Überdüngung

Düngergaben über den physiologischen Bedarf der Kulturpflanze hinaus, besonders mit leichtlöslichen

Wichtigster Schutz vor einer Ü. im konventionellen Landbau ist die Düngerbedarfsermittlung sowie die Düngung zum richtigen Zeitpunkt. Wegen Ü. bestimmter Gebiete (z.B. Weinbaugebiete) liegt der Nitratgehalt von Trinkwasser dort z.T. über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l.
Bei Ü. wird von Mikroorganismen N2O (Distickoxid, Lachgas) freigesetzt, das zum Treibhauseffekt beiträgt.

Autor: KATALYSE Institut

Tropenwaldnetzwerk

Das Tropenwaldnetzwerk ist ein Zusammenschluß von deutschen und brasilianischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Dachverbänden, die sich mit ökologischen, sozialen und kulturellen Fragen zum tropischen Regenwald in Brasilien beschäftigen.

Mitglieder des NGO-Netzwerkes sind Initiativen, Stiftungen und Umweltschutzverbände, private und universitäre Forschungseinrichtungen und interessierte Privatpersonen. Mit Beobachterstatus beteiligt sind außerdem die staatlichen Träger der Entwicklungszusammenarbeit.
Vor dem Hintergrund des breiten und interdisziplinären Spektrums seiner Mitglieder begleitet das Netzwerk mit seiner Arbeit die Bemühungen, den Tropenwald des Amazonasbeckens und den atlantischen Küstenwald zu bewahren und nachhaltige Regionalentwicklungen in Kraft zu setzen.
Den Schwerpunkt der Aktivitäten bildet die zivilgesellschaftliche Beobachtung und Begleitung des internationalen Pilotprogramms zum Schutz des brasilianischen RegenwaldesPPG7, sowie von die Region berührenden Entwicklungsprojekten.
Mit seinen Aktivitäten engagiert sich das Netzwerk durch die Bereitstellung eines Informations- und Koordinationsforums für die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation.
Weitere Ziele und Aufgaben sind eine koordinierte themenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, verstärktes und fokussiertes Lobbying in den Institutionen der Geberländer, der Weltbank und der brasilianischen Regierung sowie die Einbindung der NGO als Beratungsinstitutionen bei staatlichen Stellen und in den Medien.

Autor: KATALYSE Institut

Tierschutzrecht

Zum Umweltrecht im weiteren Sinne gehört auch das T., wobei sich häufig Überschneidungen mit der Folge der Mehrfachzuordnung der Norm ergeben.

Neben z.B. dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht unterfällt es der konkurrierenden Gesetzgebung des Artikels 74 GG. Zu unterscheiden hiervon ist der artenspezifische Schutz des 20 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der in das Umweltrecht als Ganzes integriert ist. Das Tierschutzgesetz schützt allgemein Leben und Wohlbefinden des Tieres (1 TierSchG).

Autor: KATALYSE Institut

Tierhaltung

Unter Tierhaltung versteht man die Haltung von Nutztieren (Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Geflügel u.a.) sowie Haus- (Katze, Hund, Vögel u.a.) und Zootieren unter menschlicher Pflege und Aufsicht.

Landwirtschaftliche Nutztiere werden zur Erzeugung tierischer Nahrungsmittel, v.a. Fleisch, Milch und Eiern gehalten. Die Tierhaltung umfasst darüber hinaus u.a. die Züchtung, Fütterung, die Tierernährung, die Unterbringung, sowie Haltung und Pflege. Hinsichtlich der Haltungsformen unterscheidet man v.a. die Artgerechte Tierhaltung und die Massentierhaltung (beispielsweise die Batteriehaltung von Legehennen).

Landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland 1999

  • 102 Mio. Geflügel
  • 24 Mio. Schweine
  • 15 Mio. Rinder
  • 2,8 Mio. Schafe
  • 0,6 Mio. Pferde
  • 0,1 Mio. Ziegen

Autor: KATALYSE Institut

TA-Lärm

Die Technische Anteilung zum Schutz gegen Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Sie setzt behördenverbindliche Immissionsgrenzwerte für das Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen und zur nachträglichen Anordnung bei bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG fest.

Die Höhe der zulässigen Immissionswerte richtet sich nach der tatsächlichen baulichen Nutzung bzw. im Falle einer vorhandenen Bauleitplanung nach der geplanten baulichen Nutzung des zu beurteilenden Gebietes im Einwirkungsbereich der Anlage.

Die Neufassung der TA Lärm als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 48 BImSchG trat am 1. November 1998 in Kraft. Bisher erfasste die TA Lärm unmittelbar nur diejenigen Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedurften.

Die neue TA Lärm gilt auch für nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen, die bei weitem die meisten Anlagen nach dem BImSchG repräsentieren. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:

  • Sportanlagen, die der Sportanlagenlärmschutzverordnung unterliegen
  • nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen sowie Freiluftgaststätten
    {* }nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen
  • Schießplätze, auf denen mit Waffen ab Kaliber 20mm geschossen wird
  • Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen Anlagen
  • Baustellen
  • Seehafenumschlagsanlagen
  • Anlagen für soziale Zwecke

Die neue TA Lärm berücksichtigt auch die von anderen Anlagen ausgehende Vorbelastung auch betriebsübergreifend und vergleicht die in der betroffenen Nachbarschaft entstehende Gesamtbelastung mit den Immissionsrichtwerten.

Die Immissionsrichtwerte wurden gegenüber der alten Fassung von 1968 zwar nicht geändert. Dafür wurden Ruhezeitenzuschläge eingeführt. Der Zuschlag für diese Ruhezeiten beträgt 6 dB, aber von diesem Zuschlag kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.
Lärmgrenz- und –richtwerte.

