Technische Richtkonzentration; diejenige Konzentration eines Gefahrstoffs als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die als Anhaltspunkt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die meßtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen ist.
T. werden für krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe anstatt MAK-Werten aufgestellt. Die Einhaltung der T. am Arbeitsplatz soll das Gesundheitsrisiko vermindern. T. gibt es z.B. für so gefährliche Stoffe wie Asbest oder Benzol.
T. schließen Gesundheitsschäden der Beschäftigten wie Krebs oder Erbgutschäden nicht aus. Langfristig sind nicht nur Beschränkungen sondern Verwendungsverbote für krebserzeugende Stoffe anzustreben, um einen effektiven Gesundheitsschutz zu erreichen.
Lit.: Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK-Wert-Liste, Weinheim 1991
Siehe auch: Arbeitsplatz
Autor: KATALYSE Institut