Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift, die auf Grundlage des 4 Absatz 5 Abfallgesetz (Ermächtigungsgrundlage) erlassen wurde.
Während die erste Verwaltungsvorschriftdie EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe ins nationale Recht umsetzte, regelt die T. Anforderungen an die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigenAbfällen nach dem Stand der Technik. Sie wurde 1990 in zwei Teilen erlassen.
Autor: KATALYSE Institut