Autor: KATALYSE Institut

Teich

siehe Gartenteich.

Autor: KATALYSE Institut

Zellskelett

Das so genannte Zellskelett (englisch cytoskeleton) ist ein dichtes kreuz und quer gespanntes Netzwerk aus vielen verschiedenen Protein-Polymeren und damit assoziierten Proteinen.

Letztere werden benötigt, um die Polymere zu steuern, denn z. B. müssen Vernetzung, Bündelung, Länge der Filamente, Transporte und die Spannung der Zelle gesteuert werden. Diese Strukturen sind ständigen Veränderungen unterworfen, d. h sie werden auf- und abgebaut, was sie anfällig für Eingriffe von außen macht. Das Zellskelett verleiht der Zelle Stabilität und Form und darüber hinaus hat es noch weitere Funktionen bei Bewegungen, intrazellulä
rem Transport von Nährstoffen und bei Zellteilung und -differenzierung. Man unterscheidet 3 zytoplasmatische und 2 membrangebundene Filamentsysteme. Die assoziiertenProteine arbeiten innerhalb der Systeme; sie stellen Bindungen zwischen den Filamenten her und regulieren Abläufe.

Filamente sind lange Proteinfasern (Polymere), die aufgrund verschiedener Durchmesser in drei Gruppen der eingeteilt werden: Mikro-, Intermediär- und Tubulin-Filamente (6–8, 10 und 25 nm). Zu den kleinsten gehört das Aktin, das eines der häufigsten Proteine in höheren Zellen darstellt. Aktine sind Bausteine der Mikrofilamente. Sie sind nötig für die mechanischen Eigenschaften der Zelle und ist beteiligt an der Zellteilung und -wanderung. In einigen Zellen haben Mikrofilamente statische (strukturgebende), in anderen dynamische Funktion (Muskelbewegung, Zellwanderung, Phagozytose, Verschmelzung von Ei- und Samenzelle). So genannte Motorproteine (Kinesin, Myosin, Tubulin) gleiten wie auf Schienen, die von anderen fädigen Strukturproteinen gebildet werden, durch die Zelle und transportieren Nähr- und Botenstoffe. Keratine sind Strukturproteine der Intermediär-Filamente und sind ein wichtiger Bestandteil des Zytoskeletts (Zytokeratin). Mikrotubuli als die größten Filamente sind kleine Röhrchen, die aus Polymeren von Tubulinmolekülen gebildet werden. Die Mikrotubuli sind bei Bewegung und Zellteilung von Bedeutung. Sie bilden den Spindelapparat, der bei der Zellteilung die Chromosomen auseinander zieht. Er wird bei jeder Zellteilung neu aufgebaut und am Ende wieder abgebaut. Wird die Bildung des Spindelapparates gestört, werden die Chromosomen nicht korrekt verteilt, was genetische Schäden bei den Nachkommenzellen bzw. den Individuen zur Folge hat.

Autor: KATALYSE Institut

Zellkulturen

Zellkulturen (primäre und sekundäre und Zelllinien) werden in der Wissenschaft eingesetzt, um grundlegende Prozesse in der Zelle zu erforschen, z. B. Stoffaustausch, Membranprozesse, Virusinfektionen oder Krebsentstehung.

Primäre Zellkulturen bestehen aus normalen Zellen eines Organs, die frisch für ein Experiment gewonnen werden. Dafür werden sie aufbereitet, z. B. von den Strukturen „befreit“, die den Zellverband eines Organs ausmachen. Es entsteht eine Zellkultur aus Einzelzellen, die begrenzt lebensfähig ist. Jede normale Zelle hat von Natur aus die Fähigkeit, sich etwa 50-mal zu teilen, dann stirbt sie ab. Wird eine Primärkultur weiterkultiviert, entsteht eine begrenzt lebensfähige Zelllinie. Dafür werden einige Zellen in frisches Nährmedium überführt (passagiert) und die Zellen vermehren sich bis zu einer bestimmten Zelldichte. Ist diese erreicht, teilen sich die erst wieder, wenn wieder einige Zellen in frisches Medium überführt werden. Die Lebensdauer ist dann erschöpft, wenn die Anzahl der natürlichen Teilungen erreicht ist.

Die unsterblichen Zelllinien können auf verschiedene Weise entstanden sein bzw. gezielt hergestellt werden. Grundsätzlich kann jede Zelle spontan „entarten“, d. h. sie verliert ihre natürliche Wachstumsbremse und wird zur Tumorzelle. Diesen Vorgang nennt man Transformation. Auslöser können Fehlregulationen in der Zellesein, Krebs erregende Chemikalien, Röntgen-, UV- oder Gamma-Strahlen sowie Infektionen mit Tumorviren. Diese Zellen können dann aus einem Tumor isoliert und im Labor in geeigneten Nährmedien weiterkultiviert werden (sekundäre Tumorzelllinie). Transformierte Zellen können aber auch im Labor künstlich erzeugt werden, durch die oben erwähnten Einwirkungen oder gentechnische Übertragung von Krebsgenen auf die Zellen. Eine weitere Möglichkeit, eine unsterbliche Zellkultur künstlich herzustellen, ist die Fusion aus einer Krebs- und einer normalen Zelle. Durch die Fusion von zwei Zellen bekommt die neue künstliche Zellart Eigenschaften von beiden Ausgangszellen: die Unsterblichkeit der Krebszelle und Funktionen der normalen Körperzelle.

