Energieeinsparungsgesetz

Mit dem E. (ENEG) vom 22.7.1976 bzw. der Änderung durch das Gesetz vom 20.6.1980 wird der energiesparende Wärmeschutz bei neu zu errichtenden Gebäuden festgeschrieben.

Das E. ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen. So ist bei der Errichtung eines Gebäudes der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen, daß der Entwurf der durch das E. bewirkten Wärmeschutzverordnung entspricht.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in E, Energie, Umweltrecht.