Fernwärme

F. wird in Heizwerken und in Kraft-Wärme-Kopplung in Heizkraft- und Blockheizkraftwerken erzeugt, über F.-Netze verteilt und beim Verbraucher zum Heizen und Erwärmen von Brauchwasser verwandt (Warmwasserbereitung).

Beim Verteilen von F. treten hohe Verluste auf. Deshalb muß F. verbrauchernah erzeugt und kann maximal über Entfernungen von ca. 40 km verteilt werden. Sind die Entfernungen zwischen Erzeugungsort und Verbraucher sehr gering, spricht man von Nahwärme (Blockheizkraftwerke, solare Nahwärme: Sonnenkollektoren).

In den alten Bundesländern hat F. einen Anteil von 9% am Wärmemarkt. F. wird langsam, aber stetig ausgebaut. Etwa 2,2 Mio Wohnungen werden derzeit fernbeheizt. Flensburg besitzt mit einer Anschlußquote von 95% das dichteste F.-Versorgungsnetz der alten Bundesländer. Die neuen Bundesländer verfügen über ein erheblich dichteres F.-Netz als die alten: F. hat einen Anteil von 24% am Wärmemarkt. Allerdings macht die Altersstruktur der Wärmenetze und Erzeugungsanlagen umfangreiche Investitionen notwendig, bis 2000 etwa 15 Mrd DM. Insb. müssen auch die F.-Leitungen verbessert werden, die bislang aufgrund schlechter Isolation hohe Wärmeverluste aufweisen.

Ein F.-Anteil von mindestens 25% im vereinten Deutschland ist wünschenswert und realisierbar. Dünner besiedelte Länder wie Dänemark oder Finnland verfügen schon heute über einen F.-Anteil am Wärmemarkt von 25 bis 35%.

Die in Heizwerken erzeugte F. führt lediglich zu einer lokalen Reduzierung der Schadstoffbelastung in Ballungsgebieten. Global umweltentlastend ist die Erzeugung von F. in Kraft-Wärme-Kopplung; durch die Nutzung der Abwärme bei Stromerzeugung und industriellen Prozessen werden Abwärmebelastung, Energieeinsatz und Schadstoffemissionen gesenkt. Weitere Vorteile von F. und Nahwärme: geringe Vorabinvestitionen beim Abnehmer sowie einfache Integrationsmöglichkeiten neuer umweltschonender Technologien wie z.B. solare Nahwärme (Sonnenkollektoren).
Zum Vergleich mit den Emissionen anderer Systeme s. Heizung, Kraftwerk.

Autor: KATALYSE Institut

Erneuerbare Energien Gesetz

Dieses Gesetz trat an die Stelle des früheren Stromeinspeisegesetzes und gilt unter Experten als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste staatliche Programm zur Markteinführung erneuerbarer Energien.

Seit April 2000 fördert die Bundesregierung den Ausbau und die Entwicklung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG). Durch das
EEG sollte eine CO2-neutrale Energieerzeugung gewährleistet und die Abhängigkeit von Rohstoff-Importen verringert werden.

Die Ziele des EEGs sind u.a. einen marktwirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen und durch eine Planungs- und Investitionssicherheit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu liefern, da die erneuerbaren Energien ohne Förderung gegenüber konventioneller Energieerzeugung noch nicht wirtschaftlich sind.

Dies liegt an mehreren Gründen:

  • Fossile Energien werden bis heute subventioniert. Die geschätzten Energiesubventionen laut IEA von fossilen Energieträgern beliefen sich weltweit 2010 auf 409 Mrd. Us-D für fossile und 66 Mrd-UsD für erneuerbare Energien. (vgl. Belschner &  Westphal 2012; IEA 2011)
  • Die Kosten durch Umweltverschmutzung, hervorgerufen durch konventionelle Energien, werden nicht berücksichtigt.
  • Entwicklungsbedarf bei Wirkungsgrad und Speicherung der erneuerbaren Energien

Die wichtigsten Bausteine des EEGs:

  • Feste Vergütung (über einen Zeitraum von 20 Jahren) für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien an private und gewerbliche Stromerzeuger. Dieser Vergütungssatz ist abhängig von Technologie, Standort und Jahr. Jährlich sinkt die Vergütung um einen bestimmten Prozentsatz, so dass sich eine frühe Inbetriebnahme von erneuerbaren Energien auszahlt (Vergütungsregelung).
    Die einzelnen Vergütungssätze (
    EEG-Novelle 2012) kann man hier nachlesen.
  • Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden sofort ans Stromnetz angeschlossen und die Abnahme des Stroms ist garantiert (Abnahmeregelung).

Dies wird vor allem durch die
EEG-Umlage finanziert. Die Berechnung der
EEG-Umlage ist (seit 2010) wie folgt geregelt: „Die erwartete Differenz zwischen den Verkaufserlösen an der Strombörse und den Kosten für die Vergütungszahlungen an die
EEG-Anlagenbetreiber sowie der Vermarktung des
EEG-Stroms werden über die
EEG-Umlage anteilig auf den gesamten
EEG-pflichtigen Stromnetzverbrauch umgelegt. Mögliche Über- beziehungsweise Unterdeckungen des
EEG-Kontos aufgrund einer von der Prognose abweichenden Marktentwicklung sind dann im jeweiligen Folgejahr auszugleichen.“ (BMU 2012, S. 42).

Gesetzesnovellen in den letzten Jahren sollten die Förderung den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. So hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 ein Photovoltaik - Vorschaltgesetz zum
EEG verabschiedet. Es regelt die Vergütung für Solarstrom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Seit 2009 wird die Vergütung an den Solaranlagenausbaus abhängig gemacht. Dabei gilt, dass die Vergütung sinkt, je mehr Anlagen ans Stromnetz gehen.
Durch die Energiewende angeregt ist seit Anfang 2012 die „Novelle des erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ in Kraft getreten, die u.a. eine „Flexibilitätsprämie und eine optionale Marktprämie beinhaltet, die einen bedarfs- und marktorientierten Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anreizen soll“ (BMU 2012, S. 9). Doch die Novelle wird als „Ergebnis heftiger Lobby-Kämpfe“ (Werner Eckert 2012) kritisiert. Zum Beispiel wird die höhere Vergütung der Offshore-Anlagen (Windenergie im Meer) negativ bewertet, da diese größtenteils nur von großen Energiekonzernen finanziert und gebaut werden können und die hohe Vergütung die
EEG-Umlage vermutlich weiter steigen lassen wird. Dagegen sind z.B. die Vergütungen der Onshore-Anlagen (Windenergie an Land) geringer.
Auch in Zukunft wird das
EEG Erneuerungen und Veränderungen erfahren.

