Energiepass

Der E. gibt in Form standardisierter Kennzahlen an, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses bzw. einer Wohnung ist.

Sinn des E. ist es, bei Hauskauf bzw. Vermietung die zukünftigen Energiekosten (Nebenkosten/Warmmiete) transparent zu machen: Häuser bzw. Wohnungen mit schlechtem Heizungs-System und spärlicher Wärmedämmung lassen sich für weniger Geld verkaufen bzw. vermieten als energiesparende Häuser. Dadurch soll der E. energiesparende Investitionen fördern.

Der E. wurde vor etlichen Jahren erstmals in der Schweiz eingeführt. In Deutschland gibt es den E. in Berlin und Hamburg; in NRW wird er im Rahmen der Förderung ökologischer Aspekte im sozialen Wohnungsbau eingeführt.

Seine eigentliche Wirkung kann der E. aber erst dann erzielen, wenn es obligatorisch wird, bei Kauf oder Vermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung einen E. vorzulegen.

Autor: KATALYSE Institut

Elektrosensible

Als Elektrosensible werden Menschen bezeichnet, die körperliche Beschwerden auf das Vorhandensein von elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern (EMF) zurückführen.

Hierbei kann es sich um vielfältige ineinander übergehende Beschwerdebilder handeln, welche unter dem Begriff der Elektrosensibilität zusammengefasst sind.
Als konkrete Beschwerden werden regelmäßige Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen etc. benannt, aber auch diffuse Beschreibungen, die nicht näher spezifiziert werden können, aber die eine subjektive innere Logik erkennen lassen.
Für diese Definition spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen genaue und denkbare Wirkmecha-nismen beschreiben oder naturwissenschaftlich „falsche“ Zusammenhänge konstruieren.

Autor: KATALYSE Institut

Atolle

A. ist dieser ringförmige Rifftyp vor allem aus der Südsee und von den Malediven im Indischen Ozean. Die größten A. haben einen Durchmesser von über hundert Kilometern.

Sie bestehen aus einem ringförmigen Riffkranz, der eine Lagune umschließt. Der Riff-Außenhang fällt manchmal mehrere tausend Meter steil ab, während die Lagune je nach Größe des A. eine Tiefe von wenigen Metern bis zu knapp 100 Metern erreicht. Oft bilden sich im Laufe der Zeit Inseln aus Sand und Korallenschutt auf dem Riffkranz.

Die einzige plausible Erklärung für die Entstehung der Ringriffe liegt in der Plattentektonik: den unendlich langsamen Veränderungen und Bewegungen der Erdkruste. Sie türmten im Lauf der Erdgeschichte nicht nur Gebirge wie Himalaja oder Alpen Tausende Meter hoch, sondern ließen an anderer Stelle auch vulkanische Inseln aus dem Tiefsee-Meeresboden sprießen und manchmal später wieder versinken.

Weil diese Prozesse sehr langsam abliefen, konnten die Korallenriffe, die anfangs als Ufersaumriffe die Inseln umgaben, ebenso langsam in die Höhe wachsen. Die Lebensbedingungen im Innern der sich bildenden Lagune sind für Korallen ungünstiger als auf den Außenseiten. Durch den geringeren Wasseraustausch wird weniger Plankton angetrieben und das Wasser erwärmt sich teilweise über das für Korallen verträgliche Maß. Damit wuchsen die Korallen zwar am Riffrand in die Höhe, ließen aber im Innern weitgehend korallenfreie Lagunen entstehen. Typisch für Lagunenböden sind Sandflächen, Algenteppiche und Seegraswiesen mit nur vereinzelten Korallenkolonien.

Quelle und Text von Gerd Haegele, freier Mitarbeiter der Zoologischen Staatssammlung München und Autor der CD-ROM:

Korallenriffe - ein Lebensraum und seine Bewohner
Habitat Verlag Gerd Haegele
+49 (0)89-52 38 90 37
www.habitat-verlag.de
info@gerd-haegele.de
ISBN: 3-9809516-0-X
Anzahl Abbildungen: 1800 Unterwasser-Fotografien plus Grafiken und Animationen
Preis: 24,80 €;

Hier gelangen Sie zu unserer Rezension der CD-ROM:

Hier können Sie die CD-ROM Korallenriffe - ein Lebensraum und seine Bewohner
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Autor: KATALYSE Institut

Aquarienhandel

Der Handel mit Zierfischen und wirbellosen Tieren für die Aquarienausstattung erreicht mittlerweile einen jährlichen Umsatz von mehreren hundert Millionen Euro. Die Stückzahl jährlich gehandelter Tiere hat die 20-Millionengrenze vermutlich bereits überschritten.

