Emissionsgrenzwerte für Kfz

Die Schadstoffe aus Kfz sind in verschiedenen Ländern gesetzlich begrenzt, wobei die in Europa geltenden Grenzwerte den strengeren Vorschriften in den USA und Japan lange hinterherhinkten und eine Einigung auf europäischer Ebene sich äußerst schwierig gestaltete.

Nach jahrelangem Tauziehen hat der Umweltministerrat der EG am 20.12.1990 eine neue, sogenannte "konsolidierte" Richtlinie verabschiedet, die das gesamte bisherige "Regelwerk" aus zahlreichen Einzelvorschriften ersetzt und die in einer zusammenhängenden Richtlinie alle Anforderungen an die Schadstoffemissionen bei Pkw stellt und für alle Pkw unabhängig von der Größe die gleichen Grenzwerte festlegt (vgl. Tab.).

Sie treten für die Typprüfung am 1.7.1992 und für das Inverkehrbringen neuer Serienfahrzeuge am 1.1.1993 in Kraft (Europa Abgastest). Eine weitere Grenzwertverschärfung, über deren Grenzwerte der Rat bis zum 31.12.1993 entscheiden soll, soll 1996 in Kraft treten. Die Grenzwerte verlangen den Einsatz des geregelten Drei-Wege-Katalysators.

Bei Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge über 3,5 t) ist die europäische Abgasgesetzgebung noch schleppender in Gang gekommen als bei Pkw. Die erste einschlägige EG-Richtlinie 88/77/EWG stammt aus dem Jahre 1988 und ist, soweit es das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen betrifft, erst am 1.10.1990 in Kraft getreten (vgl. Tab.). Die Kommission hat im Juni 1990 einen Vorschlag zu einer Fortschreibung der erwähnten Richtlinie vorgelegt, für den aber noch kein gemeinsamer Standpunkt im Umweltrat gefunden ist.

Die Entscheidung, ob 1996/97 der Partikelwert 0,15 oder 0,3 g/kWh beträgt, soll nach dem Vorschlag der Kommission 1994 fallen und von der Entwicklung der Rußfiltertechnik abhängig gemacht werden (Partikelfilter). Kritisiert wird auch die Grenzwertfestsetzung in g/kWh, die bei höheren Leistungen höhere Emissionen zuläßt.

Für die Abgasemissionen von Motorrädern gibt es noch keine EG-Vorschriften. DieEG-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, der die Übernahme der ECE-R40/01-Regelung, die viele EG-Mitgliedstaaten - so auch Deutschland - national eingeführt haben, als verbindliche EG-Vorschrift vorsieht.

Lit.: Kemper: Minderung der Emissionen im Straßenverkehr durch technische und betriebliche Maßnahmen, Bonn 1991

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, E, Umweltrecht.