Kritik:

Häufig werden das
EEG und der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Strompreissteigerungen verantwortlich gemacht. Doch gerade die erneuerbaren Energien sind in den letzten Jahren für eher sinkende Großhandelspreise an der Leipziger Strom-Börse verantwortlich (aber auch das Überangebot an kohlebasierter Grundlast und der niedrige CO2-Preis sind dafür mitverantwortlich). Diese sinkenden Preise führen aber dazu, dass die
EEG-Umlage steigt (Differenz zwischen dem an der Börse erzieltem Erlös und der garantierten Einspeisevergütung wird größer). Von den niedrigen Börsenstrompreisen profitieren in erster Linie die Stromeinkäufer und Großabnehmer, die den Strom direkt an der Börse kaufen. Da aber gerade energieintensive Unternehmen von den Netzentgelten und der
EEG-Umlage befreit sind, muss der private Stromverbraucher überproportional die Last der wegen der geringeren Börsenpreise steigenden
EEG-Umlage tragen (die
EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh. 2004 betrug die Umlage nur 0,35 ct/kWh, 2010 2,047 ct/kWh und 2012 3,592 ct/kWh).

Energieintensive Unternehmen profitieren somit doppelt, da sie preiswerten Strom einkaufen können und gleichzeitig von der
EEG-Umlage und Netzentgelten befreit werden, während die BürgerInnen einerseits eine höhere
EEG-Umlage bezahlen und die eigentlich niedrigeren Stromeinkaufspreise nicht ausreichend an sie weitergereicht werden, oder anders formuliert: der Kleinverbraucher subventioniert die Strom-Großverbraucher.

Die Strompreissteigerung der letzten Jahre muss aber auch den gestiegenen Brennstoffpreisen der fossilen Energieträger (z.B. bei Öl und Gas) und politischen Beschlüssen angelastet werden. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Umlage indirekt durch folgende Beschlüsse erhöht: Zu einem werden nun Unternehmen schon ab einem Verbrauch von 1 Gigawattstunde/Jahr (anstatt 10 Gigawattstunden) als energieintensive Unternehmen von der Umlage befreit und zum anderen hätten schon in den letzten Jahren die Umlagen erhöht werden müssen. Die
EEG-Umlage war für die Jahre 2010 - 2012 zu niedrig kalkuliert. Doch die Kanzlerin hatte im Wahlkampf 2009 eine stabile Umlage versprochen. Diese Unterdeckung muss nun durch eine besonders starke Erhöhung der Umlage ausgeglichen werden. Da die Preisgarantien jährlich sinken (siehe Vergütungsregelung) sagen Prognosen allerdings voraus, dass die Umlage nur bis etwa 2020 weiter ansteigt.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass (unflexible) Grundlastwerke (z.B. Atomkraftwerke) das schwankende Stromangebot der Erneuerbaren Energien nicht ausgleichen können, so dass die Erneuerbaren-Energien-Anlagen (z.B. Windkraft) gerade dann teilweise vom Netz genommen werden müssen, wenn besonders viel erneuerbare Energie erzeugt werden könnte (ein Überangebot an eingespeister Energie würde zu einem instabilen Stromnetz führen). Im
EEG ist allerdings eine Entschädigungszahlungen an die Betreiber dieser Anlagen für die so entstehenden Verluste geregelt und diese Kosten fließen auch in die
EEG-Umlage mit ein. Dies bedeutet, dass der Verbraucher teilweise durch die
EEG-Umlage Atomstrom finanziert. Auch über die Steuern bezahlen die BürgerInnen die Atomsubventionen der Bundesregierung (in Höhe von 127 Mrd. Euro oder 2,6 ct/kWh) (vgl. Wurzbacher 2013).

Ein weiterer Kritikpunkt am
EEG ist, dass trotz der Förderung der Solarenergie deutsche Solaranlagen-Hersteller nicht profitieren konnten. Das
EEG unterstützt nur die Betreiber der erneuerbaren-Energien-Anlagen, die wiederum die Hardware vor allem von billigeren chinesischen Solar-Herstellern beziehen.

Bei der
EEG Förderung steht unter anderem die Förderung von Bioenergie und Biogasanlagen in der Kritik. Durch diese Förderung ist es für Landwirte profitabler geworden z.B.
Mais für die energetische Biomassennutzung auf ihren Anbauflächen anzubauen, anstatt Nahrungsmittel oder Tierfutter zu produzieren.  Daher muss
Mais für Tierfutter inzwischen importiert werden, z.B. aus den Tropen, wo der Regenwald für diesen Anbau abgeholzt wird, oder aus Ländern mit geringeren Umweltstandards als in Deutschland. So sorgte Anfang 2013 der Import von mit Schimmelpilzen belasteten
Mais aus Serbien, der hier zu Tierfutter weiterverarbeitet wurde, für Aufsehen, während die Bauern vor Ort
Mais zur Energiegewinnung anbauten. Die hohen Pachtpreise, die durch den wachsenden Wettbewerb um Ackerflächen entstehen, sorgen für einen teuren, sich für die Bauern nicht mehr lohnenden Getreide-Anbau. Des Weiteren gefährden die vielen
Mais-Monokulturen die Biodiversität und sind auch für steigende Lebensmittelpreise mitverantwortlich. Umweltschutzorganisationen fordern daher eine Änderung in der Biogasförderung, so soll z.B. die Biogaserzeugung vor allem aus Reststoffen (Gülle, Schnittgut) gewonnen werden und ein Biomassen-Anbau für die energetische Nutzung soll auf Mischkulturen beruhen. In der
EEG Novelle 2012 wurde teilweise schon auf diese Forderungen eingegangen. Es gibt nun zwei Rohstoffvergütungsklassen (nachwachsenden Rohstoffe sowie ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe (z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial)). Weiterhin wurden bei der Grundvergütung eine Wärmenutzungverpflichtung eingeschlossen und die Begrenzung des Einsatzes von
Mais und Getreidekorn geregelt. Inwieweit diese Regelungen die Probleme der Bioenergie lösen, bleibt abzuwarten.

