Waldwachstum

Das Waldwachstum hängt ab von äußeren Umweltbedingungen (z.B. Bodenart, Klima, Beeinträchtigung durch Schadstoffe etc.) und den inneren Voraussetzungen der Bäume (z.B.Baumart, genetische Möglichkeiten, Alter usw.).

So erreichen beispielsweise Licht- und Pionierbaumarten wie Birke, Erle und Bergahorn den Höhepunkt des jährlichen Zuwachses schon sehr früh (30 bis 60 Jahre). Baumarten des Schlußwaldes, wie die Tanne, können auch im Alter von mehreren hundert Jahren jährlich noch einen erheblichen Zuwachs haben. Der Holzzuwachs eines Waldes schwankt in unseren Breiten zwischen 3 und 20 m3/Hektar

siehe auch: Sukzession, Klima

Autor: KATALYSE Institut

Waldsterben

Immissionsbedingtes Waldsterben tritt seit der Errichtung größerer Industrien auf. Durch die zunehmende Industrialisierung und den Bau hoher Schornsteine, die die Schadstoffe großräumig verteilten, trat das Waldsterben dann seit Beginn der 70er Jahre großflächig auf.

Bis heute sterben die Wälder in ganz Europa und in Nordamerika. Nachdem das Waldsterben anfangs nur bei Tanne und Fichte registriert wurde, sind in der Zwischen-zeit fast alle anderen Baumarten ebenfalls betroffen, stellenweise ist der Krankheitszustand der Laubbäume bedrohlicher als der der Nadelbäume (vgl. auch Waldschadenserhebung 2003, Bundesverbraucherministerium Bonn).
Beim Waldsterben handelt es sich nicht um die Erkrankung einzelner Baumarten, sondern um eine Störung der gesamten Beziehung Baum-Boden-Luft, einer Erkrankung des gesamten 'Ökosystems. Diese Störung bedroht auch zunehmend mehr Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz. Insofern ist der Begriff Waldsterben treffend und wird aber auch durch den Begriff »neuartige Waldschäden« ersetzt.
Eine Schlüsselrolle im Waldsterben kommt den Luftschadstoffen zu. Neben dem hauptsächlich aus der Landwirtschaft stammenden Ammoniak und den v.a. durch das Autofahren entstehenden Photooxidantien, wie Ozon (Sommersmog), sind es insbesondere die aus den Autos (Schadstoffe aus Kfz, Lkw-Verkehr), Flugzeugen (Flugverkehr), Heizungs-, Industrie- und Kraftwerksanlagen stammenden Stickoxide und das Schwefeldioxid, die den Wald schädigen.
Folgende Symptome des Waldsterben sind u.a. bekannt: Bei allen Baumarten tritt mit zunehmendem Krankheitszustand eine Verlichtung der Krone auf, d.h., die betroffenen Bäume verlieren mehr und mehr Blätter bzw. Nadeln, so dass man z.B. selbst im Sommer leicht durch das Blätterdach einer Buche hindurchsehen und an vielen Stellen den Himmel erblicken kann.
Speziell bei den Nadelbäumen treten folgende Schadsymptome auf: Das Höhenwachstum stagniert; Harzaustritt an Ästen und Stämmen im benadelten Kronenbereich; im fortgeschrittenen Stadium nur noch 1-2 Nadeljahrgänge an den Zweigen (bei gesunder Fichte 7-10, Tanne 10-12 Nadeljahrgänge).
Fichte: Nadelverlust in Verbindung mit hängenden Zweigen (Lamettasyndrom). Tanne: Absterben der Baumspitze und Bildung von Seitentrieben (Storchennest); Bildung von Waserreisern: büschelartig vom Stamm abstehende, spät nachwachsende Zweige.
Laubbäume, insbesondere Buche: gestörtes Seiten-wachstum der Triebe führt zu unnatürlich langen Trieben (Peitschentrieben); oft nur kleine Blätter; deformierte Blätter infolge von Wachstumsstörungen, Blätter fallen noch grün vom Baum. Ferner Mangelsymptome durch gestörte Nährstoffaufnahme, z.B. Vergilbung der Blätter durch Magnesiummangel, sowie weiße Blattflecken durch Ozon-Einwirkung.

