Alkohole

Alkohole sind Kohlenwasserstoffe mit einer oder mehreren Hydroxi-gruppen.

A. werden in ein- und mehrwertige (=Zahl der OH-Gruppen) sowie gesättigte und ungesättigte A. eingeteilt. Innerhalb dieser Verbindungsklassen unterscheidet man noch primäre, sekundäre und tertiäre A.. Die niederen, einwertigen A. sind farblose, meist angenehm riechende Flüssigkeiten von brennendem Geschmack z.B. Methanol (Holzgeist), Ethanol (Weingeist) und Propanol.

Die mittleren, einwertigen A. mit 4 bis 11 Kohlenstoffatomen sind ölige, meist unangenehm riechende, mit Wasser nur begrenzt mischbare Flüssigkeiten. Die höheren A. sind fest, geschmacklos, geruchlos und in Wasser unlöslich. Die zweiwertigen A. bezeichnet man meist als Glykole.

Glykole zeigen narkotische Wirkung sowie Wirkung auf die Niere. Wichtigster Vertreter ist Ethylenglykol, das als Gefrierschutzmittel Verwendung findet. Von den dreiwertigen A. kommt nur dem Glycerin praktische Bedeutung zu. Glycerin wird als Weichmacher sowie als Frostschutzmittel für Motoren eingesetzt, findet aber auch als Arzneimittel (z.B. Salben) Anwendung.

Höherwertige A. mit 5 und 6 Kohlenstoffatomen (Pentite, Hexite) spielen als Zucker in der Kohlenhydratchemie eine wichtige Rolle. Anhand von Tierversuchen konnte festgestellt werden, daß die Giftigkeit einwertiger A. mit zunehmender Zahl der Kohlenstoffatome steigt. Methanol besitzt dabei jedoch eine Sonderstellung.

Lit.: W.Wirth, C.Gloxhuber: Toxikologie, Stuttgart - New York, 1985

Autor: KATALYSE Institut

Alkansulfonate

Abk. SAS. Diese bedeutende Gruppe anionischer Tenside auf petrochemischer Basis wird in flüssigen Wasch- und Reinigungsmitteln, z.B. Spülmitteln und Allzweckreinigern, eingesetzt.

Die aquatische Toxizität ähnelt der des LAS (Lineare Alkylbenzolsulfonate). So liegen die LC50-Werte bei Fischen zwischen 3-24 mg/l. A. sind schneller biologisch abbaubar als LAS. Der Abbau findet jedoch ebenfalls unvollständig, und unter anaeroben Verhältnissen gar nicht statt.

Alkaloide

Unter dem Begriff Alkaloide faßt man eine Gruppe von stickstoffhaltigen Verbindungen zusammen.

In ihrem chemischen Aufbau zeigen die einzelnen Vertreter erhebliche Unterschiede. A. kommen in bestimmten Pflanzenfamilien (z.B. den Nachtschattengewächsen) und in wenigen Tierarten vor. Über die biochemischen Funktionen ist derzeit wenig bekannt. Zuweilen dienen sie als Schutz vor dem Gefressenwerden.

Im menschlichen Organismus zeigen sie meist intensive physiologische Wirkungen. Je nach Art bzw. eingesetzter Dosis sind sie Rausch-, Heil- oder Genußmittel (z.B. Cocain, Morphin, Chinin, Codein, Nikotin). Manche Alkaloide stellen bereits in kleinen Mengen aufgenommen tödliche Gifte dar (z.B. Strychnin, Atropin).

Autor: KATALYSE Institut

Aliphaten

Gesättigte organische Verbindungen

z.B. Testbenzin oder Terpentin. In vielen Produkten als Lösemittel eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Algenpest

Durch die Überfrachtung von Flüssen und Meeren mit Stickstoff- und Phosphorverbindungen aus der Landwirtschaft und städtischen Abwässern, kommt es in vielen Gewässern zur Eutrophierung und Algenblüte.

Die saisonale extreme Vermehrung von Algen, hat in Nordsee, Ostsee und Mittelmeer regelmäßig in den achtziger und Anfang der neunziger Jahre zu pestartigem Massensterben von Fischen, Robben und anderen Meeresorganismen geführt.

Im Oktober 1986 verschwanden im dänischen Kattegatt beispielsweise in einem Gebiet von 100 Quadratkilometer große Teile des Fischbestandes und konnten nur noch tot aus dem Meer gezogen werden.

Im Sommer 1988 verursachte das massenhafte Auftreten der Goldalge Chrysomulina polylepis, die sich mit einer Art Ankerfaden an Kiemen festsetzen kann, in der Nordsee ein großes Fischsterben und wurde mit dem Absterben eines großen Teils der Robbenpopulation dieses Raums in Verbindung gebracht.