Das
EEG ist in vielen Punkten inkonsequent und ineffektiv. So müssen z.B. Sonderregelungen für die Wirtschaft, durch die nicht der Wirtschaftsstandort Deutschland erhalten wird, sondern die Unternehmen auf Kosten der privaten Stromkunden profitieren, abgeschafft werden. Trotzdem ist das
EEG ist für die benötigte Energiewende unerlässlich. Deshalb muss das
EEG verbessert und gestärkt werden.

Trotz der Kritikpunkt weist das
EEG auch einige wichtige Erfolge auf:

  • Steigender Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch (setzt sich aus den Energieprodukten, die in Industrie, Verkehr, Haushalten, im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft sowie in der Energiewirtschaft benötigt werden, zusammen). Im Jahr 2011 betrug der Anteil 11,3%.
  • Durch
    EEG geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesparte CO2 Emissionen betrugen im Jahr 2008 53 Millionen Tonnen (Vgl. BMU 2009)
  • Technologieentwicklung in Deutschland (z.B. höherer Wirkungsgrad der Erneuerbaren-Energein-Anlagen und deutsche Windenergiehersteller mit weltweit leistungsstärksten Windenergieanlagen)
  • Förderung eines wichtigen Wirtschaftsfaktors in Deutschland (über 382.000 Arbeitsplätze in der Branche der erneuerbaren Energien) (vgl. BMU 2012)
  • Vermeidung von Umweltschäden
  • Vermeidung von Energieimporten

Lit.

 

Siehe auch: Bioenergie, Regenerative Energiequellen, dezentrale Energieversorgung, Photovoltaik, Windenergie, Strom, Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermische Energie

Autor: KATALYSE Institut

Erdöl

Entstehung von Erdöl

Erdöl ist ein flüssiges Gemisch aus Kohlenwasserstoffen und gehört zusammen mit Erdgas und Kohle zu den fossilen Energieträgern. Seine Entstehung basiert auf der Umwandlung von abgestorbenem organischem Material (Pflanzen und Tiere) unter Sauerstoffausschluss (anaeroben Bedingungen) in Meeres- oder Süßwassersedimenten. Durch die Überlagerung mit anderen geologischen Schichten erhöhte sich der Druck und die Temperatur und es entsteht im Laufe von tausenden Jahren Erdöl. (Brenner 2018).

Das heute geförderte Erdöl stammt größtenteils aus Lagerstätten die vor ca. 50 – 100 Millionen Jahren entstanden sind (Spektrum ohne Jahr). Erdöl gehört somit wie Erdgas und Kohle zu den nicht erneuerbaren Rohstoffen (Brenner 2018).

Verwendung von Erdöl

Der Einsatz von Erdöl ist sehr vielfältig. Der größte Teil wird zu Treibstoffen wie Diesel und Benzin oder zu Brennstoffen wie Heizöl weiterverarbeitet, und somit zum wichtigsten Primärenergieträger. Neben seiner Funktion als Energieträger ist Erdöl ein wichtiger Rohstoff für die Industrie, insbesondere der chemischen Industrie. Es dient z.B. als Grundstoff für die Herstellung von Arzneimitteln, Farben, Kosmetika und Kunststoffen (Bastian et al. 2023).

Verbrauch von Erdöl

Im Jahr 2022 betrug der weltweite Erdölverbrauch rund 4,39 Milliarden Tonnen (bp 2022). Wobei drei Viertel der Fördermenge von nur zehn Staaten mit den USA, Saudi-Arabien und Russland an der Spitze, gefördert wurden (Energy Institute 2023). Deutschland Verbrauchte mit ca. 97 Millionen Tonnen ca. zwei Prozent der weltweiten Fördermenge (bp 2022). 1,7 Millionen Tonnen stammten hierbei aus eigenen Ölfeldern (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie 2023).

Klima- und Umweltbelastung durch Erdölförderung und -transport

Durch Förderung, Transport, Verbrennung und Verarbeitung von Erdöl entstehen eine Reihe von Klima- und Umweltbelastungen. Der weltweite CO₂ Ausstoß durch den Verbrauch von Erdöl lag im Jahr 2022 bei 11,2 Gigatonnen, das entspricht einer Steigung von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (IEA 2023).

Durch die Förderung von Erdöl und Erdgas gelangten in Deutschland im Jahr 2020 etwa 1,9 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente Treibhausgase wie CO₂ (99%), Methan (0,67%) und Lachgas (0,26%) in die Atmosphäre (Destatis 2023).

Der größte Teil des Erdöls wird durch Tanker transportiert, im Jahr 2022 belief sich die Menge auf drei Milliarden Tonnen (United Nations 2023).

Durch Tankerunfälle und Offshore-Bohrinseln gelangen immer wieder große Mengen an Öl mit darin enthaltenen Schadstoffen ins Meer. 2023 waren es 2.000 Tonnen durch Tankerunfälle (ITOPF 2024). 2014 waren es 6.000 Tonnen allein durch Bohrinseln in der Nordsee (Bukold 2014). Die Ölverschmutzungen schädigen die maritimen Ökosysteme langfristig (NABU ohne Jahr).

Auch durch Austritte von Erdöl durch den Transport über Pipelines und die Lagerung in Tanks gelangt Erdöl in die Umwelt und gefährdet das Grundwasser. Wobei ein Liter Erdöl das Potenzial hat, eine Millionen Liter Trinkwasser ungenießbar zu machen (wissen.de).