Momentan stammen nur etwa zwei Prozent der gehandelten Meerwasserfische aus Zuchten, 98 Prozent sind Wildfänge aus dem Meer. Daran wird sich so schnell nicht viel ändern, weil die Nachzucht der meisten Arten wesentlich schwieriger ist, als bei Süßwasserfischen. Wer den Fang von Wildfischen nicht unterstützen, aber trotzdem ein Aquarium einrichten will, sollte sich für ein Süßwasserbecken mit Zuchtfischen entscheiden. Diese Alternative ist außerdem wesentlich billiger, erfordert weniger technischen Aufwand und ist für Anfänger deutlich besser geeignet.

Die oft unkontrollierte Entnahme der begehrten Zierfische aus dem Meer ist nur ein Aspekt beim Wildfang. Zum Teil werden immer noch Fangmethoden eingesetzt, die noch weitergehende Schäden verursachen. Dazu gehört vor allem der Einsatz von Natrium-Cyanid und anderen Giften, mit denen die Fische betäubt werden sollen, um sie leichter fangen zu können. Viele Fische sterben durch Überdosierung sofort oder verenden später während des Transports. Für den Aquarienbedarf uninteressante Fische, Korallen und andere wirbellose Tiere werden ebenfalls Opfer des Gifteinsatzes.

Beispiel "Nemo" (Westliche Clownfische) mit der Prachtanemone Heteractis magnifica
Ein Meerwasseraquarium mit Clownfischen ist schon wegen der schwierigen Haltung kein geeignetes Geschenk für Kinder. Wenn Sie daheim ein Aquarium haben und Ihre Kinder den Film "Findet Nemo" gesehen haben, sollten Sie ihnen erklären, dass die Fische über den Ausguss nicht in die Freiheit gelangen, sondern den sicheren Tod finden. Das ist leider kein Scherz, sondern schon tausendfach passiert!

Angesichts der Armut und Bevölkerungszunahme gerade in den unterprivilegierten Ländern der Welt wird immer deutlicher, dass ein Naturschutz, der sich nur auf Nutzungsverbote stützt, scheitern wird. Für den Schutz von Korallenriffen und anderer einmaliger Lebensräume ist die Unterstützung der Bevölkerung vor Ort zwingend notwendig.

MAC-Zertifikat für umweltverträglich gefangene Aquarienfische
Den Handel mit Zierfischen aus dem Meer unterbinden zu wollen, ist nicht nur unrealistisch. Es wäre auch reichlich unfair und zynisch der Bevölkerung der Tropenstaaten gegenüber, ihnen diese Einnahmequelle verbieten zu wollen. Schließlich sind es die reichen Industrieländer, die mit ihrem globalen Klimaexperiment auch für Korallenriffe die größte Gefahr darstellen. Dringend notwendig ist aber, diese Nutzung naturverträglich und nachhaltig zu gestalten. Dazu gehört auch ein Netz von Schutzgebieten, in denen jegliche Nutzung untersagt ist. Sie sind notwendig, weil von dort aus Larven verschiedenster Meerestiere verbreitet werden die andere, auch genutzte Gebiete wiederbesiedeln können. Eine auf den Zierfischhandel zielende Lösung in dieser Richtung könnte das Zertifizierungs-Modell des Marine Aquarium Council (MAC) darstellen. Sein Erfolg wird in erster Linie durch die Kaufentscheidungen der Aquarienbesitzer entschieden werden, die zu 90 Prozent in den USA und der Europäischen Union leben.

Das Marine Aquarium Council hat dazu Standards entwickelt, die alle am Handel beteiligten Parteien einbezieht, vom Fänger in den Herkunftsländern bis zum Einzelhandel. Das beginnt bei der Zertifizierung der Fanggebiete, nachdem unter Beteiligung anderer Industrien, Behörden und Umweltschützern Entwicklungsleitpläne erstellt wurden. Dadurch soll eine Übernutzung verhindert und für die Bevölkerung eine dauerhafte Einnahmequelle gesichert werden. Von Seiten der Fänger ist zum Erhalt der Zertifizierung beispielsweise der Verzicht auf Zyanid und sonstiger Gifte beim Fang, die Einhaltung von Fanggebietsgrenzen und Schonzeiten Voraussetzung.

Mehr Informationen zum MAC-Zertifikat erhalten sie auf den Internetseiten des Marine Aquarium Council: www.aquariumcouncil.org (in Englisch).
Auf den Internetseiten des Umweltprogramms der Vereinten Nationen können Sie den 65 Seiten starken Report: From Ocean to Aquarium: The Marine Aquarium Trade Worldwide" downloaden.

Korallenriffe - ein Lebensraum und seine Bewohner
Habitat Verlag Gerd Haegele
+49 (0)89-52 38 90 37
www.habitat-verlag.de
info@gerd-haegele.de
ISBN: 3-9809516-0-X
Anzahl Abbildungen: 1800 Unterwasser-Fotografien plus Grafiken und Animationen
Preis: 24,80 €;

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Autor: KATALYSE Institut

Abfallkatalog

Der von der EU aufgestellte Abfallkatalog enthält alle Abfälle nach Herkunft in Abfallarten differenziert und mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet.

