Chlorung

Die C. dient der Desinfektion von Trink-, Bade-, Brauch- und Abwasser (Trinkwasseraufbereitung).

Eine vorbeugende Desinfektion des Trinkwassers ("Schutz-C.") ist seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 1.1.1991 nicht mehr zulässig. Die C. kann mit Chlor (Cl2) oder mit Chlordioxid (ClO2) durchgeführt werden. Die C. mit Chlordioxid ist zwar aufwendiger, hat dafür aber andere Vorteile:

Da das Chlordioxid nicht so reaktionsfreudig ist wie das Chlor, geht es auch nicht so schnell Oxidationsreaktionen mit den im Wasser vorhandenen Inhaltsstoffen ein, was die Chlorzehrung ist verringert - dabei ist insbesondere die Gefahr der Bildung von krebserregenden Trihalogenmethanen aus Huminstoffen zu nennen -, und auch der typische Chlorgeruch tritt nicht auf.

Über Sinn und Unsinn einer Trinkwasser-C. bestehen Meinungsverschiedenheiten. Befürworter der C. wollen die ständige C. beibehalten, um eine Verkeimung des Wassers zu unterbinden, während Gegner hierin eine zu hohe Chlorbelastung der Bevölkerung sehen und lediglich Stoß-C. bei Verkeimungsverdacht fordern.
Alternativen zur C.: Ozonierung, UV-Strahlung

Lit.: KATALYSE e.V.: Das Wasserbuch, Köln 1990

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, C, Substanzen & Werkstoffe, Wasser.