 

Literaturverzeichnis

Bastian D, Bookhagen B, Eicke C, Elsner H, Henning S, Kern M et al. (2023): Deutschland - Rohstoffsituation 2022. Hg. v. BGR – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Hannover.

bp (Hg.) (2022): Statistical Review of World Energy (71st edition).

Brenner H (2018): Wie ist Erdöl entstanden? Planet Wissen.

Bukold S (2014): License to Spill. Ölverschmutzungen in der Nordsee. Kurzstudie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. EnergyComment. Hamburg.

Destatis (2023): Statistischer Bericht - Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) - Luftemissionsrechnung - 2000-2021.

Energy Institute (Hg.) (2023): Statistical Review of World Energy 2023. 72nd edition.

IEA (Hg.) (2023): CO2 Emissions in 2022. International Energy Agency. Paris.

ITOP (2024): Oil Tanker Spill Statistics 2023. Hg. v. ITOPF - International Tanker Owners Pollution Federation Limited. London, UK. .

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hg.) (2023): Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2022 (GeoBerichte).

NABU (ohne Jahr): Öl – tödliche Gefahr für die Meere. Besonders Vögel sind betroffen, zuletzt geprüft am 23.04.2024.

Spektrum (ohne Jahr) Lexikon der Biologie Stichwort Erdöl Akademischer Verlag, Heidelberg

United Nations (2023): Review of Maritime Transport 2023. Towards a Green and Just Transition. United Nations Conference on Trade and Development. .

wissen.de (ohne Jahr): Ölverschmutzung. Lexikon.

 

(Stand 12.2023)

 

Autor: Anne Krings

Ramin Tadi

Jana Weimer

Erdgasfahrzeug

E. verwenden als Kraftstoff Erdgas (auch bezeichnet mit CNG oder LNG) für die Ottomotoren. Zur Umrüstung müssen in ein Fahrzeug ein Drucktank, ein Verdampfer-Druckregler und ein anderer Vergaser eingebaut werden. Auch die Benzinanlage kann im Fahrzeug beibehalten werden und man kann zwischen Erdgas und Benzinbetrieb während der Fahrt umschalten.

Ähnlich wie bei den Autogas-Fahrzeugen werden inzwischen auch Fahrzeuge mit Erdgasanlage ab Werk angeboten, beispielsweise der Volvo S60, V70, S80; Ford Focus, Ka Transit; Mercedes Sprinter, Fiat Multipla, Ducato u.v.a.
Mitte des Jahres 2002 gab es bundesweit rund 280 Erdgas-Tankstellen und die Erdgaswirtschaft will in einer gemeinsamen Aktion mit der Mineralölwirtschaft weitere 1.000 Tankstellen mit Erdgassäulen ausstatten.
Erdgas ist günstig, da bei jeder Ökosteuerrunde der Preis nur minimal erhöht wurde (statt 7-8 Pf/l nur 0,8 Pf/l). Neben günstigeren Kraftstoffkosten ergeben sich vor allem Umweltvorteile des A.-Betriebes: Wegen der höheren Klopffestigkeit ist eine höhere Verdichtung mit höherem Wirkungsgrad möglich mit weniger Ölverbrauch sowie um 75 Prozent geringere Kohlenmonoxid-Emissionen; geringere (um bis zu 80 Prozent) Kohlenwasserstoff-Emissionen und geringere Stickoxide (um 20 Prozent).
E. ist ungiftig und belastet das Grundwasser nicht. Zudem sind Erdgasfahrzeuge leiser.

Autor: KATALYSE Institut

Erdgas

Erdgas ist ein brennbarer, fossiler Energieträger, der in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Das methanreiche Erdgas ist ein Gasgemisch, das man meist gemeinsam mit Erdöl vorfindet. Erdgas entsteht aus abgestorbener Biomasse unter Luftabschluss und hohem Druck.

E. besteht aus niedrigen Kohlenwasserstoffen, vor allem Methan (75-95 Prozent), Ethan und Propan, daneben enthält es u.a. Kohlendioxid und in Spuren Schwefelwasserstoff, die bei der Aufbereitung weitgehend entfernt werden.

E. ist i.d.R. in Verbindung mit der Kohle- bzw. Erdölbildung entstanden. Ausgangsstoffe waren Meeresalgen und andere Wasserpflanzen, v.a. Plankton sowie abgesunkene Urwälder. In komplexen chemisch-biologischen Prozessen sind sie unter hohem Druck und hohen Temperaturen zu E. umgewandelt worden. Es wird auch ein anorganischer Ursprung von E. diskutiert.

E. wird eingesetzt zur Erzeugung von Strom und Wärme (Kraftwerk, Blockheizkraftwerk, Heizwerk, Wärmepumpe, Heizung). E. gilt als der umweltfreundlichste fossile Brennstoff, vor allem wegen der geringen Schwefeldioxid- und Kohlendioxid-Emissionen (Kohlendioxid-Problem) bei seiner Verbrennung.

E. (CNG-Compressed Natural Gas) wird auch als Kraftstoff im gasförmigen Zustand eingesetzt. Sein Hauptbestandteil ist Methan, was im Motorenbetrieb eine höhere Verdichtung erlaubt. E. wird bei einem Druck von 200 bar in speziell entwickelten Druckbehältern gespeichert. Der Kraftstoff E. darf aufgrund unterschiedlicher Drücke auf keinen Fall mit dem Kraftstoff Flüssiggas (8 bar) verwechselt werden. Die Tankssysteme sind deshalb unterschiedlich und verwechslungssicher ausgelegt.

Für den Treibhauseffekt müssen aber neben den Kohlendioxid-Emissionen auch die Methanfreisetzungen bei Gewinnung, Transport und Verteilung berücksichtigt werden, wodurch die Treibhaus-Bilanz von E. nur noch wenig besser ist als die anderer fossiler Brennstoffe.

 

Autor: KATALYSE Institut

Energiewirtschaftsgesetz

Das E. (EnergWG) stammt vom 13.12.1935 und wurde letztmals am 19.12.1977 novelliert. Es wurde geschaffen, um die Energieversorgung mit leitungsgebundener Energie (ohne Fernwärme) so sicher und billig wie möglich zu gestalten.

