Die S. ist dann erforderlich, wenn gesundheits- oder umweltschädliche Baustoffe im Gebäude verwendet wurden.
Meist werden Sanierungsarbeiten jedoch erst dann eingeleitet, wenn gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen bereits erfolgt sind und eine öffentliche Diskussion herausgefordert wurde. Von besonderer Tragweite ist z.B. die Sanierung von Asbest, Pentachlorphenol,
Lindan, Formaldehyd, PCB, und Mineralwolle. Entscheidend für die Durchführung von S. ist eine korrekte und vollständige Bestandsaufnahme, Planung sowie Ausführung entsprechend den geltenden Richtlinien (erstmals anlässlich der Asbestsanierungen allseits anerkannt).
Problematisch für die S. ist die Auswahl der Ersatzstoffe, da hier technische und gesundheitliche Anforderungen oft nicht auf einen Nenner zu bringen sind und zudem die Langzeiterfahrung fehlt. Mittlerweile haben Oberfinanzdirektionen Sanierungen aufgrund von Schadstoffen wie insb. Formaldehyd und Holzschutzmittel im privaten Wohnungsbau als von der Steuer absetzungsfähig anerkannt.
Autor: KATALYSE Institut