Unsterbliche Zelllinien haben instabile Chromosomensätze. In einer Zellkultur können einfache und mehrfache Sätze vorkommen. Insofern sind diese Zellkulturen von ihren Eigenschaften her noch weiter von lebenden Organismen entfernt als Primärkulturen. Jede Zellart, ob unsterblich oder begrenzt lebensfähig, muss in einem spezifischen Nährmedium kultiviert werden, da die Ernährungsansprüche sehr verschieden sind. Ergebnisse aus Zellkulturexperimenten geben Aufschluss über grundlegende Zellprozesse.

Autor: KATALYSE Institut

Weltgesundheitsorganisation

Weltgesundheitsorganisation: World Health Organisation (WHO).

Die 1948 gegründete Sondergorganisation der UN hat ihren Sitz in Genf, 191 Staaten gehören ihr als Mitglieder an. Die W. ist die leitende und koordinierende Behörde des internationalen Gesundheitswesens, zu deren Tätigkeitsbereichen u.a. die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und die Bekämpfung von Epidemien und Seuchen gehören.

Artikel 1 der Statuten nennt die Schaffung eines Höchstmaßes an Gesundheit für alle Völker als Ziel, wobei Gesundheit nicht nur als Freisein von Krankheit und Gebrechlichkeit definiert wird, sondern als Zustand vollständigen körperlichen Wohlbefindens.

Während die W. z.B. bei der Seuchenbekämpfung und der Verringerung der Säuglingssterblichkeit in den Entwicklungsländern große Erfolge verbuchen kann, zeigen Bemühungen um denAbbau des Nord-Süd-Gefälles (bzw. innerhalb bestimmter Länder des Stadt-Land-Gefälles) bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung kaum Wirkung.
Wichtige Mitgliedstaaten üben zudem zur Durchsetzung eigener Wirtschaftlichkeitsinteressen Druck auf die Organisation aus, um eine effektive Informationspolitik zu verhindern.

Das betrifft z.B. Informationen über die Ausbreitung von Aids (Tourismus), über den Genuß von Zigaretten (Tabakrauch) und Alkohol (Ethanol, Konsumgüterindustrie) und von Medikamenten (Pharmaindustrie), den Einsatz von Pestiziden und Lebensmittelzusätzen (chemische und Nahrungsmittelindustrie).

Autor: KATALYSE Institut

Wassergefährdende Stoffe

Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz §19g werden wassergefährende Stoffe mittels Verwaltungsvorschrift näher bestimmt und entsprechend ihres Gefahrenpotentials für Mensch und Umwelt in Wassergefährdungsklassen eingestuft.

Ziel ist es, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Gewässer beim Umgang mit den Stoffen, z.B. Lagern, Umfüllen, Herstellen, Verwenden und Befördern, zu treffen.

In der Verwaltungsvorschrift erscheint im Katalog W., der vom Beirat beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. demUmweltbundesamt herausgegeben wird, eine umfassende Liste von Stoffen, die drei verschiedenen Wassergefährdungsklassen (WGK) zugeordnet sind:

  • WGK l: schwach wassergefährdend,
  • WGK 2: wassergefährdend und
  • WGK 3: stark wassergefährdend.

Die Einteilung wird durch eine Kommission, in der Bund, Länder und Industrievertreten sind, vorgenommen. Zur Bewertung der Stoffe werden Stoffeigenschaften wie akute Toxizität gegenüber Säugetier, Bakterien und Fischen, das Abbauverhalten, Daphnien- und -Algentoxizität herangezogen. Nicht für alle im Katalog enthaltenen Stoffe hat die Kommission eine Einstufung vorgenommen.

Ein großer Anteil der Einstufung in bestimmte WGK wurde von den Stoffproduzenten selbst vorgenommen. Eine Unsicherheit ergibt sich bei den WGKs, da sich die Einstufung nicht auf Stoffgemische bezieht, aus denen die meisten Erzeugnisse bestehen.

 

Autor: KATALYSE Institut

Vogelgrippe

Grippe können auch Vögel bekommen. Der Erreger ist das Influenza A-Virus. Alle Influenza-Viren vom Subtyp H5 und H7 können Vögel infizieren. Es erkranken allerdings nicht alle Vögel. Wildvögel sind weitestgehend immun gegen die Vogelgrippe.

Sie tragen das Virus allerdings im Körper und verbreiten es mit ihrem Kot. In einemTeich, in dem eine Wildente ihren Kot abgelassen hat, können die Influenzaviren noch eine Woche lang nachgewiesen werden. Kommt dann ein Huhn mit dem Erreger in Kontakt wird es schwer krank.

Tiermediziner sprechen von der Geflügelpest
Vogelgrippe ist ein umgangsprachlicher Begriff, der aber dieselbe Krankheit bezeichnet. Die Krankheit beruht auf einem Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1. Menschen können normalerweise nur schwer durch Vogel-Influenza-Viren infiziert werden, dennoch gab es Todesfälle. Die große Gefahr besteht darin, dass sich genetisches Material von Vogel- und Menschenviren zu einem neuen für den Menschen hochinfektiösen und gefährlichen Virustyp verbinden könnte. Genau dies ist bei der "Spanischen Grippe" von 1918 mit weltweit Millionen von Todesopfern wahrscheinlich schon einmal geschehen. Inzwischen soll H5N1 in China auch bei Schweinen festgestellt worden sein. Schweine können sich gleichzeitig mit Menschen- und Vogelgrippeviren infizieren. Dass sich Menschen mit der Vogelgrippe infizieren können, ist seit 1997 bekannt.