Seit Ende der 70er Jahre kommt es in der italienischen Adria regelmäßig durch die gewaltigen Stickstoff- und Phosphormengen (Phosphat), die der Po aus den norditalienischen Metropolen zum Meer führt, in Verbindung mit starker Sonneneinstrahlung zur Ausbildung schwammiger roter und grüner Algenteppiche, die neben den Meeresorganismen auch den Fremdenverkehr an der Küste Venetiens und der Emilia Romana stark beeinträchtigte.

Durch die Verbesserung der Klärtechnik und -standards tritte die Algenpest heute nur noch punktuell und bei extremen Situationen auf (Wassermangel in großen Flüssen, sehr hohe Sommertemperaturen o.ä.).

Autor: KATALYSE Institut

Aldehyde

Aldehyde sind chemische Verbindungen, die durch die A.-Gruppe charakterisiert sind. Sie entstehen durch Abspaltung von zwei Wasserstoffatomen aus Alkoholen. Aldehyde entstehen im menschlichen Körper z.B. beim Alkoholabbau.

Viele A. haben einen angenehmen obst- oder blumenartigen Geruch. Aldehyde haben industrielle Bedeutung als Rohstoffe für die Herstellung von Essigsäure, Kunststoffen, Kunstharzen, Desinfektionsmitteln, Riechstoffen, Pharmazeutika, Farbstoffen, Pflanzenschutzmitteln u.a.. Die Giftigkeit ist innerhalb der Gruppe der A. sehr unterschiedlich. Bekanntestes A. ist Formaldehyd.

Die wichtigsten Aldehyde im Überblick:

  • 2-Butenal zur Herstellung von Insektiziden und Sorbinsäure
  • Acrolein ist Zersetzungsprodukt beim Erhitzen von Fetten
  • Benzaldehyd ist Zersetzungsprodukt des Amygdalins
  • Butyraldehyde zur Verwendung in Weichmachern und Kunstharzen
  • Decanal als Aromastoff in verschiedenen Ölen
  • Glyoxal zur Veredlung von Papier und Textilien
  • Hexanal ist Bestandteil verschiedener Aromen
  • Methylglyoxal zur Herstellung von Insektiziden und Farbstoffen
  • Pentanal zur Herstellung von Aromen
  • Propionaldehyd für Weichmacher für Kunststoffe und Kautschuk
  • Vanillin als synthetisches Gewürz als Substitut für natürliche Vanille

Aktivkohle-Dosimeter

Mit Aktivkohle gefüllte, luftdicht verschlossene Metalldose (ähnlich einer Tabakdose), mit der die Konzentration von Radon in der Luft bestimmt werden kann.

Zur Messung wird das A. geöffnet an der zu messenden Stelle aufgestellt (meist drei Tage). Die Aktivkohle nimmt nun, je nach Radonkonzentration, verschieden viel Radon auf. Nach Ablauf der Aufstellzeit muß das A. wieder luftdicht verschlossen und einem geeigneten Labor zugeschickt werden, wo es mit Hilfe eines Gammaspektrometers ausgewertet wird.

Die Aktivkohle nimmt über die Aufstellzeit nicht gleichmäßig Radon auf. Schwankungen der Radonkonzentration werden daher nur ungenau gemittelt. Für Messungen unter Nutzungsbedingungen und über längere Zeiträume sind Kernspur-Dosimeter besser geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

Europäisches Umweltrecht

Das sog. supranationale (d.h. dem nationalen Recht vorgehende) Umweltrecht umfaßt neben den einschlägigen EG-Vertragsnormen das sog. sekundäre Gemeinschaftsrecht im Sinne des Art. 189 EWGV bzw. Art. 161 EAGV.

Dabei ist die Art und Weise der Umsetzung (z.B. in Gestalt von Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften) den Einzelstaaten anheimgestellt.

Zahlreiche Gebiete des Umweltrechts sind europarechtlich präformiert und weitgehend durchnormiert (z.B. Wasserrecht, Luftreinhalterecht, Chemikalienrecht (Chemikaliengesetz), Gentechnikrecht (Gentechnikgesetz), Recht der Industrieabfälle, Abfallrecht (Abfallgesetz) u.a.m.). Hier muß neben dem nationalen Recht das EG-Recht mit herangezogen werden.

Gegen Deutschland, das sich als Vorreiter im europäischen Umweltschutz darstellt, sind derzeit noch 24 Verfahren wegen Nicht- oder nicht rechtzeitiger Umsetzung europäischen Rahmenrechts anhängig, in einem 25. Fall kam es bereits zur Verurteilung.