Auswirkungen des Waldsterbens: Durch das Waldsterben sind alle Funktionen gefährdet, die ein gesunder Wald im Kreislauf der Natur übernehmen kann (Waldfunktionen). Eine der gravierendsten Folgen des Waldsterbens dürfte der Verlust des Waldes als Grund-Wasserspeicher (Wasserhaushalt des Waldes, Bodenversauerung, Saurer Regen, Sorptionsvermögen) und das Verschwinden der alpinen Schutzwälder sein, die eine Besiedlung vieler Alpentäler überhaupt erst ermöglichen. Die globalen Auswirkungen des Waldsterbens. auf Klima und Umwelt sind noch nicht annähernd erfasst. Mit Sicherheit wird das Absterben großer Waldteile, sei es durch Brandrodung oder emissionsbedingt, den Treibhauseffekt weiter anheizen, da der in den Bäumen festgelegte Kohlenstoff vorzeitig wieder freigesetzt wird. Ein geschädigter Wald bindet zudem weniger Kohlendioxid als ein gesunder.

Gegenmaßnahmen: Nach wie vor muss eine rasche Verminderung aller Luftschadstoffe das vordringliche Ziel sein; v.a. eine Senkung der Schwefeldioxid- und Stickoxidemissionen ist zwingend erforderlich. Dies kann v.a. erreicht werden durch:

  • Energiesparmaßnahmen,
  • Verstärkte Einführung regenerativer Energiequellen
  • Nachrüstung von Kraftwerken mit Rückhaltesystemen (Rauchgasentschwefelungsanlagen, Rauchgasentstickungsanlagen, Großfeue-rungsanlagenverordnung).

Von besonderer Bedeutung ist der Verkehrssektor, der im besonderen Maße für die Stickoxidemissionen und die Ozon-Entstehung verantwortlich ist. Sofortmaßnahme sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen sein. Mittel- und langfristig ist der
Auto- und Lkw-Verkehr zugunsten von Öffentlichem siehe Öffentlicher Personennahverkehr.Personennahverkehr und Schienenverkehr einzudämmen.
In den gefährdeten Bergwaldregionen ist die Freizeitnutzung einzuschränken.

Autor: KATALYSE Institut

Waldschädlinge

Wohl der bekannteste W. ist der Borkenkäfer und hier insb.der Fichtenborkenkäfer, der wegen des typischen Fraßbildes seiner Larven auch als "Buchdrucker" bezeichnet wird.

Neben dem Borkenkäfer gibt es noch eine große Anzahl anderer Insekten, die dann, wenn die Umstände ihrer Vermehrung förderlich sind (z.B. günstiges
Wetter, das Fehlen von Feinden, Monokulturen etc.), massenweise auftreten und große Schäden im Wald anrichten können. Hierzu gehören z.B. die Raupen verschiedener Schmetterlingsarten, denen die jungen Knospen und Blätter u.a. als Nahrung dienen.

Allein auf die Eiche stürzen sich fast 300 Falterarten, wie etwa der Eichenwickler, der Eichenkarmin oder der Gemeine Eichenwaldspanner.
V.a. Insekten sind es auch, die die Anzahl der Schadinsekten im Wald regulieren, indem sie sich von diesen ernähren. Vögel verhindern das massenweise Auftreten von W. dagegen nur in eher begrenztem Umfang.
Neben Insekten treten auch Viren und Mikroorganismen (z.B. sog. Mycoplasmen). Bei einem zu hohen Wildbestand können sich Rehe und Hirsche ebenfalls zu W. entwickeln, indem sie die Triebe der jungen Bäume abfressen und so eine natürliche Verjüngung des Waldes verhindern.
Menschliche Eingriffe zur Reduzierung von W. sind das Aufstellen von Borkenkäferfallen, Fördern von Nützlingen und im Einzelfall der Einsatz von Pestiziden. Wichtig ist v.a. der vorbeugende, planerische Eingriff, um z.B. Monokulturen zu vermeiden, die das verstärkte Auftreten von W. fördern.
Der durch Sauren Regen vorgeschädigte Wald ist für W. besonders anfällig (Waldsterben, Waldschadenserhebung).

siehe auch: Forstwirtschaft

Autor: KATALYSE Institut

Waldschadenserhebung

Nachdem im Jahre 1983 die Waldschadensfläche auf Basis der 1982 erstmals durchgeführten W. sprunghaft zunahm und das "neuartige" weil erstmals großflächige Waldsterben im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand, wurden seit 1984 jährlich bundeseinheitliche W. durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchführt und veröffentlicht.