Das Risiko einer weltweiten Influenzaepidemie (Pandemie) wird maßgeblich davon beeinflusst, wie weit ein Virus verbreitet ist. Insofern bedeutet jeder neue Ausbruch eine Erhöhung des Risikos. Mitte Oktober 2005 wurde offiziell bestätigt, dass bei Geflügel in der Türkei, in Rumänien sowie auch in Teilen Russlands der in Asien zirkulierende Virusstamm H5N1 nachgewiesen wurde. Auch für Griechenland und Kroatien wurde das Auftreten der Vogelgrippe bestätigt. Inzwischen ist das hochpathogene H5N1 auch nach Deutschland eingeschleppt.

Für die Bevölkerung in Deutschland ist derzeit ein großes Risiko kaum erkennbar, dies auch vor dem Hintergrund, dass andere Mikroorganismen, wie etwa Salmonellen allein in Deutschland jedes Jahr zu mehr Todesfällen führen als die Vogelgrippe in den letzten Jahren insgesamt weltweit.
Aufgrund der Diskussion um die Vogelgrippe lassen sich inzwischen viele Menschen gegen Grippe impfen als in den vergangenen Jahren. Dies obwohl die aktuelle Impfung nicht vor der Vogelgrippe schützt.

Erst 1996 entdeckte der US-Wissenschaftler Taubenberger den Erreger der Spanischen Grippe. Im Kriegsjahr 1918 war diese mit amerikanischen Soldaten nachEuropa gelangt, ein Jahr später hatte sie sich bereits weltweit verbreitet. Ein Fünftel der Weltbevölkerung war infiziert, über 40 Millionen Menschen starben. Das waren mehr als alle Opfer des zweiten Weltkriegs. Es handelte sich um das Virus H1N1, das auch Bestandteile eines Vogelvirus enthielt. Auch der Erreger der Asiatischen Grippe H2N2, die in den Jahren 1957/58 über 70.000 Menschen tötete, enthielt ein Vogelprotein.

1997 wurden allein in Hongkong 1,8 Millionen Hühner getötet. Dieses Mal machte das Virus auch vor Menschen nicht halt. Im Mai 1997 starb ein kleiner Junge an einer unbekannten Grippe. Experten aus den Niederlanden entdecken in seinem Blut das Vogelvirus H5N1 - dasselbe Virus, das in Hongkong die Vogelgrippe ausgelöst hatte. Bis November 1997 waren 18 Menschen infiziert, 6 von ihnen starben - die meisten von ihnen hatten engen Kontakt zu Vögeln.

1999 meldeten neun Provinzen in Norditalien den Ausbruch der Geflügelpest. Um die Seuche möglichst schnell in den Griff zu bekommen, wurden 13 Millionen Hühner not geschlachtet. Die Angst vor einer Übertragung des Virus auf Menschen beherrschte die Schlagzeilen. Diesmal ist der Erreger, das Virus H7N1, weniger aggressiv als zwei Jahre zuvor in Hongkong.

2003 wurde in den Niederlanden Vogelgrippe-Alarm ausgelöst. Die Behörden reagierten schnell: 20 Millionen Hühner wurden gekeult, das waren rund 90 Prozent des Bestandes. Auslöser war ein Virus, das bisher für Menschen ungefährlich war: H7N7. Vor dem Ausbruch der Seuche war er nur in einer Löffelente nachgewiesen worden. Dennoch erkrankten 89 Menschen daran – ein Tierarzt starb.

Thailand hat die viertgrößte Geflügelindustrie der Welt: 600.000 Menschen sind hier beschäftigt. Erst als Ende des Jahres die ersten Todesopfer zu beklagen sind, wird Alarm geschlagen und in ganz Südostasien werden über 33 Millionen Hühner und Enten notgeschlachtet. Jedes zweite Huhn dieser Erde lebt in Asien, insgesamt über 7 Milliarden. Es gehört damit für die Menschen unweigerlich zum Alltag und in jeden Haushalt. Die Krankheit, die sich in der Folgezeit in Südostasien weiter unter den Hühner ausbreitet, ist die Vogelgrippe. Ein Influenza A-Virus, der gleiche Typ wie bei der winterlichen Grippe in unseren Breitengraden.

Aufgrund des engen räumlichen Kontakts von Mensch und Tier, gelingt es einem Vogelvirus regelmäßig, in den Körper eines Menschen einzudringen. Für diesen stellt die Form der Vogel-Influenza normalerweise jedoch keine Gefahr dar. Die Oberfläche des Vogelvirus unterscheidet sich so stark von seiner menschlichen Variante, dass dieses keine Möglichkeit findet, sich in den humanen Zellen zu vermehren. Doch unter den zahllosen Hühnern in Asien verbreitet sich das Grippevirus rasant. Die von der Vogelgrippe befallenen Hühner bekommen Atembeschwerden, Durchfall und Fieber. Das aggressive Virus hat sich so verändert, dass ihm über 90 Prozent der infizierten Hühner zum Opfer fallen. Über ihren Kot gelangen wiederum riesige Mengen an Viren in die Umwelt.

Durch spontane Mutation können neue Varianten des Vogelvirus entstehen. Irgendwann ist vielleicht eine Virusvariante darunter, deren Oberflächenstruktur sich so verändert hat, dass sie sich auch im menschlichen Körper zurecht findet. Das Virus zwingt so seinen neuen Wirt, fortlaufend identische Kopien von sich zu produzieren. Das Immunsystem erkennt das für den menschlichen Körper völlig unbekannte Virus nicht und kann sich nicht wehren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass solch eine Virusvariante entsteht, ist höher, je mehr Hühner von der Krankheit befallen sind. Nimmt man jedoch die absoluten Zahlen, sind die Erkrankungen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung verschwindend gering. Zusätzlich stellt der einzelne Mensch eine Sackgasse für den Erreger dar. Es gibt für das Virus keine Möglichkeit, von Mensch zu Mensch überzuspringen. Für eine weitere Ansteckung gibt es in diesem Fall keine Chance.

