Gewebefilter

Der G. ist eine Anlage zur Abscheidung von Stäuben aus dem Rauchgas.

 

Das Rauchgas durchströmt ein Filtergewebe (z.B. Polytetrafluorethylen). Auf der Anströmseite des G. bleiben die Staubpartikel haften; es baut sich ein Filterkuchen auf. Durch den Filterkuchen wird eine hohe Abscheidung der Stäube aus dem Rauchgas erreicht. In zeitlichen Abständen wird der Filterkuchen entfernt. G. besitzen eine noch bessere Reinigungswirkung als Elektrofilter, jedoch auch einen höheren Energiebedarf. Im Gegensatz zum Elektrofilter werden beim G. besonders gut die Feinstäube (Staub) zurückgehalten; mit dem G. lassen sich generell Reingasstaubgehalte von unter 10 mg/m3 Rauchgas erreichen, während die Großfeuerungsanlagenverordnung für Kohlekraftwerke bei Neuanlagen einen Grenzwert von 50 mg/m3 zuläßt.
Rauchgasentstaubungsanlage, Filter

Lit.: Umweltbundesamt: Luftreinhaltung 1981, Entwicklung - Stand - Tendenzen, Materialien zum 2. Immissionsschutzbericht der Bundesregierung, Berlin 1981

Autor: KATALYSE Institut

Gemeinlastprinzip

Das Verursacherprinzip wird dort durchbrochen, wo die Kosten der Umweltbelastung vom Produkt losgelöst und der Allgemeinheit angelastet werden.

Dies ist v.a. dann der Fall, wenn Schäden für die Umwelt keinem individuellen Verursacher zuzurechnen sind (Verursacher ist nicht (mehr) festzustellen, es müssen akute Notstände beseitigt werden). Diese Verlagerung der Kosten für Umweltschäden auf die Allgemeinheit führt leicht dazu, daß nicht die Verursacher für die Umweltschäden aufkommen müssen, wodurch Marktverzerrungen entstehen: Produkte und Leistungen, die die Umwelt belasten, werden zu billig angeboten, was zu einer größeren Nachfrage nach diesen Produkten führen kann. Das G. wird in der Praxis aus politischer Rücksichtsnahme z.B. von Landesregierungen auf bekannte Großverschmutzer (Braunkohle, Großchemie) angewendet. G. und Kooperationsprinzip sind in der Umweltrechtswirklichkeit von Industriestaaten die Regel, das Verursacherprinzip kommt dagegen äußerst selten zum Vollzug.
Umweltpolitik, Bundesimmissionsschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Gemengelagen

G. werden generell beschrieben als Gebiete mit sich gegenseitig erheblich behindernden bzw. störenden Nutzungen. Derartige Nutzungskonflikte resultieren vornehmlich aus dem engen räumlichen Nebeneinander gewerblich/industriell genutzter Flächen einerseits und schutzbedürftiger Nutzungen (z.B. Wohnbebauung) andererseits.

Art und Ausmaß einer G.-Problematik sind von Fall zu Fall verschieden.
Die mit G. häufig einhergehenden Umweltbelastungen liegen zum einen im Bereich der direkten Gefährdung der Wohnbevölkerung durch Luftverunreinigung, Lärmbelästigung (TA Lärm), Geruchsbelästigung (Olfaktometrie) oder verstärktes Verkehrsaufkommen (Verkehr). Darüber hinaus können in G. in unterschiedlichem Maße Probleme der Bodenbelastung, der Gewässerverunreinigung Gewässerschutz), mikroklimatische Änderungen aufgrund hoher Abwärmeabgaben und hoher Überbauungsgrad sowie Defizite hinsichtlich einer wohnungsnahen Frei- und Grünflächenversorgung eine Rolle spielen. Möglichkeiten der Verbesserung der Umweltqualität in G. sind prinzipiell:
- Vorsorge durch eine störungsarme Nutzungsordnung von Wohnen, Gewerbe, Industrie, Verkehr und Freiflächen im Rahmen der Bauleitplanung,
- emissionsreduzierende Maßnahmen beim Verursacher (z.B. Einbau von Filtern zur Minderung des Schadstoffausstoßes, lärmmindernde Maßnahmen etc.),
- passive Schutzmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnumwelt (z.B. Schallschutzfenster (Schallschutzbauten), Bepflanzungen).
Die Bereinigung von Nutzungskonflikten in G. z.B. durch Betriebsverlagerung ist aus Kostengründen nur in Einzelfällen möglich. Das vorhandene städtebauliche und immissionsschutzrechtliche Instrumentarium zur Verbesserung der Umweltqualität in G. ist äußerst umfangreich, wird jedoch von den Kommunen nur sehr zurückhaltend angewendet. Fehlende Kenntnis vorhandener Möglichkeiten, Entschädigungsfragen, aber gerade auch die politische Brisanz möglicher Maßnahmen sind hierfür ursächlich.