Der Abfallschlüssel dient für den Vollzug abfallrechtlicher Regelungen der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV).

Autor: KATALYSE Institut

Ökostromlabels

Ökostromlabels helfen bei der Wahl des Ökostromanbieters

Weil die Nachfrage nach Ökostrom in den letzten Jahren stark gestiegen ist, haben sehr viele Stromanbieter Ökostromtarife in ihr Angebotssortiment aufgenommen. Dabei fällt die Wahl eines guten Ökostromtarifs relativ schwer, weil es eine Vielzahl von Zertifikaten und Labels gibt, die statt Orientierung für Verwirrung sorgen.

Schon bei der Auswahl von einem geeigneten Stromanbieter können Probleme auftreten, da sich die Tarife unter den verschiedenen Stromanbietern unterscheiden. Dass die Wahl eines geeigneten Ökostromtarifs noch schwerer fällt, ist klar.

Die Zertifizierung von Ökostromtarifen

Oft unterscheiden sich die Bezeichnungen für Ökostrom von Stromanbieter zu Stromanbieter. Manchmal heißt er Grünstrom oder Naturstrom, manchmal Ökostrom oder sauberer Strom. Der Grund dafür liegt darin, dass der Begriff Ökostrom in Deutschland gesetzlich nicht definiert ist, was den Stromanbietern die Möglichkeit offen lässt, ihren Ökostrom mit dem Namen zu bewerben, den sie für richtig halten. Ökostromlabels sollen dieses Wirrwarr auflösen aber auch nicht jedes Label hat den selben Aussagewert und deshalb sollte man wissen, welches Label für echten Ökostrom mit zusätzlichem Umweltnutzen steht. Zusätzlicher Umweltnutzen bedeutet in dem Fall, dass der Stromanbieter den Ausbau erneuerbarer Energien finanziell fördern muss und das kann nicht mit jedem Label garantiert werden.

Auf die Qualität des Labels achten

Qualitative Labels heben sich von ihrer Konkurrenz ab, weil sie einen zusätzlichen Umweltnutzen bringen: mit dem Verkauf des hergestellten Ökostroms werden neue Ökostromprojekte finanziert.

Durch die Investition in neue Ökostromprojekte kann der Anteil konventioneller Energien auf dem Strommarkt reduziert werden. Damit verdrängt der Ökostrom konventionelle Stromanbieter automatisch. Stattdessen entsetehen neue Wind- und Wasserkraftwerke oder Solarkraftanlagen.

Besonders strenge Kriterien und damit eine hohe Aussagekraft haben insbesondere das OK-Power Label, das Grüner Strom Label und die Zertifizierungen vom TÜV.

Das sind die wichtigsten Labels auf dem Markt

Das OK-Power Label wird an Stromanbieter vom EnergieVision e. V. vergeben. Der Verein wird von der Verbraucherzentrale NRS, dem WWF Deutschland, dem Ökoinstitut und zahlreichen anderen gemeinnützigen Organisationen getragen. Jeder zertifizierte Ökostromtarif muss aus erneuerbaren Quellen stammen und die Stromanbieter verpflichten sich dazu einen Teil des Gewinns in neue Ökostromprojekte zu investieren. Die Anlagen zur Ökostromgewinnung müssen außerdem auch ökologische Standards erfüllen, damit es das Label gibt.

Das Grüner Strom Label wird von Grüner Strom Label e. V. vergeben und vom BUND und NABU sowie anderen gemeinnützigen Organisationen getragen.

Um die Zertifizierung zu erhalten, muss der Stromanbieter beweisen, dass der Ökostrom auch wirklich aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird. Außerdem muss die Anlage zur Stromgewinnung wie beim OK-Power Label ökologische Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Das Label gibt es, wenn der Strom nachweislich aus erneuerbaren Quellen oder Anlagen gewonnen wird, die die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung nutzen. Der Förderbeitrag, der aus dem Stromverkauf gewonnen wird, muss in neue Ökostromprojekte fließen. Dass das Geld investiert wird, muss der Stromanbieter ebenfalls beweisen.

Zertifikate vom TÜV Nord / TÜV Süd / TÜV Rheinland

Vergabestellen für Ökostromzertifikate sind auch der TÜV Nord, der TÜV Süd und der TÜV Rheinland. Jedes Label bringt unterschiedliche Kriterien mit sich. Die Gemeinsamkeit: bei jedem Zertifikat muss der Ökostrom nachweislich aus regenerativen Quellen stammen und ein bestimmter Beitrag muss in den Ausbau erneuerbarer Energien Projekte fließen.

Das Besondere an den TÜV Labels: mit ihnen verpflichtet sich der zertifizierte Stromanbieter, dass der gewonnene Strom nicht aus Anlagen stammen darf, die älter als 6 und 12 Jahre alt sind. Dies soll die Modernisierung der Kraftwerke fördern, um die Effizienz bei der Ökostromherstellung zu gewährleisten.