Das Verfahren zur W. wird seit 1984 unverändert angewandt, seit 1990 auch in den neuen Bundeländern. Die W. basiert auf einem mathematisch-statistischen Modell, bei dem anhand eines permanenten Stichprobennetzes im Raster 4 x 4 km die Waldschäden erfaßt werden (bei der W. von 1991 wurden an 7.794 Stichprobenpunkten rund 220.000 Bäume untersucht). Die erfaßten Bäume werden je nach ihrem Gesundheitszustand in 5 Schadstufen eingeteilt.
Für die Eingruppierung sind zwei Kriterien maßgebend: der relative Verlust an Nadel- bzw. Blattmasse und der Grad der Nadel- bzw. Blattvergilbung. Anhand des Nadel- bzw. Blattverlustes wird der untersuchte Baum einer Schadstufe zugeordnet; treten zusätzlich mittlere oder starke Vergilbungen auf, wird der Baum in eine um 1 oder 2 erhöht Stufe eingruppiert.
Wegen umfangreichen Sturmschäden wurde 1990 keine W. durchgeführt, die erhobenen Daten machten nur eine Trendaussage möglich. In den Jahren 1987-1989 wurde eine W. nur anhand eines Teils der Stichprobenpunkte (im 16 x 16 km Raster) erhoben. Die W. von 1991 ist also erstmals seit 5 Jahren das Ergebnis einer Vollstichprobe (s. Tab.).
Seit 1984 haben die Waldschäden in Westdeutschland weiter zugenommen. 1991 sind 59,8% (1984: 50,2%) aller Bäume, das sind 4,422 Mio ha in den alten Bundesländern krank, über 20% (17,3%) haben deutliche Schäden.
Die Luftreinhaltepolitik, auf die die Bundesregierung schon seit Jahren stolz hinweist (z.B. mit jeder W.), hat, an diesen Zahlen gemessen, auf der ganzen Linie versagt. Die Erfolge im Kraftwerksbereich (Großfeuerungsanlagenverordnung) werden durch die zunehmenden Verkehr-Emissionen kompensiert (Stickoxide). Besonders schlimm trifft es die über 60jährigen Bäume, also solche, die schon länger einer hohen Schadstofffracht ausgeliefert sind. Hier sind heute z.B. 87% aller Fichten, 84% aller Kiefern, 89% aller Tannen, 82% aller Buchen und 82% aller Eichen krank. Alte Baumriesen wird es bald gar nicht mehr geben.
In Ostdeutschland sind die Waldschäden mit einem Anteil von 73% kranker Bäume gegenüber 59,8% in Westdeutschland deutlich höher. In den neuen Bundesländern ist der Zeitpunkt nicht fern, an dem große Teile des Waldes abgestorben sein werden, in den Höhenlagen der dortigen Mittelgebirge haben die Schäden bereits ein katastrophales Ausmaß angenommen. Doch auch in den alten Bundesländern löst sich der Wald in den Höhenlagen großflächig auf. Besonders stark betroffen sind die alpinen Schutzwälder, wo z.T. 100% der Bäume krank sind. In Westdeutschland sind die süddeutschen Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) mit 66% kranker Bäume stärker vom Waldsterben betroffen als die nordwestdeutschen Bundesländer (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) mit 43%.
Die Tanne ist nach wie vor der Baum, dem die Luftverschmutzung am meisten zusetzt. Nachdem man jahrelang dachte, die Laubbäume seien gegenüber Luftverschmutzung widerstandsfähiger, spricht die Entwicklung der Schäden deutlich eine andere Sprache (s. Tab).
Seit 1987 wird für die Europäische Gemeinschaft ebenfalls eine W. durchgeführt. Die neusten Zahlen sind aus dem Jahr 1990. In allen an der Erhebung beteiligten Staaten werden die Symptome des Waldsterbens beobachtet; 15% aller Bäume zeigen deutliche Schäden (Schadklassen 2-4); 1989 waren es 9,9% und 1988 12,9%. Besonders hohe Schäden werden aus Osteuropa gemeldet. 1990 waren in Litauen, Polen, der Tschechoslowakei und Weißrußland mehr als 30% der Bäume deutlich geschädigt.
Aber auch in anderen europäischen Ländern haben die Waldschäden besorgniserregende Ausmaße angenommen, besonders betroffen sind Ungarn, Bulgarien, Großbritannien und Dänemark. Flächig absterbende Wälder gibt es vor allem in den höheren Gebirgslagen Bulgariens, Polens und der Tschechoslowakei. Besonders kritisch ist der Zustand der Laubbäume. Bei den älteren Eichen liegt der Anteil der deutlichen Schäden (Schadklassen 2-4) in der Tschechoslowakei, Weißrußland und auf dem Gebiet der ehemaligen DDR über 50%.
Erste Ergebnisse der W. für 1991 zeigen, daß sich der Zustand der Wälder auch in der EG noch weiter verschlechtert hat.
Waldsterben

Lit.: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Waldschadensbericht 1991

Autor: KATALYSE Institut

Waldpflege

Fast der gesamte Wald Deutschlands und der europäischen Länder ist Nutzwald, d.h., die dort wachsenden Bäume werden früher oder später gefällt, das Holz verkauft.