Autor: KATALYSE Institut

Generation

Der Begriff Generation bezeichnet die Geschlechterfolge (Eltern, Kinder, Enkel usw.), hat aber auch viele andere Bedeutungen, wie beispielsweise:

  • Die durchschnittliche Lebenszeit eines Menschens
  • Entwicklung von Tier- und Pflanzenarten
  • Stand in der Entwicklung von technischen Geräten (z.B. Computer)

Autor: KATALYSE Institut

Gerüststoffe

Auch Builder. Wichtige Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitteln, welche die Wasserhärte mindern, die Tenside bei der Reinigung unterstützen und die Wiederanlagerung (Redeposition) des abgelösten Schmutzes verhindern sollen.

In dieser Hinsicht ideal verhält sich das Phosphat. Dessen massenhafter Einsatz in Waschmitteln seit Anfang der 60er Jahre führte mit zur Überdüngung (Eutrophierung) von Oberflächengewässern, weshalb in den letzten Jahren weltweit Einschränkungen des Phosphat-Gehaltes verfügt wurden (Phosphathöchstmengenverordnung in der BRD) bzw. in der Diskussion sind. Die Funktion des Phosphats wird dabei ganz oder teilweise von Phosphatersatzstoffen übernommen. Die meisten G. sind wie das Phosphat Komplexbildner. Dagegen gehört das Natriumaluminiumsilikat Zeolith A, der heute meistbenutzte G. in Pulverwaschmitteln, von seiner Wirkungsweise zu den Ionenaustauschern. Da die bisher bekannten Phophatersatzstoffe für sich allein dem Phosphat als G. unterlegen sind, werden in modernen Pulverwaschmitteln heute G.-Kombinationen eingesetzt, nämlich meist Zeolith A, Polycarboxylate, Soda und teilweise auch Citrat. Im Ausland, insb. wo Einsatzbeschränkungen für Phosphat bis hin zum Verbot (Schweiz und Norwegen) existieren, findet auch Nitrilotriacetat (NTA) breite Anwendung.

Autor: KATALYSE Institut

Gesetz vom Minimum

Das G. (Liebig, 1840) besagt, daß das Auftreten und die Häufigkeit einer Art in einem bestimmten Lebensraum von demjenigen Nährstoff bestimmt wird, der für den Organismus essentiell ist und dessen Gehalt im Mangelbereich (Minimum) liegt.

In natürlichen, unbelasteten Gewässern ist z.B. nur eine sehr geringe Phosphatkonzentration vorhanden, die die Vermehrung der Lebewesen, wie z.B. Algen, begrenzt. Gelangt Phosphat durch Einleitung (z.B. Abwasser) in die Gewässer, so verliert es seine Rolle als Minimumfaktor, und es kommt zu einer sprunghaften Vermehrung der Algen (Eutrophierung).

Autor: KATALYSE Institut

Ölpest

Man unterscheidet zwischen akuter Ö. (Tankerunfälle) und schleichender, chronischer Ö., die für Meeresorganismen und Seevögel besonders verheerende Folgen hat.

Der Eintrag von Erdöl und Mineralölprodukten in Nordsee und Nordatlantik beträgt ca. 4 Mio t pro Jahr. Nur 3,8% des jährlichen Öleintrags in die Weltmeere ist auf Unfälle von Tankern oder Bohrinseln zurückzuführen (Tankerunfälle).

Insgesamt entfallen 25% des Öleintrags auf Tanker, Seeschiffe und Bohrinseln (hauptsächlich im Normalbetrieb, wie z.B. durch Reinigung von Laderäumen), 71% auf Eintrag von Land (Raffinerien, Abwasser der Städte, Industrieabwasser), 2,5% auf Eintrag über Verbrennungs-Emissionen und 1,3% auf natürliche untermeerische Quellen.

Folgen sind langfristige Schäden an Tier- und Pflanzenwelt der Flußläufe, Meere und Küsten. Durch ihre Verbreitung und Unauffälligkeit ist die chronische Ö. im Vergleich zur akuten, meist lokal bleibenden Ölverschmutzung die größere Gefahr, v.a. auch für Seevögel.