Da Investitionen für leitungsgebundene Energien sehr hoch sind, werden sog. Energieversorgungsunternehmen (EVU) Gebietsmonopole eingeräumt. Um einen Mißbrauch dieser Monpole zu verhindern, unterliegen die EVUs der Energieaufsicht der Länder. Diese hat das Recht, auf Investitionen, Marktzugang, Preise und Geschäftsbedingungen Einfluß zu nehmen. Für das Recht, Leitungen in öffentlichem Gebiet zu verlegen, entrichten die EVUs Konzessionsabgaben an die Kommunen.

Des weiteren schreibt das E. eine Versorgungspflicht zu den allgemeinen Tarifen und Versorgungsbedingungen vor, insofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die Tarife bewegen sich hierbei im Rahmen einer Bundestarifordnung (BTO) der jeweiligen Energieart.
Das E. beinhaltet einen Passus, daß die Energiearten im Interesse des Gemeinwohls wirtschaftlich (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) einzusetzen sind. Dies ist der einzige Hinweis, der auf eine Berücksichtigung des Umweltschutzes und eine rationelle Energienutzung innerhalb der Energiewirtschaft hindeuten könnte.

Dennoch behaupten die Befürworter des E., z.B. die EVU's, daß eine Novellierung, wie sie seit Jahren von Umweltschützern gefordert wird, nicht erforderlich sei. Dies belegt jedoch nur, welcher Stellenwert dem Umweltschutz einerseits und den wirtschaftlichen Interessen andererseits beigemessen wird. So ist bisher kein Fall bekannt, wo z.B. ein Kraftwerk mit der Begründung, daß seine volkswirtschaftlichen Kosten zu hoch und somit nicht im Sinne des E. seien, abgelehnt worden wäre.

Andererseits sind eine Reihe von Fällen bekannt, wo geplante dezentrale Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung ohne Durchführung einer vergleichenden Umweltbilanz abgelehnt wurden, weil ihre Stromgestehungskosten höher lagen als bei konventionellen Großkraftwerken. Hier werden mit Hilfe des E. umweltpolitsch und volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen nach wie vor behindert.

Siehe auch: Externe Kosten, dezentrale Energieversorgung

Autor: KATALYSE Institut

Energiewende

Die Energiewende steht für den Anspruch auf eine nachhaltige Energieversorgung umzustellen.

Eine nachhaltige Energiepolitik, die den mit der Energieerzeugung verbundenen Ausstoß von Schadstoffen und Treibhausgasen vermindert und fossile Ressourcen schont, erfordert einen grundlegenden Wandel von

  • zentralistischer zu dezentraler Energieversorgung,
  • fossilen und nuklearen zu regenerativen Energiequellen,
  • Energieverschwendung zu Energiesparmaßnahmen.

sowie eine soziale Erzeugung und Verteilung der Energie im Sinne der Zukunftsfähigkeit und (Generations-)Gerechtigkeit.
Das Leitbild Energiewende steht für eine umweltfreundliche und soziale Energieerzeugung.

Die Bundesregierung hat sich diesem Leitbild nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 zugewendet und beschlossen bis zum Jahr 2022 schrittweise aus der Nutzung der Kernenergie auszusteigen, die Energieeffizienz zu verbessern und den Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Bis zum Jahre 2050 soll ein Bruttoendenergieverbrauch zu 60 Prozent auf Basis regenerativer Energiequellen gewährleistet werden. Im Zuge des grundlegenden Umbaus der Energieversorgungssysteme gilt es, ein leistungsfähiges Stromnetz aufzubauen (Netzausbau) und wirksame Konzepte zur Energieeinsparung zu entwickeln, bspw. durch Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen.
Das Umsetzungskonzept der Bundesregierung ist umstritten, an erster Stelle weil es vorsieht Kernenergie als ‚Brückentechnologie‘ der E. zu nutzen. Dazu kommt, dass die Stromnetze noch nicht die erforderliche Kapazität besitzen, um den "offshore" mit Windernergieanlagen erzeugten Strom von Nord nach Süd zu transportieren. Der Netzausbau geht nur langsam vonstatten, da in der Bevölkerung aus Naturschutz -, Kosten- und Gesundheitsgründen nur geringe Akzeptanz gegenüber neuer Hochspannungsleitungen besteht. Entwicklungsbedarf besteht auch in der Speicherung, um witterungs- und tageszeitbedingte Ausfälle bei der Bereitstellung des Stroms aus erneuerbaren Energien kompensieren zu können.

Der erste Impuls zu einer Energiewende wurde in den 80er Jahren aus dem Kreis der unabhängigen Umwelt-Forschungsinstitute an die Energieversorgungswirtschaft und die konservative Energieforschung heran getragen.

Lit.

Autor: KATALYSE Institut

Energiespeicher

Siehe: Speicherung, Warmwasserspeicher, regenerative Energiequellen, Latentwärmespeicher, Eisspeicher, physikalische Speicher, chemische Speicher

Autor: KATALYSE Institut

Energiesparmaßnahmen

Als E. bezeichnet man v.a. technische Maßnahmen, durch die sich dieselbe Energiedienstleistung (z.B. eine Temperatur von 20 Grad C im Wohnbereich) bei geringerem Energieverbrauch erzielen läßt.

Das Einsparen von Energie ist aus zwei Gründen von hoher Priorität: Schonung der knappen Energiereserven und Reduzierung von Schadstoffemissionen (Kohlendioxid (Treibhauseffekt), Schwefeldioxid und Stickoxide (Waldsterben), Staub). Verschiedenen Studien nach kann der Primärenergieverbrauch (Energie) Deutschland ohne wesentliche Komforteinbußen um etwa 50% reduziert werden.

Im privaten Bereich sind die wichtigsten Bereiche für E.: Raumwärmebedarf (Wärmedämmung, k-Wert, Niedrigenergiehaus, Heizung, Brennwertkessel), Warmwasserbereitung (Sonnenkollektoren, Wärmepumpe) und Stromverbrauch (Haushaltsgeräte, Energiesparlampen). Veränderte Lebens- und Verbrauchsgewohnheiten sind eine weitere E.: Viele Menschen in Deutschland haben sich daran gewöhnt, im Winter leicht bekleidet herumzulaufen, täglich zu duschen und mehrfach die Woche Wäsche zu waschen.