H5N1 = Killervirus?
Forscher und Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnen jedoch vor einem möglichen Horrorszenario. Es besteht theoretisch die Möglichkeit, dass ein neues Super-Virus entstehen könnte. Trifft das Virus der Vogelgrippe (H5N1) auf ein menschliches Influenzavirus (H3N2), kann dies verheerende Folgen haben. Beide Viren können bei der Vermehrung in den menschlichen Zellen ihre Erbinformationen austauschen. Im schlimmsten Fall bildet sich dadurch ein völlig neuer Erreger, der die negativen Eigenschaften beider Krankheiten in sich vereint. Für den Menschen wäre das Virus so gefährlich wie die Vogelgrippe und so ansteckend wie seine menschliche Variante. Das menschliche Immunsystem wäre bis zur Bereitstellung eines geeigneten Impfstoffes gegen den Erreger machtlos. Eine weltweite Pandemie wäre die Folge. Bei allen theoretischen Möglichkeiten ist es glücklicherweise jedoch mehr als wahrscheinlich, dass dieses Horrorszenario nicht eintreten wird.

Die einzige Möglichkeit die Geflügelpest oder Vogelgrippe einzudämmen, besteht darin, die betroffenen Bestände zu schlachten. Da praktisch alle infizierten Tiere sowieso an der Krankheit sterben würden, ist das auch im Sinne des Tierschutzes, da durch das Keulen ein qualvoller Tod und weitere Ansteckungen verhindert werden können. Eine Impfung ist keine Alternative zum Keulen der Tiere. Der Impfstoff ist nämlich nicht effektiv genug. Er kann das Virus nicht abtöten. Geimpfte Tiere werden zwar nicht krank, tragen das Virus aber weiterhin in sich und können es auch an nicht geimpfte Tiere weitergeben.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltmedizin

Die U. befasst sich mit den umweltbedingten Gesundheitsrisiken und Gesundheitsstörungen.

Wichtige Aspekte der U. sind die Krankheitsvorsorge im Rahmen des vorsorgenden Umweltschutzes, die Toxikologie, die Hygiene und die Epidemologie. Krankheit wird durch viele Faktoren ausgelöst – Umweltbedingungen als alleinige Ursache sind eher selten.

So kann die U. nicht als losgelöstes Fachgebiet verstanden werden, sondern arbeitet fächerübergreifend. Umweltambulanzen wurden in den letzten 10 Jahren in fast allen Regionen eingerichtet.

Als Standardwerk der U. empfehlen wir folgendes Werk, das unter der Mitwirkung zahlreicher KATALYSE-Autoren entstanden ist:

Böse-O`Reilly, Kammerer, Mersch-Sundermann, Wilhelm: Leitfaden Umweltmedizin; 2. Auflage, Verlag Urban & Fischer, München 2001, ISBN 3-437-41021-0

Autor: KATALYSE Institut

Umweltambulanzen

U. gibt es in Deutschland seit einigen Jahren. In U. werden Sprechstunden für Patienten angeboten, bei denen die behandelnden Ärzte eine Schadstoffbelastung als Ursache von Gesundheitsstörungen vermuten.

Die Konzeption der U. beinhaltet Aspekte der Vorsorge im Rahmen der medizinischen Umwelthygiene und das individuelle Patientenproblem im Sinne der klinischen Medizin.

In U. werden Informationen fachübergreifend aufgearbeitet, die für die medizinische Beratung Relevanz haben, d.h., es wird versucht, zwischen Schadstoffen und Erkrankungen einen kausalen Zusammenhang herzustellen. Im Einzelfall erfolgen notwendige Spezialuntersuchungen.

Siehe auch: Schadstoffbelastung, Ökotoxikologie

Autor: KATALYSE Institut

Tumor

Allgemeine Bedeutung: Schwellung. Kann verursacht sein durch Entzündung oder Gewebevermehrung in Folge überschießenden Wachstums von Gewebezellen.

Dieses Wachstum ist irreversibel und von körpereigenen Regulationsmechanismen unabhängig. Man unterscheidet gutartige (benigne) von bösartigen (malignen) T.. Gutartige T. wachsen langsam. Sie können eine beträchtliche Größe erreichen und durch Verdrängung Nachbarorgane schädigen. Mikroskopisch unterscheiden sich ihre Zellen kaum von normalem Gewebe.

Bösartige T. entwickeln sich meist sehr schnell, wachsen in Nachbarorgane ein, die sie dadurch zerstören, und sie bilden durch Absiedlung von einzelnen T.-Zellen Tochtergeschwülste (Metastasen) in entfernt liegenden Organen. Mikroskopisch sind ihre Zellen sehr unterschiedlich geformt und weisen kaum noch Ähnlichkeit mit ihren Ausgangsgeweben auf.

Bösartige und gutartige T. werden nach ihren Ausgangsgeweben eingeteilt. Die bekanntesten bösartigen T. sind die Karzinome, die sich aus Haut-, Schleimhaut- und Drüsengeweben bilden (Krebs, Hautkrebs), und die Sarkome, die sich aus Bindegewebs- und Knochenzellen bilden.

Autor: KATALYSE Institut

TRK-Wert

Technische Richtkonzentration; diejenige Konzentration eines Gefahrstoffs als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die als Anhaltspunkt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die meßtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen ist.

T. werden für krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe anstatt MAK-Werten aufgestellt. Die Einhaltung der T. am Arbeitsplatz soll das Gesundheitsrisiko vermindern. T. gibt es z.B. für so gefährliche Stoffe wie Asbest oder Benzol.