Um einen optimalen Ertrag zu erzielen, aber auch um ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, ist die W. notwendig. Sie umfaßt u.a.:
das planmäßige Anflanzen neuer Waldbestände (Aufforstung), das Bekämpfen eventuell massenhaft auftretender Waldschädlinge, das Regulieren des Wildbestandes, um eine Verjüngung des Waldes nicht durch Verbißschäden zu gefährden sowie das Durchforsten des Waldes, um einzelne Bäume besonders zu fördern und ihnen eine optimale Entwicklung zu ermöglichen.

Durch das Zurückdrängen besonders konkurrenzstarker Baumarten (etwa der Buche) kann der Förster auch Einfluß darauf nehmen, wie vielen Lebewesen der Wald eine Heimat bietet und dadurch, wie ökologisch stabil er ist.
siehe: Forstwirtschaft

Autor: KATALYSE Institut

Waldgesetz

Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft vom 2.5.1975, zuletzt geändert am 27.7.1984 (Bundeswaldgesetz, BWaldG).

Das BWaldG ist, wie sich bereits in der Überschrift zeigt, kein reines Umweltschutzrecht, es umfaßt auch wirtschaftsverwaltungsrechtliche Bestimmungen. Nach dem Gesetzeszweck soll der Wald insb. wegen seines wirtschaftlichen Nutzens, wegen seiner Bedeutung für die Umwelt ( Klima , Wasserhalt, Reinhaltung der Luft, Bodenfruchtbarkeit, Landschaftsbild, Agrar- und Infrastruktur) sowie der Erholung der Bevölkerung erhalten, erforderlichenfalls gemehrt und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gesichert werden (Waldfunktionen).

Bedeutsam ist der Nachhaltigkeitsgrundsatz, der sich inzwischen in weiteren Bereichen des Umweltrechts ebenfalls durchgesetzt hat. Danach darf der Wald als Bodenfrucht nur in dem Umfang genutzt werden, der dem natürlichen Zuwachs entspricht.
Das Bundes-W. enthält außerdem u.a. Regelungen zur forstlichen Rahmenplanung, über wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Förderung der Forstwirtschaft durch staatliche Zuschüsse.

Naturschutz und Forstrecht müssen sich v.a. auf dem Sektor der räumlichen Planung gegeneinander abstimmen, hier kommt es zu Rückkopplungen und Verzahnungen. Nach 8 Bundes-W. sind bei Planungsvorhaben die Belange des Waldes besonders zu berücksichtigen. Hier findet sich eine partielle Umweltverträglichkeitsprüfung, die sich speziell auf den Abwägungsfaktor Wald bezieht und die Waldverträglichkeit öffentlicher Vorhaben sicherstellen will. Im Zeichen großflächiger Waldschäden (Waldschadenserhebung), die zum Zeitpunkt des Erlasses des Bundes-W. noch nicht sichtbar waren, sind weite Regelungsbereiche faktisch obsolet geworden.

Autor: KATALYSE Institut

Waldgesellschaften

In einer Zeit, in der der Mensch noch nicht umfassend in das Geschehen im Wald eingegriffen hat, haben sich unterschiedliche W. ausgebildet.

Je nach Standort setzte sich der Wald so zusammen, daß er optimal an Klima und Boden angepaßt war. Grob eingeteilt gibt es in Mitteleuropa folgende natürliche W.: Lärchen-Zirbel-Wald, subalpiner Fichtenwald, montaner Fichtenwald, Fichten-Tannen-Wald, Fichten-Tannen-Buchen-Wald, Buchenwälder, Hainbuchen-Eichen-Mischwälder, Kiefernwälder, Auwälder (z.B. Eschen-Ahorn-Wälder, Auenlandschaft ).
Da die Bäume im Wald u.a. das Licht "kontrollieren", bestimmen sie, welche anderen Lebewesen hier gemeinsam mit ihnen leben können. An jede W. sind daher meist ganz bestimmte Tier- und Pflanzenarten gebunden. Natürliche W. gibt es heute in Mitteleuropa so gut wie nicht mehr.
Naturnahe, von Förstern auch unter ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftete Wälder, können jedoch ebenfalls gut an einen Standort angepaßt und damit stabil sein. Reine Monokulturen (z.B. aus Fichten) sind dagegen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes häufig sehr anfällig gegen Schädlinge und Windwurf.