Lit.: L.Gündling,B.Weber (Hrsg.): Dicke Luft in Europa, Heidelberg 1988; B.Krems-Hemesath: Bundesdeutsches Umweltrecht - Vorbild für Europa? Oldenburg 1990

Autor: KATALYSE Institut

Europa-Norm

Umweltnormen der EG

Autor: KATALYSE Institut

Europa-Abgastest

Gemäß neuer EG-Richtlinie müssen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis in den EG-Mitgliedstaaten je nach Fahrzeugtyp folgende Emissionen laut E. geprüft werden:

die durchschnittliche Auspuffemissionen nach einem Kaltstart, dieKohlenmonoxidemissionen bei Leerlauf, die Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse, die Verdunstungsemissionen (Betankungsverlust) und die Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Bauteile (Katalysator, Sekundärluftzuführung, Abgasrückführung).

Diese letzte Prüfung, eine Alterungsprüfung über 80.000 km, wird auf einer Prüfstrecke, auf der Straße oder auf einem Rollenprüfstand durchgeführt.
Der E. umfaßt erstmals auch einen Test, der den Fahrbedingungen außerhalb geschlossener Ortschaften gerecht wird.

Autor: KATALYSE Institut

Denitrifikation

1.) In schlecht durchlüfteten Böden veratmen Mikroorganismen (Denitrifikanten) den in Nitrat (NO3) gebundenen Sauerstoff.

Als Ergebnis der D. entweichen elementarer Stickstoff, Stickoxide (N2O) und Ammoniak aus dem Boden. D. findet verstärkt bei gleichzeitigem Auftreten von anaeroben Bedingungen, leicht zersetzbarer organischer Substanz (z.B.Klärschlamm), hohem Wassergehalt und günstigen Temperaturen (mehr als 15 GradC) im Boden statt.

D. kann hohe Stickstoffverluste im Boden - besondere Bedeutung in der Landwirtschaft - zur Folge haben. Hierdurch gehen für das Pflanzenwachstum notwendige Stickstoffverbindungen verloren (grobe Schätzung 20 bis 100 kg Stickstoff je ha und Jahr).

D. stellt die dominante Quelle der N2O-Freisetzung aus dem Boden dar. In die Stratosphäre gelangt, kann N2O über photochemische Umsetzungen zu einer Verminderung der Ozonschicht (Ozon) führen und damit den weltweiten Treibhauseffekt verstärken. Biologischen Abwasserreinigung, bei dem Nitrate zu freiem Sauerstoff reduziert werden.

Siehe auch: Mikroorganismen, Nitrat, Sauerstoff, Eutrophierung

Autor: KATALYSE Institut

EU-Umweltzeichen

Das EU-Umweltzeichen wurde 1993 in der Europäischen Union eingeführt.

Über die Vergabekriterien entscheidet EU-Kommission. Über die jeweilige Vergabe entscheiden nationale Jurys, an der neben Vertretern der Industrie und des Handels auch die Umwelt- und Verbraucherverbände beteiligt sind. Die EU-Kommission behält sich jedoch ein Vetorecht vor.

Das EU-Umweltzeichen soll zukünftig die nationalen Zeichen ersetzen, die aus Sicht der EU-Kommission eine Form der Wettbewerbsverzerrung darstellen.

Ob die Flut von mehr oder weniger seriösen Umweltzeichen (vom Grünen Punkt bis zum Ökotextilsiegel) Einhalt geboten werden kann, erscheint vorerst sehr fraglich.

Autor: KATALYSE Institut

Deichbau

D. werden in Europa seit ungefähr 100 n. Chr. gebaut. Sie dienten ursprünglich vor allem dem Schutz der Marschen und seiner Bewohner vor dem Meer.

Eingedeicht wurden in der Regel Gebiete, die nur selten überflutet wurden. Später ging man mehr und mehr dazu über, D. zur Gewinnung von Nutzland zu betreiben und auch niedriger gelegene Gebiete einzudeichen. Von dieser Entwicklung betroffen ist z.B. auch das deutsche Wattenmeer und die Marsche.

Angesichts der sich abzeichnenden Klimaveränderungen infolge des zunehmenden Treibhauseffekts, die u.a. einen Anstieg des Meeresspiegels erwarten lassen, gewinnt der D. zum Schutz der Menschen vor dem Meer wieder an Bedeutung.

Viele Küstenländer haben begonnen, ihre Schutzdeiche zu verstärken. Bei einem Anstieg des Meeresspiegels um 50 cm würde allein die Küstensicherung für die USA 32-43 Mrd US-Dollar kosten. Bei einem Anstieg um 1 m erhöht sich die Summe auf 73-111 Mrd US-Dollar.