T. schließen Gesundheitsschäden der Beschäftigten wie Krebs oder Erbgutschäden nicht aus. Langfristig sind nicht nur Beschränkungen sondern Verwendungsverbote für krebserzeugende Stoffe anzustreben, um einen effektiven Gesundheitsschutz zu erreichen.

Lit.: Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK-Wert-Liste, Weinheim 1991

Siehe auch: Arbeitsplatz

Autor: KATALYSE Institut

Trinkwasser: Service – Verbraucherinformationen

Schadstoffe im Trinkwasser

  • Kupfer
  • Blei
  • Asbest
  • Nitrat
  • Pestizide
  • Schwer abbaubare synthetische Verbindungen
  • Trinkwasserfilter gegen Schadstoffe?
  • Was ist eigentlich Tafelwasser?
  • Sind Sodageräte bzw. Sprudler für Leitungswasser sinnvoll?

Kupfer im Trinkwasser

 
Blei im Trinkwasser
Durch den jahrzehntelangen Einsatz von Bleiverbindungen als Antiklopfmittel in Treibstoffen kam es durch die Verkehrsemissionen v.a. bei Kindern zu einer hohen Grundbelastung mit Blei. Eine weitere Erhöhung der Bleibelastung durch bleihaltiges Trinkwasser stellt eine zusätzliche Gefährdung der Gesundheit vor allem von Kindern dar.

Trinkwasser enthält im Durchschnitt wenig B.. B.-Wasserleitungen (Bleirohre)können zusammen mit weichem Wasser zu hohen B.-Konzentrationen führen. Bei hartemWasser kann sich eine Schicht aus basischem B.-Karbonat bilden, die B.-Ablösungen ins Trinkwasser behindert. Bleileitungen finden sich v.a. im Altbaubestand, der vor 1950 errichtet wurde. Im Stagnationswasser (längere Zeit in den Leitungen stehendes Wasser) aus diesen Bleileitungen kann in der Regel eine Überschreitung des Grenzwertes von 40 µg Blei/Liter Trinkwasser nachgewiesen werden.

Die Neufassung der EU-Trinkwasser-Richtlinie, die auch in deutsches Recht, also in die Trinkwasserverordnung umgesetzt werden muss, sieht eine Absenkung des Grenzwertes auf Trinkwasser ab 1. Dezember 2003 auf 25 µg/Liter und ab 1. Januar 2013 auf 10 µg/Liter vor. Da der Austausch von Bleileitungen und Armaturen in gesamten EU weit über 40 Milliarden DM kosten wird, wurde für die Einhaltung des neuen Blei-Grenzwertes eine Übergangszeit von 15 Jahren vorgesehen.

Rohrleitungen aus Asbest-Zement sind in den Netzen der deutschen Trinkwasserversorgungsunternehmen in einer Gesamtlänge von mehreren 10.000 Kilometern verbaut worden. Als problematisch anzusehen ist dieses, wenn in derartigen Asbestzementrohrleitungen (entgegen der Vorgaben derTrinkwasserverordnung) saures Wasser bzw. Wasser, dass nicht im pH-Gleichgewicht steht, transportiert wird. Dann besteht die Gefahr, dass sich Asbestfasern in großer Zahl aus dem Rohrleitungsmaterial herausgelöst werden.

Umfassende Untersuchungen zu gesundheitlichen Schäden durch die Aufnahme von Asbestfasern aus dem Trinkwasser liegen bislang nicht vor. Es besteht allerdings der Verdacht, dass die Asbestfasern die Darmwand durchdringen können. Wenn Kleidungsstücke und Bettwäsche usw. mit Wasser gewaschen wird, das Asbestfasern enthält, können die Wäschestücke Fasern aufnehmen und während der Trocknung an die Umgebungsluft abgeben, die dann eingeatmet werden können. Ob dies angesichts der Grundbelastung mit Asbestfasern in der Atemluft eine relevante Kontamination darstellt, ist wissenschaftlich noch nicht abschließend bewertet.

Einige Wasserversorgungsunternehmen lassen ihre Asbestzementrohrleitungen mit lebensmittelrechtlich zugelassenen Epoxidharzen auskleiden, da der Austausch der aller Asbestleitungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar erscheint.

 
Nitrat im Trinkwasser
Im Zusammenhang mit der Nitratbelastung des Trinkwassers wird immer wieder die Gefahr der "Baby-Blausucht" (in der medizinischen Fachsprache als Methämoglobinämie bezeichnet) beschworen. Allerdings liegt aus den letzten 50 Jahren kein klinisch beschriebener Fall der "Baby-Blausucht" aus Deutschland vor, der auf nitratbelastetes Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung zurückgeführt werden konnte. Der Grenzwert für Nitrat in der Trinkwasser-Verordnung wurde vor zehn Jahren von 90 mg/l Nitrat auf 50 mg/l reduziert.

Die "Baby-Blausucht" war vor allem ein Problem von Einzel- und Selbstwasserversorgungen, wo es durch "hydraulische Kurzschlüsse" zwischen der Fäkaliengrube und dem Hausbrunnen zu Nitratbelastungen von mehreren 100 Milligramm Nitrat gekommen war. Wenn dieses hoch nitratbelastete Wasser auf dem Herd warmgehalten wurde, ergab sich durch die Verdunstung eine zusätzliche Aufkonzentration des Nitrats. Säuglingsbrei, der mit diesem Wasser zubereitet wurde, konnte dann zu einer Nitritvergiftung des Säuglings führen.