In Nordsee und Nordatlantik fallen jährlich 150.000 bis 450.000 Seevögel der chronischen Verölung zum Opfer. Insgesamt wird seit 1979 ein Ansteigen der Seevögelverluste festgestellt mit einem bisherigen Höhepunkt in den Wintern 1982/83 und 1983/84.

Für die Fischerei ist die toxische Wirkung im Meerwasser emulgierter Öle auf Fischeier in Verbindung mit weiteren Schadstoffen (summative Toxizität) schon mittelfristig eine Existenzbedrohung.

Autor: KATALYSE Institut

Oligotroph

Nährstoff- und humusarm (Gegensatz: eutroph)

Oligotrophe Seen produzieren wenig organische Substanz, besitzen eine große Sichttiefe (bis 10 m) und haben häufig eine blau-grüne Wasserfarbe. Der Sauerstoff ist im See gleichmäßig verteilt. Oligotrophe Seen zeichnen sich durch einen großen Artenreichtum beim Plankton, unter den Algen und den bodenbewohnenden Tieren aus. Die meisten Arten sind aber durch relativ wenige Individuen vertreten.

Autor: KATALYSE Institut

Oberflächenwasser

Als Trinkwasser müssen O. (insb. stark schadstoffbelastete Flüsse) technisch aufwendig aufbereitet werden (Trinkwasseraufbereitung).

Trotzdem können verschiedene Stoffe nicht oder nicht völlig technisch beseitigt werden. Zur Verbesserung der Trinkwasserqualität aus O. ist deshalb weniger die technische Aufbereitung als vielmehr die Vermeidung des Eintrages durch geeignete Kläranlagen (Abwasserreinigung) bei den Stoffproduzenten oder eine Vermeidung des Einsatzes bestimmter Stoffe in Produktrezepturen geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

NTA

NTA ist ein Komplexbildner, der u.a. zur Wasserenthärtung eingesetzt wird.

NTA kann auch Schwermetalle komplexieren und diese in die Umwelt remobilisieren, nachdem sich diese Metalle im Sediment angereichert haben. NTA wird auch in der Galvanik und der Fotoindustrie eingesetzt. Besondere Bedeutung hat NTA als Phosphatersatzstoff in Wasch- und Reinigungsmitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Nordsee

Die internationale Nordseeschutzpolitik hat bis heute keine entscheidenden Fortschritte für die Nordsee gebracht, da Nutzungsinteressen meist Vorrang vor wirksamen Umweltschutzkonzepten bekommen.

Von den vereinbarten Zielen der Internationalen Nordseeschutzkonferenz (INK) ist kaum etwas Wirksames umgesetzt worden. Die Aktionskonferenz Nordsee fordert daher u.a.:

