E. werden in der Regel von Städten und Gemeinden aufgestellt, da sie im Rahmen der Daseinsfürsorge für ihre Bewohner auch die Versorgung mit Energie zu gewährleisten haben.
Während in den 70er Jahren bei E. noch v.a. der Versorgungsaspekt im Vordergrund stand und die E. deshalb auch "Energieversorgungskonzepte" genannt wurden, steht nun der Aspekt der Energieeinsparung, der rationellen Energienutzung sowie der Nutzung regenerativer Energiequellen im Vordergrund.
Unmittelbarer Anlaß für die Erarbeitung eines E. ist oft die Untersuchung von Energieeinsparpotentialen in den Gebäuden und Einrichtungen, die der Stadt oder der Gemeinde selbst gehören. Daran sollte sich eine Untersuchung der Einsparpotentiale in Haushalt, Gewerbe und Industrie anschließen. Besonders wichtig ist die Untersuchung der Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der regenerativen Energiequellen. In einem E. werden dann Maßnahmen vorgeschlagen, wie die ermittelten Potentiale zu nutzen sind und welche Investitionen über einen bestimmten Zeithorizont (z.B. 20 Jahre) vorzunehmen sind.
Die Aufstellung von E. durch Städte und Gemeinden wird von den meisten Bundesländern finanziell gefördert. Auskunft erteilen die für Energie zuständigen Abteilungen der jeweiligen Ministerien.
Siehe auch: Energiedienstleistung, Energieagentur, Blockheizkraftwerke
Autor: KATALYSE Institut