Ländern der Dritten Welt, die vom Anstieg des Meeresspiegels ganz besonders betroffen sind (z.B. Bangladesh) fehlt das Geld für den notwendigen D., so daß Land- und Menschenverluste kaum zu vermeiden sein werden.

Siehe auch: Marsche, Wattenmeer, Europa

 

Autor: KATALYSE Institut

CSB

(Chemischer Sauerstoffbedarf) Kenngröße für den Verschmutzungsgrad von Gewässern und Abwässern.

Der CSB-Wert kennzeichnet die Menge an Sauerstoff, welche zur Oxidation der gesamten im Wasser enthaltenen organischen Stoffe verbraucht wird (mg O2/l Wasser).

Ein starkes Oxidationsmittel (z.B. Kaliumdichromat) zersetzt die biologisch leicht und schwer abbaubaren und auch die biologisch nicht abbaubaren organischen Stoffe.

Der CSB dient zusammen mit anderen Werten der Berechnung und der Kontrolle der Reinigungsleistung einer Kläranlage (Abwasserreinigung) oder der Ermittlung der zur Desinfektion notwendigen Chlormenge in Trinkwasser.

Er ist ferner einer der Parameter, die bei den nach dem Abwasserabgabengesetz erhobenen Abgaben berücksichtigt werden. Durch Vergleich mit dem BSB ist eine Aussage über das Verhältnis von biologisch abbaubaren und persistenten (Persistenz) Stoffen im Abwasser möglich.

Siehe auch: Chemischer Sauerstoffbedarf, Sauerstoffzehrung, Wasser, Abwasserreinigung, Persistenz

Autor: KATALYSE Institut

Chrom

Chemisches Element der IV. Hauptgruppe, Symbol Cr, Ordnungszahl 24, Schmelzpunkt 1.890 Grad C, Siedepunkt 2.670 Grad C, Dichte 7,18 g/cm3, silberglänzendes, im reinen Zustand zähes, dehn- und schmiedbares, bei Verunreinigungen mit Wasserstoff oder Sauerstoff hartes, sprödes Metall, TRK für Chromate 0,2 mg/m3 (beim Lichtbogenschweißen, Schweißen), bzw. 0,1 mg/m3 (sonstige Verwendung).

C. ist essentiell und von Bedeutung im Glukose-Stoffwechsel. Der tägliche Bedarf für einen Erwachsenen liegt zwischen 0,05 und 0,5 mg.
C.-Mangel führt im Tierversuch zu Diabetes, Arteriosklerose, Wachstumsstörungen. Der Wert oder die Schädlichkeit von C. für den Menschen hängt von der Oxidationsstufe des C. ab. C.(VI)-Verbindungen sind bis zu 1.000mal giftiger als die häufigeren C.(III)-Verbindungen.

Auch die Aufnahme über die Haut, etwa am Arbeitsplatz, ist gefährlich (Chromatgeschwür). Vergiftungserscheinungen: Durchfälle, Magen- und Darmblutungen, schwerste Leber- und Nierenschäden und Krämpfe. Langzeitgefahren bei C.(VI)-Verbindungen sind vor allem die krebserzeugende (Atmungsorgane) und die erbgutschädigende Wirkung. Große Vorsicht ist erforderlich beim Umgang mit C.-Trioxid, Bleichromat, Calciumchromat, Strontiumchromat, C.(III)-Chromat und den Alkalichromaten (Chromat enthält C.(VI)).

Chromate werden generell für das stark erhöhte Lungenkrebsrisiko von Arbeitern, die damit in Berührung kommen, verantwortlich gemacht. Ekzeme durch Kontakt mit Zement werden durch eine allergische Reaktion auf C.(VI)-Verbindungen hervorgerufen.

Die Hauptmenge an C. wird mit der Nahrung und dem Trinkwasser aufgenommen (USA: 0,005-0,1 mg/Tag). Inhalation: weniger als 0,001 mg. Trinkwassergrenzwert (WHO, Deutschland): 0,05 mg Cr/l. Der C.-Anteil an der oberen Erdkruste wird auf 0,02% geschätzt. Weltweit wurden 1987 10,8 Mt C.-Erz gefördert.

Verwendung: Als Legierungsbestandteil (C.-Stahl), Galvanik (Verchromen, Metallindustrie), Katalysator (Chemische Industrie), Pigmente, Gerberei (Textilindustrie), Holzimprägnierung u.a. Durch C.-haltige Abwässer und Abluft besteht in vielen Fällen eine Gefährdung der Umwelt.