Diese neuen Lebensgewohnheiten haben den Spareffekt sparsamer Haushaltsgeräte bereits überkompensiert. Die Verringerung der Raumtemperatur im Winter um 1 Grad C spart 6% Heizenergie. Immer größere Anteile am Energieverbrauch hat der Verkehr; E. sind hier sparsamere Autos, v.a. aber die Umschichtung des Straßenverkehrs auf den Schienenverkehr, kombinierten Verkehr, öffentlichen Personennahverkehr und Fahrrad.

In der Elektrizitätswirtschaft stellt die Erzeugung von Strom und Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung die wichtigste E. dar, gefolgt von der Nutzung industrieller Abwärme. Zum Energiesparen können auch moderne Technologien mit hohem Wirkungsgrad (z.B. Kombikraftwerk) beitragen.

Siehe auch: Energiedienstleistung, Temperatur

Autor: KATALYSE Institut

Energiesparlampen

E., auch Kompaktleuchtstofflampen genannt, stellen eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Leuchtstoffröhre dar (Funktionsprinzip Leuchtstoffröhre) und können dank ihrer kompakten Bauweise anstelle herkömmlicher Glühbirnen verwendet werden.

Im Vergleich zu Glühbirnen sind E. extrem sparsam und langlebig. E. verbrauchen bei gleicher Helligkeit nur etwa ein Fünftel an Energie, gleichzeitig liegt ihre Lebensdauer mit 6.000 bis 8.000 Brennstunden um das bis zu Achtfache über der Lebensdauer von Glühbirnen. Trotz ihres hohen Anschaffungspreises sparen E. so über ihre Lebensdauer eine beachtliche Menge Geld (vgl. Graphik).

Infolge ihres geringen Stromverbrauchs entlasten E. die Umwelt. Insb. die Emissionen von Kohlendioxid, dem Hauptverursacher des Treibhauseffekts, können durch Verwendung von E. anstelle von Glühbirnen reduziert werden. Über eine Brenndauer von 8.000 Stunden werden pro E. 288 kg CO2 eingespart. Auf die 24 Mio Haushalte der alten Bundesländer hochgerechnet, ergibt dies einen CO2-Einspareffekt von 5,6 Mio t innerhalb von 8.000 Brennstunden.
Die Lichtfarbe von E. ähnelt i.a. dem Glühlampenlicht und wird als angenehm empfunden, obwohl es die Qualität von Glühlampen und besten Leuchtstoffröhren nicht erreicht.

E. benötigen zum Betrieb ein Vorschaltgerät, das i.d.R. in das Gehäuse der E. integriert ist. Bevorzugen sollte man unbedingt elektronische Vorschaltgeräte, wie sie in modernen E. üblich sind. Diese arbeiten völlig flimmerfrei (integrierter Hochfrequenzwandler) und sind schaltfest, d.h. auch häufiges An- und Ausschalten verkürzt ihre Lebensdauer nur unwesentlich. Darüber hinaus benötigen sie keine radioaktiven Gase zum Zünden der Gasentladung. Ältere Modelle verwenden geringe Mengen Tritium oder Krypton zum Zünden (Radioaktivität). Die mögliche radioaktive Belastung liegt aber auch hier weit unter der Belastung durch Baustoffe (radioaktive Baustoffe) und Radon.

E. enthalten etwa 8 mg Quecksilber. Sie dürfen nicht zerstört werden, da dann giftige Quecksilberdämpfe freigesetzt werden. Die sachgerechte Entsorgung erfolgt über Schadstoffsammelstellen, die E. einem Quecksilber-Recycling zuführen.

Siehe auch: Licht, Leuchtstoffröhre, Glühbirnen 

Autor: KATALYSE Institut

Energiereserven

Die in der Erde lagernden Vorräte an fossilen Brennstoffen und Uran, aus denen heute ca. 90% des Weltprimärenergiebedarfs (Energie) gedeckt wird, bezeichnet man als E..

Bei gleichbleibendem Energiebedarf reichen die Welt-E. für Erdöl und Erdgas nur noch einige Jahrzehnte. Auch die Kernenergie (Kernkraftwerk) stellt ohne Schnellen Brüter nur eine kurze Übergangstechnologie dar. Lediglich Kohle ist noch für Jahrhunderte verfügbar, doch ist ihre Nutzung mit hohen Risiken belastet (Schwefeldioxid, Stickoxide, Staub und vor allem Kohlendioxid (Treibhauseffekt)).

Deutschland verfügt über nur sehr geringe Vorräte an Erdöl und Erdgas, wohingegen die Kohlevorräte mit 7.200 EJ, wovon 1.000 als sicher gewinnbar gelten, relativ groß sind.

Um den Energiehunger der Menschheit langfristig zu decken, bleiben neben der Kernfusion, bei der nicht abzusehen ist, ob sie jemals technisch und wirtschaftlich realisierbar sein wird, nur rationelle Energienutzung, Energiesparmaßnahmen und v.a. regenerative Energiequellen. Da schon heute eine Reihe regenerativer Systeme zur Verfügung stehen, stellt sich die Frage, warum man nicht diese forciert einsetzt, anstatt zunächst die letzten E. unter hohen Umweltbelastungen zu verbrauchen. Potentiale: Regenerative Energiequellen

Autor: KATALYSE Institut

Energiepass

Der E. gibt in Form standardisierter Kennzahlen an, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses bzw. einer Wohnung ist.

Sinn des E. ist es, bei Hauskauf bzw. Vermietung die zukünftigen Energiekosten (Nebenkosten/Warmmiete) transparent zu machen: Häuser bzw. Wohnungen mit schlechtem Heizungs-System und spärlicher Wärmedämmung lassen sich für weniger Geld verkaufen bzw. vermieten als energiesparende Häuser. Dadurch soll der E. energiesparende Investitionen fördern.