Diese TÜV Zertifikate stehen für echten Ökostrom mit Zusatznutzen für die Umwelt:

  • TÜV Süd: „EE01“ und „EE02“
  • TÜV Nord: „geprüfter Ökostrom durch TÜV Nord CERT“
  • TÜV Rheinland: „100 % erneuerbare Energie“

 

Es werden nur Ökostromprodukte zertifiziert, keine Stromanbieter

Mit den oben aufgeführten Ökostromlabels und –zertifikaten werden keine Stromanbieter zertifiziert, sondern ausschließlich deren Ökostromprodukte, die separat hergestellt werden. Das bedeutet, dass auch ein Stromanbieter, der in erster Linie den Strom aus fossilen Brennstoffen gewinnt, ebenfalls ein gesondertes Produkt zertifizieren lassen kann. Zwar wird in dem Fall in den Ausbau erneuerbarer Energien Projekte investiert, jedoch werden weiterhin fossile Brennstoffe für die Hauptproduktion verwendet, weshalb der Umweltnutzen im Endeffekt doch nicht so groß ist. RWE und Vattenfall beispielsweise haben Ökostromzertifikate, auch wenn über 90 % des Stroms aus Kohle gewonnen wird.

Der größte Umweltnutzen entsteht, wenn der Strom von einem richtigen Ökostromanbieter bezogen wird. Es gibt in Deutschland neben den unzähligen kleinen, meist regional begrenzten Ökostromanbietern, vier Große:

  • Lichtblick
  • Naturstrom
  • Greenpeace Energy
  • EWS Schönau

Um sich von der Atom- und Kohleindustrie abzugrenzen, verzichten die Ökostromanbieter auf jegliche Zertifizierungen, die sie mit den entsprechenden Industrien in Verbindung bringen könnten.

Die Forderung eines einheitlichen Labels

Das OK-Power Label und das Grüner Strom Label genießen sowohl beim Verbraucherschutz als auch bei den Endkunden ein großes Vertrauen. Neben den beiden seriösen Labels, gibt es aber nach wie vor sehr viele andere Labels, die keine Aussagekraft besitzen und die Kunden hinter das Licht führen. Verbraucherzentralen setzen sich daher für eine einheitliche gesetzliche Definition von Ökostrom ein und wollen außerdem ein einheitliches Label schaffen, das endlich Licht ins Dunkle bringt. Labels ohne Aussagekraft würden demnach verboten werden.

Bis es soweit ist, bleibt nichts anderes übrig außer die Augen offen zu halten und sich vor einem Wechsel zu Ökostrom ordentlich zu informieren.

Weitere Informationen zu den Labels und zum Thema Ökostrom gibt es unter: http://energieinitiative.org/stromanbieter-wechseln/

Autor: Manfred Strecker (energieinitiative.org)

Dispersionsfarben

Dispersionslacke können mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden.

Dispersionswandfarben sind wegen ihrer Lösemittelarmut umweltschonend. Neue Entwicklungen, auch aus den Naturharzdispersionsfarben-Sektor (Naturfarben) haben zu nahezu emissionsfreien Dispersionswandfarben geführt.

Autor: KATALYSE Institut

Dichtungsstoffe

D. dienen der flächigen Abdichtung von Bauteilen gegen Feuchtigkeit und Wasserdampf und dem luft- und wasserdichten Schließen von Ritzen und Fugen.

Gegen Feuchtigkeit schützen Anstriche, Spachtelmassen und Folien. Wasserdampf wird durch Dampfsperren abgehalten. Ritzen und Fugen werden durch Fugenprofile und -bänder, Montageschäume und elastische und plastische Dichtungsmassen abgedichtet. Die dabei verwendeten Stoffe sind Polyurethane (PU), PVC, Neoprene, (Butadien), Polyethylen, Polysulfid, Acrylharze, Thiokol, Epoxidharze, Silikon, Kautschuk, Bitumen.

Ihre gesundheitliche Gefährdung für den Menschen reicht von Reizungen der Schleimhäute und Übelkeit bis hin zur Krebserregung. D. vermindern den Austausch der Raumluft mit der Außenluft. Enthält die Wohnung Baustoffe oder Einrichtungsgegenstände, aus denen giftige Gase entweichen, so kann eine zu starke Abdichtung der Außenwand zusätzliche Gefahr für die Bewohner darstellen. Besser ist es, Feuchtigkeitsschutz und Verhinderung von Zugluft durch konstruktive (z.B. Vermeiden durchgehender Fugen) statt chemischer Maßnahmen zu erreichen.

