EU-Umweltzeichen

Das EU-Umweltzeichen wurde 1993 in der Europäischen Union eingeführt.

Über die Vergabekriterien entscheidet EU-Kommission. Über die jeweilige Vergabe entscheiden nationale Jurys, an der neben Vertretern der Industrie und des Handels auch die Umwelt- und Verbraucherverbände beteiligt sind. Die EU-Kommission behält sich jedoch ein Vetorecht vor.

Das EU-Umweltzeichen soll zukünftig die nationalen Zeichen ersetzen, die aus Sicht der EU-Kommission eine Form der Wettbewerbsverzerrung darstellen.

Ob die Flut von mehr oder weniger seriösen Umweltzeichen (vom Grünen Punkt bis zum Ökotextilsiegel) Einhalt geboten werden kann, erscheint vorerst sehr fraglich.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, E, Umweltrecht.