Energiedienstleistung

Unter E. wird die Lieferung einer Dienstleistung wie z.B. Wärme oder Licht anstelle der heute überwiegend üblichen Lieferung der Energieträger wie Erdgas oder Strom durch das Energieversorgungsunternehmen verstanden.

Die Idee der E. wurde Anfang der 80er Jahre in den USA entwickelt und wird dort seit Jahren mit Erfolg praktiziert. Die E. kann z.B. folgende Leistungen eines Energieversorgungsunternehmens umfassen:

  • Übernahme der Heizanlage eines Kunden. Das Energieversorgungsunternehmen liefert dem Kunden nicht mehr Heizöl, Gas oder Strom, sondern Wärme, und sorgt durch eine Optimierung der Heizungsanlage (z.B. Umstellung auf Brennwertkessel oder Kraft-Wärme-Kopplung) für eine möglichst energiesparende Bereitstellung der Wärme.

    Das Energieversorgungsunternehmen trägt zunächst die Investitionen, die es sich dann vom Kunden über den Wärmepreis zurückholt. Aufgrund der erzielten Energieeinsparung bezahlt der Kunde jedoch nicht mehr Geld als vorher mit seiner eigenen, veralteten Heizanlage. Dieses Vorgehen wird auch "Nutzwärmekonzept" genannt. Beispiel: Stadtwerke Rottweil, 7210 Rottweil

  • Finanzierung von Energiesparmaßnahmen beim Kunden durch das Energieversorgungsunternehmen: Maßnahmen wie Wärmedämmung oder der Kauf von stromsparenden Geräten werden vom Energieversorgungsunternehmen vorfinanziert. Der Kunde zahlt die Investitionen über die eingesparten Energiekosten zurück. Die monatliche finanzielle Belastung für den Kunden ändert sich durch die Energiesparmaßnahme nicht. Die oft recht hohe Anfangsinvestition wird vom Energieversorgungsunternehmen oder von der Energieagentur getragen.
  • Beratung zu Energiesparmaßnahmen, Untersuchung von Einsparmöglichkeiten in Wohngebäuden usw. kostenlos durch das Energieversorgungsunternehmen.

Siehe auch: Licht, Erdgas, Strom

Autor: KATALYSE Institut

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