Wassergefährdende Stoffe

Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz §19g werden wassergefährende Stoffe mittels Verwaltungsvorschrift näher bestimmt und entsprechend ihres Gefahrenpotentials für Mensch und Umwelt in Wassergefährdungsklassen eingestuft.

Ziel ist es, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Gewässer beim Umgang mit den Stoffen, z.B. Lagern, Umfüllen, Herstellen, Verwenden und Befördern, zu treffen.

In der Verwaltungsvorschrift erscheint im Katalog W., der vom Beirat beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. demUmweltbundesamt herausgegeben wird, eine umfassende Liste von Stoffen, die drei verschiedenen Wassergefährdungsklassen (WGK) zugeordnet sind:

  • WGK l: schwach wassergefährdend,
  • WGK 2: wassergefährdend und
  • WGK 3: stark wassergefährdend.

Die Einteilung wird durch eine Kommission, in der Bund, Länder und Industrievertreten sind, vorgenommen. Zur Bewertung der Stoffe werden Stoffeigenschaften wie akute Toxizität gegenüber Säugetier, Bakterien und Fischen, das Abbauverhalten, Daphnien- und -Algentoxizität herangezogen. Nicht für alle im Katalog enthaltenen Stoffe hat die Kommission eine Einstufung vorgenommen.

Ein großer Anteil der Einstufung in bestimmte WGK wurde von den Stoffproduzenten selbst vorgenommen. Eine Unsicherheit ergibt sich bei den WGKs, da sich die Einstufung nicht auf Stoffgemische bezieht, aus denen die meisten Erzeugnisse bestehen.

 

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Gesundheit, T - Z, W, Wasser.