D. in Bauteilen: Mit dem zunehmenden Rückgang von Massivbauteilen und den immer höheren Qualitätsanforderungen hat das Abdichten von Wärme und Feuchtigkeit einen immer größeren Stellenwert eingenommen. Bestimmte Bauausführungen wie Flachdächer, Dachterrassen, große Sanitäranlagen bergen ihrerseits erhöhte Feuchtigkeitsgefahren. Zur Bewältigung derartiger moderner Bauwerksproblematik bietet die Industrie mittlerweile eine Vielzahl von Produkten an.
Von allen D. sind Silikon und Silikon-Kautschukprodukte baubiologisch noch am günstigsten zu bewerten.

In älteren D. können sich giftige PCB verbergen. In Zweifelsfragen sollte man einen Sachverständigen zu Rate ziehen und keinesfalls eigene "Sanierungen" vornehmen.

Autor: KATALYSE Institut

Denkmalschutz

D. bezieht sich sowohl auf den Schutz historischer Bau- und Kulturdenkmäler als auch von Kulturlandschaften und Landschaftsteilen, die als kulturgeschichtlich bedeutsam zu erhalten sind.

Nach 1, Abs.3 BauGB ist die "...Berücksichtigung des Denkmalschutzes..." festgesetzt. Bezogen auf Baudenkmäler wird der D. von den einzelnen Bundesländern durch das zentrale Landesamt für D. mit dem Landeskonservator wahrgenommen. Denkmalschutzwürdige Bauten werden in amtliche Verzeichnisse, die Denkmalschutzbücher oder -listen eingetragen. Besitzer eines unter D. stehenden Gebäudes sind verpflichtet, jede bauliche Veränderung mit der örtlichen D.-Behörde abzustimmen.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgeschrieben worden, daß historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile, von besonderer Eigenart, zu erhalten sind. Hierzu gehören neben Knick-, Hecken-, Terrassen-, Weinberg- und Siedlungslandschaften auch Alleen, Hecken, Feldgehölze, Baum- und Gehölzgruppen, Ufergehölze, Schilf- und Rohrbestände, Moor und Streuwiesen, Feuchtgebiete und Wasserflächen.

Autor: KATALYSE Institut

Dämmung

Unter Dämmung kann Wärmedämmung sowie Schalldämmung verstanden werden.

Wärmedämmung verrringert Wärmeverluste von Gebäuden an die Umgebung (Wärmetransport). Hierzu gehören u.a.: die Verwendung von schlecht wärmeleitenden Baustoffen (U-Wert) für Außenwände und Dächer, der Einbau von wärmedämmenden Fenstern (Wärmeschutzverglasung) sowie das Vermeiden von Wärmebrücken und unkontrolliertem Luftaustausch.

Ein 100 m2 großes ungedämmtes Einfamilienhaus Baujahr 1960 verbraucht pro Jahr ca. 3.700 Liter Heizöl, ein nach der Wärmeschutzverordnung 1982/84 gebautes Haus ca. 1.500 Liter, ein nach der Wärmeschutzverordnung 1995 etwa 1.000 Liter und ein nach dem aktuell errichtetes Niedrigenergiehaus nur noch etwa 500-700 Liter.

Unter Schalldämmung wird die Verhinderung bzw. Behinderung der Fortpflanzung von Schallwellen durch eine Trennfläche verstanden. Der Schall wird an der Trennfläche vorwiegend reflektiert, d.h. zum Ausgangsort zurückgeworfen. Sie ist nicht mit der Schalldämpfung zu verwechseln. Für eine funktionierende S. ist es wichtig, dass die Trennfläche möglichst dicht ist. Aufgrund der unterschiedlichen Übertragungswege wird zwischen der Dämmung von Luftschall und der von Körperschall unterschieden.

Autor: KATALYSE Institut

Dämmstoffe

Wärmedämmstoffe, Schalldämmung

Autor: KATALYSE Institut

Dachbegrünung

Die Begrünung flacher und geneigter Dächer stellt besonders in dicht besiedelten Gebieten einen wichtigen Beitrag zum Klima des Gebäudes und der Umgebung dar.

Als Ersatz für verbaute Freiflächen bietet die D. Lebensraum für Pflanzen, Insekten und Tiere. Mit ihrer klimaregulierenden Wirkung schützt die D. vor sommerlicher Sonneneinstrahlung und bietet je nach Aufbau Wärmedämmeffekte. Gleichzeitig wird eine Verbesserung der Luft durch Binden von Verunreinigungen wie Staub und Schadkeimen sowie die Produktion von Sauerstoff bewirkt.

    Man unterscheidet zwischen:

  • Extensiver Begrünung, d.h. niedrige Stauden, Gehölze, Wildkräuter, Gräser bei dünnschichtigem vereinfachtem Bodenaufbau
  • Intensiver Begrünung, d.h. Rasen Stauden, Gehölze, punktuell Sträucher und Bäume, anspruchsvolle Pflanzen bei dickschichtigem differenziertem Bodenaufbau.