In Westdeutschland und in Frankreich gelangen jährlich etwa 700 t industrielles C. in die Luft, ca. 1.000 t in Gewässer und einige 100.000 t C. in die Meere (Rhein). Biologisch wertvolles C. ist enthalten in: nicht raffiniertem Zuckerrohr- und Zuckerrübensaft, Weizenkeimen, schwarzem Pfeffer, Bierhefe, Leber und Käse. Der Mensch enthält ca. 5-20 mg C..

Lit.: E.Merian (Hrsg): Metalle in der Umwelt, Weinheim 1984

Siehe auch: Spurenelemente

Autor: KATALYSE Institut

Chlorung

Die C. dient der Desinfektion von Trink-, Bade-, Brauch- und Abwasser (Trinkwasseraufbereitung).

Eine vorbeugende Desinfektion des Trinkwassers ("Schutz-C.") ist seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 1.1.1991 nicht mehr zulässig. Die C. kann mit Chlor (Cl2) oder mit Chlordioxid (ClO2) durchgeführt werden. Die C. mit Chlordioxid ist zwar aufwendiger, hat dafür aber andere Vorteile:

Da das Chlordioxid nicht so reaktionsfreudig ist wie das Chlor, geht es auch nicht so schnell Oxidationsreaktionen mit den im Wasser vorhandenen Inhaltsstoffen ein, was die Chlorzehrung ist verringert - dabei ist insbesondere die Gefahr der Bildung von krebserregenden Trihalogenmethanen aus Huminstoffen zu nennen -, und auch der typische Chlorgeruch tritt nicht auf.

Über Sinn und Unsinn einer Trinkwasser-C. bestehen Meinungsverschiedenheiten. Befürworter der C. wollen die ständige C. beibehalten, um eine Verkeimung des Wassers zu unterbinden, während Gegner hierin eine zu hohe Chlorbelastung der Bevölkerung sehen und lediglich Stoß-C. bei Verkeimungsverdacht fordern.
Alternativen zur C.: Ozonierung, UV-Strahlung

Lit.: KATALYSE e.V.: Das Wasserbuch, Köln 1990

Autor: KATALYSE Institut

Chlor

Chemisches Element der VII. Hauptgruppe (Halogene), Symbol Cl, Ordnungszahl 17, Schmelzpunkt -100,98 Grad C, Siedepunkt -34,06 Grad C, giftiges, stechend riechendes, gelbgrünes Gas (Cl2), MAK-Wert 0,5 ppm (ml/m3).

Im Ersten Weltkrieg wurde C. als chemischer Kampfstoff eingesetzt. C. ist ein Lungengift, verätzt Schleimhäute und Atemwege, insbesonders Lungenbläschen. Bei stärkeren akuten Vergiftungen Krampfhusten, Atemnot, später Lungenentzündung, -bluten, -ödeme. Luft mit einem C.-Gehalt von 0,5-1% ist akut toxisch, bei längerem Einatmen wirken auch 0,01% (= 100 ppm) tödlich.

In großen Mengen fällt C. als "Abfallprodukt" bei der C.-Alkali-Elektrolyse an. Hierbei wird Natriumchlorid (Kochsalz) mit Hilfe von elektrischem Strom in Natronlauge und C. zersetzt. Der Prozeß läuft in einem Quecksilberbad (Quecksilber) ab, wodurch zusätzlich Umweltbelastungen entstehen. 1987 wurden in der BRD 3,45 Mio t C. produziert. Der Energiebedarf belief sich dabei auf 10 Mio MWh (das sind 25% des Bedarfes der chemischen Industrie).

C. bildet Grundstoff zur Herstellung von: Lösungsmitteln (chlorierte Kohlenwasserstoffe), anorganische Chemikalien. C. wird ferner als aktive Substanz in Bleichmitteln sowie Entkeimung und Aufbereitung von Wasser (Chlorung, s. Trinkwasseraufbereitung) eingesetzt.

Siehe auch: Dioxine und Furane, WC-Reiniger

Autor: KATALYSE Institut

BSB

Biologischer oder biochemischer Sauerstoffbedarf.

Der B. ist neben dem CSB eine wichtige Beurteilungsgröße für die Belastung von Wasser und Abwasser mit organischen Stoffen. Die Bestimmung des B. erfolgt durch die Ermittlung der von Mikroorganismen benötigten Sauerstoffmenge, die bei 20 Grad Celsius zum Abbau der im Wasser enthaltenen organischen Substanzen benötigt wird. Als Bezugszeitraum dienen meist 5 Tage (BSB5).