Neben dem Grenzwert von 50 mg/l gibt es in der EG-Trinkwasser-Richtlinie auch noch einen Richtwert von 25 mg/l. Dieser Richtwert basiert auf der Gefahr der Nitrosaminbildung. Die Nitrosamine mit ihrem kanzerogenen Potenzial entstehen via Nitrat aus Nitrit und sekundären Aminen und haben sich im Tierversuch als stark krebserregend erwiesen.
Im Hinblick auf die Gefahr der "Baby-Blausucht" und der Nitrosaminbildung ist zu berücksichtigen, dass viele Gemüse deutlich höhere Nitratkonzentrationen aufweisen als Trinkwasser. Im Winter findet man nicht selten Salate mit Nitratbelastungen von bis 2.000 mg/kg.

Pestizide im Trinkwasser
Auch im Hinblick auf die Diskussion um den Vorsorgegrenzwert für Pestizide von 0,1 µg/l ist zu beachten, dass die Pestizidaufnahme über Lebensmittel viel höher liegt.

Beispiel: Die Schimmelpilzbekämpfungsmittel Biphenyl (E 230), Orthophenylphenol(E 231) und Thiabendazol (E 233) gelangen beim Genuss von Südfrüchten (Zitronen, Orangen, Bananen) in Konzentrationen in den menschlichen Körper, die ein Vielfaches über den im Trinkwasser gelegentlich gemessenen Pestizidrückständen liegen. Mit den genannten Fungiziden werden die Schalen von Südfrüchten behandelt. Werden nach dem Schälen dieser Früchte nicht die Hände gewaschen, wird mit der kontaminierten Handfläche ein Teil derKonservierungsstoffe auf die verzehrte Frucht gebracht. Bei Bananen können so bis zu einem Viertel der aufgebrachten Fungizidmengen auf die geschälte Frucht gelangen.
Der Pestizidgrenzwert der EU-Trinkwasser-Richtlinie von 0,1 µg/Liter ist als Vorsorgegrenzwert zu betrachten. Geringfügige, punktuelle Grenzwertüberschreitungen können toleriert werden, sofern die Ausnahmegenehmigungen mit sinnvollen Sanierungsmaßnahmen im Einzugsgebiet der betroffenen Trinkwasserbrunnen verbunden werden.

Schwer abbaubare synthetische Verbindungen im Trinkwasser
Durch die Abwasserreinigung werden leicht abbaubare Schadstoffe mit gutemWirkungsgrad abgebaut - bezogen auf den "Biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen" (BSB5) werden in der Regel mehr als 95 Prozent der leicht abbaubaren Substanzen im kommunalen Abwasser abgebaut. Schwer abbaubare Substanzen ("persistente" oder "refraktäre" Verbindungen synthetischer Herkunft) werden demgegenüber mit deutlich geringerem Wirkungsgrad "eliminiert". Problematisch sind diese Stoffe, wenn sie aufgrund ihrer lipophilen (fett-liebend) Eigenschaften ein hohes Bioakkumulationspotenzial (Anreicherung in Lebewesen und in der Umwelt) aufweisen. Beispiel für diese Stoffe sind z.B. die Moschus-Duftstoffe, die u.a. in Waschmitteln und Parfüms vorkommen können. In der Regel können diese apolaren Stoffe in der Trinkwasseraufbereitung allerdings gut an Aktivkohle adsorbiert werden. Besonders problematisch sind persistente Verbindungen dann, wenn sie aufgrund ihrer polaren Eigenschaften die Aufbereitungsstufen der Uferfiltratwerke zur Trinkwassergewinnung "durchbrechen", wie beispielsweise Sulfonverbindungen.

Trinkwasserfilter gegen Schadstoffe?
Trinkwasser hat zu Unrecht ein schlechtes Image. Das grassierende Misstrauen gegenüber dem Trinkwasser ist weitgehend unberechtigt. Denn gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel drohen zuletzt vomTrinkwasser. Die Schadstoffaufnahme über den Lebensmittel- und den Atemluftpfad liegt in der Regel um den Faktor 100 bis 1.000 höher als über das Trinkwasser.

Trotzdem versuchen viele Verbraucher, ihr Trinkwasser mit Haushaltswasserfiltern aller Art zu verbessern oder komplett durch Mineral- und Tafelwasser zu ersetzen. "Trinkwassernachbehandlungsgeräte" können allerdings bei unsachgemäßem Gebrauch zu einer Verkeimung (Belastung mit Mikroorganismen verursacht durchBakterien, Pilze, Protozoen, Viren o.ä.) des Trinkwassers führen. Angesichts der in der Regel guten Trinkwasserqualität ist der Einsatz von Wasserfiltern überflüssig; es sei denn, man ist Teetrinker und wünscht zur Entfaltung des vollen Aromas und Geschmacks weiches und weitgehend kalkfreies Wasser. Grundsätzlich ist Kalk nicht als Schadstoff zu betrachten, dies gilt auch für eine evtl. Braunfärbung des Trinkwassers, die in der regel auf eine Anreicherung mit Eisenoxiden zurück zu führen ist.
Bei einer ökologischen Betrachtung der Haushaltswasserfilter schlägt der Energie- und Ressourcenverbrauch bei Herstellung, Vertrieb, Gebrauch und Entsorgungbesonders negativ zu Buche.

Was ist eigentlich Tafelwasser?
Tafelwasser wird in der Werbung immer wieder als besonderes Wasser gepriesen. Es ist jedoch nichts anderes als Leitungswasser, das mit Kohlensäure versetzt und ziemlich teuer verkauft wird.

