Mittelungspegel

Die meisten Schallvorgänge sind nicht konstant, sondern zeitlich in ihrer Intensität verschieden.

Um solche Vorgänge mit einem einzigen Wert beschreiben zu können, werden sie über die Zeit gemittelt. Der energieäquivalente M. wird als Äquivalenter Dauerschallpegel bezeichnet.
Da das menschliche Gehör kein integrierendes Meßgerät ist und Schall nicht gleich Lärm ist, wird ein solches Verfahren dem tatsächlichen Empfinden in keiner Weise gerecht. So werden folgende Situationen durch den M. (65 dB) als identisch deklariert:
- Vorbeifahrt von 2.000 Pkw pro Stunde bei 50 km/h und 25 m Entfernung
- Vorbeifahrt eines üblichen D-Zugs pro Stunde bei 160 km/h und 25 m Entfernung; ansonsten herrscht völlige Ruhe
- Vorbeifahrt desselben D-Zugs, jedoch zusätzlich 200 Pkw pro Stunde.
So kann Ruhe durch Lärm ersetzt werden, ohne den Messwert dabei zu verändern. Da Lärmschutz nicht darin bestehen kann, ein schlechtes Meßverfahren zu verteidigen, sollte neben dem M. zusätzlich der Ruhezeitanteil mit angegeben werden. Dies würde eine erheblich bessere Beurteilung von Schallvorgängen zulassen, als daß dies beim M. oder dem auf dem M. basierenden Beurteilungspegel der Fall ist.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Alphabetisch, G - M, M, Weiteres / Sonstiges.

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