  • Eine Raumordnungsplanung für die gesamte Nordsee durchzuführen, um einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzansprüchen zu erreichen.
  • Stickstoffhaltigen Dünger und Importfutter durch Abgaben drastisch zu verteuern, um ihren umweltschädlichen Einsatz zu verringern.
  • Ein europäisches Hafenkonzept für die Nordsee, so dass Probleme durch Flussvertiefungen, Hafenbau, Industrieansiedlungen, Verkehrsstruktur usw. international abgestimmt werden können.
  • Sofortige Ratifizierung aller internationalen Umweltschutzvereinbarungen für die Schifffahrt und ihre sofortige Inkraftsetzung für den Bereich der Nordsee.
  • Fischerei: Die Fischereipolitik muss sich an ökologischen Qualitätskriterien ausrichten (Prinzip der Nachhaltigkeit). Dazu gehört die Ausweisung von 25 Prozent der Nordseefläche als marine Schutzgebiete und das Verbot besonders schädlicher Fischereipraktiken. Fisch ist ein hochwertiges Nahrungsmittel und hat für viele Küstengemeinden eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, deshalb muss der Fischfang in der Nordsee eine sichere Zukunft haben. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Meeresökosysteme gesund sind. Dafür muss spätestens bis 2020 die Fischerei bestands-, umwelt- und naturschonend ausgeübt werden. Fischer, Natur- und Umweltschützer, Verbraucherschützer, Forscher und verantwortliche Politiker treffen in enger Kooperation Entscheidungen des nationalen und internationalen Fischereimanagements. Das Fischereimanagement soll sich am Vorsorgeansatz orientieren und zwar nicht nur für die Zielarten, sondern das gesamte Ökosystem soll berücksichtigt werden (Ökosystemansatz). Dies bedeutet, dass Arten und Lebensräume nicht durch die Fischerei bedroht werden und die Fischereiquoten und die Flottengröße an der Bestandserhaltung orientiert werden. Fisch soll zukünftig nur noch für den menschlichen Verzehr gefangen werden. Aquakulturen dürfen nur ohne Medikamente, Pestizide und mit artgerechter Bestandsdichte praktizieren. In der Aquakultur gehaltene Individuen dürfen nicht in die Umwelt entkommen, da sie häufig genetisch stark verändert, Hybriden oder aber Fremdarten sind. Züchtung und Einsatz genmanipulierter Arten (GVO) ist grundsätzlich abzulehnen. Die Fischmast darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Meeres durch den Fang von Futterfischen führen.
  • Gefährliche Stoffe: Bis zum Jahr 2020 soll der Eintrag aller gefährlichen Stoffe in die Nordsee komplett eingestellt werden. Gefährlich für die Nordsee sind insbesondere schwer abbaubare, bioakkumulierende Stoffe, weil sich ihre möglichen Effekte auf Meeresorganismen kaum vorhersagen lassen. Aber auch Stoffe, die in großen Mengen und weit verbreitet angewendet werden, können problematisch sein, selbst wenn sie nicht persistent und nur mäßig bioakkumulierend sind. Das gilt zum Beispiel für eine ganze Reihe hormonähnlich wirkender Industriechemikalien.
  • Offshore-Anlagen: Vogelflugkorridore konnten bislang - teils aus methodischen Gründen - nicht exakt bestimmt werden. Somit sind die Auswirkungen der Windanlagen auf die Vogelwelt nicht einschätzbar. Zug-, Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiete von Vogel- und anderen Tierarten sollen von Offshore-Tätigkeiten ausgespart werden. Bei dem Bau und der Planung von Windoffshore-Anlagen sollen, um andere Gebiete der Nordsee zu entlasten, Sekundärnutzungen, z.B. durch Green Aquaculture berücksichtigt werden. Aus Sicht der Schifffahrt dürften Anlagen im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen als zu unsicher angesehen werden.
  • Nährstoffe: Die Einträge von Nährstoffen sind in den vergangenen Jahren nicht ausreichend reduziert worden. So sanken die Einträge in Deutschland nur um etwa 25 Prozent statt der von der INK in London 1987 geforderten 50 Prozent. Der Versuch, das Ziel der Reduzierung allein über den Ausbau von Kläranlagen zu erreichen, ist fehlgeschlagen. Neben den punktuellen Einleitungen müssen die Nährstoffeinträge über diffuse Quellen verringert werden. Dies ist nicht durch den technischen Ausbau von Kläranlagen möglich, entscheidende Reduzierungen der Stickstoffeinträge müssen in der Landwirtschaft erreicht werden. Einträge von Stickoxiden aus dem Verkehr müssen ebenfalls verringert werden. Die Bedeutung von Aquakulturen für den Stickstoffeintrag in die Nordsee muss noch geklärt werden.
  • Schifffahrt: Der Bau umwelt- und sozialverträglicher Schiffe mit bestverfügbarer Technik muss begonnen werden. Rückstandsöle aus Schiffen sollen durch an Land übliche Treibstoffe ersetzt werden. Der Schiffsbetrieb und nicht nur spektakuläre Unfälle sind ein weit unterschätzter Umweltfaktor. Es ist an der Zeit, auf See Umwelt- und Sicherheitsstandards einzuführen, die an Land inzwischen selbstverständlich sind. Die Vision einer sauberen und sicheren Nordsee und eines nachhaltigen Schiffsverkehrs lässt sich nur erreichen, wenn eine Reihe von einzelnen "Bausteinen" umgesetzt wird:
    - Durchsetzung internationaler Mindest-Standards
    - Stärkung der IMO
    - Erhöhung der Schiffssicherheit
    - "Schiffe mit Zukunft" bauen
    - Verringerung der Wasser-Belastung
    - Verringerung der
    Abfall-Belastung
    - Verringerung der Luftbelastung
    - Sichere Verkehrswege
    - Verbesserung des Klimaschutz

Autor: KATALYSE Institut

Nitrifikation

Mikrobielles Transformationsvermögen

Autor: KATALYSE Institut

Gasturbine

G. sind erdgas- oder (seltener) leichtölgefeuerte rotierende Verbrennungsmaschinen, die bei hohen Drehzahlen betrieben werden. In der reinen Stromerzeugung erreichen moderne G. Wirkungsgrade von 35-38% (mit Hilfe des neuen Intercooled Steam Injection-Prinzips sogar 45%).

