 Tonnen besonders überwachungsbedürftiger Abfälle oder mehr als 2000 Tonneno überwachungsbedürftiger Abfälle je Abfallschlüsselnummer im Jahr, so mus er „Zusatzaufgaben" erfüllen. Er muss ein ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung.

Abfallentsorgung umfasst sowohl die stoffliche und energetische Abfallverwertung (Recycling, Müllverbrennung, Pyrolyse) als auch das Ablagern von Abfällen (Deponie) sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und Behandelns.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallbeseitigungsplan

Im Abfallgesetz des Bundes ist in 6 die Aufstellung von Abfallentsorgungsplänen durch die Länder vorgesehen.

In diesen Abfallbeseitigungsplänen sind geeignete Standorte für die Abfallentsorgungsanlagen festzulegen. Ferner kann darin bestimmt werden, welcher Träger vorgesehen ist und welcher Abfallentsorgungsanlagen sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Die Verfahren zur Aufstellung der Pläne regeln die Länder.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallbeseitigung auf See

Die Abfallbeseitigung auf See erfolgt als Verbrennung oder Verklappung. Vor allem Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion und Klärschlämme wurden in früheren Jahren verklappt.

Seit die internationalen Abkommen von Oslo (15.2.1972, Geltungsbereich Nordsee und Atlantik) und London (29.12.1972, Geltungsbereich weltweit) ratifiziert wurden und das "Hohe-See-Einbringungsgesetz" im Jahr 1977 in Kraft trat, ist die Abfallbeseitigung auf See in der BRD erlaubnispflichtig. Das Gesetz regelt die Einbringung oder Einleitung von Stoffen in die hohe See. Es wird ergänzt durch die Hohe-See-Einbringungsverordnung und die Hohe-See-Einbringungsverwaltungsvorschrift.

Unter den zahlreichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften, die den Gewässerschutz betreffen, ist in bezug auf die Abfallbeseitigung auf See vor allem die Richtlinie über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion zu nennen. Die Titandioxid-Richtlinie fordert die Einsetzung des Chloridverfahrens als weniger umweltschädliche Technologie für die Titandioxid-Produktion.

1988 einigten sich die EG-Umweltminister auf die Richtlinie zur Beendigung der Meeresverschmutzung durch Abfälle aus der Titandioxid-Produktion, nach der die Dünnsäureverklappung bis 31.12.1989 eingestellt werden sollte, nachdem die drei großen Hersteller von Titandioxid auf massive Proteste verschiedener Umweltorganisationen ein Recyclingsystem entwickelt hatten. Für drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich und Spanien) wurde unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist vorgesehen.

Gemäß dem Hohe-See-Einbringungsgesetz wird die Erlaubnis zur Abfallbeseitigung auf See in Deutschland vom Deutschen Hydrographischen Institut erteilt. Dazu prüft das Umweltbundesamt in einem zweistufigen Verwaltungsverfahren zunächst die Möglichkeit, die Stoffe an Land zu entsorgen. Ein Verklappen oder Verbrennen auf hoher See kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn die Entsorgung an Land nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Sind schädliche Auswirkungen für das Meerwasser zu befürchten, ist die Möglichkeit der Abfallbeseitigung auf See generell ausgeschlossen.

Die verschiedenen Deutungen über die Gefährlichkeit bzw. Schädlichkeit von Stoffen ließ sich besonders deutlich an der Diskussion um die Dünnsäureverklappung verfolgen, die von der Bundesregierung für nicht eindeutig schädlich klassifiziert und erst 1989 in Übereinstimmung mit der Titandioxid-Richtlinie vollständig eingestellt wurde.

Ebenso betrieb die BRD die Verbrennung von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW), für die auf Land keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten zur Verfügung standen, bis Oktober 1989. Trotz des Hohe-See-Einbringungsgesetzes nahm die Menge der von deutschen Firmen auf der Nordsee verbrannten Abfälle bis 1986 bis auf einen Stand von 53.800 t zu. Dies entsprach etwa 50% der gesamten auf der Nordsee verbrannten Abfälle. Danach wurde die Verbrennung innerhalb von drei Jahren auf weniger als die Hälfte (21.200 t) reduziert.

Autor: KATALYSE Institut

Abfall

Als Abfall werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss

Man unterscheidet zwischen Siedlungs- und Gewerbe-Abfall.

Obwohl Abfallvermeidung als oberstes Ziel Einzug in die Gesetze gehalten hat, sind die Vermeidungs- oder Verwertungserfolge noch gering. Insb. Bauschutt, der bis heute zu 50 Prozent deponiert wird, könnte weitestgehend recycelt werden.

Hohe Recyclingpotentiale liegen auch in häuslichen Abfällen (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll), die zu einem hohen Anteil kompostierbar sind.

Neben der Reduzierung der zu entsorgenden Abfall-Menge durch Verwertungs- oder Vermeidungmaßnahmen muß das gleichrangige Ziel der Abfallwirtschaft eine Verringerung von Schadstoffen im Abfall sein (s.a. Hausmüll), um Emissionen aus den Behandlungsanlagen (Deponie, Müllverbrennung, Pyrolyse, Kompostierung) niedrig zu halten.

Autor: KATALYSE Institut