Sind Sodageräte bzw. Sprudler für Leitungswasser sinnvoll?
Fast überall hat das Trinkwasser eine gute Qualität und gehört zu den am besten überwachten Lebensmitteln überhaupt. Nur in einigen wenigen Fällen kann die Verwendung von

Mineralwasser gegenüber Leitungswasser Vorteile bringen, nämlich wenn

  • das Trinkwasser sehr nitratreich ist,
  • wenn das Trinkwasser z.B. durch alte Hausinstallationen (Bleirohre) belastet wird,
  • wenn das Wasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet wird (auf die Kennzeichnung für Säuglingsnahrung geeignet achten!)

Sodageräte und Sprudler weisen eine Reihe von Vorteilen auf:

  • Sie sparen sich das Schleppen von Flaschen und Kästen
  • Sodageräte und Sprudler rechnen sich schnell und sparen Ihnen v.a. im heißen Sommer so manchen Euro
  • Sie tun etwas für die Umwelt, da keine gefüllten und leere Mineralwasserflaschen mehr per LKW über die Autobahnen transportiert werden müssen und sie unterstützen die Nutzung des regionalen Produkts Trinkwasser
  • Die Trinkwasser -Grenzwerte sind in einigen Bereichen strenger als die von Mineralwasser

Autor: KATALYSE Institut

Toxizitäts-Äquivalent

Auch toxisches Äquivalent, das zur Vergiftung nötige Giftquantum pro kg Körpergewicht.

Siehe auch: Dioxine und Furane

Autor: KATALYSE Institut

Toxizität

Giftigkeit. Es wird zwischen akuter, subakuter und chronischer T. unterschieden.

Akute T. tritt nach kurz andauernder Einwirkung eines Stoffes auf (bei Menschen bis 3 Monate, bei Tieren 48 bzw. 96 h). Subakute T. nach mittlerer Einwirkungsdauer (Mensch: 3-6 Monate), chronische T. nach längerer Einwirkungsdauer (Mensch: ab 6 Monate). Z.B. bewirkt die akute T. des Zigarettenrauches einen Hustenanfall, die chronische T. ein Raucherbein (Tabakrauch).

Autor: KATALYSE Institut

Toxine

Meist wasserlösliche Giftstoffe, von Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren mit nach unterschiedlichen Inkubationszeiten auftretenden spezifischen Wirkungen.

Bei Bakterien unterscheidet man die eiweissartigen, von lebenden Bakterien abgesonderten Ektotoxine (zum Beispiel Diphterie-, Tetanus- Scharlach- und Typhytoxine) von den in der Zelle gebundenen Endotoxinen, die erst nach Auflösung der Bakterien frei werden (zum Beispiel Lipopolysyccharide der Salmonellen).

Bekannte pflanzliche T. sind zum Beispiel Atropin aus der Tollkirsche, Opium aus Schlafmohn oder Curare aus Strychnos-Arten.

Siehe auch: Mykotoxine

Autor: KATALYSE Institut

Tinnitus

Bei einem durch starke Lärmbelastung geschädigten Ohr kann es neben der 7-Lärmschwerhörigkeit auch zu einen mehr oder minder lauten Pfeifen oder Klingeln im Ohr kommen.

Diese Phänomen wird als T. (Ohrgeräusch) bezeichnet. Es entsteht infolge einer starken Überlastung der Sinneszellen (Hörvorgang) des Cortischen Organs und sollte als Warnsignal verstanden werden. Entwickelt sich eine Lärmschwerhörigkeit langsam, so kann sich auch der T. nur zögernd bemerkbar machen. Tritt die Schwerhörigkeit als Folge von Knallen sehr plötzlich auf (Knalltrauma), kann auch der T. nach der Lärmüberlastung unvermittelt in Erscheinung treten. 

Der T. ist eines der häufigsten Krankheitsbilder in der westlichen Welt. In Deutschland rechnet man mit etwa 8 bis 12 Millionen Betroffenen. Der Leidensdruck durch den "Verlust der Stille" ist enorm. Während bislang fast völlige Ratlosigkeit gegenüber dem T. herrschte, sind in jüngster Zeit eine Reihe moderner und vielversprechender Behandlungsansätze entwickelt worden.

Autor: KATALYSE Institut

Zusatzstoffe

Siehe Lebensmittelzusatzstoffe.

Autor: KATALYSE Institut

Zucker

Der Begriff Z. ist laut EWG-Vorschriften und Z.-Arten-Verordnung geschützt und bezeichnet Weiß- und Raffinade-Z.

Z. wird aus Z.-Rüben oder aus Z.-Rohr gewonnen. Die gesamte Z.-Anbaufläche Westdeutschlands ist doppelt so groß wie das Saarland. Der Rübenanbau wird unter intensivsten Methoden betrieben, er bedingt massiven Einsatz von Pestiziden und Düngern. Der gewonnene Z. wird durch die EG über den Verkaufspreis subventioniert, um den EG-Z.-Preis auf Weltmarktniveau zu senken.

Industriell verarbeiteter Z. hat einen hohen Energiegehalt und besitzt keine Wirkstoffe wie Mineralstoffe oder Vitamine. Brauner Z. wird als Alternative gepriesen; er enthält tatsächlich noch Spuren von Mineralstoffen und Vitaminen der B-Gruppe. Jedoch ist der Gehalt gegenüber anderen Lebensmitteln derart gering, daß hieraus kein wirklich physiologischer Wert für die menschliche Ernährung abgeleitet werden kann.

Der jährliche Pro-Kopf-Z.-Verbrauch liegt in Westdeutschland bei 37 kg/Jahr. Mit Z. werden heute verschiedene Krankheitsbilder in Zusammenhang gebracht: Übergewicht, Altersdiabetes und Karies. Z. wird daher immer häufiger als Schadstoff bezeichnet, was auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil als rechtens erklärt hat.

Siehe auch: Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe

Autor: KATALYSE Institut