Chemische, Konservierungsmittel, die Holz vor der Zerstörung durch Pilze (Schimmelpilze), Bakterien, Insekten u.a. Tiere schützen sollen.
H. kommen zum Einsatz bei frischgefälltem Holz und zum Schutz von Bauteilen. H. werden unterteilt in wasserlösliche Salze und ölige Mittel. Die Salze umfassen Chrom-, Fluor-, Kupfer-, Arsen und Borverbindungen, die öligen Mittel Teerpräparate und H. auf Lösemittelbasis. Nur die Borverbindungen sind "relativ ungefährlich". Die anderen H. können zu chronischen Vergiftungen führen, meist durch Ausgasen von giftigen Bestandteilen (Pentachlorphenol, Lindan).
Problematisch ist die Verwendung von Fluorsalzen wegen der damit verbundenen Fluorwasserstoff-Emissionen sowie von Fungiziden wie Pentachlorphenol, Tributylzinn-Verbindungen, Endosulfan, Dichlorfluanid, Phenylquecksilberoleat u.a.
Nach den Umweltleitlinien der Chemischen Industrie wird Pentachlorphenol seit 1985 nicht mehr in H. eingesetzt. Bei der Verwendung von Chrom-, Kupfer- und Arsensalzen besteht die Gefahr des Auswaschens bzw. Ausblühens. Nach neuen Untersuchungen sind chemische Holzschutzmittel in Gebäuden nur in seltenen Fällen notwendig.
Insgesamt werden bei HSM-Salzen etwa 25, bei den übrigen HSM 50 verschiedene Biozide eingesetzt. Gehäuft treten dabei Borverbindungen, Chromsalze und Pyrethroide auf.
In modernen Wohnungen herrscht ein Raumklima, das einer Ausgleichsfeuchte von 8 Prozent des Holzes entspricht. Unter 20 Prozent Holzfeuchte ist kein Pilzbefall möglich und unter 10 Prozent kein Insektenbefall. Nur im nicht ausgebauten Dachstuhl herrscht eine Holzausgleichsfeuchte von durchschnittlich 15 Prozent, weshalb dort ein Insektenbefall nicht ausgeschlossen werden kann. Schädlinge können hier mit Fliegengittern etc. vom Holz ferngehalten werden.
Bei einem ausgebauten Dachgeschoß kann im völlig mit Wärmedämmstoffen eingehüllten Holz kein Befall auftreten (DIN 68800). Im öffentlichen Bau müssen für statisch beanspruchte Bauteile H. verwandt werden, die amtlich geprüft und zugelassen sind (ca. 300 Mittel). Weiterhin gibt es etwa 2.000 nicht überprüfte Mittel auf dem Markt.
Eine Überprüfung der Wirksamkeit, sowie der Gesundheitsgefährdung ist laut Gesetz nicht vorgeschrieben. Sinnvoller als der Einsatz von H. und ausreichend sind konstruktive Maßnahmen zum Holzschutz (Konstruktiver Holzschutz). Im Falle eines Schädlingsbefalls sollte möglichst nur das zugelassene Heißluftverfahren durchgeführt werden.
Autor: KATALYSE Institut