Nachtfahrverbot

Ein N. hat die österreichische Regierung mit
Gültigkeit vom 1.12.1989 erlassen, um Naturraum und Bevölkerung vor den nachteiligen Folgen des Alpentransitverkehrs zu schützen.

Es gilt für die Zeit zwischen 22 und 5 Uhr und betrifft Lastkraftwagen über 7,5 t und mit mehr als 80 Dezibel Fahrgeräusch; ab 1994 soll es auch auf leisere Lkws ausgedehnt werden. In der Schweiz existiert ein N. bereits seit den 30er Jahren.

Mit dem N. soll die problematische Zunahme des Straßen-Güterverkehrs gebremst werden (in Österreich von 1970 bis 1991 um annähernd 600% von 3,2 Mio t auf 22 Mio t), zu dessen Gunsten die Bahn (Schienenverkehr) als Verkehrsmittel anteilig zurückgedrängt wurde:

Bei einem prozentualen Wachstum von 18% fiel der Anteil der Bahn am Warentransport von ursprünglich 70% (1970) auf derzeit 22% (5,5 Mio t). Tatsächlich hat diese Regelung Erfolg: Nach Einführung des N. ging der Anteil des Lkw-Verkehrs um 10% zurück, v.a. sank die Zahl der grenzüberschreitenden Lkw-Nachtfahrten erheblich, während der kombinierte Verkehr um 43% zunahm.

Der Anteil leiser Lkw stieg bereits im ersten Jahr von 7% (1989) auf 55% (1990). Sowohl in Österreich wie in der Schweiz soll der kombinierte Verkehr in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
Lkw-Verkehr

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Alphabetisch, Mobilität & Verkehr, N, N - S.

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