Zu beachten sind zusätzlich entstehende Lasten, vor allem bei nachträglicher D., sowie die sorgfältige Ausführung der Abdichtungen.

 

Autor: KATALYSE Institut

Dach

Geneigte D. sind weniger bauschadensanfällig und sollten Flachdächer vorgezogen werden.

Natürliche oder aus naturnahen Stoffen hergestellte, regional vorhandene D.-Eindeckungen (z.B. Ziegel, Stroh, Schilfrohr, Schiefer) sind den künstlichen (z.B. Beton-Dachsteine, Asbest-Zementplatten, Bitumen und Kunststoffdichtungsbahnen) vorzuziehen.

V.a. im städtischen Bereich ist durch eine Begrünung von Dachflächen eine Verbesserung des Stadtklimas (Dachbegrünung) möglich. Weitere D.-Baustoffe:

Holz (Holzschutzmittel), Beton, Stahl, Asbest, Wärmedämmstoffe.

Autor: KATALYSE Institut

Citrusfruchtschalenöl

Gepresstes oder extrahiertes Öl der Schalen von Citrusfrüchten.

Danach werden Öle von Orangen, Pommeranzen, Bergamotten, Pampelmusen, Zitronen und Limonen unterschieden, deren Inhaltsstoffe für die Riechstoffindustrie unentbehrlich sind. Durch die zunehmende industrielle Fruchtsaftgewinnung fallen die verwertbaren Schalenreste geschlossen an.

Nach Abtrennung der Geruchstoffe kann das zurückbleibende Kohlenwasserstoffgemisch, das in der Hauptsache Limonen enthält, vielfältiger Verwendung zugeführt werden. Die ca. 300.000 t verfügbaren C. sind ein geeigneter Ersatz für FCKW z.B. für die Reinigung von Halbleiterplatten (Elektronikindustrie). Als Lösemittel in Produkten der Naturfarbenherstellung haben sie eine breite Verwendung.

Autor: KATALYSE Institut

Chrysotil-Asbest

Wichtigster Vertreter der Serpentinasbeste, (bautechn. Bezeichnung: Weißasbest, auch Kanadaasbest).

C. macht ca. 94% der Weltasbestproduktion aus. Er wurde vorwiegend in Bauplatten ab 20 mm Dicke im Hoch- und Tiefbau eingesetzt. Die Faserlänge ist 0,2-200 mycrom, der Faserdurchmesser der Fibrille 18-30 nm. C. zerfasert leicht. Die einzelnen Fasern sind weich, geschmeidig, unelastisch biegsam und teilen sich durch Längsspaltung immer wieder auf.

Autor: KATALYSE Institut

Chemiekaliengesetz

(ChemG). Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen von 1980. Die letzte Änderung vom 14.3.1990 ist ab dem 1.8.1990 gültig.

Sie regelt vor allem das Inverkehrbringen neuer Stoffe. Nach dem Vorsorgeprinzip müssen neue Chemikalien vor der Vermarktung einer Prüfung unterzogen werden, die der Hersteller selbst durchführt (Gesundheits-, Arbeits-, Umweltschutz) und im Anmeldungsverfahren förmlich überprüft wird. Umfangreichere Untersuchungen sind nur bei hohen Produktionsmengen vorgeschrieben.

Bis Mitte 1985 wurden nur ca. 10 Chemikalien von den Firmen nach C. angemeldet, da vor Inkrafttreten des C. noch alle irgendwie bekannten Substanzen als Altstoffe angemeldet wurden, so daß sie nicht mehr unter das C. fielen. Die Industrie hat bislang noch keine Langzeitstudie bzgl. der 100.000 Altstoffe durchgeführt. Bis 1991 lagen EG-weit ca. 5.000 Anmeldungen vor. Die Zahl der Anmeldungen in Westdeutschland betragen ca. 1.400 bei 2.000 Mitteilungen.

Die Anmeldungen beziehen sich wegen Doppelmeldungen auf ca. 700 Stoffe. Hersteller von Altstoffen können zur Prüfung aufgefordert werden, wenn Hinweise auf Gefahren ("tatsächliche Anhaltspunkte", d.h. sehr begründeter Verdacht) vorliegen. Die zuständige Behörde kann ein befristetes Verbot, die Bundesregierung kann generelle Verbote und Beschränkungen für einzelne Stoffe über den Weg von Verordnungen aussprechen.

Bisher hat es Verordnungen zum Verbot von PCB, polychlorierte Terphenyle (PCT) und zur Beschränkung von Vinylchlorid (VC) am 18.7.1989 und die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung vom 12.12.1989 gegeben. In der Praxis handelt es sich gerade nicht um ein Zulassungsverfahren als vielmehr um ein Anmeldeverfahren. Die 45-Tage-Frist, vom Einreichen der Prüfungsunterlagen bis zur automatischen Anwendung einer Chemikalie, auch wenn die Überprüfung der Angaben noch nicht abgeschlossen ist, ist viel zu kurz bemessen.