Autor: KATALYSE Institut

Waldfunktionen

Für die Natur, aber auch speziell für den Menschen, hat der Wald eine ganze Fülle wichtiger, meist unersetzlicher Funktionen.

Der Wald erzeugt Holz und liefert damit nicht nur einen wichtigen Rohstoff (Holzindustrie) und Energieträger, sondern schafft auch Arbeitsplätze und sichert Einkommen v.a. in strukturschwachen ländlichen Regionen.
Der Wald bietet den Menschen Erholungsraum und den Pflanzen und Tieren ihren Lebensraum, kühlt und befeuchtet durch die hohe Verdunstungsleistung seiner Blätter und Nadeln durch die Luft (Klimaschutz), reinigt aufgrund der Filterwirkung seiner großen Blatt- und Nadeloberfläche die Luft und versperrt die Sicht auf hässliche Zivilisationsobjekte sowie Schallschutz vor Eisen- und Autobahntrassen.
Wald schützt den Boden vor Erosion, die Ortschaften und Täler vor Lawinen, das land entlang von Bächen und Flüssen vor Überschwemmungen und das Wasser vor Verschmutzungen. Er schützt angrenzende Landstriche vor Sturmschäden und Straßen vor Seitenwind und Steinschlag.

Autor: KATALYSE Institut

Waid

Waid ist eine zweijährige Pflanze, die im ersten Jahr die Blattrosette und im zweiten Jahr den Schoßtrieb mit pfeilförmigen, stengelumfassenden Blättern und gelben Blütenstand mit zahlreichen Einzelblüten bildet. Der ölhaltige Samen ist oval und trägt meist einen Samen.

  • Systematik: Familie: Crucifere, Art: Isatis tinctoria
  • Herkunft: Steppengebiete um den Kaukasus, Inner- und Vorderasien bis Ostsibirien
  • Klimaansprüche: kühl, gemäßigt, regelmäßige Niederschläge während der Wachstumsperiode
  • Anbausystem: nicht hinter anderen Cruciferen wie
    Raps, nicht selbstverträglich, zweijährig
  • Aussaat: Anfang März bis Anfang April, Keimtemperatur 2 bis 4 °C
  • Düngung: Stickstoff: 150 bis 200 kg/Hektar, Phosphat: 20 bis 25 kg/Hektar, Kalium: 180 bis 250 kg/Hektar, Magnesium: 15 bis 20 kg/Hektar
  • Pflanzenschutz: Herbizidbehandlung und Maschinenhacke in der Wachstumsphase notwendig
  • Ernte: Erstes Jahr: mehrere Schnitte der Blätter etwa Ende Juli, Folgeschnitte sind alle 5 bis 7 Wochen möglich
  • Ertrag: etwa 5 bis 6 Tonnen Trockenmasse/Hektar, entspricht 6 bis 7,5 kg Indigo/Hektar
  • Besonderheiten: Im 18. Jahrhundert wurde Waid durch die billigeren Indigoimporte verdrängt. Der Färberwaid, auch Indigotin genannt, gehört zu den Küpenfarbstoffen, seine Färbewirkung ist blau. Inzwischen beginnt heute eine Renaissance des Waids, dessen Einsatzmöglichkeiten neben der Verwendung in technischen Produkten im Bereich medizinischer Anwendung noch gar nicht abschätzbar sind.

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

siehe auch: Farben

Autor: KATALYSE Institut

Verlichtung

Begriff aus der Forstwirtschaft. Einzelne Bäume verlichten durch Verlust von Nadeln und Blättern, Wälder durch Absterben oder "Ernten" von Bäumen, für die keine Verjüngung nachwächst.

Die V. ist eines der deutlichsten Symptome des Waldsterbens und wird als wichtigstes Kennzeichen zur Festlegung der Schadstufen bei der Waldschadenserhebung herangezogen.

Autor: KATALYSE Institut

Überdüngung

Düngergaben über den physiologischen Bedarf der Kulturpflanze hinaus, besonders mit leichtlöslichen

Wichtigster Schutz vor einer Ü. im konventionellen Landbau ist die Düngerbedarfsermittlung sowie die Düngung zum richtigen Zeitpunkt. Wegen Ü. bestimmter Gebiete (z.B. Weinbaugebiete) liegt der Nitratgehalt von Trinkwasser dort z.T. über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l.
Bei Ü. wird von Mikroorganismen N2O (Distickoxid, Lachgas) freigesetzt, das zum Treibhauseffekt beiträgt.

