Pentachlorphenol

P. (PCP) ist ein desinfizierendes und pilztötendes Pulver. P. wurde bis Mitte der 80er Jahre u.a. zur Konservierung (Holz- und Bautenschutz, Lacke, Farben, Klebstoffe, Textilien, Leder und Zellstoff) und als Zwischenprodukt in der Farb- und Arzneimittelindustrie und als Pflanzenschutzmittel sowie in Bor- und Schneidölen eingesetzt.

P. ist fast immer mit Dioxinen verunreinigt. Dioxine bilden sich bei der Herstellung von Chlorphenolen aus chlorierten Benzolen durch Umsetzung mit Alkalien. Der Gehalt der technischen Verunreinigungen mit Dioxinen und Furanen ist abhängig vom Produktionsprozess, aber auch heute noch enthalten P. relativ hohe Dioxin- und Furankonzentrationen. Durch das breite Einsatzfeld von P. ist es heute weltweit fast in allen Medien nachweisbar.

In Deutschland stehen Vergiftungen durch P.-haltige Holzschutzmittel im Vordergrund. Noch 1979 waren in den 47.000 t in Deutschland verkauften Holzschutzmitteln fast 10.000 t P. enthalten. Trotzdem erhielt 1983 noch fast jedes dritte Produkt das IfBt-Prüfzeichen - und damit dem Segen des Bundesgesundheitsamtes. Mit der Gefahrstoff-Verordnung von 1986 wurde die Verwendung von P. als Holzschutzmittel weiter eingeschränkt: P.-haltige Holzschutzmittel durften nicht mehr verwendet werden, wenn die Luft von Wohn- und Arbeitsräumen belastet werden kann.

Das biologisch schwer abbaubare P. ist ein starkes Gift und hemmt die Energieübertragung in der Zelle. P. kann sowohl über Nahrung als auch über die Haut aufgenommen werden. Akute Vergiftungserscheinungen sind gekennzeichnet durch beschleunigte Atmung, Übelkeit, Kopfschmerzen, Krämpfe, Bewusstlosigkeit. Bei langfristiger Einwirkung treten Leber- und Nierenschäden, ständige Müdigkeit und Abmagerung auf. Ein MAK-Wert kann nicht angegeben werden, da P. im Tierversuch eindeutig krebserregend wirkt und somit keine unbedenkliche Arbeitsplatzkonzentration existiert. Darüber hinaus besteht der begründete Verdacht der erbgut- und fruchtschädigenden Wirkung technischer P.

Die Hauptaufnahme von P. erfolgt über Luft und Staub oder direkt über die Haut und über die Nahrung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt als Gesamtaufnahme 3 µg/kg/Tag an.

Grenz- und Richtwerte:

  • Raumluft: 1 µg/m3 max. duldbare Raumluftkonzentration (Empfehlungs-/Richtwert), Zielwert der PCP-Richtlinie zur Dauerbelastung: 0,1µg/m3. In der Raumluft gilt ein Wert von 100 bis 500 ng/m3, im Hausstaub von 1 bis mg/kg und im

    Holz von 500 bis 1000 mg/kg als deutliche P.-Belastung.

  • Arbeitsplatz: kein Grenzwert, da krebserzeugend in der MAK-Liste Kategorie 2 eingestuft
  • Materialien (z.B. Leder oder Teppichböden): 5 mg/kg nach Chemikalien-Verbotsverordnung, Materialien, die diesen Grenzwert ausschöpfen, gelten als stark belastet.
  • Trinkwasser: 0,1 µg/Liter
  • Nahrungsmittel: 10 µg/kg
  • Getreide: 30 µg/kg

Untersuchungen haben ergeben, dass v.a. Lederwaren mit P. belastet sein können. Dabei ist v.a. Leder aus tropischen Ländern negativ aufgefallen, das bis zu 200 mg P./kg enthalten kann. Leder aus deutschen Gerbereien bietet große Sicherheit vor P.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Gesundheit, N - S, P, Substanzen & Werkstoffe.