Kooperationsprinzip

Das K. ist ein im Umweltbericht 1976 festgelegtes Leitbild für die Gestaltung der Umweltpolitik, welches besagt, dass diese nur durch ein enges Zusammenwirken von Regierung, gesellschaftlichen Kräften und Bürgern konsensfähig bleibt und Ergebnisse bringt (Vorsorgeprinzip,Verursacherprinzip).

Es hat vor allem eine frühzeitige Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen zum Ziel (Bürgerbeteiligung). In der Realität entwickelte sich das K. hauptsächlich zu einer Zusammenarbeit von Regierung und Industrie (u.a. Branchenabkommen). Bürgerinitiativen und Umweltverbände werden zwar teilweise (spät) angehört (Anhörung), jedoch nur selten direkt an Entscheidungen beteiligt.

 

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Alphabetisch, K, Weiteres / Sonstiges.

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