Autor: KATALYSE Institut

Tropenwaldnetzwerk

Das Tropenwaldnetzwerk ist ein Zusammenschluß von deutschen und brasilianischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Dachverbänden, die sich mit ökologischen, sozialen und kulturellen Fragen zum tropischen Regenwald in Brasilien beschäftigen.

Mitglieder des NGO-Netzwerkes sind Initiativen, Stiftungen und Umweltschutzverbände, private und universitäre Forschungseinrichtungen und interessierte Privatpersonen. Mit Beobachterstatus beteiligt sind außerdem die staatlichen Träger der Entwicklungszusammenarbeit.
Vor dem Hintergrund des breiten und interdisziplinären Spektrums seiner Mitglieder begleitet das Netzwerk mit seiner Arbeit die Bemühungen, den Tropenwald des Amazonasbeckens und den atlantischen Küstenwald zu bewahren und nachhaltige Regionalentwicklungen in Kraft zu setzen.
Den Schwerpunkt der Aktivitäten bildet die zivilgesellschaftliche Beobachtung und Begleitung des internationalen Pilotprogramms zum Schutz des brasilianischen RegenwaldesPPG7, sowie von die Region berührenden Entwicklungsprojekten.
Mit seinen Aktivitäten engagiert sich das Netzwerk durch die Bereitstellung eines Informations- und Koordinationsforums für die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation.
Weitere Ziele und Aufgaben sind eine koordinierte themenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, verstärktes und fokussiertes Lobbying in den Institutionen der Geberländer, der Weltbank und der brasilianischen Regierung sowie die Einbindung der NGO als Beratungsinstitutionen bei staatlichen Stellen und in den Medien.

Autor: KATALYSE Institut

Topinambur

Topinambur ist eine mehrjährige Kurztagspflanze, die spät oder gar nicht zur Blüte kommt. Die Staude bildet an den Spitzen unterirdische Ausläufer (Sprossknollen mit 7 bis 8 Prozent Inulin), aus denen wiederum 2 bis 3,5 Meter hohe Sprosse wachsen.

  • Systematik: Familie: Compositae, Art: Helianthus tuberosus
  • Herkunft: Nordamerika, Mexiko
  • Klimaansprüche: gering, frostunempfindlich
  • Aussaat/Pflanzung: Nur vegetative Vermehrung; Pflanzung im Spätherbst oder zeitigem Frühjahr; Anbau im Dammbau oder als Beetanlage mit Hilfe von Legemaschinen; Bedarf 1,5 bis 1,8 Tonnen/Hektar
  • Düngung: geringe Stickstoff-Düngung: 60 bis 100 kg Hektar notwendig; mäßige Kalium- und Phosphatdüngung mit 50 bis 100 kg Phosphat und 100 bis 150 kg Kalium je Hektar notwendig. Eine organische Düngung wird gut vertragen.
  • Pflanzenschutz: wegen insgesamt geringer Anfälligkeit kaum notwendig
  • Ertrag: 20 bis 50 Tonnen/Hektar Knollenfrischmasse, 50-80 Tonnen/Hektar Grünmasse; Inulinausbeute 12 bis 14 Tonnen/Hektar; bei Alkoholgewinnung aus Inulin 3.000 bis 5.000 Liter Ethanol/Hektar.
  • Ernte: ab November bis zum Frühjahr (Frostresistenz) mit Kartoffelrodern

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Tierschutzrecht

Zum Umweltrecht im weiteren Sinne gehört auch das T., wobei sich häufig Überschneidungen mit der Folge der Mehrfachzuordnung der Norm ergeben.

Neben z.B. dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht unterfällt es der konkurrierenden Gesetzgebung des Artikels 74 GG. Zu unterscheiden hiervon ist der artenspezifische Schutz des 20 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der in das Umweltrecht als Ganzes integriert ist. Das Tierschutzgesetz schützt allgemein Leben und Wohlbefinden des Tieres (1 TierSchG).

Autor: KATALYSE Institut

Tierhaltung

Unter Tierhaltung versteht man die Haltung von Nutztieren (Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Geflügel u.a.) sowie Haus- (Katze, Hund, Vögel u.a.) und Zootieren unter menschlicher Pflege und Aufsicht.

Landwirtschaftliche Nutztiere werden zur Erzeugung tierischer Nahrungsmittel, v.a. Fleisch, Milch und Eiern gehalten. Die Tierhaltung umfasst darüber hinaus u.a. die Züchtung, Fütterung, die Tierernährung, die Unterbringung, sowie Haltung und Pflege. Hinsichtlich der Haltungsformen unterscheidet man v.a. die Artgerechte Tierhaltung und die Massentierhaltung (beispielsweise die Batteriehaltung von Legehennen).

Landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland 1999

  • 102 Mio. Geflügel
  • 24 Mio. Schweine
  • 15 Mio. Rinder
  • 2,8 Mio. Schafe
  • 0,6 Mio. Pferde
  • 0,1 Mio. Ziegen

Autor: KATALYSE Institut

Abgasverluste

Bei Verbrennungsprozessen treten stets Energieverluste über das bei der Verbrennung entstehende heiße Abgas auf.

Siehe auch: Heizung, Brennwertkessel, Kraftwerk

Autor: KATALYSE Institut

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgassonderuntersuchung (ASU) heißt jetzt Abgasuntersuchung (AU). Sie ist für PKW ohne Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator alle 12 Monate und mit geregeltem Katalysator alle 24 Monate durchzuführen.

Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Halter von Fahrzeugen müssen nach § 47a StVZO zur Überwachung und Minimierung des Abgasausstoßes in regelmäßigen Abständen an ihren Kraftfahrzeugen Abgasuntersuchungen vornehmen lassen. Das betrifft sowohl Fahrzeuge mit Benzinmotor als auch die Dieselfahrzeuge. Ausgenommen sind:
- Motorräder,
- Fahrzeuge mit Benzinmotor, Zulassung vor dem 1.7.1969,
- Dieselfahrzeuge, Zulassung vor dem 1.1.1977,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Arbeitsmaschinen.

Die Abgasuntersuchung für Fahrzeuge mit Benzinmotor umfasst neben einer Sichtprüfung der Abgasanlage, der Messung von Einstelldaten (Schließwinkel, Zündzeitpunkt, Leerlaufdrehzahl), die Messung des Kohlendioxid- und des Kohlenmonoxid-Ausstoßes und die Emission von Kohlenwasserstoffen. Dies dient der Berechnung des Lambda-Wertes und damit zur Überprüfung der Lambdaregelung des Katalysators.

Die Überprüfungsintervalle betragen:

  • 12 Monate bei Fahrzeugen ohne Katalysator oder mit einem ungeregelten Katalysator,
  • 24 Monate bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeugen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht nach Durchführung der ersten Untersuchung,
  • 36 Monate bei erstmals zugelassenen Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und bei Dieselfahrzeugen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht.

Abgasuntersuchungen dürfen nur von Werken des Fahrzeugherstellers, einer eigenen Werkstatt des Importeurs, hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, von betrauten Prüfingenieuren einer für die Durchführung von Hauptuntersuchungen amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder von Fahrzeughaltern, die Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen an ihren Fahrzeugen im eigenen Betrieb durchführen dürfen, vorgenommen werden.

Bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens ist die Plakette von der Zulassungsbehörde dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen. Eine Prüfbescheinigung wird nicht ausgestellt.

Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Kraftfahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind.

Autor: KATALYSE Institut

Abgassonderuntersuchung (ASU)

Die Abgassonderuntersuchung (ASU) heißt jetzt Abgasuntersuchung (AU). Sie ist für PKW ohne Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator alle 12 Monate und mit geregeltem Katalysator alle 24 Monate durchzuführen.

Siehe auch: Abgasuntersuchung, Drei-Wege-Katalysator, Kohlenmonoxid, Schadstoffe aus Kfz

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Abgasrückführung

Verfahren bei Otto- oder Dieselmotoren, bei dem ein Teil der Abgase vom Auspuff durch ein Rohr zum Einlaßkanal zurückgeführt wird. Durch diese zusätzliche Menge Ballastgas soll die Flammentemperatur im Brennraum verringert und damit die Stickoxidbildung verringert werden.

Allerdings steigt der Kraftstoffverbrauch etwas an. Auch ältere Motoren lassen sich mit einer A. nachrüsten. Mit A. werden die Schadstoffe bei Ottomotoren jedoch nicht so effektiv gemindert wie mit einem Drei-Wege-Katalysator, bei Dieselmotoren ist es die einzige Methode, um die (bei Teillast ohnehin niedrige) Stickoxid-Emission zu verringern.

Einige Dieselfahrzeuge erreichen nur mit A. die künftigen EG-Grenzwerte (Emissionsgrenzwerte für Kfz). Bei Feuerungsanlagen kann durch die A. eine Verminderung der Stickoxidemissionen um bis zu 50% erreicht werden. Die A. ist heute Stand der Technik bei mittleren und großen Kraftwerken mit einer Leistung von mehreren hundert MW sowie bei kleineren mit Erdgas oder Heizöl befeuerten Heizkesseln bis hinunter zu einer Leistung von etwa 500 kW.