Siehe auch: Sauerstoffzehrung, Gewässergüte, Gewässerbelastung, biochemischer Sauerstoffbedarf

Autor: KATALYSE Institut

Brauchwasser

Wasser, das nicht die hohe Qualität von Trinkwasser besitzen muß, da es für technische Prozesse benutzt wird, also z.B. für Reinigungszwecke und als Kühlwasser in der Industrie.

Im Haushalt könnte B. zur WC-Spülung, zum Putzen der Böden oder als Autowaschwasser verwendet werden (Wassersparen, Autowäsche). Denkbar sind hier 2 getrennte Leitungssysteme, von denen das eine mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung und das andere als B.-System mit Regenwasser gespeist wird.

Siehe auch: Warmwasserbereitung, Wasser, Trinkwasser, Kühlwasser, Industrie

 

Autor: KATALYSE Institut

EU Ministerrat

Der M. ist das wichtigste gesetzgebende Organ der Europäischen Union und erfüllt im Rechtsetzungsprozess der EU gemäß Artikel 145-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.

      1. Entscheidung der von der Kommission vorbereiteten Rechtsakte
      2. Übertragung von Durchführungskompetenzen an die EU-Kommission.

Als M. treten die fünfzehn Regierungschefs der Mitgliedstaaten zweimal im Jahr auf Einladung der jeweiligen EU-Präsidentschaft zusammen (EU-Gipfel).
Hier werden strategische Linien der Gemeinschaftspolitik und Vertragsänderungen vorgezeichnet. Als M. (oder nur Rat) beschließen die zwölf Ressortminister je nach Vertragslage turnusgemäß entweder einstimmig oder mit "qualifizierter Mehrheit" (etwa 2/3 der Stimmen, wobei sich das Stimmengewicht nach der Größe des Mitgliedstaates richtet).
Für Entscheidungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes ist der Rat der fünfzehn Umweltminister der EU (Umweltrat) zuständig.
Die Entscheidungskompetenz des M. gibt der EU noch immer das Gepräge einer intergouvernementalen Regierungskonferenz.

Autor: KATALYSE Institut

Emissionsgrenzwerte für Kfz

Die Schadstoffe aus Kfz sind in verschiedenen Ländern gesetzlich begrenzt, wobei die in Europa geltenden Grenzwerte den strengeren Vorschriften in den USA und Japan lange hinterherhinkten und eine Einigung auf europäischer Ebene sich äußerst schwierig gestaltete.

Nach jahrelangem Tauziehen hat der Umweltministerrat der EG am 20.12.1990 eine neue, sogenannte "konsolidierte" Richtlinie verabschiedet, die das gesamte bisherige "Regelwerk" aus zahlreichen Einzelvorschriften ersetzt und die in einer zusammenhängenden Richtlinie alle Anforderungen an die Schadstoffemissionen bei Pkw stellt und für alle Pkw unabhängig von der Größe die gleichen Grenzwerte festlegt (vgl. Tab.).

Sie treten für die Typprüfung am 1.7.1992 und für das Inverkehrbringen neuer Serienfahrzeuge am 1.1.1993 in Kraft (Europa Abgastest). Eine weitere Grenzwertverschärfung, über deren Grenzwerte der Rat bis zum 31.12.1993 entscheiden soll, soll 1996 in Kraft treten. Die Grenzwerte verlangen den Einsatz des geregelten Drei-Wege-Katalysators.

Bei Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge über 3,5 t) ist die europäische Abgasgesetzgebung noch schleppender in Gang gekommen als bei Pkw. Die erste einschlägige EG-Richtlinie 88/77/EWG stammt aus dem Jahre 1988 und ist, soweit es das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen betrifft, erst am 1.10.1990 in Kraft getreten (vgl. Tab.). Die Kommission hat im Juni 1990 einen Vorschlag zu einer Fortschreibung der erwähnten Richtlinie vorgelegt, für den aber noch kein gemeinsamer Standpunkt im Umweltrat gefunden ist.

Die Entscheidung, ob 1996/97 der Partikelwert 0,15 oder 0,3 g/kWh beträgt, soll nach dem Vorschlag der Kommission 1994 fallen und von der Entwicklung der Rußfiltertechnik abhängig gemacht werden (Partikelfilter). Kritisiert wird auch die Grenzwertfestsetzung in g/kWh, die bei höheren Leistungen höhere Emissionen zuläßt.

Für die Abgasemissionen von Motorrädern gibt es noch keine EG-Vorschriften. DieEG-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, der die Übernahme der ECE-R40/01-Regelung, die viele EG-Mitgliedstaaten - so auch Deutschland - national eingeführt haben, als verbindliche EG-Vorschrift vorsieht.