Aufgrund der hohen Abgastemperaturen bieten sich G. zur Abwärmenutzung an. Vor allem in den USA werden daher heute zahlreiche G. in Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration) betrieben. Die Abwärme wird dabei vor allem zur Wassererhitzung und zur Dampferzeugung (Prozeßdampf, Kombikraftwerk) genutzt. Dabei sind Gesamtwirkungsgrade von 80-90% erreichbar. Im Vergleich zu Kondensations-Kraftwerken sind G. als kompakter und flexibler einzuschätzen. Einheiten mit hoher Betriebsverläßlichkeit sind heute in Größen typisch zwischen 1 und 100 MW erhältlich und daher auch für dezentrale Energieversorgung geeignet.
Obwohl G. im Erdgas-Betrieb wegen des schwefelarmen Brennstoffes nur geringe Mengen Schwefeldioxid emittieren, fördern die hohen Verbrennungstemperaturen die Bildung von Stickoxiden. Je nach gesetzlichen Auflagen werden zur Stickoxidminderung heute Verbrennungsmodifikationen, Wasser/Dampfeinspritzung oder selektiv katalytische/thermische Reduktionsverfahren eingesetzt. Die letzteren erfordern, aufgrund des hohen Sauerstoffüberschusses im Abgas, die Zugabe von Reduktionsmitteln wie z.B. Ammoniak.
Im unteren Leistungsbereich stellen Blockheizkraftwerke eine Konkurrenztechnologie zur G. dar.

Autor: KATALYSE Institut

GAU

Abk. für größter anzunehmender Unfall, auch: Auslegestörfall.

Der G. ist der größte technische Störfall, für den die Sicherheitseinrichtungen eines Kernkraftwerks ausgelegt sind. Dem Konzept nach ist der G. durch automatisch arbeitende Sicherheitssysteme beherrschbar und eine radioaktive Belastung der Umwelt, die über den zulässigen Grenzwerten (Strahlenschutz) liegt, vermeidbar. Für einen Leichtwasserreaktor (Kernkraftwerk) ist der G. der Bruch einer Hauptkühlleitung. Ein solcher Bruch unterbricht die notwendige Kühlung des Reaktorkerns (Kernreaktor), ohne die ein Verbiegen, Bersten und Schmelzen der Brennstäbe (Brennelement), verbunden mit hohen radioaktiven Abgaben, unvermeidbar ist. Um dies zu verhindern, werden zum Abschalten des Reaktors Abschaltstäbe zwischen die Brennstäbe gefahren und zur Abfuhr der Nachzerfallswärme das mehrfach ausgelegte Notkühlsystem in Betrieb gesetzt. Kritiker befürchten, daß das Notkühlsystem nicht in allen Fällen funktioniert und auch bei beherrschtem G. über den Grenzwerten liegende radioaktive Abgaben an die Umwelt möglich sind.
Der denkbar größte, nicht mehr beherrschbare Unfall, bei dem es zum Schmelzen des Reaktorkerns kommt, heißt Super-G.:
Setzt im obigen Fall die Notkühlung nicht ein, kann der gesamte Reaktorkern innerhalb weniger Minuten die Temperatur von über 1.000 Grad erreichen und schließlich bei 2.000 bis 3.000 Grad C schmelzen. Knallgasexplosionen infolge der Freisetzung von Wasserstoff können den Sicherheitsbehälter beschädigen. Nach einer Stunde hat im schlimmsten Fall der einige 100 t schwere, geschmolzene Kern alle Schutzeinrichtungen durchdrungen und sinkt in den Erdboden ein. Beim Schmelzen und Eindringen in den Boden werden große Mengen radioaktiver Substanzen an Luft und Wasser abgegeben. Der Super-G. und seine verheerenden Folgen können auch durch das Bersten des Reaktordruckbehälters (Berstschutz), Sabotage, Erdbeben, Kriegseinwirkung oder Flugzeugabstürze ausgelöst werden.
Wahrscheinlichkeit für das Auftreten des Super-G.: Nach der deutschen Risikostudie von 1979 (Phase A) ist alle 10.000 Reaktorjahre ein Kernschmelzunfall mit radioaktiver Belastung der Umwelt zu erwarten, allerdings nur alle 1 Mio Reaktorjahre ein Kernschmelzunfall mit mehreren akuten Todesfällen (akute Strahlenschäden). Kritiker bezweifeln diese Zahlen und weisen auf zahlreiche methodische Fehler und Ungenauigkeiten der Studie hin. Sie rechnen alle 1.000 Reaktorjahre mit einem Kernschmelzen und alle 11.000 Reaktorjahre mit einem Kernschmelzen, begleitet vom Austritt großer Mengen Radioaktivität und akuten Todesfällen, d.h., beim Betrieb von derzeit weltweit ca. 300 Kernkraftwerken ist durchschnittlich alle 30 Jahre ein schwerer Unfall mit zahlreichen Todesfällen zu erwarten.
Auswirkungen des Super-G.: Die deutsche Risikostudie nimmt beim schlimmsten Unfallablauf 15.000 akute Todesfälle und 100.000 Spätschäden (somatische Strahlenschäden) an, während Kritiker von ca. 300.000 Todesfällen (einschließlich Toten infolge von Spätschäden) und jahrzehntelanger Verseuchung ganzer Landstriche ausgehen. Einig ist man sich darüber, daß der schwerste Unfall beim Schnellen Brüter weitaus größere Folgen haben wird als beim hier betrachteten Leichtwasserreaktor.
Die 1989 von der Geaells{h~Ft für Reaktorsicherheit vorgelegte Deutsche gisikostudie Phase B kommt zu dem Ergebnis, daß schwere Unfälle mit radioaktiver Belastung der Umwelt nur noch alle 33.000 Reaktorjahre zu erwarten seien. Kritiker vom Öko-Institut Darmstadt halten dies für Augenwischerei. Die Wahrscheinlichkeit für besonders schwere Unfälle sei sogar höher als in der ersten Studie. Außerdem zeige die Studie, daß bei schweren Unfällen die Freisetzung großer Mengen Radioaktivität sehr viel schneller vonstatten gehe als bislang angenommen. Allgemein wird kritisiert, daß in Phase B keinerlei Unfallfolgerechnungen durchgeführt wurden.
Schwerste bisherige Kernkraftwerksunfälle: 1986 Super-G. im russischen Kernkraftwerk Tschernobyl. 1979 Fast-Super-G. im US-Kernkraftwerk Three Mile Island bei Harrisburg.