Der E. wurde vor etlichen Jahren erstmals in der Schweiz eingeführt. In Deutschland gibt es den E. in Berlin und Hamburg; in NRW wird er im Rahmen der Förderung ökologischer Aspekte im sozialen Wohnungsbau eingeführt.

Seine eigentliche Wirkung kann der E. aber erst dann erzielen, wenn es obligatorisch wird, bei Kauf oder Vermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung einen E. vorzulegen.

Autor: KATALYSE Institut

Energiemanagement

E. hat die effiziente Energieversorgung einer Organisation, eines Unternehmens oder einer technischen Einrichtung zum Ziel.

Erreicht wird dies durch den Prozeß der Planung, Organisation, Leitung und Überwachung von Maßnahmen. Häufig werden auch Regelstrategien o.ä. als E. bezeichnet. Meist wird für das E. eine Stelle innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens geschaffen, die folgende Aufgabe hat:

  • kostengünstige Beschaffung von Energie,
  • Erstellen und Analysieren von Energiestatistiken,
  • Erfassen, Beurteilen und Vermeiden von Energieverlusten,
  • Erarbeiten von strategischen Energiekonzepten,
  • Förderung des Energiebewußtseins im Betrieb.

Einige deutsche Städte konnten durch die Arbeit von Energiebeauftragten den Energieverbrauch der städtischen Gebäude und Einrichtungen ohne größere Investitionen innerhalb weniger Jahre um bis zu 30% senken. Viele größere Betriebe verfügen ebenfalls über einen qualifizierten Stab von Ingenieuren, der sich ausschließlich mit Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs beschäftigt. Ein großes unausgeschöpftes Einsparpotenial besteht noch v.a. bei kleineren Städten und Gemeinden, in kleineren Betrieben sowie in den neuen Bundesländern.

Autor: KATALYSE Institut

Energiekonzept

E. werden in der Regel von Städten und Gemeinden aufgestellt, da sie im Rahmen der Daseinsfürsorge für ihre Bewohner auch die Versorgung mit Energie zu gewährleisten haben.

Während in den 70er Jahren bei E. noch v.a. der Versorgungsaspekt im Vordergrund stand und die E. deshalb auch "Energieversorgungskonzepte" genannt wurden, steht nun der Aspekt der Energieeinsparung, der rationellen Energienutzung sowie der Nutzung regenerativer Energiequellen im Vordergrund.

Unmittelbarer Anlaß für die Erarbeitung eines E. ist oft die Untersuchung von Energieeinsparpotentialen in den Gebäuden und Einrichtungen, die der Stadt oder der Gemeinde selbst gehören. Daran sollte sich eine Untersuchung der Einsparpotentiale in Haushalt, Gewerbe und Industrie anschließen. Besonders wichtig ist die Untersuchung der Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der regenerativen Energiequellen. In einem E. werden dann Maßnahmen vorgeschlagen, wie die ermittelten Potentiale zu nutzen sind und welche Investitionen über einen bestimmten Zeithorizont (z.B. 20 Jahre) vorzunehmen sind.

Die Aufstellung von E. durch Städte und Gemeinden wird von den meisten Bundesländern finanziell gefördert. Auskunft erteilen die für Energie zuständigen Abteilungen der jeweiligen Ministerien.

Siehe auch: Energiedienstleistung, Energieagentur, Blockheizkraftwerke

Autor: KATALYSE Institut

Energiefluss

Unter E. im ökologischen Sinne ist der eng mit dem Stoffumsatz gekoppelte Fluß der durch pflanzliche Organismen gebundenen Sonnenenergie durch ein Ökosystem zu verstehen.

Im Prozeß der Photosynthese gewinnen die grünen Pflanzen aus dem Sonnenlicht alle Energie, die auf der Erde zur Verfügung steht. Von den jährlich 705 Mio TWh, die durch die Sonne auf die Erdoberfläche eingestrahlt werden (Globalstrahlung, Strahlungsbilanz), werden 1-2% in organischer Materie gebunden. Die Pflanzen als erstes Glied der Nahrungskette geben mit den organischen Stoffen auch die gewonnene Energie an die Konsumenten erster Ordnung in der Nahrungskette weiter (= E.).

Die Konsumenten zweiter Ordnung nehmen einen Teil dieser Energie auf, um dann ihrerseits als Nahrung für weitere Glieder der Nahrungskette zur Verfügung zu stehen. In jedem Glied wird jedoch ein erheblicher Teil der {Energie} für die Aufrechterhaltung der Lebensprozesse "veratmet". Dabei werden organische Substanzen unter Sauerstoff-Verbrauch abgebaut und Kohlendioxid sowie die freigesetzte Energie (leztlich als "Abwärme") an die Umgebung abgegeben.

In jedem Glied der Nahrungskette verringern sich organische Substanz und Energievorrat auf etwa ein Zehntel. Dementsprechend nimmt auch in jedem Glied der Nahrungskette entweder die Zahl der Individuen oder ihre Körpergröße ab.

Siehe auch: Biomasse, Assimilation, Energie, Sonnenenergie

Autor: KATALYSE Institut

Energieeinsparungsgesetz

Mit dem E. (ENEG) vom 22.7.1976 bzw. der Änderung durch das Gesetz vom 20.6.1980 wird der energiesparende Wärmeschutz bei neu zu errichtenden Gebäuden festgeschrieben.

Das E. ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen. So ist bei der Errichtung eines Gebäudes der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen, daß der Entwurf der durch das E. bewirkten Wärmeschutzverordnung entspricht.

Autor: KATALYSE Institut

Energiedosis

Die E. gibt die Energiemenge einer ionisierenden Strahlung an, die ein durchstrahlter Körper bezogen auf seine Masse aufnimmt.

Siehe auch: Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten, ionisierenden Strahlung

 

Autor: KATALYSE Institut

Energiedienstleistung

Unter E. wird die Lieferung einer Dienstleistung wie z.B. Wärme oder Licht anstelle der heute überwiegend üblichen Lieferung der Energieträger wie Erdgas oder Strom durch das Energieversorgungsunternehmen verstanden.