Die Mengenschwellen, die zu abgestuften Prüfanforderungen verpflichten, sind zu hoch angesetzt. Diese Mengenschwellen gelten je Hersteller, so daß die Gesamtmenge von 1 t weit überschritten werden kann, ohne daß der Stoff gemeldet werden muß. Bei der Novellierung des C. sind allerdings die Meldepflichten für Stoffe ausgeweitet worden, die von der Anmeldung ausgenommen sind, wie z.B. Stoffe unter 1 t je Hersteller und Jahr sowie Stoffe, die nicht innerhalb des EG-Raumes vermarktet werden.

Um auch Mitteilungspflichten bei alten Stoffen einzufordern, muß die Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen und auch dann, wenn die Stoffe in Mengen über 10 t insgesamt in den Verkehr gebracht werden. Die Industrie kritisiert in letzter Zeit zunehmend das Verhalten der Prüfstellen, zusätzlich Prüfungen auf umweltgefährdende Eigenschaften zu verlangen, die aufgrund der hohen Kosten angeblich die Innovationsfähigkeiten behindern.

Nicht angemeldet werden müssen Zwischenprodukte, die zwar hergestellt werden, das Werk aber nicht verlassen. Damit entzieht sich ein großes Gefahrenpotential staatlicher Kontrolle. Von den ca. 100.000 Altstoffen, die vor dem 18.9.1981 in den Verkehr gebracht wurden, sind nach 10 Jahren erst ca. 100 Stoffberichte von der Altstoffkommission abgeschlossen worden.

Das Auswahlverfahren läßt alle Zweifel bestehen, ob hiermit die wichtigsten Altstoffe ausgesucht wurden. Die Bearbeitungszeit läßt erahnen, wie lange die Aufarbeitung der Altstoffe noch dauern wird.

Autor: KATALYSE Institut

Cellulosedämmstoff

Cellulosedämmflocken werden aus mechanisch zerkleinertem und aufbereitetem Papier von Tageszeitungen hergestellt.

Eine Imprägnierung mit Borsalzen stellt Brand- und Fäulnisschutz dar (Brandklasse B2, normal entflammbar). Das Material zeichnet sich durch geringen Energieverbrauch bei der Herstellung sowie gute Sorptions- und Dämmeigenschaften aus und ist gesundheitlich unbedenklich. C. wird als Hohlraumdämmung von Dächern und Decken durch ein Einblasverfahren eingesetzt, welches Ritzen und Hohlräume füllt und dadurch eine lückenlose und winddichte Wärmedämmung bildet.

Eine andere Möglichkeit stellt das Auftragen durch ein Sprühverfahren von feuchten Flocken z.B. als Wanddämmung dar. C. entspricht keiner Norm, besitzt jedoch die bauaufsichtliche Zulassung des Institutes für Bautechnik, Berlin.

Autor: KATALYSE Institut

Caseinwandfarbe

Wasserverdünnbare Dispersionswandfarbe (Dispersionsfarbe) mit technischem Casein als Bindemittel.

Als dampfdiffusionsfähige Beschichtung für innen und außen geeignet. Optimale Beschichtung für Marmor und andere Steine. Wird je nach Hersteller mit oder auch ohne synthetische Konservierung angeboten. C. ist noch frisch verarbeitet mit pigmentierten Lasuren effektvoll einsetzbar.

Autor: KATALYSE Institut

Bodenbeläge

Linoleum, Steine, Holzpflaster, Parkett, Holzdielen, Teppichböden, Kork, PVC, Raumklima

Autor: KATALYSE Institut

Blockheizkraftwerk

Ein B. (BHKW) ist ein mit Hilfe eines Verbrennungsmotors betriebenes Kleinkraftwerk, bei dem sowohl die erzeugte elektrische Energie als auch die thermische Energie genutzt werden.

B. sorgen bei Einspeisung in ein Verbundnetz bei massenhaftem Einsatz für eine Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Strom. Die Abwärme des Motorblocks wird über einen Wärmetauscher zur Erwärmung von Heizwasser genutzt. Die im Abgas enthaltene Energie kann zur Dampferzeugung (Prozesswärme) genutzt und/oder mit Hilfe eines Wärmetauschers zur Erwärmung von Brauchwasser genutzt werden.

Neuere Technologien wie die Brennstoffzelle oder der Stirlingmotor erweitern die bestehenden B.-Technologien. Stromerzeugungsanlagen können an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden, soweit es sich um regenerative Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse) oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen handelt.

Andere Erzeugungsanlagen wie Notstromdieselmotoren dürfen nur ohne Netzkopplung betrieben werden. Kleine B.-Anlagen haben eine elektrische Leistung von ca. 3 (5,5) kWel bis ca. 50 kWel und eine thermische Leistung von 8 (12,5) kW bis ca. 150 kW. Eine kleine B.-Anlage (5 kWel/12 KWth) produziert bei einer Nutzung von etwa 6.000 Stunden, jährlich rund 30.000 kWh Strom und 72.000 kWh Wärme.

