Die bei der Verbrennung in Industriefeuerungen, Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen (
MVA) anfallenden, nicht brennbaren, festen Reststoffe.
Bei der Müllverbrennung macht S. noch etwa 35% des ursprünglichen Müllgewichtes aus. Wegen der in ihr enthaltenen Schadstoffe (Schwermetalle) ist insb. die Nutzung von MVA-S. in der Bauindustrie und beim Straßenbau umstritten. Nach der 17. BImSchV müssen Abfallverbrennungsanlagen Feuerungstemperaturen von mind. 850 Grad C einhalten. Durch die derzeit praktizierte Müllverbrennung fällt S. an, aus der durch Auswaschungen unvertretbar hohe Mengen an Schadstoffen austreten, die das Grundwasser gefährden. Um solche Auswaschungen zu vermeiden und damit eine verwertbare S. zu erhalten, müßten die Verbrennungstemperaturen auf über 1.000 Grad C erhöht werden, was bei Sondermüllverbrennungsanlagen der Fall ist. Hierdurch kann eine Verglasung der S. und somit eine Festsetzung der enthaltenen Schadstoffe erreicht werden.
MVA-S. werden insb. in NRW im Wegebau eingesetzt, während in Hessen Richtwerte einzuhalten sind, die eine Verwertung nahezu ausschließen. In Luxemburg werden MVA-S. als Sonderabfall entsorgt. Solche unterschiedlichen Bewertungen von MVA-S. erschweren die Kontrolle über die Entsorgung von S..
Autor: KATALYSE Institut