Autor: KATALYSE Institut

Gedächtnistraining

Trainingsübungen für das Lang- und Kurzzeitgedächtnis, die spielerisch und informativ sein können und das Speichern von Sinneseindrückungen verbessern.

Sinneseindrücke werden im sensorischen Speicher für ¼ bis 2 Sekunden aufbewahrt. Die Information wird danach entweder gelöscht oder an das Kurzzeitgedächtnis weitergegeben. Im Kurzzeitgedächtnis wird die Information verschlüsselt und für etwa eine ½ Minute festgehalten. Maximal sieben Informationen können gleichzeitig aufgenommen werden.

Nach einer begrenzten Zeit wird die Information entweder gelöscht oder in das Langzeitgedächtnis weiter geleitet. Gelangt eine Information in das Langzeitgedächtnis, wird sie auf Dauer festgehalten. Dieser Speicher gilt als das eigentliche Gedächtnis. Im Langzeitgedächtnis verankerte Informationen können nach einer gewissen Zeit - wenn sie über längere Zeit nicht benötigt wurde - ins Unterbewusstsein absinken.

Sie kann aber auch lebenslang der bewussten Erinnerung zugänglich bleiben. Die Aufnahmefähigkeit des Langzeitgedächtnisses ist fast unbegrenzt. Was gespeichert wird, hängt stark von unseren Gefühlen ab sowie von der Art, wie wir die Informationen vernetzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir alles, was wir uns merken möchten, mit Bildern, Tönen, Gerüchen, Geschmäckern oder besser noch mit lebendigen Geschichten und Ereignissen verknüpfen.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrensymbole

G. sind seit 1955 international eingeführte Warenzeichen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.

Die G. sind in schwarzem Aufdruck auf orangegelbem Untergrund anzubringen und müssen eine zur Verpackung angemessene Größe haben. Die Mindestgröße beträgt 1 cm2. Zu dem G. gehört ein Buchstabe und eine Gefahrenbezeichnung.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter wird durch umfangreiche nationale und internationale Vorschriften geregelt.