Es können Stickoxidemissionen von etwa 100 mg NOx/m3 Abgas beim Brennstoff Erdgas und 150 mg/m3 beim Brennstoff Heizöl eingehalten werden. Bei noch kleineren Heizkesseln, die überwiegend im Haushaltsbereich eingesetzt werden, werden andere Verfahren der Stickoxidminderung eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Abgasreinigungsverfahren

Abgasreinigungsverfahren werden zu Entfernungen von Stäuben und gasförmigen Schadstoffen (Rauchgase, flüchtige Kohlenwasserstoffe) aus Verbrennungs- und anderen Prozeßabgasen benutzt. Zur Abscheidung von Stäuben können Elektrofilter, Gewebefilter, Naßabscheider oder Zyklonabscheider eingesetzt werden.

Für gasförmige Schadstoffe stehen, je nach ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften, eine Vielzahl von Abgasreinigungsverfahren zur Verfügung. Kohlenwasserstoffe können durch katalytische oder thermische Nachverbrennung, Kondensation, Aktivkohle, biologische Abgasreinigungsverfahren oder Membranverfahren entfernt werden.

Wasserlösliche Schadstoffe (z.B. Schwefeloxide) werden durch Abgaswäscher entfernt, wobei sich häufig im Waschwasser eine (bio-)chemische Behandlung der Schadstoffe anschließt (Rauchgasentschwefelungsanlage). Katalytische oder thermische Reduktionsverfahren werden zur Entfernung von Stickoxiden benutzt (Rauchgasentstickungsanlage).

Im Drei-Wege-Katalysator wird diese Reduktion mit der Oxidation von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen gekoppelt. Bei vielen Abgasreinigungsverfahren findet eine (teilweise) Verlagerung der Luftschadstoffe aus der Luft in feste bzw. flüssige Stoffe statt, die wegen ihres Schadstoffgehalts dann deponiert werden müssen.

Bei der Auswahl eines geeigneten Abgasreinigungsverfahren sollte daher neben ökonomischen Gesichtspunkten auch die Minimierung von Abwasser, sekundären Luftschadstoffen und festen Abfällen berücksichtigt werden.

Siehe auch: Kohlenwasserstoffe, Abscheidung, Elektrofilter, Gewebefilter

Autor: KATALYSE Institut

Abgasgrenzwerte

Für Kfz: Emissionsgrenzwerte für Kfz; für Kraftwerke: TA Luft, Großfeuerungsanlagenverordnung

 

Autor: KATALYSE Institut

TA-Lärm

Die Technische Anteilung zum Schutz gegen Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Sie setzt behördenverbindliche Immissionsgrenzwerte für das Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen und zur nachträglichen Anordnung bei bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG fest.

Die Höhe der zulässigen Immissionswerte richtet sich nach der tatsächlichen baulichen Nutzung bzw. im Falle einer vorhandenen Bauleitplanung nach der geplanten baulichen Nutzung des zu beurteilenden Gebietes im Einwirkungsbereich der Anlage.

Die Neufassung der TA Lärm als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 48 BImSchG trat am 1. November 1998 in Kraft. Bisher erfasste die TA Lärm unmittelbar nur diejenigen Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedurften.

Die neue TA Lärm gilt auch für nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen, die bei weitem die meisten Anlagen nach dem BImSchG repräsentieren. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:

  • Sportanlagen, die der Sportanlagenlärmschutzverordnung unterliegen
  • nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen sowie Freiluftgaststätten
    {* }nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen
  • Schießplätze, auf denen mit Waffen ab Kaliber 20mm geschossen wird
  • Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen Anlagen
  • Baustellen
  • Seehafenumschlagsanlagen
  • Anlagen für soziale Zwecke

Die neue TA Lärm berücksichtigt auch die von anderen Anlagen ausgehende Vorbelastung auch betriebsübergreifend und vergleicht die in der betroffenen Nachbarschaft entstehende Gesamtbelastung mit den Immissionsrichtwerten.

Die Immissionsrichtwerte wurden gegenüber der alten Fassung von 1968 zwar nicht geändert. Dafür wurden Ruhezeitenzuschläge eingeführt. Der Zuschlag für diese Ruhezeiten beträgt 6 dB, aber von diesem Zuschlag kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.
Lärmgrenz- und –richtwerte.

Autor: KATALYSE Institut