Die spezifischen Kosten von kleinen B.-Anlagen (je nach Größe, Installationsauf-wand, Anbindungskosten) liegen zwischen 1.500 € und 2.500 € pro kWel.
Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde am 19.03.2002 verabschiedet und am 22.03.2002 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 19, S. 1092 - 1096) veröffentlicht. Es ist zum 01.04.2002 in Kraft getreten.

Grundsätzlich muss der Antrag auf Zulassung ein nach den anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten über die Eigenschaften der Anlage, die für die Feststellung des Vergütungsanspruchs von Bedeutung sind, enthalten. Für serienmäßig hergestellte kleine B.-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW können aber anstelle eines Gutachtens geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.

Der ökologische Vorteil eines B. gegenüber einem zentralen Großkraftwerk ist, dass die Abwärme in vollem Umfang genutzt werden kann, da die Wärme an dem Ort erzeugt wird, an dem sie auch gebraucht wird. Dadurch entfällt das Problem des Wärmetrans-ports, das bei zentralen Großkraftwerken bei Kraft-Wärme-Kopplung besteht. Als Kraftstoffe kommen vorwiegend Heizöl, Pflanzenöl, Biodiesel (für einen Dieselmotor) oder Erdgas, Biogas (für einen Ottomotor oder Zündstrahlmotor) zum Einsatz.

B. arbeiten durch die Kraft-Wärme-Kopplung mit Wirkungsgraden von bis zu 85 Prozent, abhängig von der Auslastung. Die Energiewirtschaft versucht den breiten Einsatz von B. zu verhindert, da sie ihre Monopolstellung und die Auslastung der Großkraftwer-ke gefährdet sehen.

Die mechanische Energie wird anschließend über einen Generator in Strom umgewandelt und die Motorwärme zur Raumheizung und Brauchwassererwärmung genutzt (Nahwärme, Fernwärme). B. finden heute Verwendung zur Stromerzeugung und Beheizung größerer Gebäude und Wohnblocks. B. haben einen sehr hohen Wirkungsgrad, sie nutzen 85 Prozent der eingesetzten Primärenergie (Energie), 30-35 Prozent als Strom und 50-55 Prozent als Wärme.

Die Wirtschaftlichkeit von B. hängt in erster Linie von den Einspeisevergütungen für den in das Netz eingespeisten Strom bzw. den Nutzungsmöglichkeiten für den erzeugten Strom ab. B. leisten einen wichtigen Beitrag zur rationellen Energieversorgung in dezentralen Energieversorgungskonzepten. Die Schadstoffemissionen von B. liegen bei Schwefeldioxid und Stäuben günstig.

Stickoxide und Kohlenmonoxid fallen, wie auch bei Autos, in großen Mengen an und müssen mit einem Abgas-Katalysator nachbehandelt werden. In einer typischen Gasmotorenanlage werden mit Katalysator Abgaswerte von 250 mg NOx/m3 Abgas und 100 mg CO/m3Abgas eingehalten. Bei der Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit ist zu beachten, daß B. die Edelenergie Strom erzeugen, die sonst in Kraftwerken mit schlechtem Wirkungsgrad und hoher Umweltbelastung hergestellt wird.
Emissionen im Vergleich: Kraftwerk, Heizung

Autor: KATALYSE Institut

Biotektur

B. ist weniger eine spezielle Form der Architektur, als der Versuch idealistisch naturbezogener Menschen, sich der natürlichen Umgebung so weit wie möglich anzupassen.

Für die Erstellung von Wohnmöglichkeiten werden möglichst organische Formen und naturbelassene Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwandt. Die benötigten Versorgungsströme (Energie, Wasser, Abwasser, Lebensmittel-Erzeugung,
Abfall) werden möglichst als Kreisläufe autonom organisiert. Doernach definiert das Biohaus mit den Funktionen als Arbeitgeber, Lehrer, Ernährer und Energieerzeuger. B. bewegt sich nicht im Rahmen der DIN-Normen für das Bauen, und die Ergebnisse wie z.B. Erdhäuser und Felsenwohnungen versuchen auch nicht den technischen Standard von Niedrigenergiehäusern oder moderner Solararchitektur zu erreichen.
Autonomes Haus, Kompost-Toilette, Pflanzenkläranlagen

Lit.: R.Doernach, G.Heid: Das Naturhaus, Frankfurt 1985

Autor: KATALYSE Institut

Binderfarben

B. sind Beschichtungsstoffe aus Bindemitteln, Pigmenten und Zusätzen für Wand- und Fassadenfarben.

Das Bindemittel besteht zumeist aus Polyacrylat, Polyvinylacrylat oder Naturharz. Je nach Untergrund sind unterschiedliche B. anwendbar.

Autor: KATALYSE Institut