Die internationalen Bestimmungen sind in den nationalen Vorschriften berücksichtigt. In Deutschland sind dies die Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschiffahrt (GGVS, GGVE, GGVSee, GGVBinSch). Die jeweiligen Gefahrgutverordnungen regeln den Transport von giftigen, explosiven, entzündbaren und anderen gefährlichen Substanzen - dazu gehören Heizöl, Sprengstoff, genau definierte Chemikalien und radioaktive Materialien (Radioaktivität). Zusätzlich sind seit dem 1.10.1991 alle Betriebe, die mehr als 50 t Gefahrgut im Jahr verpacken, verladen oder transportieren, dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu beschäftigen, der über die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften zu wachen hat.
Die Gefahrgutverordnungen teilen die gefährlichen Güter in 15 Klassen ein (s. Tab).
Die GGVS schreibt für G. u.a. eine besondere Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge, nach Stoffen differenzierte Unfallmerkblätter, Beförderungspapiere mit den notwendigen Informationen und Gefahrzettel vor. Darüber hinaus dürfen besonders gefährliche Güter nur auf der Straße befördert werden, wenn eine Beförderung auf dem Wasser- oder Schienenweg nicht möglich ist und die Bundesbahn oder eine Wasser- und Schiffahrtsdirektion dies schriftlich bescheinigt.
Insgesamt wurden in der BRD 1988 135 Mio t Gefahrgut transportiert, davon 38% auf Binnenwasserstraßen, 28% auf der Schiene und 34% im Straßenfernverkehr. Dazu kommen ca. 200 Mio t im Straßengüternahverkehr. Die Gesamtmenge entspricht etwa 10% des gesamten Güterverkehrs-Aufkommens in Deutschland. Besonders stark zugenommen haben in der Vergangenheit die G. auf der Straße. Im Straßenverkehr gab es 1989 ca. 60 Unfälle, bei denen G. beteiligt waren.
Die in Deutschland stationierten Truppen der Nato-Staaten sind ausdrücklich von den Bestimmungen der Gefahrgutverordnungen ausgenommen, sofern sie zur Beförderung gefährlicher Güter truppeneigene Fahrzeuge verwenden und ihre eigenen Vorschriften entweder gleichwertige oder höhere Sicherheitsanforderungen stellen.
Andere Vorschriften, die den Transport umweltgefährdender Güter betreffen, bleiben von den Gefahrgutverordnungen unberührt. Dazu gehören u.a. das Atomgesetz, das Abfallgesetz, das Chemikaliengesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und die Druckbehälterverordnung.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz (ChemG) definiert. Hierzu gehören all jene gefährlichen Stoffe, die mindestens eine der insgesamt 15 definierten Eigenschaften besitzen.

  • explosionsgefährlich,
  • brandfördernd,
  • hochentzündlich,
  • leichtentzündlich,
  • entzündlich,
  • sehr giftig,
  • giftig,
  • gesundheitsschädlich,
  • ätzend,
  • reizend,
  • sensibilisierend,
  • krebserzeugend,
  • fortpflanzungsgefährdend,
  • erbgutgefährdend und
  • umweltgefährlich.

Ausdrücklich ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden können.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen ebenso den Umgang und die Verwendung, die Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.

Die Technischen Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRGS)gelten seit 1986 und lösten die TRgA ab. Die TRGS schreibt Maßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen vor und legt die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutze des Arbeitnehmers und der Umwelt fest.

Die TRGS geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe für Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und der jeweiligen Entwicklung angepaßt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Hier finden Sie auch das Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905) mit Begründungen sowie das Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV (TRGS 906) mit Begründungen.

Autor: KATALYSE Institut

Gelbkreuz

Bezeichnung aus dem Ersten Weltkrieg; bezieht sich auf die Markierung der Munition mit farbigen Kreuzen für die unterschiedlichen Klassen chemischer Kampfstoffe.
Hautkampfstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Gasrückführ-Zapfpistole

Beim Betanken von Autos mit Benzin gelangen jährlich ca. 45.000 t gasförmiger Kohlenwasserstoffe in die Umwelt und tragen u.a. zur Benzolbelastung der Bevölkerung bei.

Weitere 100.000 t/Jahr werden bei Lagerung und Umschlag von Benzin an Raffinerien emittiert. Durch den Einsatz von Gaspendelverfahren lassen sich diese Betankungsverluste erheblich reduzieren. Dabei werden die beim Füllen des jeweiligen Tanks (Auto/Tankstelle/Tanklaster) verdrängten Benzindämpfe in den gleichzeitig sich entleerenden Tank zurückgeführt.

