Deutsche Norm, die den Holzschutz im Hochbau betrifft.
Danach dürfen für tragende Teile nurHolzschutzmittel verwendet werden, die gemäß Prüfzeichenverordnug der Länder vom Institut für Bautechnik nach verschiedenen Kriterien geprüft und zugelassen sind. Die Prüfkriterien sind: Biologische Wirksamkeit gegen Insekten und Pilze, Eindringungsvermögen und Wirkungstiefe, Verdunstungs- und Alterungsbeständigkeit sowie gesundheitliche Unbedenklichkeit.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit, mit der vom Hersteller geworben wird, verlangt eine genaue Prüfung. Das Bundesgesundheitsamt prüft aber nicht, sondern beurteilt nur die vom Hersteller gelieferten Daten in einer gutachterlichen Stellungnahme. Z.B. liefert der Hersteller Angaben zur Wirkstoffabgabe an die Wohnräume und die Umwelt, die zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Wichtigkeit sind. Abgesehen davon, daß eine zu "erwartende Raumluftkonzentration" ohnehin kaum anzugeben ist, wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, das Bundesgesundheitsamt (BGA) habe diese Produkt zugelassen. Immerhin sagt die D. vom April 1990 unter dem Punkt Hinweise für den Schutz von nicht tragendem, nicht maßhaltigem
Holz ohne statische Funktion: "Im Innenbau sollte auf eine großflächige Anwendung von Holzschutzmitteln (Verhältnis Fläche zu Raumvolumen >0,2) grundsätzlich verzichtet werden" (Punkt 11.1.4.). Die weitergehene Forderung, wie sie auch mittlerweise vom BGA formuliert wird, sollte lauten: In Innenräumen generell keine Holzschutzmittel einsetzen! Leider wird die Gefährdungsklasse 0, bei der auf den Einsatz von Holzschutzmitteln in Innenräumen verzichtet werden kann, in der EG-Norm nur noch stark eingeschränkt wiedergefunden.
Raumklima, Innenraumluftbelastung, Maximale Raumluftkonzentration
Autor: KATALYSE Institut