Die Idee der E. wurde Anfang der 80er Jahre in den USA entwickelt und wird dort seit Jahren mit Erfolg praktiziert. Die E. kann z.B. folgende Leistungen eines Energieversorgungsunternehmens umfassen:

  • Übernahme der Heizanlage eines Kunden. Das Energieversorgungsunternehmen liefert dem Kunden nicht mehr Heizöl, Gas oder Strom, sondern Wärme, und sorgt durch eine Optimierung der Heizungsanlage (z.B. Umstellung auf Brennwertkessel oder Kraft-Wärme-Kopplung) für eine möglichst energiesparende Bereitstellung der Wärme.

    Das Energieversorgungsunternehmen trägt zunächst die Investitionen, die es sich dann vom Kunden über den Wärmepreis zurückholt. Aufgrund der erzielten Energieeinsparung bezahlt der Kunde jedoch nicht mehr Geld als vorher mit seiner eigenen, veralteten Heizanlage. Dieses Vorgehen wird auch "Nutzwärmekonzept" genannt. Beispiel: Stadtwerke Rottweil, 7210 Rottweil

  • Finanzierung von Energiesparmaßnahmen beim Kunden durch das Energieversorgungsunternehmen: Maßnahmen wie Wärmedämmung oder der Kauf von stromsparenden Geräten werden vom Energieversorgungsunternehmen vorfinanziert. Der Kunde zahlt die Investitionen über die eingesparten Energiekosten zurück. Die monatliche finanzielle Belastung für den Kunden ändert sich durch die Energiesparmaßnahme nicht. Die oft recht hohe Anfangsinvestition wird vom Energieversorgungsunternehmen oder von der Energieagentur getragen.
  • Beratung zu Energiesparmaßnahmen, Untersuchung von Einsparmöglichkeiten in Wohngebäuden usw. kostenlos durch das Energieversorgungsunternehmen.

Siehe auch: Licht, Erdgas, Strom

Autor: KATALYSE Institut

Energieberater

Meist Ingenieure oder Naturwissenschaftler mit Zusatzausbildung, die Industrie, Kommunen und insb. Privatpersonen bzgl.

Energiesparmaßnahmen beraten. Neben dem Aufzeigen des technisch Machbaren ist es v.a. wichtig, wirtschaftliche Amortisationsrechnungen (Umweltschutzinvestitionen) durchzuführen, da sich viele energiesparende Maßnahmen viel schneller amortisieren, als allgemein bekannt ist.

Neben den 6.000 E. der Energieversorgungsunternehmen gibt es eine Vielzahl von Beratern interessierter Anbieter (Elektro-, Heizungshandel). Bürgernahe, interessenunabhängige und weitgehend kostenlose Beratungen bieten nur die Verbraucherzentralen, die Energieagenturen (z.B. NRW und Niedersachsen) und einzelne Kommunen (Detmold, Düren).

Nur eine flächendeckende, neutrale Energieberatung wäre in der Lage, die großen Einsparpotentiale gerade im privaten Sektor rasch zu mobilisieren.

Siehe auch: Industrie

Autor: KATALYSE Institut

Energiebeauftragter

Bezeichnung für die haupt- oder nebenamtlich mit Energiefragen beschäftigte Personen in Unternehmen und Organisationen.

Meist Ingenieure oder Naturwissenschaftler mit Zusatzausbildung, die Industrie, Kommunen und Privatpersonen bzgl. Energiesparmaßnahmen beraten.

Autor: KATALYSE Institut

Energiebeauftragte

E. gibt es in öffentlichen Einrichtungen und bei Industriebetrieben. Seit Ende der 70er Jahre haben praktisch alle Großstädte in Westdeutschland E., ebenso die großen Industriebetriebe.

In den Großstädten konnte der Energieverbrauch durch den Einsatz der E. ohne große Investitionen innerhalb weniger Jahre um bis zu 30% gesenkt werden. Die E. sind meist Ingenieure oder verwandte Berufe und sorgen für den optimalen Einsatz der vorhandenen Technik in den Gebäuden der Stadt oder des Industriebetriebs. Daneben wirken sie im Sinne der Energieeinsparung bei der Neuplanung von Anlagen mit.

Autor: KATALYSE Institut

Energieagentur

Eine Energieagentur ist eine Agentur, die Dienstleistungen im Bereich der Energiewirtschaft anbietet. Die meisten Energieagenturen sind öffentliche oder halb-öffentliche Unternehmen, die im Auftrag eines Energieministeriums oder einer anderen Energie-Behörde handeln und an die bestimmte Aufgaben delegiert wurden.

Enegieagenturen wurden Ende der 80er Jahre von einigen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen) eingerichtet mit dem Ziel, Maßnahmen zur Energieeinsparung und rationellen Energienutzung zu fördern.

Ein Schwerpunkt der Aktivitäten der Energieagenturen sind Maßnahmen in Betrieben, da dort Energiesparmaßnahmen oftmals selbst dann nicht vorgenommen werden, wenn sich damit erhebliche Kosteneinsparungen erzielen lassen. Die Gründe hierfür sind u.a.:

  • Geringer Anteil der Energiekosten am Umsatz, in der Regel nur 1,5 bis 6%
  • Forderung nach sehr kurzen Amortisationszeiten für Investitionen in den Betrieben, in der Regel werden Amortisationszeiten von 1 bis 2 Jahren erwartet. Die Amortisationszeiten von Energiesparmaßnahmen liegen dagegen oft im Bereich von 5 bis 10 Jahren.
  • Geringe Kenntnisse über energieparende Technologien und Prozesse.

Die Energieagentur greift hier ein durch Übernahme von Investitionsrisiken, Information über neue Technologien sowie Durchführung von Studien. Träger der Energieagenturen sind die Länder sowie Energieversorgungsunternehmen und Industriebetriebe. Die Energieagenturen sollen sich nach einer Anlaufphase jedoch selbst tragen.

Siehe auch: rationellen Energienutzung, Energiekonzepte, Energiedienstleistung, Energiemanagement

 

Autor: KATALYSE Institut