Die gesammelten Dämpfe werden normalerweise zentral in Raffinerien durch Kondensation, Verbrennung oder Aktivkohle gereinigt. G. werden in einem solchen Gaspendelsystem benötigt, um die beim Betanken von Kfz anfallenden Benzindämpfe zu sammeln und zum Lagertank zurückzuführen. Verschiedene Typen von G. werden seit den frühen 70er Jahren in Kalifornien eingesetzt und sind dort seit 1991 für praktisch alle Tanksäulen vorgeschrieben. Untersuchungen haben Rückhaltegrade von über 90% und eine hohe Betriebszuverlässigkeit bei G. nachgewiesen.

Seit dem 1.1.1991 müssen in Deutschland neue Tankstellen sofort und alte spätestens nach 5 Jahren mit G. ausgerüstet sein. Die Umrüstung kostet pro Zapfschlauch etwa 5.000 DM.

Autor: KATALYSE Institut

Gas

Gase sind Substanzen, bei denen die einzelnen Moleküle so weit voneinander entfernt sind, daß sie praktisch keine Anziehungskraft mehr aufeinander ausüben und daher nicht mehr wie bei Flüssigkeiten oder Feststoffen aneinander haften.

Für die Energieversorgung wichtig sind G., die unter Wärmeabgabe verbrennen (Verbrennung), insb. kurzkettige Kohlenwasserstoffe wie Methan, Propan und Butan sowie Wasserstoff und Kohlenmonoxid. Nach Art der Entstehung unterscheidet man zwischen Erdgas, welches natürlich vorkommt, Biogas und Deponiegas, die durch Verfaulen organischen Materials unter Luftabschluß entstehen, und Koksgas, das bei der Verkokung von Steinkohle anfällt (Kokerei). Zukünftig soll außerdem G. durch Kohlevergasung erzeugt werden.

Das früher für den Hausbrand verwandte Stadtgas bestand aus einer Mischung von Koks-G. und Erd-G. und wurde wegen seines Kohlenmonoxidgehalts weitgehend durch Erdgas ersetzt. G. wird eingesetzt zur Strom-, Kraft- und Wärmeerzeugung (Heizung, Kraftwerk, Blockheizkraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Wärmepumpe). Propan und Butan, die sich leicht verflüssigen lassen, werden als Treibstoffe für Fahrzeuge benutzt (Autogas).

Erdgas ist der umweltfreundlichste fossile Brennstoff. Wasserstoff verbrennt noch schadstoffärmer und gilt als der Energieträger der Zukunft (Wasserstofftechnologie), der kein Kohlendioxid (Kohlendioxidproblem) freisetzt.
Emissionen bei der Verbrennung von Erd-G.: Heizung, Ofenheizung, Kraftwerk, Fernwärme.

Autor: KATALYSE Institut

Gasherd

G. weisen gegenüber Elektroherden eine Reihe von Vorteilen auf: in Sekundenschnelle volle Leistung, stufenlose und schnelle Brennerregulierung, fehlende Nachwärme, alle Topfarten verwendbar und v.a. einen geringeren Primärenergieverbrauch (Energie).

Der Elektroherd schneidet in der Öko-Bilanz insb. wegen der hohen Umwandlungsverluste und Schadstoffemissionen bei der Stromerzeugung (Kraftwerk) schlechter ab.
Trotzdem nutzen nur ca. 4% der 10 Mio Haushalte (alte Bundesländer), die an ein Erdgasnetz angeschlossen sind, Gas zum Kochen. 1,2 Mio der jährlich in den alten Bundesländern produzierten Elektroherde stehen ganze 90.000 G. gegenüber, woraus sich auch der höhere Anschaffungspreis der G. ergibt. Die Betriebskosten des G. liegen jedoch günstiger als beim Elektroherd. Auch Haushalte ohne Gasanschluß können mit Hilfe von Flüssiggas und angepaßten Düsen G. nutzen.
Durch die zwangsläufig unvollständige Verbrennung des Erd- oder Flüssiggases entstehen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte; von Bedeutung ist vor allem Formaldehyd. Es ist deshalb darauf zu achten, daß ein genügender Luftaustausch mit der Außenluft gewährleistet ist (Lüften), was in der Küche meist der Fall ist. Besondere Vorsicht ist bei der Inbetriebnahme von Neugeräten angebracht: Die Wärmedämmung der G. enthält in vielen Fällen als Bindemittel Formaldehyd, das beim ersten Aufheizen eines neuen G. in großen Mengen rauchend frei wird. Gut Lüften!

Autor: KATALYSE Institut