Lit.: Kemper: Minderung der Emissionen im Straßenverkehr durch technische und betriebliche Maßnahmen, Bonn 1991

Autor: KATALYSE Institut

Emissionsgrenzwerte

Höchstwerte für die rechtlich zulässige Schadstoffabgabe an die Umwelt, zumeist in Gewichts- oder Volumenanteilen definiert (z.B. in TA Luft).

Zur Kontrolle ihrer ständigen Einhaltung müssen enge Meßintervalle (Minuten- bis Tageswert) festgelegt werden. E. sollen Umweltschäden im Einwirkungsbereich der Quelle verhindern. Sie sind oft Kompromisse zwischen den Gesichtspunkten Umweltschutz, Stand der Technik und Kosten vonUmweltschutzinvestitionen. Da E. nur die einzelne Quelle, nicht aber die Zahl der Quellen im Einwirkungsbereich begrenzen, müssen sie um räumliche Immissionswerte ergänzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

EMAS

Beim europäischen Umwelt-Audit, das bereits 1993 beschlossen wurde und ursprünglich vor allem gewerblichen Unternehmen offenstand, handelt es sich um ein freiwilliges einheitliches System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, oder auf englisch "Eco-Management and Audit Scheme", daher die häufig zu lesende Abkürzung E..

Mit der neuen Verordnung wird der Kreis der Teilnahmeberechtigten erweitert. An "EMAS II" kann sich jede Organisation beteiligen, die ihren betrieblichenUmweltschutz verbessern möchte. Organisation ist dabei sowohl als Unternehmen, Handwerks- oder Gewerbebetrieb zu verstehen als auch als Einrichtung der öffentlichen Hand wie die Kommunen. An E. können zukünftig alle Organisationen teilnehmen, die Ihren betrieblichen Umwelt verbessern möchten. Es gibt keine Einschränkungen auf Branchen oder rechtliche Gegebenheiten. Damit ist eine Angleichung an die entsprechende Formulierung in der DIN EN ISO 14001.

Zur Teilnahme am europäischen Öko-Audit müssen Organisationen ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen und auf dieser Basis ein Umweltmanagementsystem schaffen. Alle Organisationen, die am E. teilnehmen, haben regelmäßig für die Öffentlichkeit eine Umwelterklärung zu erstellen, die von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden muss (Auditierung).

Nach positivem Befund durch den Gutachter wird die Organisation bei der Industrie- und Handelskammer in das EMAS-Register eingetragen und darüber hinaus im Amtsblatt der EG veröffentlicht. Die Novelle der gemeinschaftlichen Öko-Audit-Verordnung ermöglicht es den registrierten Teilnehmern an dieser Umweltprüfung teilzunehmen und sich durch ein Logo zu erkennen zu geben. Dieses neue Zeichen wird die bisher verwendete, aber wenig bekannte und öffentlichkeitswirksame Teilnahmeerklärung ersetzen.

Das Logo bezeugt also umweltbewusstes Verhalten eines Unternehmens, es ist jedoch nicht zu verwechseln mit einer Umwelt-Produktkennzeichnung wie etwa der "Umwelt-Engel" auf der Warenverpackung. Die eingetragenen Organisationen dürfen ein Zeichen verwenden, welches werblich eingesetzt werden darf. Das Zeichen darf in Verbindung mit Umweltinformationen und dem Zusatz "validierte Information" verwendet werden.

Die Einführung des Logos ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, E. attraktiver zu gestalten und das System besser den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen anzupassen. Die im deutschen Umweltgutachterausschuss (UGA) vertretenen Interessengruppen haben beschlossen, in einer Gemeinschaftsaktion zur Bekanntmachung des neuen Öko-Siegels beizutragen.

Die Novelle verweist v.a. auf die Norm ISO 14001, darüber hinaus müssen die folgenden Punkte behandelt werden:

  • Einhaltung von Rechtsvorschriften ("legal compliance"), d.h. die relevanten Umweltvorschriften müssen identifiziert werden und für deren Einhaltung muß gesorgt werden.
  • Das Umweltmanagementsysteme muß sich am tatsächlichen betrieblichen Umweltschutz orientieren.
  • Es besteht eine Verpflichtung zum offenen Dialog mit externen, interessierten Stellen

Bei Überarbeitung der E. wurden die Erfahrungen in den verschiedenen Ländern mit der bisherigen Version sowie die Erfahrungen der ISO 14001 berücksichtigt. In mehreren umfassendenProjekten wurden seitens der Kommission der Veränderungsbedarf und die Veränderungswünsche aller Beteiligten ermittelt. Diese sind in den Entwurf eingeflossen.

Die wesentlichen Änderungen der E. lassen sich wie folgt zusammenfassen: ·

  • Starke Anlehnung an die EN ISO 14001
  • Öffnung für alle Organisationen, Verzicht auf die Standortbegrenzung
  • Einbeziehung der Mitarbeiter
  • Jährliche validierte Umwelterklärungen erforderlich
  • Leistungen im Umweltschutz ("performance") müssen konkretisiert werden
  • Internationale Abstimmung der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen wird mittels "peer reviews" verbessert
  • Die Informationen zu eingetragenen Standorten und Umweltgutachtern werden häufiger aktualisiert
  • Es wird ein neues Zeichen eingeführt, mit dem die eingetragenen Organisationen werben dürfen (Ersatz der bisherigen Regelung)
  • Deregulierungen für registrierte Organisationen angestrebt· Die Werbung für E. soll seitens der Mitgliedsstaaten und der Kommission verstärkt werden
  • Die Kommission will für einen besseren Informationsaustauschzwischen den Mitgliedsstaaten sorgen (durch Einführung neuer, regelmäßiger Gremien)
  • Die Umweltbetriebsprüfung soll auch immer die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften überprüfen ("compliance audit")
  • Die Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen sind nicht mehr von den Organisationen frei wählbar, sondern die Leitlinien der Kommission sind zu berücksichtigen

Autor: KATALYSE Institut

DIN 68800

Deutsche Norm, die den Holzschutz im Hochbau betrifft.

Danach dürfen für tragende Teile nurHolzschutzmittel verwendet werden, die gemäß Prüfzeichenverordnug der Länder vom Institut für Bautechnik nach verschiedenen Kriterien geprüft und zugelassen sind. Die Prüfkriterien sind: Biologische Wirksamkeit gegen Insekten und Pilze, Eindringungsvermögen und Wirkungstiefe, Verdunstungs- und Alterungsbeständigkeit sowie gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit, mit der vom Hersteller geworben wird, verlangt eine genaue Prüfung. Das Bundesgesundheitsamt prüft aber nicht, sondern beurteilt nur die vom Hersteller gelieferten Daten in einer gutachterlichen Stellungnahme. Z.B. liefert der Hersteller Angaben zur Wirkstoffabgabe an die Wohnräume und die Umwelt, die zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Wichtigkeit sind. Abgesehen davon, daß eine zu "erwartende Raumluftkonzentration" ohnehin kaum anzugeben ist, wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, das Bundesgesundheitsamt (BGA) habe diese Produkt zugelassen. Immerhin sagt die D. vom April 1990 unter dem Punkt Hinweise für den Schutz von nicht tragendem, nicht maßhaltigem

Holz ohne statische Funktion: "Im Innenbau sollte auf eine großflächige Anwendung von Holzschutzmitteln (Verhältnis Fläche zu Raumvolumen >0,2) grundsätzlich verzichtet werden" (Punkt 11.1.4.). Die weitergehene Forderung, wie sie auch mittlerweise vom BGA formuliert wird, sollte lauten: In Innenräumen generell keine Holzschutzmittel einsetzen! Leider wird die Gefährdungsklasse 0, bei der auf den Einsatz von Holzschutzmitteln in Innenräumen verzichtet werden kann, in der EG-Norm nur noch stark eingeschränkt wiedergefunden.
Raumklima, Innenraumluftbelastung, Maximale Raumluftkonzentration

Autor: KATALYSE Institut

Chemische Keule

Mit den Reizstoffen CS und CN und Treibmitteln gefüllte Spraydose der US-Firma General Ordnance Equipment Corp., Tochterfirma von Smith & Wesson, Handelsname chemical mace.

Von der Polizei als "humanes Einsatzmittel" bei Demonstrationen u.ä. geschätzt. Dem steht eine Vielzahl von bleibenden Augenverletzungen bis zum Verlust des Auges, Hautschäden, Allergien, mögliche Carcinome (Krebs) und andere Langzeitwirkungen sowie einige Todesfälle nach Einsatz der C. gegenüber. Gebrauchsvorschriften wie Besprühen nur aus Mindestabstand (3-4 m), kein Besprühen des Gesichts, kürzeste Besprühdauer, Einsatz nur bei Fluchtmöglichkeit, kein Einsatz in geschlossenen Räumen sowie Haltbarkeitsdaten werden in der Praxis nur selten beachtet. Verschiedene Gutachter fordern ein Verbot der Waffe. Gegenmittel: Spülen mit Soda/Natron-Lösung.

Autor: KATALYSE Institut